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Was auf Ihrer Stromrechnung steht und wohin das Geld geht

Eine österreichische Stromrechnung führt zehn verschiedene Positionen an, und die wenigsten davon setzt Ihr Lieferant selbst fest. Diese Seite geht jede einzelne durch, nennt den Betrag, der 2026 dahintersteht, und rechnet an einem Wiener Haushalt vor, wie sich daraus die Jahressumme ergibt.

Dominik Kop Veröffentlicht 12 Min. Lesezeit

Zehn Positionen, vier Empfänger

Die meisten Haushalte bekommen eine einzige Rechnung von ihrem Stromlieferanten und gehen davon aus, dass dieser Lieferant auch das ganze Geld behält. Das trifft auf einen kleineren Teil der Summe zu, als man vermutet. Von den zehn Positionen einer Jahresabrechnung gehen drei an den Netzbetreiber, den Sie sich nicht aussuchen können, weil er an Ihrer Adresse hängt: das Netznutzungsentgelt, das Netzverlustentgelt und das Entgelt für Messleistungen. Zwei weitere sind Steuern, die Elektrizitätsabgabe und die Umsatzsteuer. Beide Gruppen reicht der Lieferant nur durch.

Dazu kommen der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale, die die Förderung von Ökostrom finanzieren und über den Netzbetreiber eingehoben werden, sowie in Wien die Gebrauchsabgabe der Stadt. Übrig bleibt der Energiepreis. Er ist die einzige Zeile, über die sich verhandeln lässt, und genau deshalb ist es wichtig, ihn aus der Gesamtsumme herauszulösen, bevor man Angebote vergleicht.

Nur der Energiepreis ist verhandelbar. Alles andere steht in einer Verordnung oder in einem Gesetz. Wer bei einem Vergleichsrechner einen um zwei Cent günstigeren Tarif findet, senkt damit einen Teil der Rechnung, der im Wiener Musterfall unten bei rund 11,38 Cent netto je Kilowattstunde liegt. Die übrigen rund 12,84 Cent bleiben davon unberührt.

Jede Position mit ihrem Betrag für 2026

Die folgende Tabelle enthält alle Positionen, die auf einer Haushaltsrechnung der Netzebene 7 auftauchen können, mit den Werten, die im Jahr 2026 gelten. Die Netzbeträge stammen aus der Systemnutzungsentgelte-Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 305/2025, gültig seit 1. Jänner 2026.

Position Was es ist Betrag 2026 Wer bekommt es
Energiepreis Der Strom selbst, frei vereinbart, nicht verordnet je nach Tarif; im Musterfall unten 11,38 Cent/kWh netto Ihr Stromlieferant
Netznutzung, Arbeit Transport je verbrauchter Kilowattstunde 4,96 bis 9,67 Cent/kWh (Wien 6,98) Netzbetreiber
Netznutzung, Pauschale Verbrauchsunabhängiger Anteil je Zählpunkt 54,00 € im Jahr Netzbetreiber
Netzverlustentgelt Strom, der auf dem Weg als Wärme verloren geht 0,00 bis 0,70 Cent/kWh Netzbetreiber
Entgelt für Messleistungen Zähler, Ablesung, Datenverarbeitung höchstens 2,40 € im Monat (Wien 2,18 €) Netzbetreiber
Elektrizitätsabgabe Bundessteuer auf jede Kilowattstunde 0,10 Cent/kWh für Haushalte, sonst 0,82 Bund
Erneuerbaren-Förderbeitrag Finanziert die Ökostromförderung, verbrauchsabhängig 0,62 Cent/kWh und 3,80 € je Zählpunkt Ökostromförderung, eingehoben über den Netzbetreiber
Erneuerbaren-Förderpauschale Derselbe Zweck, aber unabhängig vom Verbrauch 19,02 € im Jahr Ökostromförderung, eingehoben über den Netzbetreiber
Gebrauchsabgabe Für Leitungen auf öffentlichem Grund, in Wien flächendeckend 7 Prozent seit 1. März 2026 (davor 6) Stadt beziehungsweise Gemeinde
Umsatzsteuer Auf sämtliche Positionen, auch auf die anderen Abgaben 20 Prozent (19 in Jungholz und Mittelberg) Bund

Der Arbeitspreis der Netznutzung ist die Position mit der größten Spreizung im Land. In Vorarlberg sind es 4,96 Cent, in Kärnten 9,67 Cent, und der Sondernetzbereich Kleinwalsertal liegt mit 17,73 Cent noch weit darüber. Welcher Satz für Sie gilt, sagt Ihnen die Übersicht der Netzbereiche, und wie diese Entgelte überhaupt zustande kommen, steht im Ratgeber Netzentgelt erklärt.

