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Meta-Schadenersatz geltend machen: Tracking durch Facebook und Instagram

Viele Webseiten und Apps schicken Daten über Ihre Aktivitäten dort an Meta, und Ihr Facebook- oder Instagram-Konto zeigt in einer eigenen Liste, welche das sind. Wir nehmen solche Fälle in Österreich bereits auf: Sie tragen sich in ein paar Minuten ein, eine Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihren Fall und macht 500 Euro je Person für Sie geltend, ein Richtwert und keine Zusage. Keine Vorabkosten, im Erfolgsfall 58 % des Nettoerlöses für Sie und 42 % inkl. USt für die Koptimal GmbH.

Meta-Schadenersatz auf einen Blick: was passiert und was Sie tun können

Sie kaufen online ein, lesen eine Nachrichtenseite oder öffnen eine App, und Meta bekommt davon oft etwas mit. Viele Betreiber haben Werkzeuge von Meta eingebaut, das Meta Pixel und andere sogenannte Business Tools. Darüber gehen Daten an Meta, etwa welche Seiten Sie aufrufen und was Sie dort anklicken oder kaufen. Ob das bei Ihnen der Fall war, zeigt Meta in Ihrem Facebook- oder Instagram-Konto in einer eigenen Liste.

Der Oberste Gerichtshof hat Meta in einem Einzelverfahren untersagt, Daten des Klägers von fremden Webseiten ohne vorherige Zustimmung zu verwenden, und deutsche Oberlandesgerichte haben Betroffenen in Einzelverfahren Schadenersatz zugesprochen. Ihren eigenen Schadenersatz können Sie jetzt über uns geltend machen: Sie tragen sich in ein paar Minuten ein, laden Bildschirmfotos Ihrer Liste und Ihren Ausweis hoch und unterschreiben digital. Danach prüft eine Rechtsanwaltskanzlei Ihren Fall und macht 500 Euro je Person für Sie geltend, als Richtwert und ohne Zusage. Die Kosten dafür finanziert die Koptimal GmbH aus unserer Unternehmensgruppe, sobald sie die Übernahme für Ihren Fall bestätigt hat.

  • 500 €Richtwert je Person, den die Kanzlei für Sie geltend macht, keine Zusage
  • 58 %des Nettoerlöses im Erfolgsfall für Sie, 42 % inkl. USt für die Koptimal GmbH, keine Vorabkosten
  • 1 bis 15Bildschirmfotos oder Dateien Ihrer Liste genügen für die Eintragung, eine Auskunft bei Meta braucht es nicht

Sie möchten gleich loslegen? Dann geht es direkt zur Eintragung. Lieber erst in Ruhe lesen? Weiter unten steht, wo Sie die Liste finden, was die Gerichte entschieden haben, was Sie das kostet und wer hinter dem Angebot steht.

Viele Webseiten und Apps melden Meta, was Sie dort tun

Business Tools nennt Meta die Werkzeuge, die Betreiber in ihre Webseiten und Apps einbauen können, darunter das Meta Pixel. Über sie schicken diese Webseiten und Apps Daten über Ihre Aktivitäten dort an Meta. Das kann ein Online-Shop für Mode sein, ein Reiseportal oder eine Gesundheits-App: Sie stöbern, suchen oder kaufen etwas, und die Information darüber kann an Meta gehen.

Gerade das kann heikel sein. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 festgehalten, dass schon der Besuch bestimmter Seiten und Apps sensible Informationen verraten kann und dass diese Daten durch den bloßen Besuch nicht „offensichtlich öffentlich“ werden. Personalisierte Werbung ist nach demselben Urteil ohne Einwilligung kein berechtigtes Interesse, auf das sich Meta stützen könnte (C-252/21). 2024 ergänzte er, dass ein soziales Netzwerk die Daten für Werbung nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden darf (C-446/21).

Welche Webseiten und Apps das bei Ihnen waren, müssen Sie nicht erraten. Meta zeigt es Ihnen selbst.

