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Fixkosten senken — ohne den Anbieter zu wechseln

Jeder Vergleichsrechner in Österreich gibt dieselbe Antwort: wechseln. Das ist bequem für den Rechner, weil er am Wechsel verdient. Nur bezahlen Haushalte einen großen Teil ihrer Fixkosten für Positionen, die vom Anbieter überhaupt nicht abhängen.

Warum in Österreich fast jeder Ratgeber zum Wechseln rät

Suchen Sie nach „Strom sparen“, bekommen Sie Vergleichsrechner. Suchen Sie nach „Handykosten senken“, bekommen Sie wieder Vergleichsrechner. Der Grund dafür ist kein Geheimnis: Vergleichsportale finanzieren sich über Provisionen für vermittelte Abschlüsse, und ohne Wechsel gibt es keine Provision. Deshalb endet die Beratung dort immer an derselben Stelle, nämlich beim Wechselformular.

Der Vorwurf ist nicht, dass diese Empfehlung falsch wäre — manchmal ist sie genau richtig. Der Punkt ist, dass alles daneben unerwähnt bleibt. Netzentgelte, Zählertyp, Tarifstufe, Verrechnungszeiträume, zu hoch angesetzte Teilbeträge, Pauschalen aus alten Verträgen: An diesen Stellen gibt es nichts zu vermitteln, also spricht niemand darüber. Und wie gering die Wechselbereitschaft im Alltag tatsächlich ist, zeigt die Statistik der Aufsichtsbehörde. Laut E-Control lag die Wechselrate bei Strom im Jahr 2025 bei 5,4 Prozent. Neunzehn von zwanzig Stromkundinnen und -kunden bleiben also, wo sie sind — und die gängige Antwort für diese neunzehn lautet bis heute: Sie hätten eben wechseln sollen.

  • 5,4 %der Stromkundinnen und -kunden wechselten 2025 den Lieferanten (E-Control)
  • 85 %der Verträge, die wir prüfen, enthalten eine Position, die so nicht passt
  • 200 €Ø Ersparnis pro Monat über alle Kostenarten hinweg

Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel: Was im laufenden Vertrag steckt

Ein Vertrag ist kein Block, den man nur ganz behalten oder ganz wegwerfen kann. Er besteht aus Bestandteilen, die einzeln verhandelbar, korrigierbar oder sogar rückforderbar sind. Die folgenden Stellen sehen wir uns zuerst an, Kostenart für Kostenart:

  • Der Arbeitspreis beim eigenen Versorger. Liegt er deutlich über dem, was dasselbe Haus heute neuen Kundinnen und Kunden anbietet, ist das ein Anlass für ein Gespräch und noch lange kein Grund zu kündigen. Wie das bei Strom und Gas im Detail aussieht, steht unter Stromkosten senken und Gaskosten senken.
  • Der Netzanteil. Nach der Aufschlüsselung der E-Control geht rund ein Drittel der Stromrechnung an den regionalen Netzbetreiber, den man gar nicht wechseln kann. Über die Taktung des Smart Meters und die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft lässt sich dieser Teil trotzdem beeinflussen — Netzkosten senken erklärt, wie.
  • Teilbetrag und Jahresabrechnung. Ein zu hoch angesetzter Teilbetrag ist kein Sparen, sondern ein zinsloses Darlehen an den Versorger; ein zu niedriger führt zur bösen Nachzahlung. Ob die verrechneten Werte überhaupt stimmen, klärt das Prüfen der Stromrechnung.
  • Die Tarifstufe bei Handy und Internet. Sehr viele Anschlüsse laufen Jahre nach dem Ende der Bindung noch im ursprünglichen Tarif weiter, obwohl derselbe Anbieter längst günstigere Produkte führt. Siehe Handykosten senken und Internetkosten senken.
  • Bereits bezahlte Gebühren. Bei Servicepauschalen und Kreditgebühren geht es nicht um künftiges Sparen, sondern um Rückforderung: Servicepauschale zurückholen und Kreditgebühren zurückholen.
  • Die Betriebskostenabrechnung. Positionen, Aufteilungsschlüssel und Belege sind überprüfbar, und zwar rückwirkend — Betriebskosten senken.

