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Gaskosten senken — der Posten mit der größten Ersparnis

Gas ist in unserer Analyse die Kategorie, in der im Schnitt am meisten liegen bleibt. Das liegt selten am Verbrauch und fast immer an zwei Dingen: an einem Tarif, der nach der Aktion still weitergelaufen ist, und an einem Teilbetrag, der nie zum tatsächlichen Verbrauch gepasst hat.

Woraus sich eine österreichische Gasrechnung zusammensetzt

Auf einer Gasrechnung stehen Beträge aus drei völlig verschiedenen Welten, und nur eine davon ist überhaupt verhandelbar. Der Energieteil besteht aus dem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch anfällt — das ist der Teil, den Ihr Lieferant selbst festlegt. Daneben steht das Systemnutzungsentgelt für das Gasnetz, das die E-Control per Verordnung bestimmt und das je nach Bundesland rund ein Fünftel der Gasrechnung ausmacht. Den Rest machen Erdgasabgabe, CO₂-Bepreisung, in manchen Gemeinden eine Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer von 20 Prozent aus.

Zwei Eigenheiten fallen dabei kaum jemandem auf. Die Erdgasabgabe wird nach dem Erdgasabgabegesetz je Kubikmeter bemessen und nicht je Kilowattstunde, hängt also am gemessenen Volumen. Und der nationale CO₂-Preis, 2026 bei 55 Euro je Tonne nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz, wird seit Jänner 2025 direkt vom Lieferanten auf der Energierechnung ausgewiesen, statt wie davor über den Netzbetreiber zu laufen.

  • 65 €Ø weniger pro Monat bei Gas — der höchste Wert aller Kategorien
  • ≈ 50 %durchschnittliche Reduktion in dieser Kategorie
  • ≈ 20 %der Gasrechnung sind Netzentgelte, laut E-Control

Der Aktionspreis endet, der Vertrag läuft leise weiter

Fast jeder Gastarif wird mit einem Neukundenbonus oder einem Rabatt auf den Arbeitspreis verkauft, und fast jeder dieser Vorteile endet nach zwölf Monaten. Was danach passiert, ist unspektakulär und genau deshalb so teuer: Der Vertrag endet nicht, er läuft zum Grundtarif weiter. Am Produktnamen und an der Vertragskontonummer ändert sich nichts, die Bankeinzüge laufen unverändert weiter — nur der Arbeitspreis ist ein anderer.

Dazu kommt, dass Preisänderungen schriftlich angekündigt werden müssen und Sie ihnen laut E-Control widersprechen können. Diese Schreiben kommen oft im Sommer, wenn die Heizung aus ist und Gas niemanden beschäftigt. Die Frist steht im Brief und ist kurz. Wer ihn wegräumt, hat faktisch zugestimmt und merkt die neue Höhe erst im Winter.

Der Preis, den Sie unterschrieben haben, ist nicht der Preis, den Sie heute zahlen. Die Differenz zwischen Aktionspreis und Grundtarif ist der größte einzelne Grund dafür, warum Gas bei uns die Kategorie mit der höchsten durchschnittlichen Ersparnis ist.

Warum der Teilbetrag beim Gas so oft danebenliegt

Der Teilbetrag — oft Abschlag genannt — ist eine Vorauszahlung auf einen Verbrauch, der erst ein Jahr später abgerechnet wird. Bemessen wird er laut E-Control am Verbrauch des Vorjahres oder an einer rechnerischen Ermittlung, neu eingestuft erst mit der nächsten Jahresabrechnung — er läuft der Wirklichkeit also immer ein Stück hinterher. Wer ihn früher angepasst haben will, etwa nach einem Heizungstausch, muss das laut E-Control beim Anbieter selbst verlangen.

Beide Richtungen kosten Geld, nur auf unterschiedliche Weise. Ist der Teilbetrag zu niedrig, kommt im Frühjahr eine Nachzahlung für eine Heizsaison, die längst vorbei ist. Ist er zu hoch, haben Sie dem Lieferanten über zwölf Monate zinsenlos Geld geborgt und bekommen es erst mit der Jahresabrechnung zurück. Anpassen lassen können Sie den Teilbetrag jederzeit selbst, die E-Control rät dazu. Das ordnet allerdings nur die monatliche Belastung und ändert nichts am Arbeitspreis und an den Entgelten, aus denen die Jahressumme entsteht.

