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Zählpunkt finden: Wo die Nummer auf Strom- und Gasrechnung steht und was die 33 Zeichen bedeuten

Wer den Stromanbieter wechseln, den Sozialtarif bekommen oder bei einer Energiegemeinschaft mitmachen will, wird früher oder später nach dem Zählpunkt gefragt. Hier steht, wo Sie die Nummer auf der Rechnung und im Portal finden, wie sie aufgebaut ist und wie Sie sie beim Strom innerhalb eines Arbeitstags bekommen, wenn sie fehlt.

Dominik Kop Veröffentlicht 14 Min. Lesezeit

Auf der Rechnung steht die Nummer im Kopf oder im Detailteil

Gesucht ist eine Zeichenkette mit 33 Stellen, die mit AT beginnt. Am schnellsten finden Sie sie auf Ihrer letzten Rechnung. Beim Strom steht sie samt zugeordnetem Lastprofil auf jeder Rechnung, ob Sie eine gemeinsame Rechnung bekommen oder getrennte Rechnungen für Energie und Netz (§ 42 Abs. 1 und 3 Z 6 ElWG). Beim Gas steht sie jedenfalls auf der Rechnung über die Netznutzung (§ 126 Abs. 3 Z 3 GWG 2011). Wo genau, entscheidet das Unternehmen. Drei veröffentlichte Musterrechnungen zeigen, wie verschieden das aussehen kann.

Musterrechnung Wo der Zählpunkt steht Wie er heißt Was daneben steht
E-Control, Jahresabrechnung Strom (Muster 2020) Seite 1 direkt unter der Anlagenadresse, wiederholt auf dem Detailblatt Zählpunktbezeichnung Kundennummer Lieferant, Rechnungsnummer; auf dem Detailblatt die Zählernummer
Wiener Netze, Netzrechnung Strom (Muster 1/2022) Seite 1 gleich unter dem Titel „Jahresabrechnung“ und der Adresse Zählpunkt Kundennummer, Vertragskonto, Belegnummer; die Zählernummer bei den Ablesewerten
EVN, Monatsrechnung Strom (Muster 2026) Seite 3 im Abschnitt mit den Strom-Details Zählpunktnummer Energietarif, Netzebene, Lastprofil, vereinbarte Netzbereitstellung

Auch die monatliche Stromabrechnung nennt die Nummer, bei der EVN im Detailteil; was die übrigen Zeilen bedeuten, erklärt der Ratgeber Stromrechnung lesen.

Außerhalb der Rechnung gibt es weitere Fundstellen. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), die die Nummer für den Sozialtarif braucht, verweist auf die Stromrechnung und den Netzzugangsvertrag, also Ihren Vertrag mit dem Netzbetreiber, und ergänzt ausdrücklich: „nicht auf Ihrem Strom-Zähler (Gerät)“. Dazu kommt das Webportal des Netzbetreibers. Bei den Wiener Netzen steht die Zählpunktnummer dort auf der Seite „Anlagendaten“, gemeinsam mit Zählertyp und Vertragsstatus; wer mehrere Zählpunkte hat, sieht sie dort nebeneinander. Netz Niederösterreich hat auf seiner Website eine eigene Abfrage „Zählpunkt ermitteln“ für Strom und Gas. Dafür reichen Ihr Nachname und die Zählernummer, die direkt am Zähler steht.

In fünf Schritten kommen Sie zur richtigen Nummer

Gehen Sie die Fundstellen in dieser Reihenfolge durch. Die ersten drei Schritte erledigen Sie allein am Schreibtisch, erst der vierte braucht den Netzbetreiber.

  1. Letzte Jahres- oder Netzrechnung öffnen Suchen Sie auf der ersten Seite und im Detailteil nach den Wörtern Zählpunkt, Zählpunktbezeichnung oder Zählpunktnummer. Gemeint ist die Zeichenkette, die mit AT beginnt. In einer PDF-Rechnung findet die Suchfunktion das Wort Zählpunkt in Sekunden.
  2. Zeichen zählen und abgrenzen Die richtige Nummer hat genau 33 Zeichen. Eine kurze Ziffernfolge neben den Ablesewerten ist die Zählernummer; Kundennummer und Vertragskonto stehen bei den Angaben für Rückfragen.
  3. Portal, Netzzugangsvertrag oder Online-Abfrage nutzen Im Kundenportal oder Smart-Meter-Webportal des Netzbetreibers steht die Nummer bei den Daten Ihrer Anlage, außerdem im Netzzugangsvertrag. Netz Niederösterreich bietet zusätzlich eine Online-Abfrage an, für die Nachname und Zählernummer genügen. Auf dem Zählergerät selbst steht die Zählpunktnummer nach Auskunft der OBS nicht.
  4. Beim Netzbetreiber anfragen Schreiben Sie dem Netzbetreiber mit Ihrem Namen und der Anlagenadresse samt Stiege und Tür und bitten Sie um alle Zählpunkte, die Ihnen an dieser Anlage zugeordnet sind. Beim Strom muss er die Nummer binnen eines Arbeitstags nennen (§ 109 Abs. 1 ElWG), beim Gas binnen fünf Arbeitstagen, sofern er sie nicht ohnehin online bereitstellt (§ 11 Abs. 4 und 6 Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung).
  5. Nummer sauber ablegen Kopieren Sie die Nummer, statt sie abzutippen, weil die Ziffer Null und der Buchstabe O leicht verwechselt werden. Notieren Sie Strom und Gas getrennt und beantragen Sie den Sozialtarif nach einem Umzug mit der neuen Nummer neu, weil die Befreiung mit der Abmeldung des alten Hauptwohnsitzes endet.
  • 33 Zeichen hat jede Zählpunktbezeichnung, bei Strom wie bei Gas
  • 1 Arbeitstag hat der Netzbetreiber beim Strom für die Auskunft (§ 109 ElWG)
  • 5 Arbeitstage hat der Gasnetzbetreiber, wenn die Nummer nicht online abrufbar ist
  • 105,62 € Fixposten je Bezugszählpunkt eines Haushalts und Jahr, netto, Messentgelt zum Höchstpreis