Ihren wichtigsten Beleg finden Sie in Ihrem eigenen Konto

In der Kontenübersicht Ihres Facebook- oder Instagram-Kontos (bei manchen Konten heißt sie inzwischen „Meta-Konto“) führt Meta eine Liste der Webseiten und Apps, die Aktivitäten von Ihnen übermittelt haben, zuletzt im Bereich „Deine Informationen und Berechtigungen“. Dort heißt sie laut Metas Hilfeartikel „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ (in manchen Hilfetexten „… der Meta-Technologien“), früher „Aktivitäten außerhalb von Facebook“. Meta benennt Menüs hin und wieder um. Sind Sie unsicher, ob Sie die richtige Liste vor sich haben, rufen Sie uns gebührenfrei an. Den Weg dorthin zeigt Schritt für Schritt der Ratgeber Aktivitäten außerhalb von Meta finden.

Von dieser Liste machen Sie Bildschirmfotos, auf denen die Einträge gut lesbar sind; bei einer langen Liste einfach mehrere. Fotografieren Sie die Liste, bevor Sie dort etwas trennen oder löschen. Bei der Eintragung laden Sie mindestens eine und höchstens 15 Dateien hoch, als Foto, Bildschirmfoto, PDF oder ZIP-Datei, jede bis 4 MB und alle zusammen bis 12 MB. Große Bilder verkleinert Ihr Browser dabei von selbst. Eine Auskunft bei Meta müssen Sie nicht anfordern, und auch wir fordern dort nichts für Sie an: Den wichtigsten Beleg haben Sie mit der Liste schon selbst.

Eine Änderung bei Meta, die Sie kennen sollten. Meta hat im Juni 2026 angekündigt, die Einstellung zu den Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien nicht mehr anzubieten, zuerst in den USA und einer Reihe weiterer Länder, weitere sollen folgen. Ob und wann das Österreich betrifft und ob die Liste danach noch zu sehen ist, sagt die Ankündigung nicht. Sehen Sie Ihre Liste heute, sichern Sie sich Bildschirmfotos davon. Finden Sie sie nicht mehr, rufen Sie uns vor der Eintragung gebührenfrei an, und wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.

Was der OGH zu Daten von fremden Webseiten entschieden hat

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof am 26. November 2025 über die Klage eines Facebook-Nutzers gegen Meta entschieden (6 Ob 189/24y). Es war ein Einzelverfahren. Für Ihren Fall ist die Entscheidung trotzdem wertvoll, denn sie zeigt, wie das Höchstgericht den Datenfluss von fremden Webseiten zu Meta beurteilt.

Entschieden
  • Daten des Klägers, die Meta aus dem Besuch fremder Webseiten erhält, etwa über Social Plugins und ähnliche Techniken, darf Meta nur mit seiner vorherigen Zustimmung verwenden (Opt-in). Ausgenommen sind technische Daten, die allein zur Anzeige von Webseitenelementen verarbeitet werden.
  • Für personalisierte Werbung darf Meta seine Daten nicht verarbeiten. Weder der Nutzungsvertrag noch ein berechtigtes Interesse tragen diese Werbung.
  • Für die Daten aus den Plugins ist Meta selbst verantwortlich im Sinn der DSGVO.
Was es nicht heißt
  • Einen Geldbetrag für die Business Tools nennt die Entscheidung nicht.
  • Die Verbote gelten für die Daten dieses Klägers, nicht für alle Nutzer.
  • Die oft zitierten 500 Euro stammen aus einem Teilurteil von 2021 im selben Verfahren und wurden wegen einer verletzten Auskunftspflicht zugesprochen (6 Ob 56/21k), nicht wegen der Daten von fremden Webseiten.

Für Sie zählt vor allem die Richtung. Das Höchstgericht hat für den Kläger klar gesagt, dass Daten von fremden Webseiten nur mit seiner vorherigen Zustimmung verwendet werden dürfen, und der Europäische Gerichtshof zieht in dieselbe Richtung. Den nächsten Schritt, den Schadenersatz für Sie persönlich, geht die Kanzlei mit Ihrer Liste.

