Warum die Stromrechnung steigt, obwohl Sie nicht mehr verbrauchen
Wenn uns jemand seine Abrechnung schickt, weil sie „auf einmal so hoch“ ist, liegt es fast nie am Verbrauch. Die Kilowattstunden sind ähnlich wie im Jahr davor, und trotzdem steht unten eine Nachzahlung. Der Unterschied steckt im Preisblatt.
Fast jeder Stromvertrag beginnt mit einer Aktion: ein Neukundenbonus, ein befristeter Rabatt auf den Arbeitspreis, manchmal eine Preisgarantie auf Zeit. Läuft die Frist ab, greift der reguläre Tarif, ohne dass jemand kündigen oder zustimmen müsste. Wer sich nicht meldet, bleibt im teureren Produkt, während derselbe Versorger draußen mit günstigeren Preisen wirbt.
Der teuerste Tarif ist meistens jener, den Sie einmal als den günstigsten abgeschlossen haben. Deshalb schauen wir zuerst auf das Datum des Vertragsabschlusses und erst danach auf den Verbrauch.
Ihre Stromrechnung in drei Blöcken — legen Sie Ihre Abrechnung daneben
Jede österreichische Stromrechnung zerfällt in dieselben drei Teile. Wer weiß, welcher davon wem gehört, sieht sofort, worüber sich reden lässt.
Energie — das, was Ihr Lieferant verrechnet
- Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde — die einzige frei verhandelte Position und meistens auch die, die aus dem Ruder gelaufen ist.
- Grundpauschale beziehungsweise Grundpreis, monatlich und unabhängig davon, ob Sie viel oder wenig verbrauchen.
- Eine allfällige Rabattzeile. Fehlt sie, obwohl Sie sich an einen Bonus erinnern, haben Sie den Punkt schon gefunden.
Netz — das, was der Netzbetreiber verrechnet
- Netznutzungsentgelt, der verbrauchsabhängige Hauptteil.
- Netzverlustentgelt für den Strom, der auf dem Weg zu Ihnen verloren geht.
- Messentgelt für den Zähler, abhängig von dessen Typ.
Diesen Block bekommt der Netzbetreiber Ihrer Adresse, den Sie nicht wechseln können. Beeinflussbar bleibt er über die Zählereinstellung und eine Energiegemeinschaft — Näheres unter Netzkosten senken.
Steuern und Abgaben
- Elektrizitätsabgabe. Regulär 1,5 Cent je Kilowattstunde, für das Jahr 2026 gesenkt auf 0,1 Cent für Haushalte und 0,82 Cent für sonstige Lieferungen. Die Novelle wurde am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist mit Jahresende 2026 befristet.
- Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag. Beide standen von 2022 bis 2024 nicht auf der Rechnung und werden laut E-Control seit 1. Jänner 2025 wieder verrechnet — ein Teil des Anstiegs, der nichts mit dem Anbieter zu tun hat.
- Gebrauchsabgabe, in Wien für die Nutzung öffentlichen Grundes durch die Leitungen.
- 20 Prozent Umsatzsteuer auf alles Vorstehende.
- 50 €durchschnittlich weniger pro Monat beim Strom
- ≈ 50 %weniger in dieser Kategorie über alle geprüften Verträge
- 0,1 ctElektrizitätsabgabe je kWh für Haushalte, befristet für 2026
Was passiert, wenn eine Aktion ausläuft oder der Preis erhöht wird
Seit 24. Dezember 2025 gilt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, und es hat die Spielregeln für Preisänderungen deutlich enger gefasst. Eine Entgelterhöhung wirkt frühestens sechs Monate nach Lieferbeginn oder nach der vorangegangenen Entgeltänderung. Der Lieferant muss Anlass, Voraussetzungen, Umfang und erstmalige Wirksamkeit nennen; fehlt eine dieser Angaben, ist die Preisänderung unwirksam. Und fällt der Grund für die Erhöhung wieder weg, ist der Preis auch wieder zu senken.
Dazu kommt ein Ausstieg ohne Begründung: Widersprechen Sie binnen vier Wochen ab der Verständigung, endet das Vertragsverhältnis spätestens drei Monate nach dem nächstfolgenden Monatsletzten. Erfahrungsgemäß bietet der Versorger dann von sich aus ein besseres Produkt an.
Das Auslaufen eines befristeten Rabatts fühlt sich gleich an wie eine Erhöhung, war aber von Anfang an so vereinbart. Ein eigener Brief kommt dazu meist nicht, auffällig wird es erst mit der nächsten Jahresabrechnung, deren Positionen unter Stromrechnung prüfen lassen einzeln aufgelistet sind.
Woran Sie erkennen, ob Ihr Arbeitspreis über Markt liegt
- Suchen Sie den Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde aus dem aktuellen Preisblatt. Auf der Jahresabrechnung steht häufig ein Mischwert aus mehreren Teilzeiträumen, der zu keinem Zeitpunkt wirklich gegolten hat.
- Nehmen Sie den Jahresverbrauch von derselben Abrechnung.
- Mit diesen zwei Angaben kommen Sie durch den Tarifkalkulator der E-Control. Er braucht nur Postleitzahl und Jahresverbrauch und zeigt die Differenz zum laufenden Produkt.
- Sehen Sie danach auf der Website Ihres eigenen Versorgers nach, was er heute für Neukunden verlangt.
