Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Energiekostenberatung und Vermittlung von Energielieferverträgen (Strom und Gas)
Die Kundenhelden e.U.
Energiekostenberatung / Handelsagent / Handelsvermittlung (freies Gewerbe)
1010 Wien, Seitenstettengasse 5/37
www.fixkostenreduzierer.at
Gerichtsstand Wien
Firmenbuchnummer: FN 569078f (Die Kundenhelden)
Präambel
1. Die Kundenhelden e.U. als Agentur für (unter anderem) Energiekostenberatung (im Folgenden kurz: „Agentur") erbringt diverse Leistungen aus dem Gebiet der Energiekostenberatung (siehe dazu noch Punkt III). Sie verfügt über das hierzu erforderliche aufrechte Gewerbe. Die Agentur erbringt keine Tätigkeiten, die Heizungstechnikern, Baumeistern oder Ingenieurbüros vorbehalten sind (beratende Ingenieure); insbesondere stellt sie keine Energieausweise aus oder berechnet diese. Sie vermittelt auch Strom- und Gaslieferverträge.
2. Die Agentur wird im Auftrag des jeweiligen Kunden tätig. Sie hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen und erbringt ihre Leistungen entsprechend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB"), die der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Agentur zugrunde gelegt werden.
I. Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB
1.1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB.
1.2. Die AGB gelten ab dem Vertragsabschluss zwischen Agentur und Kunden in der zu diesem Zeitpunkt anwendbaren, dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebrachten Fassung und ergänzen den jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
1.3. Die AGB wurden dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt. Der Kunde hat ausdrücklich bestätigt, dass er die AGB erhalten und dadurch die Möglichkeit erhalten hat, sich Kenntnis von deren Inhalt zu verschaffen.
II. Änderungen der AGB
2.1. Sofern zwischen Agentur und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist die Agentur berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe von Punkt 2.2 – 2.3 wie folgt zu ändern:
2.2. Änderungen der AGB wird die Agentur dem Kunden schriftlich anzeigen. Solche Änderungen der AGB werden aber jedenfalls geringfügig und für den Kunden zumutbar sind, keine Hauptleistungspflichten betreffen und nur Änderungen betreffen, die notwendig und sachlich gerechtfertigt sind, um die Leistungen der Agentur bestmöglich anzubieten und um die Interessen der Kunden zu wahren. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung ausdrücklich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der AGB kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Agentur und Kunden vereinbart ist. Die Agentur wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von 14 Tagen als Zustimmung zur Änderung gilt. Für den Fall, dass der Kunde der Änderung widerspricht, bleiben die AGB in der jeweils zuvor wirksam vereinbarten Fassung im Einzelfall in Geltung.
2.3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten derartiger bekanntgegebener Änderungen den Vertrag mit der Agentur mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass dafür Kosten anfallen würden.
III. Tätigkeit und Pflichten der Agentur; Vergütung
3.1. Je nach konkreter Beauftragung übernimmt die Agentur eine Analyse der Energiekostensituation des Kunden (Strom, Gas, Fernwärme), prüft bestehende Energiekostenabrechnungen auf deren Richtigkeit und/oder ermittelt günstigere Energielieferanten und -tarife.
3.2. Die Agentur ist verpflichtet, den Kunden fachgerecht und den jeweiligen Bedürfnissen im Einzelfall entsprechend zu beraten und aufzuklären.
3.3. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass alle Dienstleistungen und Ausarbeitungen der Agentur idR wesentlich auf den Angaben des Kunden sowie der Agentur allenfalls übermittelten Urkunden basieren. Die Angabe von unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen durch den Kunden verhindert daher die Ausarbeitung eines angemessenen Konzepts (zu den Mitwirkungspflichten des Kunden siehe Punkt IV).
3.4. Für das Tätigwerden der Agentur entsteht je nach konkreter Tätigkeit ein Vergütungsanspruch. In Bezug auf Energieberatung sowie für die Vermittlung von Strom- und Gaslieferverträgen fällt jeweils eine Vermittlungsgebühr an, deren Höhe sich nach den Bedingungen im Einzelfall richtet und die auf Anfrage des Kunden im Einzelfall bekanntgegeben wird.
3.5. Die Agentur informiert oder berät nicht zu steuerlichen oder rechtlichen Fragen, die aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Dem Kunden wird daher empfohlen, bei Bedarf zu allfälligen steuerlichen und rechtlichen Folgen seines Handelns bei seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt entsprechende Informationen einzuholen.