In Deutschland sprechen Gerichte schon Geld zu

Veröffentlichte Urteile mit Geldbeträgen wegen der Business Tools kommen bisher aus Deutschland, aus mehreren Einzelverfahren. Die Oberlandesgerichte haben dort zwischen einigen hundert und 3.000 Euro zugesprochen, teils noch nicht rechtskräftig. Für Österreich sind diese Urteile nicht bindend. Sie zeigen aber, dass Gerichte den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ernst nehmen. Eine Auswahl mit Stand Oktober 2026:

Gericht und Datum Aktenzahl Zugesprochen Stand
OLG Dresden, 03.02.2026 4 U 292/25 und weitere je 1.500 € rechtskräftig, Revision nicht zugelassen
OLG Naumburg, 05.02.2026 9 U 124/24, 9 U 44/25 1.200 € bzw. 1.250 € rechtskräftig, Revision nicht zugelassen (Mitteilung des Gerichts)
OLG Jena, 02.03.2026 3 U 31/25 3.000 € Revision zugelassen; ob sie eingelegt wurde, ist nicht bekannt
OLG Hamm, 09.03.2026 8 U 21/25 1.500 € nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (I ZR 154/26)
OLG München, 18.12.2025 14 U 1068/25 e 750 € laut Bericht nicht rechtskräftig, Meta hat Revision eingelegt

Wie viel ein Gericht zum eigenen Fall hören will, ist unterschiedlich. Das OLG Dresden verlangte von den Klägern keinen Nachweis, welche Seiten sie besucht hatten. Das Landgericht Bamberg wies dagegen eine Klage ab, auch weil zur persönlichen Nutzung von Drittseiten und Apps zu wenig vorgetragen war (42 O 126/24; Berufung beim OLG Bamberg, 10 U 43/25, Rechtskraft nicht belegt). Genau deshalb ist Ihre Liste so nützlich: Sie macht Ihren Fall konkret. Das letzte Wort hat in Deutschland der Bundesgerichtshof, bei dem bereits Verfahren dazu liegen. Alle Urteile mit Beträgen und Stand sammelt der Ratgeber Urteile zu Meta Business Tools.

Warum die Kanzlei 500 Euro je Person geltend macht

Die 500 Euro sind ein einheitlicher Richtwert je Person und keine Zusage. Ein österreichisches Urteil, das wegen der Business Tools einen Betrag zuspricht, gibt es bisher nicht, und die Urteile deutscher Gerichte binden österreichische Gerichte nicht. Welche Beträge österreichische Gerichte in anderen Datenschutzfällen für angemessen hielten, zeigt der Ratgeber DSGVO-Schadenersatz in Österreich.

Zwei ehrliche Hinweise. Für Daten aus den Business Tools hat in Österreich, soweit veröffentlicht, noch kein Gericht einen Betrag festgelegt, und nicht jede Klage hat Erfolg. Ob und in welcher Höhe Meta zahlt, entscheidet ein Vergleich oder am Ende das Gericht. Das Kostenrisiko der finanzierten Schritte liegt dabei bei der Koptimal GmbH.

Für Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO braucht es neben dem Verstoß einen Schaden, und der muss nachgewiesen werden; eine Mindestschwere verlangt der Europäische Gerichtshof dafür nicht (C-300/21). Schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten oder die Ungewissheit, ob sie verarbeitet wurden, kann nach seiner Rechtsprechung ein solcher Schaden sein (C-526/24). Wie sich das in Ihrem Fall darlegen lässt, ist das Handwerk der Kanzlei, und mit Ihrer Liste hat sie dafür einen handfesten Ausgangspunkt.