Der Zählpunkt bezeichnet den Anschluss und bleibt beim Zählertausch gleich

Die Nummer, nach der Formulare fragen, bezeichnet die Stelle, an der Ihr Strom gemessen wird, und nicht das Gerät. Im Gesetz ist der Zählpunkt der Punkt, an dem Strom aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist und dabei gemessen oder rechnerisch erfasst wird (§ 6 Abs. 1 Z 178 ElWG). Jede dieser Stellen bekommt vom Netzbetreiber eine eindeutige Nummer, die Zählpunktbezeichnung (§ 109 Abs. 1 ElWG). Über sie verständigen sich Netzbetreiber, Lieferant und Stellen wie die OBS: Anbieterwechsel, Abrechnung und Datenaustausch hängen an diesen 33 Zeichen.

Im Alltag heißt dieselbe Kennung auch Zählpunktnummer, die E-Control kürzt sie mit ZPB ab. Gemeint ist in beiden Fällen die ganze Zeichenkette, die mit AT beginnt. Nur in den technischen Regeln der E-Control ist das Wort Zählpunktnummer enger gefasst und meint die letzten 20 Zeichen; im nächsten Abschnitt sehen Sie, warum.

Für die Praxis entscheidend: Die Nummer gehört zur Anlage und nicht zu Ihnen als Person. Die E-Control legt in ihren technischen und organisatorischen Regeln fest, dass die Bezeichnung nach der ersten Vergabe nicht mehr geändert werden darf, auch nicht bei einem Zählertausch, bei einer neuen Postleitzahl oder wenn der Netzbetreiber gesellschaftsrechtlich umgebaut wird (TOR Messwesen, Punkt 4.1). Wird eine Zählstelle aufgelassen, geht ihre Nummer auch nicht an eine andere Stelle weiter. Daraus folgt:

  • Smart-Meter-Tausch: Ein neues Gerät hat eine neue Zählernummer. Der Zählpunkt bleibt derselbe, Sie müssen ihn nirgends neu melden.
  • Umzug: Die Nummer zieht nicht mit. In der neuen Wohnung gilt der Zählpunkt der dortigen Anlage.
  • Photovoltaik: Der Netzbetreiber vergibt für jede Messeinrichtung einen Zählpunkt je Energieflussrichtung. Wer Überschuss ins Netz liefert, hat deshalb einen Bezugs- und einen Einspeisezählpunkt.
  • Tag- und Nachttarif: Ein Zähler mit zwei Tarifzeiten bekommt trotzdem nur eine Zählpunktbezeichnung (TOR Messwesen, Punkt 4.1). Eine Speicherheizung kann am selben Zählpunkt hängen wie der Haushalt, das Gesetz kennt dafür ein eigenes Lastprofil; wird sie über einen eigenen Zählpunkt geführt, kommt eine weitere Nummer dazu.

Die 33 Zeichen bestehen aus vier Teilen

Wie die Kennung aufgebaut ist, regelt Punkt 4.3 der TOR Messwesen, die heuer im Juli in Version 2.0 erschienen ist und seit 15. Juli 2026 gilt. Für Gas steht dasselbe Schema in den Sonstigen Marktregeln Gas. Die Tabelle zerlegt das Beispiel, das die E-Control in der TOR selbst abdruckt.

Teil Stellen Beispiel aus der TOR Was er bedeutet
Landeskennung 1 bis 2 AT Österreich, nach der internationalen Länderkennung
Netzbetreibernummer 3 bis 8 008100 Sechsstellige Nummer des Netzbetreibers, vergeben von der Verrechnungsstelle
Postleitzahl 9 bis 13 08010 Postleitzahl bei der ersten Vergabe, vierstellig mit führender Null; fünf Nullen, wenn das Feld nicht genutzt wird
Zählpunktnummer 14 bis 33 0O6G56M11SN51G21M24S 20 Zeichen aus Ziffern und Großbuchstaben, im Netzgebiet eindeutig

Drei Folgerungen helfen beim Lesen der eigenen Nummer:

  • Nach AT folgen oft Nullen. Jedes Feld wird rechtsbündig eingetragen und links mit Nullen aufgefüllt. Wer sich über einen „Zählpunkt AT00…“ wundert: Die Nullen sind Füllzeichen der Netzbetreibernummer und kein Tippfehler.
  • Die Postleitzahl muss nicht zu Ihrer Adresse passen. Eingetragen wird jene zum Zeitpunkt der ersten Vergabe, die TOR nennt als Beispiel 05020 für Salzburg. Ändert sich die Postleitzahl später, bleibt die Nummer, wie sie ist. Das Feld darf auch aus fünf Nullen bestehen, so wie in der Musterrechnung der E-Control.
  • Im letzten Teil stehen auch Buchstaben. Im Beispiel der TOR folgt auf eine Null gleich ein großes O. Wer die Nummer abtippt, landet hier am ehesten daneben. Kopieren Sie sie deshalb aus der PDF-Rechnung oder aus dem Portal.