So rechnen Sie Ihren Teilbetrag selbst nach

  1. Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der letzten Jahresabrechnung nehmen.
  2. Mit dem aktuellen Arbeitspreis brutto multiplizieren — der steht auf der Rechnung oder im letzten Preisänderungsschreiben.
  3. Grundpreis, Netzentgelte, Erdgasabgabe und CO₂-Anteil aus derselben Abrechnung dazurechnen.
  4. Die Summe durch zwölf teilen und mit Ihrem laufenden Teilbetrag vergleichen.

Als Faustregel nehmen wir zehn Prozent: Weicht das Ergebnis stärker ab, steuert die nächste Abrechnung bereits auf eine Nachzahlung oder auf ein unnötig hohes Guthaben zu. Kommt eine größere Nachzahlung, lässt sich mit dem Lieferanten eine Ratenzahlung vereinbaren; korrigiert gehört dabei gleich der Teilbetrag, sonst wiederholt sich dasselbe im Jahr darauf.

Was die Heizperiode mit Ihrer Jahresabrechnung macht

Beim Gas hängt fast der gesamte Verbrauch an der Heizung, und die läuft von Oktober bis April. Ihr Abrechnungszeitraum richtet sich aber nach dem Ablesetermin des Netzbetreibers, und der liegt je nach Zählpunkt irgendwo im Jahr.

Ein kalter Jänner schlägt voll in jene Abrechnung durch, in deren Zeitraum er fällt. Wurde der Zählerstand geschätzt statt abgelesen, verschiebt sich Verbrauch zwischen zwei Perioden — die eine Rechnung wirkt dann harmlos, die nächste unerklärlich hoch.

Kubikmeter, Kilowattstunden und die Stellen, an denen Fehler sitzen

Ihr Zähler misst Volumen in Kubikmetern, abgerechnet wird die darin enthaltene Energie in Kilowattstunden. Dazwischen liegen zwei Werte: die Zustandszahl, die sich aus Luftdruck und Temperatur am Zählerstandort ergibt, und der Brennwert, den der Netzbetreiber monatlich für jeden Brennwertbezirk ermittelt. Beide müssen laut E-Control auf der Rechnung ausgewiesen sein, und die E-Control stellt für die Kontrolle einen eigenen Gas-Umrechnungs-Check zur Verfügung.

Was uns in dieser Rechenkette und darum herum immer wieder unterkommt:

  • Ein Zählpunkt, der nach einem Umzug oder Zählertausch nie sauber zugeordnet wurde, sodass fremder oder gar kein Verbrauch mitläuft.
  • Messentgelte, die zusätzlich zu einer bereits im Grundpreis enthaltenen Pauschale ein zweites Mal verrechnet werden.
  • Rabatte, die laut Vertrag zustehen, in der Abrechnung aber nirgends auftauchen.

Eine Gasrechnung ist kein Kassabon, sondern eine Rechenkette aus Zählerstand, Zustandszahl, Brennwert, Tarif und Abgaben. Jedes Glied dieser Kette kann einen falschen Wert tragen, und dieser Wert wiederholt sich dann Monat für Monat, bis jemand nachrechnet. Beim Strom gilt dasselbe, siehe Stromrechnung prüfen lassen.

Warum ein Gasvergleich anders funktioniert als beim Strom

Beim Strom verteilt sich der Verbrauch einigermaßen gleichmäßig über das Jahr, beim Gas fällt er in wenige Monate, und das verschiebt die Gewichte im Vergleich. Wer nur Warmwasser und Herd mit Gas betreibt und auf 3.000 Kilowattstunden kommt, für den entscheidet vor allem der Grundpreis; bei einem Einfamilienhaus mit Gasheizung und 20.000 Kilowattstunden schlägt dagegen jeder Zehntelcent beim Arbeitspreis durch.

Dazu kommt, dass sich Boni häufig auf den Jahresverbrauch beziehen statt auf einen fixen Betrag. Ein Angebot, das für einen Haushalt hervorragend aussieht, ist für den nächsten das teuerste am Markt. Der unabhängige Tarifkalkulator der E-Control rechnet mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch und ist damit ein verlässlicherer Ausgangspunkt als jede Werbeeinschaltung. Am regulierten Teil der Rechnung ändert ein neuer Tarif allerdings nichts, der fällt bei jedem Lieferanten gleich hoch aus — dazu passt Netzkosten senken.

