Zum Inhalt springen

Betriebskosten senken — die Kategorie mit den meisten Einzelposten

Betriebskosten bestehen aus lauter kleinen Beträgen, die einzeln niemanden aufregen und zusammen die größte Position im Jahr ergeben. Wir gehen sie Zeile für Zeile durch — bei Haushalten wie bei Betrieben.

Warum viele kleine Posten die größte Kategorie ergeben

Beim Strom geht es um einen Vertrag und zwei, drei Zahlen. Betriebskosten funktionieren anders. Auf einer einzigen Abrechnung stehen Wasser und Kanal, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Hausreinigung, der Strom im Stiegenhaus, die Grundsteuer und in vielen Häusern noch der Lift. Kein Posten für sich ist groß genug, dass man deswegen zum Telefon greift.

Genau deshalb schauen wir hier am längsten hin: In keiner anderen Kategorie stecken so viele Einzelpositionen. Im Schnitt kommen bei unseren Kundinnen und Kunden 40 € weniger pro Monat heraus, das sind rund 25 % weniger in dieser Kategorie. Ob es bei Ihnen mehr oder weniger wird, entscheidet Ihre Abrechnung und nicht ein Durchschnittswert.

  • 40 €durchschnittlich weniger pro Monat bei den Betriebskosten
  • 25 %rund so viel weniger in dieser Kategorie nach der Prüfung
  • 30. Junibis dahin muss die Abrechnung des Vorjahres bei Ihnen sein

Für Haushalte: was in einer Betriebskostenabrechnung stehen darf

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist die Sache eindeutig. § 21 MRG zählt auf, was ein Vermieter auf die Mieter umlegen darf, und die Aufzählung ist abschließend: Was dort nicht steht, gehört nicht zu den Betriebskosten.

Zulässig sind unter anderem:

  • Wasser und Abwasser samt der vorgeschriebenen Überprüfungen der Anlage
  • Müllabfuhr, Rauchfangkehrer und Schädlingsbekämpfung
  • Hausreinigung und Schneeräumung als Teil der Hausbetreuung nach § 23 MRG
  • Strom für Stiegenhaus, Keller und Hof
  • Grundsteuer und andere laufende öffentliche Abgaben
  • Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserversicherung nach den Regeln des MRG
  • der laufende Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Lift oder Gemeinschaftsgarten, und zwar nur für jene, die sie benützen dürfen
  • Verwaltungskosten, allerdings nur bis zur gesetzlichen Pauschale je Quadratmeter

Reparaturen sind keine Betriebskosten. Das neue Dach, die sanierte Steigleitung, der überholte Aufzug und die Instandhaltungsrücklage gehören nicht auf die Abrechnung. Verrechenbar ist die laufende Wartung, nicht der Erhalt der Substanz. Dasselbe gilt für Anwalts- und Inkassokosten und erfundene Manipulations- oder EDV-Gebühren.

Wasser führen wir nicht als eigene Kategorie, weil es in Österreich ohnehin über die Betriebskosten läuft. Wir sehen uns die Zählerstände an, den Aufteilungsschlüssel und Sprünge gegenüber dem Vorjahr. Ein Spülkasten, der seit Monaten rinnt, steht in keiner Rechnung als Schaden, sondern nur als höhere Verbrauchsmenge.

Die Uhr, die am 30. Juni zu laufen beginnt

Die Abrechnung für ein Kalenderjahr muss bis 30. Juni des Folgejahres gelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Belege ein halbes Jahr lang zur Einsicht bereitzuhalten, und Sie dürfen auf eigene Kosten Kopien machen. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 5 Ob 50/14k vom 23. April 2014 festgehalten, dass Kopien binnen sechs Monaten nach gehöriger Auflage der Abrechnung zu verlangen sind — wer erst im Februar draufkommt, dass ihn eine Position stört, kommt an die Belege nicht mehr sicher heran.

Eine Nachzahlung wird mit dem übernächsten Zinstermin fällig, ein Guthaben ist zum selben Termin gutzuschreiben. Bleibt die Abrechnung aus oder halten Positionen der Prüfung nicht stand, führt der Weg in Wien über die wohnrechtliche Schlichtungsstelle der MA 50. Eine eigene Schlichtungsstelle haben auch Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck, überall sonst ist gleich das Bezirksgericht zuständig. Wir schauen uns die Abrechnung mit Ihnen an, bevor daraus ein Verfahren wird, denn die meisten Streitpunkte klären sich im Gespräch mit der Hausverwaltung.