Ihr Fall läuft einzeln, und geklagt wird, wenn nötig, in Österreich statt in Irland

Die Kanzlei vertritt Sie mit Ihrer eigenen Vollmacht, und die Koptimal GmbH finanziert genau dieses eine Verfahren. Sie bleiben Inhaberin oder Inhaber Ihres Anspruchs: Die Koptimal lässt sich nichts abtreten und schließt keine Vergleiche. Kommt ein Vergleichsangebot, erklärt Ihnen die Kanzlei die Folgen, und Sie entscheiden, ob Sie es annehmen.

Nach Irland müssen Sie dafür nicht. Die DSGVO erlaubt die Klage auch in dem Land, in dem Sie leben (Art. 79 Abs. 2 DSGVO), und in Österreich ist dafür das Landesgericht zuständig (§ 29 Abs. 2 DSG). Anspruchsgegnerin ist vor allem die Meta Platforms Ireland Limited.

Neben solchen Einzelverfahren kennt das österreichische Recht Verbandsklagen, seit Juli 2024 auch auf Abhilfe: Qualifizierte Einrichtungen können für viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf Unterlassung oder auf Abhilfe klagen (§§ 619 ff. ZPO). Das ist ein eigener Weg mit eigenen Regeln, die der Ratgeber Prozessfinanzierung erklärt. Über uns läuft Ihr Anspruch als Ihr eigenes Verfahren, und welcher Weg für Sie passt, entscheiden Sie selbst.

Vier Schritte: drei erledigen Sie heute, den vierten übernimmt die Kanzlei

Jede erwachsene Person mit eigenem Facebook- oder Instagram-Konto trägt sich selbst ein und unterschreibt für sich, denn der Vertrag erfasst nur den eigenen Anspruch. Einen gemeinsamen Zugang für Paare oder Familien gibt es nicht, Ihre Angehörigen tragen sich einfach jeweils selbst ein.

  1. Eintragen Facebook, Instagram oder beides auswählen, Kontaktdaten und Anschrift angeben und alles noch einmal in Ruhe prüfen. Ihr Teil, heute
  2. Liste und Ausweis hochladen Bildschirmfotos Ihrer Liste und die Vorderseite Ihres Ausweises, die Rückseite ist freiwillig. Der Ausweis gehört zu Ihrem Fall und geht mit ihm an die Kanzlei. Ihr Teil, heute
  3. Digital unterschreiben Am Bildschirm unterschreiben Sie den Prozessfinanzierungsvertrag mit der Koptimal GmbH und die Vollmacht für die Kanzlei. Eine Kopie geht Ihnen per E-Mail zu. Ihr Teil, heute
  4. Die Kanzlei macht Ihren Anspruch geltend Die Kanzlei ordnet Ihren Fall rechtlich ein, Sie geben ihn frei, und die Koptimal GmbH entscheidet über die Übernahme der Kosten. Dann macht die Kanzlei den Schadenersatz gegenüber Meta geltend, außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht in Österreich. Kanzlei und Koptimal

Eine Dauer für das Verfahren nennen wir bewusst nicht, weil sie vom Verlauf abhängt. Die Arbeit in dieser Zeit liegt bei der Kanzlei. Von Ihnen braucht es vor allem, dass Sie Ihren Fall nach der Einordnung durch die Kanzlei freigeben, bei Rückfragen mithelfen und über ein Vergleichsangebot entscheiden. Geben Sie außerdem Bescheid, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder Ihnen jemand zu Ihrem Fall schreibt, und kommen Sie hin, falls das Gericht Sie lädt.

Keine Vorabkosten, verdient wird erst im Erfolgsfall

Die Koptimal GmbH finanziert Kanzlei und Verfahren und trägt das Kostenrisiko der finanzierten Schritte, die Kosten der Gegenseite eingeschlossen, falls der Fall verloren geht. Eine Grundgebühr, Prüf- oder Verwaltungsgebühren zahlen Sie nicht.

Kommt Geld herein, deckt es zuerst die nachgewiesenen Kosten, die für Ihren Fall tatsächlich angefallen sind. Was übrig bleibt, ist der Nettoerlös: 58 Prozent davon gehen an Sie, 42 Prozent inklusive Umsatzsteuer an die Koptimal GmbH als Erfolgsbeteiligung. Dieser Satz steigt ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht, und Kosten verschiedener Fälle werden nicht miteinander verrechnet.