Wechseln oder beim bestehenden Anbieter nachverhandeln

Ein Wechsel des Gaslieferanten dauert höchstens drei Wochen ab Vertragsabschluss, die Versorgung läuft dabei ohne Unterbrechung weiter. Sinnvoll ist der Wechsel vor allem bei einem Vertrag ohne Bindung und einem deutlichen Abstand beim Arbeitspreis, wobei ein Bonus die höheren Fixkosten über das erste Jahr überwiegen muss.

Es gibt aber Situationen, in denen die Neuverhandlung beim bestehenden Anbieter der bessere Weg ist: wenn eine Bindungsfrist läuft und die vorzeitige Auflösung mehr kostet als sie bringt, oder wenn Strom und Gas gebündelt sind und der Wechsel eines Teils den Rabatt auf den anderen kippt. Wir holen deshalb zuerst ein belastbares Fremdangebot ein und legen es dem bestehenden Lieferanten vor — häufig ist der Preis danach besser, ohne dass überhaupt gewechselt wird. Warum das öfter funktioniert, als man glaubt, steht auf Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel.

Diesen Anruf können Sie auch selbst führen. Der Unterschied liegt im Zuschnitt: Wer allein tätig wird, hat am Ende einen Vertrag geordnet, während im Analysegespräch Strom, Gas, Netz, Handy, Internet, Betriebskosten, Kredit und Versicherung gemeinsam auf dem Tisch liegen. Anträge, Fristen und Schriftverkehr übernehmen wir, zu Unrecht Verrechnetes fordert unser konzerneigenes Verbraucherinkasso zurück, ohne dass Sie etwas vorstrecken. Dazu kommen die Konditionen unserer Einkaufsgemeinschaft, die im Einzelabschluss selten auf dem Tisch liegen, und der Vertragswächter behält auslaufende Rabatte und Fristen danach im Auge — sonst stehen Sie in zwei Jahren wieder am selben Punkt.

Was am Ende herauskommt, hängt vom Vertrag ab, vom Verbrauch und davon, wie lange der Tarif schon unbeachtet weiterläuft; ob dabei mehr herausschaut als bei einem Anruf, den Sie selbst führen, entscheidet der Einzelfall. Wir sehen uns Jahresabrechnung und Vertrag an, rechnen den Teilbetrag nach und werfen gleich einen Blick auf Stromkosten, Handykosten und Betriebskosten. Das Analysegespräch kostet Sie nichts — hier können Sie es anfragen.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Gaskosten senken, ohne den Anbieter zu wechseln?

Der erste Hebel ist der Tarif beim bestehenden Lieferanten: Viele Aktionspreise laufen nach zwölf Monaten aus, und der Vertrag läuft danach zum höheren Grundtarif weiter. Ein Anruf beim eigenen Anbieter mit einem konkreten Fremdangebot in der Hand führt oft zu einer neuen Konditionenzusage. Dazu kommt die Prüfung der Rechnung selbst — Zählpunkt, Messentgelt, Umrechnungswerte und doppelt verrechnete Pauschalen sind unabhängig vom Tarif korrigierbar.

Mein Teilbetrag für Gas ist zu hoch — kann ich ihn senken lassen?

Ja. Von allein wird er laut E-Control erst mit der Jahresabrechnung neu eingestuft, je nachdem, ob dabei ein Guthaben oder eine Nachzahlung herauskommt. Wollen Sie früher etwas ändern, weil sich Ihr Verbrauch verändert hat, ersuchen Sie Ihren Gasanbieter um eine Anpassung — die E-Control rät dazu, in den Jahren ohne Ablesung durch den Netzbetreiber den Zählerstand selbst bekannt zu geben. Sinnvoll ist das vor allem, wenn Sie im Vorjahr ein deutliches Guthaben zurückbekommen haben.

Wie rechne ich nach, ob mein Gas-Teilbetrag passt?

Nehmen Sie den Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus Ihrer letzten Jahresabrechnung und multiplizieren Sie ihn mit dem aktuellen Arbeitspreis brutto. Dazu addieren Sie Grundpreis, Netzentgelte, Erdgasabgabe und CO₂-Anteil aus derselben Abrechnung, dann teilen Sie die Summe durch zwölf. Nach unserer Faustregel wird es ab rund zehn Prozent Abweichung vom laufenden Teilbetrag eng: Dann steuert die Abrechnung auf eine Nachzahlung oder auf ein unnötig hohes Guthaben zu.