Ein Wiener Haushalt, nachgerechnet

Der E-Control-Preismonitor weist für das meistgenutzte Produkt der Wien Energie mit Stichtag 1. Jänner 2026 einen Jahresbetrag von 1.016,88 € brutto bei 3.500 Kilowattstunden aus. Über alle 13 Landesversorger gerechnet liegt derselbe Musterhaushalt bei 1.071,73 € im Jahr, was 30,62 Cent brutto je Kilowattstunde entspricht. Die Wiener Summe lässt sich mit den Verordnungswerten weitgehend zerlegen. Alle Beträge in der folgenden Aufstellung sind Nettobeträge, die Umsatzsteuer steht am Ende.

Position Rechenweg Netto im Jahr
Netznutzung, Arbeit 3.500 × 6,98 Cent 244,30 €
Netznutzung, Pauschale verbrauchsunabhängig 54,00 €
Netzverlustentgelt 3.500 × 0,70 Cent 24,50 €
Entgelt für Messleistungen 12 × 2,18 € 26,16 €
Elektrizitätsabgabe 3.500 × 0,10 Cent 3,50 €
Erneuerbaren-Förderbeitrag 0,62 Cent/kWh + 3,80 € 25,50 €
Erneuerbaren-Förderpauschale verbrauchsunabhängig 19,02 €
Energiepreis und Gebrauchsabgabe Restgröße, siehe Absatz darunter 450,42 €
Summe netto 847,40 €
Umsatzsteuer 20 Prozent 169,48 €
Summe brutto 1.016,88 €

Die vorletzte Zeile enthält zwei Posten, weil sie voneinander abhängen: Die Wiener Gebrauchsabgabe wird auf den Netzbetrag und auf den Energiebetrag gerechnet, sodass sich der Energiepreis erst bestimmen lässt, wenn die Abgabe feststeht. Rechnet man mit den 7 Prozent, die seit 1. März 2026 gelten, ergeben sich rund 52,30 € Gebrauchsabgabe und rund 398,13 € für die Energie, was 11,38 Cent netto je Kilowattstunde entspricht. Diese beiden Zahlen sind nachgerechnet und nicht abgelesen; auf Ihrer eigenen Rechnung stehen sie getrennt und exakt.

Wie groß der Netzanteil wirklich ist

Über den Netzanteil kursieren Werte zwischen 25 und 30 Prozent. Im nachgerechneten Wiener Fall liegt er höher. Netznutzung und Netzverlustentgelt zusammen ergeben 322,80 € von 847,40 € netto, also 38 Prozent. Zählt man das Entgelt für Messleistungen dazu, das ebenfalls beim Netzbetreiber landet, sind es 348,96 € und damit 41 Prozent.

Einen amtlich veröffentlichten Netzanteil für 2026 gibt es nicht. Die E-Control weist keinen aus, und die Prozentwerte der Vergleichsportale widersprechen einander deutlich, weil sie auf unterschiedlichen Tarifen und Jahren beruhen.

Wie groß der Netzanteil an Ihrer Rechnung ist, hängt vom Netzbereich und vom Energiepreis Ihres Tarifs ab. An einem Wiener Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden nachgerechnet sind es rund 38 Prozent, in einem günstigen Netzgebiet mit teurem Energietarif entsprechend weniger. Einen amtlich veröffentlichten Durchschnittswert für 2026 gibt es nicht.