Die Musterrechnung der E-Control druckt die Bezeichnung mit Punkten zwischen den vier Teilen. Das ist eine Lesehilfe, übertragen werden genau die 33 Stellen (TOR Messwesen, Punkt 4.3). Und weil die Netzbetreibernummer nach einer Fusion stehen bleibt, kann sie auch auf einen Vorgänger des heutigen Netzbetreibers zeigen.

Zählpunkt, Zählernummer, Kundennummer und Vertragskonto sind vier verschiedene Nummern

Formulare sagen selten genau, welche Nummer gemeint ist. Die Übersicht trennt die vier, die auf einer Rechnung untereinander stehen können.

Nummer Was sie bezeichnet Woran Sie sie erkennen Wann sie sich ändert
Zählpunkt Die Mess- und Anschlussstelle im Netz 33 Zeichen, beginnt mit AT Für diese Anlage nie; eine andere Adresse hat einen anderen Zählpunkt
Zählernummer Das Messgerät selbst, die Gerätenummer Am Gerät und bei den Ablesewerten im Detailteil Bei jedem Zählertausch, etwa auf einen Smart Meter
Kundennummer Sie als Kunde eines bestimmten Unternehmens Lieferant und Netzbetreiber führen je eine eigene Mit jedem neuen Unternehmen
Vertragskonto Das Verrechnungskonto für einen Vertrag Bei den Angaben für Rückfragen, neben der Kundennummer Auch ohne Ihr Zutun, etwa bei einer Systemumstellung des Unternehmens

Ein Beispiel für das Vertragskonto liefert die EVN-Musterrechnung 2026: Nach einer Systemumstellung bekommt der Kunde eine neue Vertragskontonummer, der Zählpunkt bleibt. Für Rückfragen zur Rechnung nennen Sie Kundennummer und Vertragskonto, so wünschen es die Muster der Wiener Netze und der EVN; für alles, was den Anschluss betrifft, den Zählpunkt. Die Zählernummer hilft, im Zählerkasten das richtige Gerät zu finden, etwa wenn Sie Ihren Zählerstand selbst melden.

Bei fünf Anlässen werden Sie nach der Nummer gefragt

1. Beim Wechsel des Stromanbieters

Für einen Wechsel tauschen Lieferanten und Netzbetreiber über eine gemeinsame Plattform genau festgelegte Daten aus, darunter Name, Adresse, Zählpunktbezeichnung, Lastprofil und Zählertyp (§ 26 Abs. 3 ElWG). Seit 1. April 2026 darf der technische Teil des Wechsels höchstens 24 Stunden dauern, der gesamte Vorgang höchstens drei Wochen ab Kenntnis des Netzbetreibers (§ 25 Abs. 2 ElWG).

Fehlt Ihnen die Nummer, klappt der Wechsel trotzdem. Der neue Lieferant lässt Ihren Anschluss anhand von Name und Adresse beim Netzbetreiber suchen (§ 2 Z 5 WVO 2014), und ab Jänner 2027 muss er das tun, wenn Sie ihm die Nummer nicht nennen (§ 10 Abs. 1 Wechsel-V 2026). Mit der richtigen Nummer fällt diese Suche weg. Bremsen kann dagegen eine falsche Nummer: Besteht der begründete Verdacht, dass sie zu einem anderen Kunden gehört, darf der Netzbetreiber den Wechsel ablehnen (§ 5 Abs. 1 Z 1 WVO 2014). Ob sich ein Wechsel für Sie überhaupt lohnt, klärt der Ratgeber Wechseln oder bleiben.

2. Beim Sozialtarif und bei der Befreiung von den Förderkosten

Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, zahlen seit 1. April 2026 für bis zu 2.900 Kilowattstunden im Jahr höchstens 6 Cent netto je Kilowattstunde für die Energie; nicht dazu zählt nur, wer die Befreiung allein einer Studienbeihilfe verdankt (§ 36 Abs. 2 bis 4 ElWG). Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen dazu. Damit der Lieferant diesen Preis anwenden kann, meldet ihm die OBS die Zählpunktbezeichnung samt Dauer der Befreiung (§ 37 Abs. 1 ElWG). Fehlte der OBS die Nummer, hat sie die Betroffenen laut E-Control angeschrieben. Dieselbe Strom-Zählpunktnummer verlangt die OBS für die Befreiung von Erneuerbaren-Förderpauschale und -Förderbeitrag. Nach einem Umzug reicht es nicht, ihr die neue Nummer zu nennen: Mit der Abmeldung des alten Hauptwohnsitzes erlischt die Befreiung (§ 15 Abs. 8a ORF-Beitrags-Gesetz 2024), für die neue Adresse ist ein neuer Antrag nötig. Alles Weitere zu Anspruch und Antrag steht im Ratgeber Sozialtarif Strom.