Die Belegeinsicht bei der Hausverwaltung können Sie ohne uns verlangen, und das ist ein gutes Recht: Sie sehen, welche Rechnungen hinter den Summen stehen. Beantwortet ist damit aber erst, wofür gezahlt wurde, und noch nicht, ob der Betrag angemessen ist. Ob die Hausreinigung marktüblich verrechnet wird, sieht man dem Beleg nicht an; dafür braucht es Vergleichswerte, und die halbjährige Frist läuft dabei mit. Gehen wir die Abrechnung gemeinsam durch, prüfen wir innerhalb dieser Frist beides: was verrechnet werden darf und was die Position wert ist.

Für Betriebe: die Verträge, die niemand mehr aufmacht

In Unternehmen sammelt sich mit den Jahren eine Schicht von Verträgen an, die einmal unterschrieben wurden und seither über die Buchhaltung durchlaufen. Der Betrag bleibt gleich, die Abbuchung fällt niemandem auf, und zuständig fühlt sich nach dem dritten Personalwechsel keiner mehr. Typisch sind:

  • Betriebs-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen aus der Gründungszeit
  • Telefonanlage, Diensthandys und der Internetanschluss am Standort
  • Gewerbliche Müllentsorgung und Containerbereitstellung
  • Wartungs- und Serviceverträge für Lift, Klima, Alarmanlage oder Kaffeemaschine
  • Kartenterminals samt Disagio und monatlicher Gerätemiete
  • Leasing- und Mietkaufverträge, die längst über die ursprüngliche Laufzeit hinaus laufen
  • Software-Abos für Werkzeuge, die kaum noch jemand öffnet

Ein Punkt, der Unternehmen härter trifft als Privathaushalte: Das Kündigungsrecht nach drei Jahren aus § 8 Abs 3 Versicherungsvertragsgesetz gilt ausdrücklich nur für Verbraucher. Wer als Betrieb eine lange Laufzeit unterschrieben hat, sitzt sie auch ab. Verhandeln lässt sich trotzdem, nur eben vor der Verlängerung — und das setzt voraus, dass jemand den Termin am Schirm hat.

Bei Strom und Gas gilt für Betriebe dieselbe Logik wie im Haushalt, nur mit größeren Beträgen; wie wir dort vorgehen, steht unter Stromkosten senken und Gaskosten senken. Die Netzseite behandeln wir gesondert unter Netzkosten senken.

Was Betriebe bei uns konkret herausgeholt haben

Die Westside Handels GmbH zahlt seit unserer Prüfung 522 € pro Monat weniger, beim Sonnhof Ressl waren es 504 €. Bei Stephan Eigner Objektbetreuung kamen 214,57 € heraus, bei Tintura.at 184,61 € und beim AHE Seminarinstitut 127,77 €. Diese Fälle stehen mit Namen und Betrag im Blog.

Zugleich sagen die Zahlen wenig über Ihren Betrieb aus. Wie viel zusammenkommt, hängt davon ab, wie viele Verträge laufen und wie lange sie schon unverändert laufen; ein Zwei-Personen-Büro hat weniger Angriffsfläche als ein Betrieb mit mehreren Standorten. Was bei Ihnen herausschaut, zeigt erst die Durchsicht Ihrer Unterlagen.

Was der Vertragswächter danach übernimmt

Die Schwäche bei Betriebskosten ist weniger die einzelne Position als der Umstand, dass sie jedes Jahr wiederkommt und niemand sie ein zweites Mal ansieht. Nach der Prüfung liegen Ihre Verträge bei uns hinterlegt: mit Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassungsklausel und dem Datum, an dem es das nächste Mal eng wird.

Wer selbst nachverhandelt, bekommt den Preis von heute — nur gilt der nicht ewig, und wenn der Rabatt ausläuft, beginnt die Sache von vorn. Jemand muss sich den Termin also merken. Dazu kommt, dass wir beim Einkauf für viele Haushalte und Betriebe gemeinsam auftreten; daraus ergeben sich Konditionen, die ein einzelner Anschluss in dieser Form nicht angeboten bekommt.