Praktisch heißt das: Ein Wiener Haushalt mit einem günstigen Energietarif hat einen hohen Netzanteil, ein Vorarlberger Haushalt mit einem teuren Tarif einen niedrigen, obwohl beide dieselbe Rechnungsstruktur haben. Wer die eigene Zahl wissen will, muss sie aus der eigenen Abrechnung rechnen. Wie das Netz in Ihrem Bundesland dasteht, zeigen die Seiten zu den einzelnen Netzbereichen, etwa jene zu den Netzkosten in Wien.

Zählpunkt, Zeitraum, Zählerstand

Bevor es an die Beträge geht, lohnt sich der Kopf der Rechnung. Dort stehen drei Angaben, an denen die meisten nachweisbaren Fehler hängen.

  • Die Zählpunktnummer beginnt mit AT und hat 33 Stellen. Sie bezeichnet Ihren Anschluss eindeutig und ist die Nummer, die Sie bei jedem Wechsel und bei jeder Beschwerde angeben.
  • Der Abrechnungszeitraum nennt Anfangs- und Enddatum. Sind es nicht 365 Tage, müssen alle Jahrespauschalen anteilig gerechnet sein, also die 54 Euro Netzpauschale und die 19,02 € Förderpauschale.
  • Die Zählerstände stehen mit Datum und mit dem Vermerk, ob abgelesen oder geschätzt wurde. Eine Schätzung ist zulässig, sie wird aber im Folgejahr korrigiert, und genau dort entstehen die überraschenden Nachzahlungen.

Stimmt einer dieser drei Punkte nicht, ist die Prüfung der Einzelposten vergeblich. Der Ratgeber Jahresabrechnung falsch geht die Stellen durch, an denen eine Abrechnung nachweislich schiefgeht.

Warum die Summe unten überrascht

Der Betrag, der ganz unten steht, ist nicht Ihr Jahresverbrauch, sondern die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verbrauch und dem, was Sie über die monatlichen Teilbeträge bereits gezahlt haben. Ein Akonto von 70 Euro im Monat ergibt 840 Euro im Jahr; bei einer Jahressumme von 1.016,88 € bleibt eine Nachforderung von 176,88 €, ohne dass irgendetwas teurer geworden wäre.

Auf der Rechnung sollten die geleisteten Zahlungen einzeln aufgelistet sein. Zählen Sie nach, ob alle darauf stehen. Fehlt eine Überweisung, ist die Nachforderung um genau diesen Betrag zu hoch, und das kommt öfter vor, als man annimmt. Wie Sie den Teilbetrag für das kommende Jahr auf ein realistisches Maß bringen, steht im Ratgeber Teilbetrag anpassen lassen.

Was heuer neu ist und was 2027 kommt

Drei Änderungen betreffen die Rechnung 2026 unmittelbar. Die Elektrizitätsabgabe wurde für Haushalte auf 0,10 Cent je Kilowattstunde gesenkt, was einem Musterhaushalt heuer 58,80 € brutto erspart. Die Netzentgelte stiegen im Österreichschnitt um etwa 1,3 Prozent, wobei sich hinter diesem Mittelwert Steigerungen von knapp 16 Prozent im Burgenland und Senkungen von 9 Prozent in Salzburg verbergen. Und seit heuer gibt es den Sommer-Nieder-Arbeitspreis, der zwischen 1. April und 30. September von 10 bis 16 Uhr gilt.

Die Senkung der Elektrizitätsabgabe ist mit 31. Dezember 2026 befristet. Ohne Verlängerung gilt ab Jänner 2027 wieder der Regelsatz von 1,50 Cent. Ob verlängert wird, war zum Redaktionsschluss dieser Seite nicht entschieden.

Ab 1. Jänner 2027 kommt der Leistungspreis auf die Netzebene 7 und damit erstmals auf normale Haushalte. Wie hoch die Abschläge in den vier Nahebereichen und wie das Verhältnis von Leistungs- zu Arbeitspreis künftig aussehen, steht noch nicht fest. Beides wird von der E-Control verordnet; bis dahin gelten die heutigen Sätze.