Rechenbeispiel, keine Zusage Betrag
Nettoerlös, also was nach Deckung der Fallkosten bleibt 500,00 €
Ihr Anteil, 58 % 290,00 €
Erfolgsbeteiligung der Koptimal GmbH, 42 % inkl. USt 210,00 €

Das Beispiel nimmt an, dass nach den Fallkosten genau 500 Euro übrig bleiben. Muss Meta die Kosten nicht gesondert ersetzen, kommen sie zuerst aus der Zahlung, und für die Aufteilung bleibt entsprechend weniger.

Warum sich das trotzdem für Sie rechnet: Allein zu klagen bedeutet für 500 Euro den Gang zum Landesgericht, und dort brauchen Sie einen Anwalt (§ 27 ZPO). Wer verliert, zahlt zusätzlich die Anwaltskosten der Gegenseite (§ 41 ZPO). Nach unserer eigenen Überschlagsrechnung stehen bei einer Niederlage in einem schlanken Verfahren rund 1.530 Euro im Raum, darin 89 Euro Pauschalgebühr, die seit 1. August 2026 gilt. Über uns trägt dieses Risiko für die finanzierten Schritte die Koptimal GmbH. Weil sie nur im Erfolgsfall verdient, zieht sie mit Ihnen an einem Strang.

Wer hinter Ihrem Fall steht

Ihre Vertragspartnerin ist die Koptimal GmbH, eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe hinter Fixkostenreduzierer.at. Sie organisiert die Fälle, finanziert die Kosten und trägt das Kostenrisiko der finanzierten Schritte. Rechtlich geprüft und vertreten werden Sie von einer Rechtsanwaltskanzlei, mit der die Koptimal zusammenarbeitet und der Sie selbst die Vollmacht erteilen. Kundensystem, digitale Unterschrift und Postfach betreibt die Value 4 You GmbH, die Firma hinter der Marke Fixkostenreduzierer.

Ihre Vertragspartnerin Koptimal GmbH Prozessfinanzierung · FN 650188i, Handelsgericht Wien Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien Gebührenfrei 0800 88 44 92 · backoffice@fixkostenreduzierer.at Impressum der Aktion

Verantwortet wird diese Seite von Dominik Kop, Gründer und Geschäftsführer der Value 4 You GmbH. Im CRIF-Datenschutzfall arbeiten wir schon genauso: Sie tragen sich ein, eine Kanzlei kümmert sich mit der Finanzierung der Koptimal GmbH um den Rest. Mehr über das Team lesen Sie unter Über uns.

Noch Fragen vor der Eintragung? Unter 0800 88 44 92 erreichen Sie uns gebührenfrei, oder Sie bitten um einen Rückruf. Wir erklären Ihnen gern, welche Bildschirmfotos Sie brauchen und was im Vertrag steht.

Woher unsere Angaben stammen: alle Fundstellen zum Nachlesen

Grundlage sind die Entscheidungen selbst, die Pressemitteilungen der Gerichte, die Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes und Metas eigene Angaben. Wo zu einem deutschen Urteil nur Berichte vorliegen, steht das in der Tabelle dabei. Die rund 1.530 Euro für eine verlorene Einzelklage sind eine eigene Überschlagsrechnung nach Rechtsanwaltstarif und Gerichtsgebührengesetz, die Konditionen der Koptimal GmbH stehen im Prozessfinanzierungsvertrag. Abgerufen haben wir alle Fundstellen zuletzt am 22. und 23. Oktober 2026. Diese Seite ist allgemeine Information; ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, prüft die Rechtsanwaltskanzlei.