3. Bei der Energiegemeinschaft

Seit 1. Oktober 2026 gelten für Energiegemeinschaften und die gemeinsame Energienutzung die neuen Bestimmungen des ElWG (§§ 66 bis 72 sowie Teile von § 65 ElWG). Wer mitmacht, wird dem Netzbetreiber mit der Zählpunktnummer seiner Verbrauchsanlage gemeldet, Erzeugungsanlagen ebenso (§ 70 Abs. 2 ElWG). Ob eine Anlage in Ihrem Nahebereich liegt, hängt an der Lage Ihres Zählpunkts im Netz, also daran, über welche Leitungen, Transformatorstation und welches Umspannwerk Sie versorgt werden (§ 70 Abs. 6 ElWG). Auskunft darüber, an welchen Teil des Verteilernetzes Ihre Anlage angeschlossen ist, steht Ihnen binnen 14 Tagen zu (§ 70 Abs. 6 ElWG, letzter Satz). Wie der Beitritt abläuft und was er bringt, beschreibt der Ratgeber Energiegemeinschaft beitreten.

4. Beim Einzug in eine neue Wohnung

Wer einzieht, meldet die Anlage bei einem Lieferanten an. Die Nummer hilft dabei, ist aber keine Voraussetzung: Schon heute muss der Netzbetreiber dem Lieferanten eine Suche allein über die Anlagenadresse ermöglichen (Wechselverordnung 2014, Anhang Punkt 3.1). Ab 1. Jänner 2027 muss der Lieferant diesen Abgleich vorab durchführen, wenn Sie ihm die Zählpunktbezeichnung nicht nennen (§ 14 Abs. 1 Wechsel-V 2026); die Erläuterungen der E-Control nennen den Einzug in eine neue Anlage ausdrücklich als typischen Fall dafür. Am schnellsten geht es mit der letzten Rechnung der Vormieter, falls Sie die bekommen. Was beim Umzug sonst zu regeln ist, von den Zählerständen bis zur Schlussrechnung, steht im Ratgeber Stromrechnung nach dem Umzug.

5. Im Portal und bei einer Reklamation

Im Webportal des Netzbetreibers sind Verbrauch und Einstellungen nach Zählpunkten geordnet; bei den Wiener Netzen wird etwa die Viertelstundenmessung je Zählpunkt eingestellt. Diese Freischaltung der Viertelstundenwerte ist die Voraussetzung für den Sommerrabatt beim Netzentgelt. Und wer eine Rechnung beanstandet, nennt am besten gleich Zählpunkt und Rechnungsnummer.

Gas hat einen eigenen Zählpunkt nach demselben Schema

Auch beim Gas ist der Zählpunkt die Stelle, an der eine Erdgasmenge gemessen und registriert wird (§ 7 Abs. 1 Z 78 GWG 2011). Die Bezeichnung folgt demselben Muster wie beim Strom: 33 Stellen, AT, sechsstellige Netzbetreibernummer, Postleitzahl oder fünf Nullen, dann 20 Zeichen aus Ziffern und Großbuchstaben ohne Umlaute (Sonstige Marktregeln Gas, Kapitel 4, Punkt 2.1.1). Auch sie bleibt bei einem Zählertausch, bei einer Fusion des Netzbetreibers und bei einer neuen Postleitzahl unverändert.

Ein Haushalt mit Strom und Gas hat also mindestens zwei Zählpunkte, und beide Nummern beginnen mit AT; beim Ausfüllen landet deshalb leicht die falsche im Formular. In der Gas-Musterrechnung der Wiener Netze steht sie wie beim Strom im Kopf der ersten Seite. Für den Wechsel des Gasversorgers gilt dasselbe Datenpaket mit Name, Adresse und Zählpunktbezeichnung (§ 123 Abs. 4 GWG 2011), den Sozialtarif gibt es dagegen nur für Strom. Wie Sie die Gasrechnung nachrechnen, zeigt der Ratgeber Gasrechnung zu hoch.

Der Netzbetreiber nennt die Nummer beim Strom binnen eines Arbeitstags, beim Gas binnen fünf

Ist die letzte Rechnung weg und das Portal nicht eingerichtet, fragen Sie beim Netzbetreiber nach. Beim Strom verpflichtet ihn das ElWG, Ihnen die zugeordnete Zählpunktbezeichnung auf Verlangen binnen eines Arbeitstags ab Ihrer Anfrage bekanntzugeben (§ 109 Abs. 1 ElWG); eine Begründung verlangt das Gesetz dafür nicht. Beim Gas muss der Gasnetzbetreiber die Zählpunktbezeichnung online bereitstellen oder auf Anfrage binnen fünf Arbeitstagen übermitteln (§ 11 Abs. 6 Z 3 Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung).

Welcher Netzbetreiber zuständig ist, ergibt sich aus der Adresse und nicht aus Ihrem Lieferanten. Auf einer gemeinsamen Rechnung steht er im Netzteil, bei getrennten Rechnungen im Briefkopf der Netzrechnung. Ohne Rechnung helfen unsere Seiten zu den Netzkosten je Bundesland weiter, dort sind die Netzbetreiber und ihre Gebiete beschrieben: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Burgenland.

In die Anfrage gehören Ihr Name, die genaue Anlagenadresse mit Stiege und Tür und, falls vorhanden, Ihre Kundennummer beim Netzbetreiber. Bitten Sie ausdrücklich um alle Zählpunkte, die Ihnen an dieser Anlage zugeordnet sind; wer einen Einspeisezählpunkt oder einen zweiten Bezugszählpunkt hat, bekommt so alle Nummern in einer Antwort. Der Anspruch gilt nur für die eigenen Zählpunkte, nicht für die der Nachbarn im selben Haus. Bleibt eine Antwort aus, berät die Energie-Hotline der E-Control unter 0800 21 20 20.