IV. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Die Agentur benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung der unter Punkt III beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen.
4.2. Um dies zu ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und die Agentur von allen Umständen, die für die unter Punkt III beschriebenen Leistungen von Relevanz sein könnten, in Kenntnis zu setzen. Soweit der Kunde diese Verpflichtungen verletzt und die von der Agentur erbrachten Leistungen daher auf unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Kunden basieren, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Agentur für allfällige dem Kunden daraus entstehende Nachteile keine Haftung trifft.
4.3. Festgehalten wird, dass ausschließlich der Kunde selbstständig und eigenverantwortlich die Letztentscheidung trifft, ob und gegebenenfalls wie er die Leistungen der Agentur zum Anlass für einen Vertragsabschluss oder Wechsel des Anbieters nimmt.
V. Dauer des Auftrags und Kündigungsrechte
5.1. Sofern keine laufende oder regelmäßige Betreuung vereinbart ist, endet das Rechtsverhältnis zwischen Agentur und Kunden als Zielschuldverhältnis mit Abschluss der Beratung oder Vermittlung. Nach Abschluss der Beratung oder Vermittlung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen, insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachberatung.
5.2. Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden oder regelmäßigen Betreuung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Agentur und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5.3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Punkt 5.2 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- a) der Kunde mit einer Zahlung auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
- b) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen.
VI. Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr, Kommunikation
6.1. Als Zustelladresse des Kunden gilt die der Agentur vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse. Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse bekannt, so ist er damit einverstanden, dass die Agentur ihn auch über E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde der elektronischen Kommunikation (E-Mail) zugestimmt hat, können Zustellungen auch auf diesem Wege rechtswirksam erfolgen.
6.2. Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit der Agentur ausdrücklich vereinbart hat.
6.3. Die sonstige Kommunikation zwischen Agentur und Kunden kann über jedes gängige Kommunikationsmittel erfolgen.
VII. Formvorschriften
7.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, etc. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der geschriebenen Form. Gleiches gilt für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
VIII. Urheberrechte
8.1. Sämtliche von der Agentur erstellten Konzepte und Dokumente sind urheberrechtlich geschützte Werke.
8.2. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen, oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
8.3. Sollte der Kunde gegen diese Bestimmungen verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, ihre aus ihrer Urheberschaft resultierenden Rechte gemäß UrhG geltend zu machen und insbesondere auch Schadenersatz zu verlangen.
IX. Haftung
9.1. Die Agentur trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für die Leistungen der Agentur maßgeblich sind, sofern der Agentur das Fehlen bzw die Unrichtigkeit weder bekannt war noch grob fahrlässig unbekannt war.
9.2. Der Produktvorschlag von Energieprodukten wird anhand der der Agentur zur Verfügung stehenden Tarife erstellt. Die von der Agentur überprüften Produkte und Tarife werden nicht von der Agentur selbst festgelegt, sondern entweder durch die Anbieter aktiv bereitgestellt oder auf Basis veröffentlichter Informationen von Anbietern erhoben. Beim Einbeziehen von neuen Angeboten ist die Agentur um größte Sorgfalt bemüht. Es kann jedoch dazu kommen, dass nicht sämtliche auf dem Markt verfügbare Angebote miteinbezogen werden. Die Anzahl und die verglichenen Tarife der Anbieter können variieren und zudem von der Agentur jederzeit geändert werden, insbesondere wenn keine ausreichenden Preis-/Leistungsinformationen verfügbar sind. Die Agentur garantiert somit keinen vollständigen Vergleich des gesamten österreichischen Marktes.
9.3. Die Agentur gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der im Produktvorschlag abgebildeten Angebote. Die Verantwortung trifft den Anbieter, mit dem in weiterer Folge der Vertrag abgeschlossen wird.
9.4. Die Agentur garantiert keinen Anspruch des Kunden auf den tatsächlichen Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Anbieter.
9.5. Die Agentur haftet für allfällige in Zusammenhang mit ihrem Tätigwerden für den Kunden entstandene Sach- und Vermögensschäden des Kunden nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns ihrer Angestellten oder der für sie tätigen Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung der Agentur für bloß leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, sofern die Schäden keine Personenschäden darstellen und nicht aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht resultieren.
9.6. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher iSd KSchG sind, ist der Ersatz von Mangelfolgeschäden und bloßen Vermögensschäden ausgeschlossen.