Alle 22 Fundstellen anzeigen
  1. OGH 6 Ob 189/24y vom 26. November 2025, Volltext im RIS , Spruchpunkte 6 und 8, Rz 61 bis 65, 88 f. und 131 f.
  2. OGH 6 Ob 56/21k vom 23. Juni 2021, Volltext im RIS , 500 Euro wegen der verletzten Auskunftspflicht, Rz 103 und 109 (Vorinstanzen), Rz 173 bis 175 (OGH)
  3. Rechtsinformationssystem des Bundes, Suche in der Judikatur nach „Business-Tools“
  4. EuGH, Pressemitteilung 113/23 zum Urteil C-252/21 vom 4. Juli 2023
  5. EuGH, Pressemitteilung 166/24 zum Urteil C-446/21 vom 4. Oktober 2024
  6. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, C-300/21
  7. EuGH, Pressemitteilung 38/26 zum Urteil C-526/24 vom 19. März 2026
  8. Datenschutz-Grundverordnung, Art. 79 und 82
  9. OLG Dresden, Pressemitteilung vom 4. Februar 2026 , vier Verfahren, je 1.500 Euro, Revision nicht zugelassen
  10. OLG Hamm 8 U 21/25 vom 9. März 2026, Volltext in der Rechtsprechungsdatenbank NRW , Rz 179 f., Nachinstanz BGH I ZR 154/26; zitiert auch OLG Dresden 4 U 292/25
  11. OLG Naumburg 9 U 124/24 und 9 U 44/25 vom 5. Februar 2026, Medien Internet und Recht
  12. OLG Jena 3 U 31/25 vom 2. März 2026, Bericht bei Otto Schmidt
  13. CMS, DSGVO-Schadensersatz: laufend aktualisierte Urteilsübersicht , OLG München 14 U 1068/25 e vom 18. Dezember 2025, 750 Euro
  14. OLG München 14 U 1068/25 e, Bericht bei heise online (englisch) , Revision zugelassen
  15. LG Bamberg 42 O 126/24 vom 13. Mai 2025, Bayern.Recht
  16. Datenschutzgesetz, § 29, im RIS
  17. § 1489 ABGB, im RIS
  18. Zivilprozessordnung, §§ 27, 41 und 619 ff., im RIS
  19. BGBl. II Nr. 227/2026, Pauschalgebühren nach Tarifpost 1 GGG ab 1. August 2026
  20. Rechtsanwaltstarifgesetz, im RIS , Grundlage der eigenen Überschlagsrechnung
  21. Meta, Newsroom, Juni 2026: Better Personalization and Changes to Controls for Your Activity From Other Businesses (englisch) , Einstellung „Your activity off Meta technologies“ entfällt, zuerst in den USA und weiteren Ländern
  22. Meta, Hilfebereich: Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien einsehen

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ich vom Meta-Tracking betroffen bin?

Am schnellsten an der Liste, die Meta selbst in Ihrem Konto führt. Sie liegt in den Einstellungen Ihres Facebook- oder Instagram-Kontos, in der Kontenübersicht (bei manchen Konten inzwischen „Meta-Konto“), und heißt laut Metas Hilfeartikel „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“, früher „Aktivitäten außerhalb von Facebook“. Stehen dort Webseiten oder Apps, haben diese Daten über Ihre Aktivitäten an Meta geschickt. Ob daraus ein Anspruch wird, prüft nach Ihrer Eintragung die Rechtsanwaltskanzlei.

Was kostet es mich, den Meta-Schadenersatz über Sie geltend zu machen?

Vorab nichts, und eine Grundgebühr, Prüf- oder Verwaltungsgebühren gibt es nicht. Die Koptimal GmbH finanziert die Durchsetzung und trägt das Kostenrisiko der finanzierten Schritte. Geld fließt nur im Erfolgsfall: Aus dem Erlös werden zuerst die nachgewiesenen Fallkosten gedeckt, vom verbleibenden Nettoerlös gehen 58 Prozent an Sie und 42 Prozent inklusive Umsatzsteuer an die Koptimal GmbH. Bei 500 Euro Nettoerlös wären das 290 Euro für Sie, ein Rechenbeispiel und keine Zusage.