Eine fehlende Nummer ist kein Grund zum Warten. Wer wechseln oder sich neu anmelden will, muss sie nicht selbst beschaffen: Der neue Lieferant kann den Anschluss beim Netzbetreiber suchen lassen, ab Jänner 2027 ist er dazu verpflichtet. Mit der Nummer in der Hand entfällt nur dieser Zwischenschritt.

Jeder Bezugszählpunkt trägt eigene Fixkosten

Der Zählpunkt ist nicht nur eine Nummer, er ist auch die Einheit, nach der ein Teil der Netzkosten verrechnet wird. Das Netznutzungsentgelt zahlen Entnehmer pro Zählpunkt (§ 52 Abs. 1 ElWOG 2010, künftig § 128 Abs. 2 ElWG), die Erneuerbaren-Förderpauschale zahlen Endverbraucher, ebenfalls pro Zählpunkt (§ 73 Abs. 1 EAG). Für einen gewöhnlichen Haushaltszählpunkt mit Bezug auf der Netzebene 7 ohne Leistungsmessung kommen 2026 folgende verbrauchsunabhängigen Posten zusammen, jeweils netto:

Posten Grundlage Je Zählpunkt und Jahr
Netznutzung, Pauschale Systemnutzungsentgelte-Verordnung, in allen 14 Netzbereichen gleich 54,00 €
Erneuerbaren-Förderpauschale Netzebene 7, für 2025 bis 2027 festgesetzt 19,02 €
Erneuerbaren-Förderbeitrag, fixer Anteil Netzebene 7 ohne Leistungsmessung, 2026 3,796 €
Entgelt für Messleistungen Höchstpreis Drehstrom, 12 × 2,40 € 28,80 €
Summe nachgerechnet, mit dem Höchstpreis beim Messentgelt, ohne Zusatzleistungen bis 105,62 €

Diese bis zu 105,62 Euro fallen an, auch wenn über den Zählpunkt kaum Strom fließt. Nicht eingerechnet sind Zusatzleistungen wie eine Tarifschaltung, etwa für Tag- und Nachtstrom; dafür dürfen bis zu 1,00 Euro im Monat dazukommen (§ 10 Abs. 3 Z 1 SNE-V). Für Zählpunkte mit unterbrechbarer Lieferung setzt die Systemnutzungsentgelte-Verordnung auf der Netzebene 7 keine Pauschale an, sondern nur einen eigenen Arbeitspreis; Messentgelt und Förderpauschale bleiben auch dort. Ob Ihr Netzbetreiber beim Messentgelt die vollen 2,40 Euro im Monat verlangt, steht unter Messentgelt und Zählermiete.

Es lohnt deshalb der Blick, wie viele Bezugszählpunkte auf Ihren Namen laufen und ob jeder davon noch gebraucht wird, etwa ein eigener Zählpunkt für eine längst stillgelegte Speicherheizung. Zusammenlegen lassen sich Zählpunkte nur, wenn Entnahme oder Einspeisung über denselben Netzanschlusspunkt laufen (§ 109 Abs. 3 ElWG); ob ein Zählpunkt aufgelassen werden kann, klärt der Netzbetreiber. Wie sich die Netzkosten insgesamt zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Netzentgelt erklärt.