9.7. Für Unternehmer gilt, dass sie Schadenersatzansprüche gegenüber der Agentur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend machen müssen. Darüber hinaus tritt die Verjährung für Schadenersatzforderungen in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 3 Jahren ein.
X. Datenschutz
10.1. Im Rahmen der Erfüllung des auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrags verarbeitet die Agentur in der Regel auch personenbezogene Daten des Kunden. Sie berücksichtigt dabei die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2. Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung, den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und den diesbezüglichen Rechten des Kunden finden sich in den Datenschutzhinweisen.
XI. Vertraulichkeit
11.1. Die Agentur ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Agentur ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.
XII. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Alle auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge zwischen den Vertragsparteien unterliegen österreichischem Recht. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
12.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder auf deren Grundlage geschlossener Verträge ist – mit Ausnahme von Verbrauchern iSd KSchG – das am Sitz der Agentur in Wien sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Darüber hinaus wird der Agentur jedoch das Recht eingeräumt, Klagen vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen.
12.3. Unbeschadet von Punkt 12.2 ist für Verbraucher iSd KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung nicht berührt. Gegenüber Unternehmern gilt, dass die ungültige Bestimmung durch eine solche gültige oder wirksame ersetzt wird, die dem Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am ehesten entspricht.
Aktuelle Fassung: September 2020
Die Kundenhelden e.U.
Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien
Gerichtsstand Wien
FN 569078f (Die Kundenhelden)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Verträgen mit Telekommunikationsanbieter
Die Kundenhelden e.U.
Energiekostenberatung / Handelsagent / Handelsvermittlung (freies Gewerbe)
1010 Wien, Seitenstettengasse 5/37
www.fixkostenreduzierer.at
Gerichtsstand Wien
FN 569078f (Die Kundenhelden)
Präambel
1. Die Kundenhelden e.U. („Agentur") übernimmt die in Punkt III beschriebenen Tätigkeiten für ihre Kunden.
2. Die Agentur wird im Auftrag des jeweiligen Kunden tätig. Sie hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen und erbringt ihre Leistungen entsprechend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB"), die der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Agentur zugrunde gelegt werden.
I. Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB
1.1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB.
1.2. Die AGB gelten ab dem Vertragsabschluss zwischen Agentur und Kunden in der zu diesem Zeitpunkt anwendbaren, dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebrachten Fassung und ergänzen den jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
1.3. Die AGB wurden dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt. Der Kunde hat ausdrücklich bestätigt, dass er die AGB erhalten und dadurch die Möglichkeit erhalten hat, sich Kenntnis von deren Inhalt zu verschaffen.
II. Änderungen der AGB
2.1. Sofern zwischen Agentur und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist die Agentur berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe von Punkt 2.2 – 2.3 wie folgt zu ändern:
2.2. Änderungen der AGB wird die Agentur dem Kunden schriftlich anzeigen. Solche Änderungen der AGB werden aber jedenfalls geringfügig und für den Kunden zumutbar sind, keine Hauptleistungspflichten betreffen und nur Änderungen betreffen, die notwendig und sachlich gerechtfertigt sind, um die Leistungen der Agentur bestmöglich anzubieten und um die Interessen der Kunden zu wahren. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung ausdrücklich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der AGB kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Agentur und Kunden vereinbart ist. Die Agentur wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von 14 Tagen als Zustimmung zur Änderung gilt. Für den Fall, dass der Kunde der Änderung widerspricht, bleiben die AGB in der jeweils zuvor wirksam vereinbarten Fassung im Einzelfall in Geltung.
2.3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten derartiger bekanntgegebener Änderungen den Vertrag mit der Agentur mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass dafür Kosten anfallen würden.
III. Tätigkeit und Pflichten der Agentur; Vergütung
3.1. Die Agentur stellt ihre Dienste zur Analyse und Überprüfung der Kundenverträge in Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Ermittlung von günstigeren Telekommunikationsanbietern und -tarifen zur Verfügung. Weiters ist die Agentur auch bei administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Telekommunikationsverträgen oder Wechsel von -anbietern behilflich.
3.2. Die Agentur ist verpflichtet, den Kunden fachgerecht und den jeweiligen Bedürfnissen im Einzelfall entsprechend zu beraten und aufzuklären.
3.3. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass alle Dienstleistungen der Agentur idR wesentlich auf den Angaben des Kunden sowie der Agentur allenfalls übermittelten Urkunden basieren. Die Angabe von unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen durch den Kunden verhindert daher die Ausarbeitung eines angemessenen Konzepts (zu den Mitwirkungspflichten des Kunden siehe Punkt IV).
