Handykosten senken — und zu viel Bezahltes zurückholen
Beim Handyvertrag gibt es zwei getrennte Fragen: Ist der laufende Tarif noch marktgerecht, und wurde in den vergangenen Jahren etwas verrechnet, das nicht Teil dieses Tarifs war. Wir prüfen beides.
€ 15 pro Monat im Schnitt
rund 50 % weniger in dieser Kategorie
Das prüfen wir
Die Servicepauschale
Ein- bis zweimal im Jahr, rund 20 bis 35 € pro Vertrag — nicht Teil Ihres Tarifs, sie kommt einfach oben drauf. Über die Jahre und mehrere Verträge summiert sich das.
Der Tarif aus der letzten Bindung
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer läuft der alte Tarif weiter, obwohl es längst günstigere gibt — oft beim selben Anbieter.
Verträge, die niemand mehr braucht
Zweitkarten, alte Datentarife, Zusatzoptionen aus einer Aktion. Im Analysegespräch fällt auf, was tatsächlich genutzt wird.
So senken wir
Tarif neu verhandeln
Auf den tatsächlichen Bedarf, mit den Konditionen der Einkaufsgemeinschaft.
Pauschalen prüfen und zurückfordern
Was ohne erkennbare Gegenleistung verrechnet wurde, fordern wir zurück — künftig fällt es weg.
Was zurückkommen kann
Die Servicepauschale ist der klassische Fall: rund 20 bis 35 € pro Vertrag und Jahr, ohne erkennbare Gegenleistung. Unsere Software findet sie in Ihren Unterlagen, die Rückforderung übernimmt unser konzerneigenes Verbraucherinkasso. Ob und in welcher Höhe etwas zurückkommt, hängt vom Einzelfall ab — Sie strecken dabei nie etwas vor.
Wie es abläuft
- Analysegespräch — Zwei Stunden, einmalig, kostenlos — persönlich bei Ihnen oder online. Wir nehmen alle Verträge auf, und Sie erfahren sofort, wo Sie stehen.
- Prüfung und Rückholung — Jeder Vertrag wird im Detail geprüft: Tarife optimiert, Netzkosten korrigiert, strittige Gebühren zurückgefordert.
- Nie wieder kümmern — Der Vertragswächter überwacht Fristen und Rabatte, die Einkaufsgemeinschaft liefert die Konditionen, die App meldet sich, wenn es etwas zu holen gibt.
Häufige Fragen
Muss ich zu einem anderen Netzbetreiber?
Oft nicht. Unser Ansatz ist die Prüfung und Optimierung Ihrer bestehenden Verträge — Tarif, Einstufung, Gebühren. Ein Wechsel passiert nur, wenn er sich für Sie klar rechnet, und dann erledigen wir den gesamten Papierkram.
Wie weit zurück wird geprüft?
Das hängt vom Einzelfall und von Ihren Unterlagen ab. Was wir prüfen können, sagen wir Ihnen im Analysegespräch — versprochen wird vorher nichts.
Muss ich für die Rückforderung in Vorleistung gehen?
Nein. Die Rückforderung übernimmt unser konzerneigenes Verbraucherinkasso, ohne dass Sie einen Cent vorstrecken.
Analysegespräch vereinbaren
Nichts im Voraus. Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis: Nur wenn wir Ihre Fixkosten tatsächlich senken oder Geld zurückholen, erhalten wir einen Anteil der Ersparnis. Keine Ersparnis, kein Honorar.