Rund 85 % der Verträge, die wir auf den Tisch bekommen, enthalten etwas, das nicht passt. Dahinter steckt selten Absicht, meist eine Einstufung, die einmal richtig war und seither nie angepasst wurde.

Tarif optimieren ohne Wechsel — der Umstieg im eigenen Haus

Der am meisten unterschätzte Hebel ist der Wechsel innerhalb desselben Anbieters. Versorger und Telekomunternehmen bringen laufend neue Produkte heraus, aber sie stellen Bestandskunden nicht von sich aus um. Wer 2019 einen Tarif abgeschlossen hat, zahlt 2026 noch die Konditionen von 2019, obwohl dieselbe Firma nebenan etwas Günstigeres verkauft.

Ein solcher Umstieg ist juristisch kein Anbieterwechsel. Es gibt kein Wechselformular, keine Kündigung, keine Wartezeit auf den Stichtag, und die Kundennummer bleibt. Verlangen muss man ihn allerdings — und es hilft erheblich, wenn man beim Anruf schon weiß, welches Produkt man haben will und was es kostet. Genau das bereiten wir vor, bevor überhaupt jemand telefoniert.

Was ein Anbieterwechsel kostet und im Vergleichsrechner nicht steht

Der Rechner zeigt eine Differenz zwischen zwei Jahresbeträgen. Was er nicht zeigt, sind die Kosten, die daneben anfallen. Der Neukundenrabatt gilt in aller Regel befristet, danach rutscht der Vertrag in den Standardtarif des neuen Anbieters — der durchaus über dem liegen kann, was Sie vorher gezahlt haben. Bei Handy- und Internetverträgen kommt eine Mindestvertragsdauer dazu, die nach dem Telekommunikationsgesetz höchstens 24 Monate betragen darf; in dieser Zeit sind Sie gebunden, auch wenn sich der Markt bewegt.

Dazu kommt der Aufwand, den niemand einpreist: Zählerstände melden, Schlussrechnungen kontrollieren, neue Teilbeträge prüfen, Einzugsermächtigungen umstellen. Jeder einzelne Punkt ist überschaubar, in Summe hält er viele vom Anfangen ab.

Wann ein Wechsel trotzdem die richtige Entscheidung ist

Es wäre unredlich zu behaupten, ein Anbieterwechsel bringe nie etwas. Er bringt etwas, wenn Sie in einem Alttarif hängen, den Ihr Versorger nicht mehr anbietet und auch nicht mehr anpasst, oder wenn eine Bindung ausläuft und der Folgetarif spürbar teurer wird. Und es kommt vor, dass ein Anbieter beim Nachverhandeln schlicht nicht mitgeht.

Der Unterschied liegt darin, dass wir das im Einzelfall rechnen, statt es zur Regel zu machen. Wenn ein Wechsel klar besser ist, sagen wir das. Wenn er nur Aufwand ohne Nutzen bedeutet, sagen wir das auch und arbeiten am bestehenden Vertrag weiter.

Warum ein einzelner Haushalt die Preise der Einkaufsgemeinschaft nicht bekommt

Wenn Sie allein anrufen, verhandeln Sie über einen Anschluss. Für den Anbieter ist das eine Position in einer sehr langen Liste, und der Spielraum entspricht dem. Wir verhandeln nicht für einen Haushalt, sondern für ein gebündeltes Volumen aus tausenden Verträgen — und über diese Menge sind Konditionen möglich, die einem einzelnen Zählpunkt niemand anbietet.

Diese Konditionen fließen in die Angebote ein, die wir Ihnen vorlegen. Ein Automatismus ist das nicht: Auch ein Gemeinschaftsangebot muss sich gegen Ihren bestehenden Vertrag erst beweisen, und manchmal tut es das nicht.

Wer merkt sich, wann Ihr Rabatt ausläuft?