Wie hoch ist der Schadenersatz, den die Kanzlei für mich geltend macht?

500 Euro je Person, ein Richtwert und keine Zusage. Ob und in welcher Höhe Meta zahlt, entscheidet ein Vergleich oder das Gericht. Dafür braucht es neben dem Verstoß einen Schaden, der nachzuweisen ist; schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten kann nach dem Europäischen Gerichtshof ein solcher Schaden sein (C-526/24); eine Mindestschwere verlangt er nicht (C-300/21). Deutsche Oberlandesgerichte haben in Einzelverfahren zwischen einigen hundert und 3.000 Euro zugesprochen, teils noch nicht rechtskräftig; für Österreich sind diese Urteile nicht bindend.

Hat ein österreichisches Gericht schon Geld wegen der Business Tools zugesprochen?

Veröffentlicht ist dazu bisher keine Entscheidung, das zeigt die Suche im Rechtsinformationssystem des Bundes. Der OGH hat Meta am 26. November 2025 in einem Einzelverfahren untersagt, Daten des Klägers von fremden Webseiten ohne vorherige Zustimmung zu verwenden und seine Daten für personalisierte Werbung zu verarbeiten (6 Ob 189/24y). Um Geld ging es dabei nicht. Die 500 Euro, die demselben Kläger 2021 zugesprochen wurden, betrafen eine verletzte Auskunftspflicht (6 Ob 56/21k) und haben mit den Business Tools nichts zu tun.

Ist das eine Sammelklage gegen Meta?

Nein, die Kanzlei vertritt jede Person einzeln mit ihrer eigenen Vollmacht, und die Koptimal GmbH finanziert diese Einzelverfahren. Daneben gibt es in Österreich Verbandsklagen, die qualifizierte Einrichtungen für viele Verbraucherinnen und Verbraucher führen können, auf Unterlassung oder auf Abhilfe. Das ist ein eigener Weg mit eigenen Regeln. Welcher zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst.

Geht es hier um das Facebook-Datenleck?

Nein. Beim sogenannten Datenleck geht es um einen anderen Vorgang, für den es diese Eintragung nicht gibt. Hier geht es um Daten, die Webseiten und Apps über das Meta Pixel und andere Business Tools an Meta schicken, und um die Liste, in der Meta diese Aktivitäten in Ihrem Konto anzeigt.

Was mache ich, wenn meine Liste leer ist oder ich sie nicht finde?

Rufen Sie uns in diesem Fall vor der Eintragung an, gebührenfrei unter 0800 88 44 92, oder fordern Sie einen Rückruf an. Die Eintragung verlangt mindestens ein Bildschirmfoto oder eine Datei der Liste. Gut zu wissen: Meta hat im Juni 2026 angekündigt, die Einstellung zu diesen Aktivitäten nicht mehr anzubieten, zuerst in den USA und einer Reihe weiterer Länder. Ob und wann das Österreich betrifft, sagt die Ankündigung nicht.

Wie lange dauert es, und wann wird im Erfolgsfall ausgezahlt?

Eine Dauer können wir Ihnen ehrlich gesagt nicht versprechen, sie hängt davon ab, ob es zu einem Vergleich kommt oder ein Gericht entscheidet. Fest geregelt ist dagegen die Auszahlung: Laut Vertrag fließt Ihr Anteil binnen 14 Tagen, nachdem die Zahlung endgültig eingegangen ist und die Angaben für die Abrechnung vorliegen. Dazu legt die Koptimal GmbH eine nachvollziehbare Abrechnung samt der gedeckten Fallkosten vor.

Wer steht hinter dem Angebot, und ist das seriös?

Ihre Vertragspartnerin ist die Koptimal GmbH in Wien (FN 650188i, Handelsgericht Wien), eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe hinter Fixkostenreduzierer.at. Sie finanziert die Fälle und trägt das Kostenrisiko der finanzierten Schritte. Rechtlich prüft und vertritt Sie eine Rechtsanwaltskanzlei, der Sie selbst die Vollmacht erteilen. Alle Bedingungen stehen im Prozessfinanzierungsvertrag, den Sie vor der Unterschrift lesen können, und eine Kopie davon geht Ihnen per E-Mail zu.