Für die Rechnung selbst gilt außerdem eine neue Rechtsgrundlage: Die Mindestanforderungen an Stromrechnungen standen bis zum 23. Dezember 2025 in § 81 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes, der mit dem Inkrafttreten des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes außer Kraft getreten ist. Wer sich auf diesen Paragraphen beruft, zitiert eine Bestimmung, die es nicht mehr gibt. Was der Leistungspreis für Haushalte mit Wärmepumpe oder Wallbox bedeutet, behandelt der Ratgeber Leistungspreis für Haushalte.

In sechs Schritten selbst nachrechnen

Für die Prüfung brauchen Sie nichts weiter als Ihre Jahresabrechnung, den Arbeitspreis Ihres Netzbereichs und einen Taschenrechner. Arbeiterkammer und E-Control stellen zu den einzelnen Positionen ausführliche Erklärungen bereit, und die Schlichtungsstelle der E-Control nimmt Beschwerden gegen Lieferanten und Netzbetreiber kostenlos entgegen.

  1. Verbrauch und Zeitraum heraussuchen Notieren Sie die abgerechneten Kilowattstunden und die Zahl der Tage. Ein Abrechnungszeitraum von 365 Tagen ist der Normalfall; weicht er ab, sind alle Jahrespauschalen aliquot zu rechnen.
  2. Netznutzungsentgelt prüfen Multiplizieren Sie die Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis Ihres Netzbereichs und zählen Sie 54 Euro Pauschale dazu. Der Arbeitspreis steht in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung und hängt an Ihrer Adresse, nicht an Ihrem Lieferanten.
  3. Netzverlustentgelt und Messentgelt kontrollieren Das Netzverlustentgelt ist wieder Kilowattstunden mal Cent-Satz. Beim Entgelt für Messleistungen gilt ein Höchstpreis von 2,40 Euro im Monat; steht dort mehr, ist das ein Fehler.
  4. Steuern und Förderbeiträge nachrechnen Die Elektrizitätsabgabe beträgt für Haushalte im Jahr 2026 0,1 Cent je Kilowattstunde. Dazu kommen der Erneuerbaren-Förderbeitrag mit 0,62 Cent je Kilowattstunde plus 3,796 Euro je Zählpunkt und die Förderpauschale von 19,02 Euro.
  5. Energiepreis als Restgröße bestimmen Ziehen Sie alle bisherigen Posten von der Nettosumme ab. Was übrig bleibt, ist der Anteil Ihres Lieferanten, und nur über diesen Anteil lässt sich mit einem Wechsel oder einer Nachverhandlung reden.
  6. Teilbeträge gegenrechnen Zählen Sie zusammen, was Sie im Abrechnungszeitraum tatsächlich überwiesen haben, und vergleichen Sie die Summe mit der Gutschrift auf der Rechnung. Fehlt eine Zahlung, ist die Nachforderung um genau diesen Betrag zu hoch.
  • 6,98 ct Netznutzung je Kilowattstunde in Wien, Netzebene 7
  • 0,10 ct Elektrizitätsabgabe für Haushalte, befristet auf 2026
  • 19,02 € Erneuerbaren-Förderpauschale im Jahr, fix bis 2027
  • 38 % Netzanteil im nachgerechneten Wiener Musterfall