Wir melden uns, nicht Sie. Wenn eine Frist zuläuft, ein Anbieter die Preise ändert oder eine Abrechnung fällig wird, bekommen Sie von uns Bescheid. Termine mitschreiben und Fristen nachrechnen entfällt damit.

Dass sich vieles ohne Anbieterwechsel lösen lässt, beschreiben wir unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel. Geht es nur um eine einzelne Rechnung, finden Sie den Ablauf unter Stromrechnung prüfen lassen; bei Handy und Internet lohnt der Blick auf die Servicepauschale.

So kommen Sie zur Prüfung

Bringen Sie zum Erstgespräch mit, was Sie zur Hand haben: die letzte Betriebskostenabrechnung, bei Betrieben zusätzlich die wiederkehrenden Rechnungen. Zwei Stunden reichen, um zu sehen, wo etwas zu holen ist. Im selben Termin liegen dann auch Strom, Gas, Netz, Handy, Internet, Kredit und Versicherung auf dem Tisch, während man auf eigene Faust meist eine einzelne Position angeht und danach genau diese erledigt hat. Anträge, Fristen und den Schriftverkehr übernehmen wir, und wo Geld zurückzufordern ist, läuft das über unser konzerneigenes Verbraucherinkasso, ohne dass Sie etwas vorstrecken.

Wie viel herauskommt, entscheidet Ihre Abrechnung, und es kann auch sein, dass eine Position schlicht passt. Ein Kostenrisiko gehen Sie nicht ein: Wir verrechnen erst, wenn eine Ersparnis da ist. Fordern Sie hier eine kostenlose Prüfung an — sie ist unverbindlich, und wenn wir nichts finden, sagen wir Ihnen das genauso deutlich.

Häufige Fragen

Was gehört in Österreich alles zu den Betriebskosten?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zählt nur, was in § 21 MRG aufgezählt ist: Wasser und Kanal, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Hausreinigung samt Schneeräumung, Strom für die allgemeinen Flächen, die Grundsteuer, in vielen Häusern eine Feuer- und Haftpflichtversicherung sowie die Kosten von Gemeinschaftsanlagen wie Lift oder Grünanlage. Die Liste ist abschließend, also darf nichts dazuerfunden werden. Verwaltungskosten sind nur bis zu einem gesetzlich gedeckelten Pauschalbetrag je Quadratmeter Nutzfläche zulässig.

Welche Posten dürfen Mietern nicht als Betriebskosten verrechnet werden?

Reparaturen und Erhaltungsarbeiten am Haus gehören nicht dazu, also etwa das neue Dach, die Sanierung des Aufzugs oder der Austausch einer Steigleitung. Auch die Instandhaltungsrücklage, Anwalts- und Inkassokosten sowie eigens erfundene Manipulations-, Buchungs- oder EDV-Gebühren sind keine Betriebskosten. Laufende Wartung wie der Liftservice oder die Rauchfangkehrung ist dagegen verrechenbar. Die Grenze verläuft zwischen dem laufenden Betrieb und dem Erhalt der Substanz.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Die Abrechnung für ein Kalenderjahr muss bis 30. Juni des Folgejahres gelegt werden. Ein Nachzahlungsbetrag wird mit dem übernächsten Zinstermin fällig, ein Guthaben ist zum selben Zeitpunkt gutzuschreiben. Kommt gar keine Abrechnung, können Sie ihre Legung erzwingen — in Wien über die wohnrechtliche Schlichtungsstelle der MA 50, ebenso in Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und einigen weiteren Gemeinden mit eigener Schlichtungsstelle. Überall sonst ist gleich das Bezirksgericht zuständig.

Darf ich als Mieter die Belege zur Abrechnung sehen?

Ja. Nach der Legung der Abrechnung sind die Belege ein halbes Jahr lang zur Einsicht bereitzuhalten, und Sie dürfen auf eigene Kosten Kopien anfertigen. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 5 Ob 50/14k vom 23. April 2014 festgehalten, dass die Kopien binnen sechs Monaten nach gehöriger Auflage der Abrechnung zu verlangen sind. Fordern Sie die Einsicht deshalb zeitnah nach dem 30. Juni ein.