Der vierte Punkt ist der, den fast alle auslassen, und der ehrlichste. Ein fremdes Billigangebot sagt nur, dass es woanders günstiger geht. Der eigene Neukundenpreis zeigt, was Ihr Versorger für dieselbe Leistung verlangen kann, wenn er will — und genau diese Differenz ist die Grundlage jeder Neuverhandlung.
Ein Rechenbeispiel mit 3.500 Kilowattstunden
Die E-Control rechnet Vergleiche üblicherweise auf einen Musterhaushalt mit rund 3.500 Kilowattstunden im Jahr. Rund ein Drittel davon entfällt auf das Netz, samt Steuern und Abgaben ist knapp die Hälfte gesetzlich festgelegt. Verhandeln lässt sich allein über den Energieblock.
Nehmen wir an, Ihr Arbeitspreis liegt um ein Viertel über dem, was Ihr eigener Versorger heute für Neukunden ansetzt. Dann zahlen Sie nicht ein Viertel mehr für die gesamte Rechnung, sondern ein Viertel mehr auf den Energieblock. Auf die Endsumme schlägt das gedämpft durch, weshalb der Fehler auf den ersten Blick kleiner wirkt, als er ist.
Über alle bisher geprüften Verträge liegt die Ersparnis beim Strom im Mittel bei 50 Euro monatlich, ein Durchschnitt und ausdrücklich keine Zusage: Bei einem frisch abgeschlossenen Vertrag ist wenig zu holen, bei einem jahrelang unveränderten meistens deutlich mehr.
Stromkosten senken, ohne den Anbieter zu wechseln
Wir verhandeln zuerst dort nach, wo der Vertrag schon liegt: Das geht schneller und löst keine Umstellung am Zählpunkt aus. Konkret sehen wir uns an:
- Den Arbeitspreis im Verhältnis zum Markt. Liegt er darüber, geht es um den Umstieg in ein aktuelles Produkt desselben Hauses.
- Den Netzanteil. Netzebene, Zählertyp und die Frage, ob der Smart Meter auf 15-Minuten-Werte umgestellt ist. Ohne diese Freischaltung bleibt der Rabatt auf den Netz-Arbeitspreis ungenutzt.
- Die kleinen Posten. Mess- und Zusatzentgelte, doppelt verrechnete Pauschalen oder ein Zählpunkt für die längst stillgelegte Nachtspeicherheizung, für den weiterhin Grundgebühr läuft.
- Die Konditionen unserer Einkaufsgemeinschaft. Wir bündeln Verbrauch über viele Kunden, das ergibt Konditionen, die im Einzelabschluss selten zu bekommen sind.
- Die Fristen danach. Unser Vertragswächter merkt sich, wann welche Aktion endet, und meldet sich rechtzeitig.
Dieselbe Logik greift bei den übrigen Fixkosten. Warum Vergleichsportale trotzdem immer zum Wechsel raten, steht unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel, und wer Strom und Gas gemeinsam bezieht, sollte den zweiten Vertrag gleich mitprüfen lassen — siehe Gaskosten senken.
Was Betriebe beim Thema Stromkosten zusätzlich beachten sollten
Für Unternehmen gilt die abgesenkte Elektrizitätsabgabe 2026 nicht in derselben Höhe wie für Haushalte: sonstige Lieferungen 0,82 Cent je Kilowattstunde, Haushalte 0,1 Cent. Schwerer wiegt meist der Netzanteil, weil bei betrieblichen Anschlüssen neben der Menge auch die höchste bezogene Leistung abgerechnet wird. Die E-Control stellt die Netzentgelte mit 1. Jänner 2027 auf einen stärkeren Leistungsanteil um; die genaue Tarifstruktur legt sie per Verordnung fest, beschlossen ist sie noch nicht — ein Grund, die eigenen Lastspitzen jetzt schon zu kennen.
Bei Mietflächen läuft ein Teil des Stroms über die Betriebskostenabrechnung, wo selten jemand nachrechnet — dazu mehr unter Betriebskosten senken.
Selbst wechseln oder prüfen lassen
Den Anbieter über ein Vergleichsportal zu wechseln, steht Ihnen jederzeit offen, und für manche Haushalte ist das der kürzeste Weg. Gelöst wird damit allerdings eine einzige Position, nämlich der Arbeitspreis für die kommende Vertragsperiode. An Ihrer Einstufung beim Netzbetreiber und an den kleinen Nebenposten ändert sich dadurch nichts, und in zwei Jahren endet die neue Aktion genauso still wie die alte.
Der Unterschied bei uns liegt weniger im einzelnen Tarif als im Umfang. Im Analysegespräch liegen Strom, Gas, Netz, Handy, Internet, Betriebskosten, Kredit und Versicherung nebeneinander auf dem Tisch, statt dass Sie jeden Vertrag für sich aufrollen. Anträge, Fristen und den Schriftverkehr übernehmen wir, Rückforderungen laufen über unser konzerneigenes Verbraucherinkasso, ohne dass Sie etwas vorstrecken müssen. Weil wir auf Erfolgsbasis arbeiten, bleibt das Risiko bei uns: Finden wir nichts, entsteht kein Honorar.
Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Vertrag dasteht: Wir nehmen uns rund zwei Stunden, gehen Jahresabrechnung und Preisblatt gemeinsam durch und sagen Ihnen danach, was drin ist und was nicht. Ist bei Ihnen nichts zu holen, hören Sie das ebenso. Für den Anfang genügt die letzte Jahresabrechnung: Analysegespräch anfragen.