Ob Ihre Zählpunkte richtig verrechnet werden, sehen wir uns mit Ihnen an

Haben Sie die Rechnung ohnehin gerade in der Hand, machen Sie mehr daraus. Im Analysegespräch gehen wir Ihre Strom- und Gasrechnung gemeinsam mit Ihnen durch, lesen Zählpunkte, Netzbereich und Fixposten heraus und sagen Ihnen, ob sich ein Wechsel, eine Energiegemeinschaft oder das Auflassen eines überzähligen Zählpunkts für Sie auszahlen kann. Den Anbieterwechsel und die Anfragen beim Netzbetreiber übernehmen wir auf Wunsch; beim Sozialtarif prüfen wir mit Ihnen, ob er auf der Rechnung richtig ankommt. Wie wir dabei vorgehen, steht unter Stromrechnung prüfen und Netzkosten senken.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. RIS, Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) § 109, Fassung vom 9. Oktober 2026 — Abs. 1: Zählpunkt je Messeinrichtung und Energieflussrichtung, Bekanntgabe der zugeordneten Zählpunktbezeichnung binnen eines Arbeitstages; Abs. 3: Zusammenfassung von Zählpunkten (abgerufen 09. Oktober 2026)
  2. RIS, Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), geltende Fassung — § 6 Abs. 1 Z 178, § 25 Abs. 2, § 26 Abs. 3, § 36 Abs. 2 bis 4 (2.900 Kilowattstunden, unterer Referenzwert 6 Cent je Kilowattstunde), § 37 Abs. 1, § 42 Abs. 1 und Abs. 3 Z 6, § 70 Abs. 2 und Abs. 6 (Nahebereich; letzter Satz: Auskunft binnen 14 Tagen), § 128 Abs. 2, Anlage zum gestützten Preis (Lastprofil HF); §§ 66 bis 72 in Kraft seit 1. Oktober 2026 (§ 188 Abs. 3), § 128 ab 31. Dezember 2026 (§ 188 Abs. 5) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  3. RIS, ElWOG 2010 § 52 — Abs. 1: Netznutzungsentgelt von Entnehmern pro Zählpunkt, gültig bis 30. Dezember 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  4. RIS, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) § 73 — Abs. 1: Erneuerbaren-Förderpauschale von Endverbrauchern, in Euro pro Zählpunkt (abgerufen 09. Oktober 2026)
  5. RIS, Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, geltende Fassung — § 5 Abs. 1: Netzebene 7, nicht gemessene Leistung 5.400 Cent im Jahr, unterbrechbar nur Arbeitspreis; § 10 Abs. 1: Drehstromzählung höchstens 2,40 Euro je Monat und Messrichtung; § 10 Abs. 3 Z 1: Tarifschaltung höchstens 1,00 Euro im Monat (abgerufen 09. Oktober 2026)
  6. RIS, Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026, BGBl. II Nr. 301/2025 — Netzebene 7 ohne Leistungsmessung: 3,796 Euro je Zählpunkt und Jahr (abgerufen 09. Oktober 2026)
  7. RIS, Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025, BGBl. II Nr. 416/2024 — Netzebene 7: 19,02 Euro im Jahr, für 2025 bis 2027 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  8. RIS, Gaswirtschaftsgesetz 2011, geltende Fassung — § 7 Abs. 1 Z 78, § 123 Abs. 4, § 126 Abs. 3 Z 3 (Zählpunktsbezeichnungen auf Rechnungen über die Systemnutzung) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  9. RIS, Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung, Fassung vom 9. Oktober 2026 — § 11 Abs. 4: Anfragen binnen fünf Arbeitstagen beantworten; § 11 Abs. 6 Z 3: Zählpunktbezeichnung online oder binnen fünf Arbeitstagen übermitteln (abgerufen 09. Oktober 2026)
  10. RIS, Wechsel-Verordnung 2026, BGBl. II Nr. 47/2026 — § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 1; nach § 19 in Kraft ab 1. Jänner 2027 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  11. E-Control, Erläuterungen zur Wechsel-Verordnung 2026 — zu § 14 Abs. 1: Einzug in eine neue Anlage als Fall der Identifikation (abgerufen 09. Oktober 2026)
  12. RIS, Wechselverordnung 2014, BGBl. II Nr. 167/2014 — § 2 Z 5 und § 5 Abs. 1 Z 1; gilt bis 31. Dezember 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  13. RIS, Wechselverordnung 2014, Anhang (Ablauf der Verfahren) — Punkt 3.1: Identifikation der Anlage auch unter bloßer Angabe der Anlagenadresse; gilt bis 31. Dezember 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  14. E-Control, TOR Messwesen, Version 2.0 — Punkte 4.1 und 4.3 (Struktur der Zählpunktbezeichnung), gültig ab 15. Juli 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  15. E-Control, Sonstige Marktregeln Gas, Kapitel 4 — Punkt 2.1.1 (Struktur der Zählpunktsbezeichnung), Stand Oktober 2021 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  16. E-Control, Aufbau und Inhalte der Strom- und Gasrechnung — Zählpunkt im Detailabschnitt, 33-stellig mit AT; Hotline 0800 21 20 20 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  17. E-Control, Musterrechnung Strom — Seite 1 und Detailblatt, Muster mit Rechnungsdatum 15. Juli 2020 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  18. E-Control, Sozialtarif — Zählpunktbezeichnung (ZPB) für die OBS; seit 1. April 2026; nur Strom (abgerufen 09. Oktober 2026)
  19. E-Control, Sommer-Nieder-Arbeitspreis — Voraussetzung: Messung im Viertelstundenintervall (abgerufen 09. Oktober 2026)
  20. Wirtschaftsministerium, Fragen und Antworten zum Sozialtarif — Zählpunktnummer liegt bei bestehender EAG-Kostenbefreiung bereits vor (abgerufen 09. Oktober 2026)
  21. ORF-Beitrags Service GmbH, Befreiung und Zuschüsse — Zählpunktnummer auf Stromrechnung oder Netzzugangsvertrag, nicht auf dem Zähler; Aktivierung kann einige Wochen dauern (abgerufen 09. Oktober 2026)
  22. ORF-Beitrags Service GmbH, Antragsinformation 04/2026 — Meldepflicht bei Umzug und geänderter Strom-Zählpunktnummer (abgerufen 09. Oktober 2026)
  23. RIS, ORF-Beitrags-Gesetz 2024 § 15 — Abs. 8a: Erlöschen der Befreiung durch Abmeldung des Hauptwohnsitzes, gültig ab 1. Jänner 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  24. Wiener Netze, Musterrechnung Strom mit Erklärungen — Muster EX070, Stand 1/2022: Zählpunkt, Kundennummer, Vertragskonto, Zählernummer (abgerufen 09. Oktober 2026)
  25. Wiener Netze, Musterrechnung Gas mit Erklärungen — Stand 1/2022: Zählpunkt im Kopf der ersten Seite (abgerufen 09. Oktober 2026)
  26. Wiener Netze, Anleitung Smart Meter-Webportal — Seite „Anlagendaten“: Zählpunktnummer, Zählertyp, Zählerfunktionen je Zählpunkt; Stand Mai 2023 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  27. Netz Niederösterreich, Service „Zählpunkt ermitteln“ — Online-Abfrage für Strom und Gas mit Nachname oder Firmenname und Zählernummer; Zählernummer am Zähler und auf der Rechnung (abgerufen 09. Oktober 2026)
  28. Netz Niederösterreich, Wissen: Rechnung und Entgelte — Frage „Was ist der Zählpunkt und wozu benötigt man ihn?“: Fundstellen Netz-NÖ-Vertrag und Netz-NÖ-Rechnung (abgerufen 09. Oktober 2026)
  29. EVN, Musterrechnung 2026 (Monatsrechnung Strom) — Zählpunktnummer im Detailteil auf Seite 3; neue Vertragskontonummer nach Systemumstellung (abgerufen 09. Oktober 2026)