Gilt der Betriebskostenkatalog auch für Eigentumswohnungen?

Die abschließende Aufzählung des § 21 MRG greift im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, also bei einem großen Teil der Mietwohnungen und vor allem in Altbauten. Bei Eigentumswohnungen rechnet die Hausverwaltung dagegen nach dem Wohnungseigentumsgesetz ab, und dort ist auch die Rücklage Teil der Abrechnung. Welche Regeln für Ihre Wohnung gelten, zeigt die Abrechnung selbst.

Wird Wasser eigens geprüft oder gehört das zu den Betriebskosten?

Wasser und Kanal führen wir nicht als eigene Kategorie, weil sie in Österreich fast immer über die Betriebskostenabrechnung laufen. Geprüft werden sie trotzdem: Zählerstände, Aufteilungsschlüssel und auffällige Sprünge gegenüber dem Vorjahr. Ein dauernd rinnender Spülkasten oder ein undichter Anschluss im Keller taucht in der Abrechnung als stille Mehrmenge auf.

Wie senken Unternehmen ihre laufenden Fixkosten?

Meist über die Verträge, die seit dem Einzug oder der Gründung nicht mehr angegriffen wurden: Betriebsversicherungen, Telefonie und Internet am Standort, Müllentsorgung, Wartungs- und Serviceverträge, Kartenzahlungsterminals, Leasing- und Mietkaufverträge. Diese Positionen laufen unauffällig über die Buchhaltung mit und werden selten mit dem heutigen Markt verglichen. Ein Wechsel ist dabei nicht immer nötig, oft reicht die Anpassung der bestehenden Konditionen.

Können Unternehmen einen Versicherungsvertrag nach drei Jahren kündigen?

Dieses Recht steht nach § 8 Abs 3 Versicherungsvertragsgesetz nur Verbrauchern zu: Sie können einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres kündigen. Unternehmen haben dieses Ausstiegsrecht nicht, bei ihnen läuft die vereinbarte Laufzeit tatsächlich durch. Umso wichtiger ist es, die Konditionen vor der nächsten Verlängerung zu verhandeln statt danach.

Wie lange dauert eine Betriebskostenprüfung?

Das Erstgespräch dauert rund zwei Stunden, danach arbeiten wir mit den Unterlagen weiter. Weil in dieser Kategorie die meisten Einzelpositionen stecken, ist sie die aufwendigste von allen und braucht in der Regel länger als eine reine Strom- oder Handyprüfung. Sobald wir Ergebnisse haben, melden wir uns mit einer Aufstellung, was sich ändern lässt und was nicht.

Was passiert nach der ersten Prüfung?

Die geprüften Verträge bleiben bei uns im Vertragswächter hinterlegt, mit Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preisanpassungsklauseln. Läuft eine Frist zu oder ändert ein Anbieter seine Preise, melden wir uns von selbst. Sie müssen also keine Termine mitschreiben und nichts nachverfolgen.

Analysegespräch anfragen

Zwei Minuten Anfrage. Ø 200 € weniger — jeden Monat.

Kostenlos und unverbindlich: Sagen Sie uns, was wir prüfen dürfen und wie wir Sie erreichen — wir melden uns innerhalb eines Werktags.

  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
Schritt 1: Themen wählen

Was dürfen wir für Sie optimieren?

Wählen Sie alles aus, was zutrifft — mindestens eines.

Schritt 2: Kontaktdaten

Wie erreichen wir Sie?

Name und Telefonnummer genügen — alles Weitere ist freiwillig.

Schritt 3: Wann passt es Ihnen

Wann passt es Ihnen?

Optional — wir richten uns nach Ihnen.

Schritt 4: Prüfen und absenden

Passt alles?

Passt dazu

Ein Termin, zwei Stunden, dann übernehmen wir.
Wir prüfen Ihre Verträge im Detail und melden uns danach automatisch, sobald sich etwas ändert. Die Prüfung kostet Sie nichts.

Prüfung anfragen

Stand: 24. August 2026. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechts- und Marktlage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ergebnisse hängen vom jeweiligen Vertrag ab.

0800 88 44 92 Analysegespräch