Das eigentliche Problem bei Fixkosten ist nicht der falsche Tarif, sondern die Zeit. Jede Aktion hat ein Ablaufdatum, und angekündigt wird das Ende, wenn überhaupt, in einem Nebensatz der Jahresabrechnung. Wer diese Termine nicht mitschreibt, zahlt nach ein paar Jahren wieder das, was er einmal wegverhandelt hat.

Deshalb hinterlegen wir Ihre geprüften Verträge im Vertragswächter, samt Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preisanpassungsklauseln. Läuft eine Frist zu oder ändert ein Anbieter seine Preise, melden wir uns von selbst und legen das passende Angebot gleich dazu. Sie müssen dafür nichts beobachten und keinen Kalendereintrag anlegen.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem einzelnen Verhandlungserfolg und einer Sache, die auch in ein paar Jahren noch stimmt. Wer selbst zum Hörer greift und einen guten Preis heraushandelt, hat für die Dauer der Aktion etwas gewonnen und steht danach wieder am Ausgangspunkt, wenn sich niemand den Ablauftermin notiert. Die Überwachung läuft bei uns nach dem Analysetermin einfach weiter.

Prüfen statt vergleichen: So läuft es ab

Ein Vergleich fragt, ob es woanders billiger ist. Eine Prüfung fragt, ob das, was hier verrechnet wurde, überhaupt stimmt. Für das eine reichen drei Eingabefelder, für das andere braucht man die tatsächlichen Unterlagen.

  1. Ein Termin, rund zwei Stunden. Persönlich oder online. Sie bringen Verträge und Jahresabrechnungen mit, wir nehmen sie auf.
  2. Wir prüfen Position für Position in unserer eigenen Software und halten die Werte gegen Netztarife, Preisblätter und die geltende Rechtslage.
  3. Sie bekommen einen Befund mit Beträgen — und entscheiden selbst, was davon umgesetzt wird und was nicht.
  4. Danach bleiben wir dran. Ändern sich Preise, Fristen oder Regeln, hören Sie von uns.

Vieles davon können Sie ohne Weiteres selbst in die Hand nehmen, und Stellen wie die Arbeiterkammer oder die E-Control geben dazu verlässliche Auskunft. Der Unterschied liegt im Umfang und darin, wer das Risiko trägt. Wer allein beginnt, nimmt sich in der Praxis einen Vertrag vor, meist den, der gerade ärgert; im Analysetermin liegen Strom, Gas, Netz, Handy, Internet, Betriebskosten, Kredit und Versicherung gleichzeitig auf dem Tisch. Was danach an Anträgen, Fristen und Schriftverkehr anfällt, erledigen wir, bei bereits bezahlten Gebühren auch die Rückforderung über unser konzerneigenes Verbraucherinkasso, ohne dass Sie etwas vorstrecken. Und da wir auf Erfolgsbasis arbeiten, entsteht kein Honorar, wenn am Ende nichts Verwertbares dabei ist.

Im Schnitt kommen dabei rund 200 € pro Monat heraus, bei manchen deutlich mehr, bei manchen weniger, und bei einigen wenigen nichts. Auch das sagen wir dann offen. Wenn Sie wissen wollen, was in Ihren Verträgen steckt, fragen Sie die Prüfung an — sie kostet Sie nichts, und ob am Ende ein Wechsel steht oder nicht, entscheiden Sie.

Häufige Fragen

Kann man Fixkosten senken, ohne den Anbieter zu wechseln?

In vielen Fällen ja. Ein großer Teil der laufenden Kosten hängt an Positionen, die mit der Wahl des Anbieters wenig zu tun haben: Netzentgelte, Zählertyp, Tarifstufe, Teilbeträge, Pauschalen und Einstufungen, die einmal richtig waren und seither nie angepasst wurden. Diese Punkte lassen sich im bestehenden Vertragsverhältnis korrigieren. Wie viel dabei herauskommt, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Warum raten Vergleichsportale praktisch immer zum Wechsel?