Wenn Sie diese Rechnerei nicht selbst machen wollen, übernehmen wir sie. Wir sehen uns Ihre Jahresabrechnung Position für Position an, vergleichen jeden Ansatz mit der geltenden Verordnung und sagen Ihnen, wo etwas nicht zusammenpasst und was sich am Energiepreis noch machen lässt. Die Prüfung kostet nichts, auch dann nicht, wenn am Ende alles korrekt abgerechnet war. Wie wir dabei vorgehen, steht auf der Seite Stromrechnung prüfen; wer zuerst beim Verbrauch ansetzen will, findet die Hebel unter Stromkosten senken.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. RIS, Elektrizitätsabgabegesetz § 7 (Fassung BGBl. I Nr. 95/2025) — Abs. 16: 0,001 Euro je kWh für Haushalte, 0,0082 Euro je kWh sonst, bis 31.12.2026 (abgerufen 25. August 2026)
  2. RIS, Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, geltende Fassung — § 5 Netznutzung, § 6 Netzverlust, § 10 Entgelt für Messleistungen (abgerufen 25. August 2026)
  3. RIS, BGBl. II Nr. 305/2025 (SNE-V 2018, Novelle 2026) — Preisansätze der vierzehn Netzbereiche ab 1. Jänner 2026 (abgerufen 25. August 2026)
  4. RIS, Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026, BGBl. II Nr. 301/2025 — Netzebene 7 ohne Leistungsmessung: 0,583 + 0,037 Cent/kWh, 3,796 Euro je Zählpunkt (abgerufen 25. August 2026)
  5. RIS, Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025, BGBl. II Nr. 416/2024 — Netzebene 7: 19,02 Euro je Jahr, für 2025 bis 2027 unverändert (abgerufen 25. August 2026)
  6. RIS, Umsatzsteuergesetz 1994 § 10 — Normalsteuersatz 20 Prozent, 19 Prozent in Jungholz und Mittelberg (abgerufen 25. August 2026)
  7. E-Control, Strompreismonitor mit Stichtag 1. Jänner 2026 — Wien Energie, 3.500 kWh, meistgenutztes Produkt: 1.016,88 Euro brutto im Jahr (abgerufen 25. August 2026)
  8. E-Control, Presseinformation „Nur leicht steigende Stromnetzentgelte für 2026" — 18. Dezember 2025: rund 1,3 Prozent im Österreichschnitt (abgerufen 25. August 2026)
  9. RIS, ElWOG 2010, geltende Fassung — § 81 Mindestanforderungen an Rechnungen, außer Kraft seit 24. Dezember 2025 (abgerufen 25. August 2026)
  10. WKO Wien, „Gebrauchsabgabe wird angepasst" — Erhöhung von sechs auf sieben Prozent mit 1. März 2026 (abgerufen 25. August 2026)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Energiepreis und Netzentgelt?

Der Energiepreis ist das, was Sie mit Ihrem Stromlieferanten vereinbaren, und der einzige Teil der Rechnung, den Sie durch einen Wechsel oder eine Nachverhandlung beeinflussen. Das Netzentgelt bezahlt den Transport durch Leitungen und Umspanner. Es wird von der Regulierungskommission der E-Control per Verordnung festgesetzt, hängt an der Adresse Ihres Zählpunktes und ist für alle Kunden im selben Netzbereich gleich hoch, unabhängig davon, bei welchem Lieferanten sie gerade sind.

Warum steht auf meiner Rechnung ein Netzentgelt, obwohl ich gewechselt habe?

Weil der Wechsel nur den Lieferanten betrifft. Der Netzbetreiber ergibt sich aus Ihrer Adresse und lässt sich nicht wählen, das Stromnetz ist ein reguliertes Monopol. Die meisten Lieferanten stellen beides auf einer einzigen Rechnung dar und führen den Netzanteil an den Netzbetreiber ab; manche Haushalte bekommen zwei getrennte Rechnungen. In beiden Fällen sind die Netzbeträge identisch, weil sie aus derselben Verordnung stammen.

Wie hoch ist die Elektrizitätsabgabe 2026?

Für Privathaushalte beträgt sie im Kalenderjahr 2026 0,1 Cent je Kilowattstunde, für alle übrigen Lieferungen und den Eigenverbrauch 0,82 Cent. Der Regelsatz nach dem Elektrizitätsabgabegesetz liegt bei 1,5 Cent; die Senkung ist mit 31. Dezember 2026 befristet. Im Netz stehen für 2026 fast überall noch die 1,5 Cent, weil viele Seiten seit 2025 nicht überarbeitet wurden. Wer damit nachrechnet, kommt auf eine Differenz und hält sie für einen Fehler seines Lieferanten.

Was ist der Erneuerbaren-Förderbeitrag und wie hoch ist er?

Er finanziert die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen und wird gemeinsam mit dem Netzentgelt eingehoben. Auf der Netzebene 7, also im Haushalt, sind für 2026 0,62 Cent je Kilowattstunde und zusätzlich 3,796 Euro je Zählpunkt und Jahr verordnet. Daneben steht die Erneuerbaren-Förderpauschale mit 19,02 Euro im Jahr, die verbrauchsunabhängig ist und für 2025 bis 2027 unverändert festgesetzt wurde. Bis 2021 hießen die beiden Posten Ökostromförderbeitrag und Ökostrompauschale.