Trägt die Koptimal GmbH wirklich das ganze Kostenrisiko?

Sie trägt das Kostenrisiko der finanzierten Schritte: außergerichtlich und vor österreichischen Gerichten samt Rechtsmitteln, einschließlich der Kosten der Gegenseite, wenn der Fall verloren geht. Kosten, die davon nicht gedeckt sind, dürfen Ihnen nur auferlegt werden, wenn Sie vorher gesondert und mit Betrag zugestimmt haben. Verschlechtern sich die Aussichten durch neue Tatsachen oder Rechtsentwicklungen wesentlich, kann die Koptimal GmbH die Finanzierung noch nicht begonnener Abschnitte mit grundsätzlich mindestens vier Wochen Vorlauf beenden. Was schon läuft, bleibt finanziert, und bereits übernommene Kosten fordert sie nicht zurück.

Kann ich vom Vertrag wieder zurücktreten?

Ja. Rücktritt binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, wie gesetzlich vorgesehen. Den Rücktritt erklären Sie gegenüber der Koptimal GmbH, per Post an Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien oder per E-Mail an backoffice@fixkostenreduzierer.at.

Verjährt der Anspruch gegen Meta?

Schadenersatzansprüche verjähren in Österreich grundsätzlich drei Jahre, nachdem man von Schaden und Schädiger erfahren hat (§ 29 Abs. 1 DSG in Verbindung mit § 1489 ABGB). Wann diese Frist bei einer laufenden Datenübermittlung beginnt, ist noch nicht geklärt. Deshalb nennen wir kein Ablaufdatum; ob in Ihrem Fall eine Frist läuft, prüft die Kanzlei.

Meta und Ihre Daten in Ruhe nachgelesen

Unsere Ratgeber erklären, wo Facebook und Instagram die Liste Ihrer Aktivitäten auf anderen Webseiten und Apps zeigen und was Gerichte zu den Business Tools entschieden haben. Lesen Sie in Ruhe nach, und wenn Sie so weit sind, sind wir für Sie da.

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Meta-Datenschutz Wir nehmen Fälle bereits auf

Ein paar Minuten von Ihnen.Um alles andere kümmern wir uns.

Viele Webseiten und Apps schicken über das Meta Pixel und andere Business Tools Daten an Meta, etwa welche Seiten Sie aufrufen und was Sie dort anklicken. Sie tragen sich ein, laden Bildschirmfotos der Liste aus Ihrem Facebook- oder Instagram-Konto und Ihren Ausweis hoch und unterschreiben digital. Eine Rechtsanwaltskanzlei macht 500 Euro je Person für Sie geltend; ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet am Ende ein Vergleich oder das Gericht.
500 €macht die Kanzlei je Person geltend, ein Richtwert und keine Zusage
KeineKosten im Voraus; das Kostenrisiko der finanzierten Schritte trägt die Koptimal GmbH
58 %des Nettoerlöses gehen im Erfolgsfall an Sie
je Personein eigener Fall: Jede erwachsene Person mit eigenem Konto trägt sich selbst ein
Keine Vorabkosten. Nur im Erfolgsfall 42 % des Nettoerlöses (inkl. USt) für die Koptimal GmbH. Aus dem Erlös werden zuerst die vorfinanzierten Fallkosten gedeckt. Rücktritt binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, wie gesetzlich vorgesehen. Koptimal GmbH · Prozessfinanzierung · FN 650188i, Handelsgericht Wien · Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien · Impressum der Aktion

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Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechts- und Marktlage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Prüfung und Vertretung im Einzelfall übernimmt eine Rechtsanwaltskanzlei; ob und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt wird, entscheidet ein Vergleich oder das Gericht.

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