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Auf jeder Stromrechnung, auch auf einer getrennten Energierechnung des Lieferanten (§ 42 Abs. 1 und Abs. 3 Z 6 ElWG), und auf jeder Gasrechnung über die Netznutzung (§ 126 Abs. 3 Z 3 GWG 2011). Je nach Unternehmen steht sie auf der ersten Seite unter dem Titel oder der Anlagenadresse oder im Detailteil der Rechnung. Außerdem steht sie im Netzzugangsvertrag und im Kundenportal des Netzbetreibers, bei den Wiener Netzen etwa unter „Anlagendaten“. Haben Sie nichts davon zur Hand, muss Ihnen der Netzbetreiber die Nummer auf Verlangen nennen, beim Strom binnen eines Arbeitstags, beim Gas binnen fünf Arbeitstagen.

Ist die Zählpunktnummer dasselbe wie die Zählernummer?

Nein. Die Zählernummer ist die Gerätenummer des Messgeräts in Ihrem Zählerkasten und ändert sich bei jedem Tausch, zum Beispiel auf einen Smart Meter. Der Zählpunkt bezeichnet dagegen die Mess- und Anschlussstelle im Netz und bleibt nach den technischen Regeln der E-Control auch bei einem Zählertausch unverändert. Die Zählpunktnummer hat 33 Zeichen und beginnt mit AT, die Zählernummer ist in den Musterrechnungen eine deutlich kürzere Ziffernfolge. Für Anbieterwechsel, Sozialtarif und Energiegemeinschaft wird immer der Zählpunkt verlangt.

Wie ist die Zählpunktnummer aufgebaut?

Sie hat 33 Stellen in vier Teilen: AT als Landeskennung, sechs Ziffern für den Netzbetreiber, fünf Ziffern für die Postleitzahl und 20 Zeichen, die den Zählpunkt im Netzgebiet eindeutig machen. Die Postleitzahl ist vierstellig mit führender Null eingetragen und stammt aus dem Zeitpunkt der ersten Vergabe; wird sie nicht verwendet, stehen dort fünf Nullen. Die letzten 20 Zeichen dürfen Großbuchstaben und Ziffern enthalten. Festgelegt ist das für Strom in der TOR Messwesen der E-Control, für Gas in den Sonstigen Marktregeln Gas.

Was bedeutet AT00 am Anfang des Zählpunkts?

AT steht für Österreich. Danach folgt die sechsstellige Nummer des Netzbetreibers, die von der Verrechnungsstelle vergeben wird. Weil jedes Feld rechtsbündig eingetragen und links mit Nullen aufgefüllt wird, können direkt nach AT mehrere Nullen stehen. Die Netzbetreibernummer zeigt, welcher Netzbetreiber die Bezeichnung angelegt hat. Nach einer Fusion oder Umgründung bleibt sie trotzdem stehen, weil die Bezeichnung nach der ersten Vergabe nicht mehr geändert werden darf.

Steht die Zählpunktnummer auf dem Stromzähler oder dem Smart Meter?

Nach Auskunft der ORF-Beitrags Service GmbH nicht. Die OBS, die die Nummer für den Sozialtarif abfragt, verweist ausdrücklich auf Stromrechnung und Netzzugangsvertrag und nicht auf das Gerät. Am Zähler steht die Zählernummer, also die Nummer des Messgeräts, und das gilt auch für den Smart Meter. Wer einen Smart Meter hat, findet die Zählpunktnummer stattdessen im Webportal des Netzbetreibers, bei den Wiener Netzen auf der Seite „Anlagendaten“. Eine kurze Ziffernfolge im Zählerkasten ist sehr wahrscheinlich die Zählernummer; mit ihr lässt sich bei Netz Niederösterreich der Zählpunkt online ermitteln.

Wie finde ich den Zählpunkt bei den Wiener Netzen oder bei Netz Niederösterreich?

Auf der Netzrechnung der Wiener Netze steht er auf der ersten Seite gleich unter dem Titel und der Adresse, im Smart-Meter-Webportal auf der Seite „Anlagendaten“. Netz Niederösterreich nennt den Netz-NÖ-Vertrag und die Netz-NÖ-Rechnung als Fundstellen und bietet auf seiner Website die Abfrage „Zählpunkt ermitteln“ an: Sie geben Nachnamen oder Firmennamen und die Zählernummer ein, die direkt am Zähler und auf der Rechnung steht. In der Monatsrechnung der EVN steht die Zählpunktnummer im Abschnitt mit den Strom-Details. Bei allen anderen Netzbetreibern hilft die Anfrage: Beim Strom müssen sie die Nummer binnen eines Arbeitstags nennen.

Ändert sich der Zählpunkt beim Smart-Meter-Tausch oder beim Umzug?

Beim Zählertausch nicht: Die TOR Messwesen der E-Control schreibt vor, dass die Bezeichnung nach der ersten Vergabe unverändert bleibt, auch bei einem neuen Gerät oder einer neuen Postleitzahl. Beim Umzug dagegen haben Sie danach eine andere Nummer, weil der Zählpunkt zur Anlage gehört und nicht zu Ihnen. In der neuen Wohnung gilt der Zählpunkt, der dort bereits besteht. Wer den Sozialtarif bezieht, muss der OBS den Umzug und die neue Zählpunktnummer melden.