Weil sie sich über Provisionen für vermittelte Abschlüsse finanzieren. Kommt kein Wechsel zustande, verdient das Portal nichts — die Empfehlung ist also nicht falsch gemeint, sie ist strukturell vorgegeben. Alles, was sich nicht vermitteln lässt, taucht dort deshalb erst gar nicht auf.

Kann ich den Tarif beim eigenen Anbieter wechseln, ohne zu kündigen?

Meistens ja. Versorger und Telekomanbieter führen laufend neue Produkte, die es beim Abschluss Ihres Vertrags noch nicht gab, und ein Umstieg innerhalb desselben Hauses ist kein Anbieterwechsel. Es entfallen Kündigung, Wechselformular und Wartezeit, die Kundennummer bleibt bestehen. Angeboten wird ein solcher Umstieg allerdings selten von selbst — man muss ihn verlangen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Strom und Gas in Österreich?

Bei unbefristeten Strom- und Gasverträgen ist die Kündigungsfrist für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich mit zwei Wochen begrenzt. Bei befristeten Verträgen gilt die vereinbarte Bindung, ein vorzeitiger Ausstieg ist dann nur über ein Sonderkündigungsrecht möglich, etwa nach einer Preiserhöhung. Wer wechselt, muss den alten Vertrag in der Regel nicht selbst kündigen — das erledigt der neue Lieferant.

Lohnt sich ein Wechsel wegen des Neukundenrabatts?

Im ersten Jahr fast immer, danach oft nicht mehr. Viele Aktionspreise sind befristet, und nach Ablauf rutscht der Vertrag in den regulären Tarif des Anbieters. Wer den Zeitpunkt verpasst, zahlt ab dann mehr als vor dem Wechsel. Entscheidend ist deshalb nicht der Preis im ersten Jahr, sondern der Preis über die gesamte Laufzeit.

Was ist eine Einkaufsgemeinschaft?

Ein Zusammenschluss vieler Kundinnen und Kunden, für die gemeinsam mit Energie- und Telekomanbietern verhandelt wird. Weil dabei nicht ein Haushalt, sondern ein gebündeltes Volumen im Raum steht, sind Konditionen möglich, die einem einzelnen Anschluss niemand anbietet. Ob sich das im Einzelfall gegenüber dem bestehenden Vertrag rechnet, zeigt erst der Vergleich mit der eigenen Abrechnung.

Kann ich Geld zurückbekommen, ohne irgendetwas zu wechseln?

Ja, das ist ein eigener Bereich. Servicepauschalen bei Handy- und Internetverträgen und Bearbeitungsgebühren bei Krediten betreffen Beträge, die bereits bezahlt wurden. Hier geht es nicht um künftiges Sparen, sondern um eine Rückforderung — der Vertrag selbst bleibt davon unberührt.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfung selbst kostet Sie nichts. Wir arbeiten auf Erfolgsbasis: Es gibt kein Vorab-Honorar, und wenn wir nichts finden, zahlen Sie nichts. Die genauen Konditionen bekommen Sie schriftlich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Was macht der Fixkostenreduzierer anders als ein Vergleichsrechner?

Ein Vergleichsrechner nimmt zwei, drei Angaben und zeigt Ihnen einen anderen Tarif. Wir lesen Ihre tatsächlichen Verträge und Abrechnungen Zeile für Zeile und prüfen, ob das, was verrechnet wurde, überhaupt stimmt. Der Rechner verdient an einem Abschluss, wir an Ihrer Ersparnis — das führt zu unterschiedlichen Empfehlungen.

Muss ich mich um etwas kümmern, nachdem wir gesprochen haben?

Nein. Nach dem Analysetermin von rund zwei Stunden übernehmen wir. Unsere Software behält Ihre Verträge laufend im Blick und meldet sich, wenn Preise steigen, Aktionen enden oder Fristen zulaufen.

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Wir prüfen Ihre Verträge im Detail und melden uns danach automatisch, sobald sich etwas ändert. Die Prüfung kostet Sie nichts.

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Stand: 24. August 2026. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechts- und Marktlage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ergebnisse hängen vom jeweiligen Vertrag ab.

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