Warum steht auf der Gasrechnung Kubikmeter, verrechnet wird aber in Kilowattstunden?

Der Gaszähler misst das Volumen in Kubikmetern, abgerechnet wird jedoch die enthaltene Energie in Kilowattstunden. Umgerechnet wird mit der Zustandszahl, die von Luftdruck und Temperatur am Zählerstandort abhängt, und mit dem Brennwert, den der Netzbetreiber monatlich für jeden Brennwertbezirk ermittelt. Beide Werte müssen laut E-Control auf Ihrer Rechnung ausgewiesen sein; die E-Control stellt dafür auch einen eigenen Gas-Umrechnungs-Check bereit.

Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel in Österreich?

Der Wechsel des Gaslieferanten ist gesetzlich mit maximal drei Wochen ab dem neuen Vertragsabschluss begrenzt; die Abwicklung übernimmt der neue Lieferant gemeinsam mit dem Netzbetreiber. Ihre Gasversorgung wird dabei zu keinem Zeitpunkt unterbrochen, weil sich am Netzanschluss und am Zähler nichts ändert. Zu beachten ist nur eine allfällige Bindungsfrist im alten Vertrag.

Was kann ich tun, wenn mein Gasanbieter den Preis erhöht?

Eine Preisänderung muss Ihnen der Lieferant vorab schriftlich ankündigen, und Sie haben laut E-Control das Recht, ihr zu widersprechen. Die Frist dafür steht im Ankündigungsschreiben und ist knapp bemessen, deshalb sollte solche Post nicht ungeöffnet liegen bleiben. Wer widerspricht, sollte sich parallel um einen neuen Vertrag kümmern, weil die bestehende Lieferbeziehung danach endet.

Warum sind die Gasnetzentgelte 2026 gestiegen?

Die E-Control hat die Gasnetzentgelte mit 1. Jänner 2026 angehoben, für einen Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch um durchschnittlich 18,2 Prozent oder rund sechs Euro im Monat. Hintergrund ist, dass die abgegebene Gasmenge gegenüber dem Vorjahr um 8,6 Prozent gesunken ist, während die Netzkosten weitgehend gleich bleiben und sich auf weniger Kilowattstunden verteilen. Je nach Bundesland fällt die Erhöhung sehr unterschiedlich aus.

Was ist die Erdgasabgabe und wie hoch ist sie?

Die Erdgasabgabe ist eine bundesweit einheitliche Verbrauchsabgabe nach dem Erdgasabgabegesetz, die Ihr Lieferant einhebt und abführt. Sie wird nach Kubikmetern bemessen und nicht nach Kilowattstunden; seit 1. Jänner 2025 gilt wieder der volle Satz von 6,6 Cent je Kubikmeter netto, nachdem er während der Energiekrise befristet gesenkt worden war. Verhandelbar ist sie nicht — sie steht bei jedem Anbieter in gleicher Höhe auf der Rechnung.

Ich habe eine hohe Nachzahlung bekommen — muss ich sofort alles zahlen?

Haushaltskundinnen und Haushaltskunden können bei einer Nachzahlung aus der Jahresabrechnung eine Ratenzahlung mit dem Lieferanten vereinbaren. Wichtig ist, sich früh zu melden, statt die Mahnungen abzuwarten. Unabhängig davon lohnt sich ein Blick darauf, warum die Nachzahlung entstanden ist: Meist war der Teilbetrag zu niedrig angesetzt, und ohne Korrektur wiederholt sich dasselbe im nächsten Jahr.

Zahlt sich eine Gasprüfung auch für Betriebe aus?

Bei Betrieben liegt der Verbrauch höher, die Verträge sind individueller verhandelt und laufen häufig über mehrere Zählpunkte — entsprechend größer sind die Beträge, um die es geht. Gerade Mehrfachstandorte, alte Rahmenverträge und still weitergelaufene Konditionen bringen in der Prüfung regelmäßig Korrekturen. Wie viel dabei herauskommt, hängt vom Lastprofil und vom bestehenden Vertrag ab.

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Stand: 24. August 2026. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechts- und Marktlage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ergebnisse hängen vom jeweiligen Vertrag ab.

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