Ich bin gerade eingezogen und habe keine Rechnung: Woher bekomme ich den Zählpunkt?

Am schnellsten aus der letzten Rechnung Ihrer Vormieter, denn der Zählpunkt gehört zur Wohnung und nicht zur Person. Für die Anmeldung beim Lieferanten hilft die Nummer, nötig ist sie aber nicht: Der Netzbetreiber muss dem Lieferanten eine Suche allein über die Anlagenadresse ermöglichen (Wechselverordnung 2014, Anhang Punkt 3.1), und ab 1. Jänner 2027 ist dieser Abgleich vorgeschrieben, wenn Sie die Nummer nicht nennen (§ 14 Abs. 1 Wechsel-V 2026). Nach der Anmeldung steht sie auf Ihrer ersten Rechnung und im Portal des Netzbetreibers. Was beim Einzug sonst zu regeln ist, beschreibt unser Ratgeber zur Stromrechnung nach dem Umzug.

Kann ich den Stromanbieter ohne Zählpunktnummer wechseln?

Ja. Der neue Lieferant kann Ihren Anschluss über eine Zählpunkt- und Endverbraucheridentifikation beim Netzbetreiber suchen lassen, anhand von Name und Anlagenadresse. Ab 1. Jänner 2027 ist er nach der Wechsel-Verordnung 2026 verpflichtet, diese Suche durchzuführen, wenn Sie die Nummer nicht angeben. Haben Sie die Nummer zur Hand, fällt dieser Suchschritt weg. Der technische Teil des Wechsels darf seit 1. April 2026 höchstens 24 Stunden dauern (§ 25 Abs. 2 ElWG).

Wo finde ich den Zählpunkt für Gas?

Auf der Gasrechnung über die Netznutzung, bei einer gemeinsamen Rechnung also auf der Gesamtrechnung (§ 126 Abs. 3 Z 3 GWG 2011). Ohne Rechnung fragen Sie beim Gasnetzbetreiber nach: Er muss die Zählpunktbezeichnung online bereitstellen oder binnen fünf Arbeitstagen übermitteln (§ 11 Abs. 6 Z 3 Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung). Die Nummer folgt demselben Schema wie beim Strom, hat also 33 Zeichen und beginnt mit AT, ist aber eine andere Nummer als die Ihres Stromanschlusses. Wer Strom und Gas bezieht, notiert beide getrennt; den Sozialtarif gibt es nur für Strom.

Warum habe ich zwei Zählpunkte?

Weil der Netzbetreiber für jede Messeinrichtung je Energieflussrichtung einen eigenen Zählpunkt vergibt (§ 109 Abs. 1 ElWG). Eine Photovoltaikanlage, die Überschuss ins Netz liefert, hat deshalb einen Bezugs- und einen Einspeisezählpunkt. Wird etwa eine Speicherheizung über einen eigenen Zählpunkt geführt, ist das ein weiterer Bezugszählpunkt. Ein Zähler mit Tag- und Nachttarif zählt dagegen nur als ein Zählpunkt. Jeder Bezugszählpunkt trägt eigene Fixposten wie Netzpauschale, Messentgelt und Erneuerbaren-Förderpauschale; bei einem zweiten Bezugszählpunkt, etwa für eine stillgelegte Speicherheizung, lohnt deshalb die Frage, ob er noch gebraucht wird.

Brauche ich die Zählpunktnummer für den Sozialtarif?

Ja. Die ORF-Beitrags Service GmbH meldet dem Lieferanten die Zählpunktbezeichnung, für die der gestützte Preis gilt, samt Dauer der Befreiung (§ 37 Abs. 1 ElWG); ohne Nummer lässt sich der Tarif keinem Anschluss zuordnen. Bei Haushalten mit bestehender Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten lag die Nummer laut Wirtschaftsministerium bereits vor. Wer von der OBS angeschrieben wurde, reicht sie dort nach. Die Aktivierung beim Lieferanten kann laut OBS einige Wochen dauern.

Wie schnell muss der Netzbetreiber mir den Zählpunkt nennen?

Beim Strom binnen eines Arbeitstags ab Ihrer Anfrage. Das steht in § 109 Abs. 1 ElWG, und eine Begründung müssen Sie dafür nicht liefern. Am besten fragen Sie schriftlich mit Name und genauer Anlagenadresse an und bitten um alle Zählpunkte, die Ihnen an dieser Anlage zugeordnet sind. Beim Gas muss der Netzbetreiber die Zählpunktbezeichnung online bereitstellen oder auf Anfrage binnen fünf Arbeitstagen übermitteln (§ 11 Abs. 6 Z 3 Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung). Kommt keine Antwort, hilft die Energie-Hotline der E-Control unter 0800 21 20 20 weiter.

Ist Zählpunktbezeichnung dasselbe wie Zählpunktnummer?

Im Alltag ja. Rechnungen, Behörden und Formulare verwenden beide Wörter für die 33 Zeichen lange Kennung, die E-Control kürzt sie mit ZPB ab. Genau genommen ist die Zählpunktnummer in den technischen Regeln der E-Control nur der letzte Teil, nämlich die 20 Zeichen nach Landeskennung, Netzbetreibernummer und Postleitzahl. Fragt ein Formular nach der Zählpunktnummer, ist in aller Regel trotzdem die ganze Kette ab AT gemeint, denn nur sie ist österreichweit eindeutig.

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