3.4. Für die Vermittlung von Telekommunikationsverträgen fällt jeweils eine Vermittlungsgebühr an, deren Höhe sich nach den Bedingungen im Einzelfall richtet (Anzahl und Art der Verträge, Höhe der monatlichen Grundgebühren etc). Auf Anfrage des Kunden gibt die Agentur die auf die konkrete Vermittlungsleistung anwendbare Vermittlungsgebühr bekannt.
3.5. Die Agentur informiert oder berät nicht zu steuerlichen oder rechtlichen Fragen, die aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Dem Kunden wird daher empfohlen, bei Bedarf zu allfälligen steuerlichen und rechtlichen Folgen seines Handelns bei seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt entsprechende Informationen einzuholen.
IV. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen benötigt die Agentur Informationen und Unterlagen vom Kunden, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vornehmen, eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben und den Kunden bestmöglich unterstützen zu können. Der Kunde verpflichtet sich, angeforderte Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu übermitteln, und die Agentur von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein könnten, in Kenntnis zu setzen.
4.2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Aufträge, die er erteilt, möglichst klar und eindeutig formuliert sind. Unklare und undeutliche Formulierungen gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Agentur die Unklarheit bzw Undeutlichkeit nicht erkannt hat oder nach den Umständen erkennen hätte müssen.
4.3. Festgehalten wird, dass ausschließlich der Kunde selbstständig und eigenverantwortlich die Letztentscheidung trifft, ob und gegebenenfalls wie er die Leistungen der Agentur zum Anlass für einen Vertragsabschluss oder Wechsel des Telekommunikationsanbieters nimmt.
V. Dauer des Auftrags; Kündigungsrechte
5.1. Sofern keine laufende oder regelmäßige Betreuung vereinbart ist, endet das Rechtsverhältnis zwischen Agentur und Kunden als Zielschuldverhältnis mit Abschluss der Beratung oder Vermittlung. Nach Abschluss der Beratung oder Vermittlung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen, insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachberatung.
5.2. Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden oder regelmäßigen Betreuung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Agentur und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5.3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Punkt 5.2 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- a) der Kunde mit einer Zahlung auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
- b) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen.
VI. Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr, Kommunikation
6.1. Als Zustelladresse des Kunden gilt die der Agentur vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse. Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse bekannt, so ist er damit einverstanden, dass die Agentur ihn auch über E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde der elektronischen Kommunikation (E-Mail) zugestimmt hat, können Zustellungen auch auf diesem Wege rechtswirksam erfolgen.
6.2. Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit der Agentur ausdrücklich vereinbart hat.
6.3. Die sonstige Kommunikation zwischen Agentur und Kunden kann über jedes gängige Kommunikationsmittel erfolgen.
VII. Formvorschriften
7.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, etc. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der geschriebenen Form. Gleiches gilt für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
VIII. Urheberrechte
8.1. Sämtliche von der Agentur erstellten Konzepte und Dokumente sind urheberrechtlich geschützte Werke.
8.2. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen, oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
8.3. Sollte der Kunde gegen diese Bestimmungen verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, ihre aus ihrer Urheberschaft resultierenden Rechte gemäß UrhG geltend zu machen und insbesondere auch Schadenersatz zu verlangen.
IX. Haftung
9.1. Die Agentur trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für die Leistungen der Agentur maßgeblich sind, sofern der Agentur das Fehlen bzw die Unrichtigkeit weder bekannt war noch grob fahrlässig unbekannt war.
9.2. Der Produktvorschlag von Telekommunikationsprodukten wird anhand der der Agentur zur Verfügung stehenden Tarife erstellt. Die von der Agentur überprüften Produkte und Tarife werden nicht von der Agentur selbst festgelegt, sondern entweder durch die Anbieter aktiv bereitgestellt oder auf Basis veröffentlichter Informationen von Anbietern erhoben. Beim Einbeziehen von neuen Angeboten ist die Agentur um größte Sorgfalt bemüht. Es kann jedoch dazu kommen, dass nicht sämtliche auf dem Markt verfügbare Angebote miteinbezogen werden. Die Anzahl und die verglichenen Tarife der Anbieter können variieren und zudem von der Agentur jederzeit geändert werden, insbesondere wenn keine ausreichenden Preis-/Leistungsinformationen verfügbar sind. Die Agentur garantiert somit keinen vollständigen Vergleich des gesamten österreichischen Marktes.