Darf mein Netzbetreiber 2,40 Euro im Monat für den Zähler verlangen?

Verlangen darf er höchstens so viel. Die Systemnutzungsentgelte-Verordnung setzt für die Drehstromzählung einen Höchstpreis von 2,40 Euro je Monat fest, und mehrere Netzbetreiber bleiben darunter: die Wiener Netze und Netz Niederösterreich verrechnen 2,18 Euro, LINZ NETZ 2,38 Euro, vorarlberg netz beim einfachen Drehstromzähler 1,60 Euro. Ein Blick auf die eigene Rechnung lohnt sich deshalb. Steht dort ein höherer Betrag als 2,40 Euro, ist die Position falsch.

Warum steht auf meiner Wiener Rechnung zweimal eine Gebrauchsabgabe?

Weil die Stadt Wien sie auf beide Teile der Rechnung einhebt, einmal auf das Netzentgelt und einmal auf den Energieanteil. Sie ist eine Gemeindeabgabe für die Benützung öffentlichen Grundes durch Leitungen. Zum 1. März 2026 wurde der Satz von sechs auf sieben Prozent erhöht, beschlossen am 12. Dezember 2025. Auf einer Jahresabrechnung, die über den Jahreswechsel läuft, können deshalb beide Sätze nebeneinander stehen. Wien ist das einzige Bundesland, das diese Abgabe flächendeckend einhebt.

Wieso zahle ich Umsatzsteuer auf die Elektrizitätsabgabe?

Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Rechnungsbetrag gerechnet, also auch auf Netzentgelte, Elektrizitätsabgabe, Förderbeiträge und die Gebrauchsabgabe. Der Satz beträgt 20 Prozent nach dem Umsatzsteuergesetz; einen ermäßigten Satz für Strom gibt es in Österreich nicht. Zwei Ausnahmen liegen in Vorarlberg: In Jungholz und Mittelberg gelten 19 Prozent. Diese Steuer auf Abgaben ist systembedingt und kein Rechenfehler Ihres Lieferanten.

Was bedeutet SNAP oder Sommer-Nieder-Arbeitspreis auf der Rechnung?

Seit 2026 gibt es für die Netzebene 7 einen zweiten, niedrigeren Arbeitspreis für Strom, der zwischen 1. April und 30. September jeweils von 10 bis 16 Uhr bezogen wird. Er liegt in allen vierzehn Netzbereichen bei genau 80 Prozent des normalen Arbeitspreises, in Wien also bei 5,58 statt 6,98 Cent. Der Rabatt kommt allerdings nicht von selbst: Der Netzbetreiber braucht dafür viertelstündlich ausgelesene Werte und Ihre Zustimmung dazu.

Warum ist die Jahresabrechnung höher als meine Teilbeträge?

Weil die monatlichen Teilbeträge nur eine Vorauszahlung auf einen geschätzten Verbrauch sind. Die Jahresabrechnung stellt den tatsächlichen Verbrauch gegen die geleisteten Zahlungen, und die Differenz ist Nachforderung oder Guthaben. Häufige Ursachen für eine Nachzahlung sind ein zu niedrig angesetzter Teilbetrag, ein geschätzter statt abgelesener Zählerstand im Vorjahr und Preisänderungen mitten im Abrechnungszeitraum. Prüfen Sie zuerst, ob alle Ihre Zahlungen gutgeschrieben wurden.

Was ändert sich 2027 an der Stromrechnung?

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird der Leistungspreis ab 1. Jänner 2027 auf die Netzebene 7 ausgeweitet, also erstmals auf normale Haushalte. Abgerechnet wird dann auch nach der höchsten Viertelstundenleistung eines Monats und nicht mehr allein nach der verbrauchten Menge. Wie sich Leistungs- und Arbeitspreis zueinander verhalten werden, ist noch nicht verordnet. Ebenfalls offen ist, ob die gesenkte Elektrizitätsabgabe verlängert wird oder ab Jänner 2027 wieder 1,5 Cent gelten.

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