9.3. Die Agentur gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der im Produktvorschlag abgebildeten Angebote ab. Die Verantwortung trifft den Anbieter, mit dem in weiterer Folge der Vertrag abgeschlossen wird.
9.4. Die Agentur garantiert keinen Anspruch des Kunden auf den tatsächlichen Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Anbieter.
9.5. Die Agentur haftet für allfällige in Zusammenhang mit ihrem Tätigwerden für den Kunden entstandene Sach- und Vermögensschäden des Kunden nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns ihrer Angestellten oder der für sie tätigen Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung der Agentur für bloß leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, sofern die Schäden keine Personenschäden darstellen und nicht aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht resultieren.
9.6. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher iSd KSchG sind, ist der Ersatz von Mangelfolgeschäden und bloßen Vermögensschäden ausgeschlossen.
9.7. Für Unternehmer gilt, dass sie Schadenersatzansprüche gegenüber der Agentur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend machen müssen. Darüber hinaus tritt die Verjährung für Schadenersatzforderungen in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ein.
X. Datenschutz
10.1. Im Rahmen der Erfüllung des auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrags verarbeitet die Agentur in der Regel auch personenbezogene Daten des Kunden. Sie berücksichtigt dabei die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2. Sämtliche Informationen zur Datenverarbeitung, den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und den diesbezüglichen Rechten des Kunden finden sich in den Datenschutzhinweisen.
XI. Vertraulichkeit
11.1. Die Agentur ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Agentur ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.
XII. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Alle auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge zwischen den Vertragsparteien unterliegen österreichischem Recht. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
12.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder auf deren Grundlage geschlossener Verträge ist – mit Ausnahme von Verbrauchern iSd KSchG – das am Sitz der Agentur in Wien sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Darüber hinaus wird der Agentur jedoch das Recht eingeräumt, Klagen vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen.
12.3. Unbeschadet von Punkt 12.2 ist für Verbraucher iSd KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung nicht berührt. Gegenüber Unternehmern gilt, dass die ungültige Bestimmung durch eine solche gültige oder wirksame ersetzt wird, die dem Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am ehesten entspricht.
Rücktrittsrecht Verträge
Belehrung über die Rücktrittsrechte gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Verbraucher im Sinne des KSchG und des FAGG, die ihre Vertragserklärung nicht in den Räumlichkeiten der Die Kundenhelden e.U. oder auf einer Messe abgegeben haben und die Geschäftsbeziehung nicht selbst angebahnt haben, sind berechtigt, von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurückzutreten. Wird der Vertrag mittels Fernkommunikation abgeschlossen (Post, Fax, Telefon, Internet), können Verbraucher gemäß § 11 Abs 2 Z 3 FAGG vom Vertrag zurücktreten.
Sie können den Rücktritt gemäß § 3 KSchG bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklären. Der Rücktritt gemäß § 11 Abs. 2 Z 3 FAGG kann binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss erklärt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden und erfolgt mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per Brief, per Telefax oder E-Mail) an Die Kundenhelden e.U., Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Tel.: 0800 88 44 92, E-Mail: backoffice@fixkostenreduzierer.at. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
Kommt die Agentur diesen Informationspflichten nicht nach oder stellt die Agentur kein Vertragsdokument bzw. keinen dauerhaften Datenträger über die wesentlichen Vertragsinformationen zur Verfügung, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt die Agentur innerhalb von zwölf Monaten ab Fristbeginn die Informationspflichten nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Information erhalten haben.
Wenn Sie von einem Vertrag gemäß § 11 Abs. 2 Z 3 FAGG zurücktreten, werden Ihnen alle Zahlungen, welche Sie an die Agentur geleistet haben, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen, rückerstattet. Für diese Rückzahlung wird Ihnen kein Entgelt verrechnet und es wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, mit welchem Ihre Zahlung an uns getätigt wurde.
Haben Sie ausdrücklich erklärt, dass die Lieferung von Strom bereits während der Rücktrittsfrist beginnen soll und hat diese tatsächlich bereits begonnen, so haben Sie uns für die bereits erbrachten Lieferungen von Strom einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der sich aus dem Vergleich zwischen dem Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lieferungen von Strom und dem Anteil ab Beginn der Lieferung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung Ihres Rücktrittsrechts informieren, ergibt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Die Kundenhelden e.U., Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Tel.: 0800 88 44 92, E-Mail: backoffice@fixkostenreduzierer.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.