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CRIF-Schadenersatz geltend machen: Sie tragen sich ein, wir erledigen den Rest

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Werbe-Adressdaten gehören nicht in die Bonitätsprüfung der CRIF. Wir machen das bereits für Betroffene. Sie tragen sich in zwei Minuten ein, und sind Ihre Daten betroffen, macht eine Rechtsanwaltskanzlei 500 Euro für Sie geltend. Keine Vorabkosten, kein Kostenrisiko, im Erfolgsfall 58 % des Nettoerlöses für Sie und 42 % inkl. USt für die Koptimal GmbH.

In einer Minute wissen Sie, worum es im CRIF-Datenschutzfall und beim Schadenersatz geht

Die Kreditauskunftei CRIF hat Name, Anschrift und Geburtsdatum, die ein Adressverlag eigentlich für Werbung gesammelt hatte, für ihre Bonitätsprüfung verwendet. Der Oberste Gerichtshof hat am 12. August 2026 entschieden, dass das nicht erlaubt ist. Wessen Daten auf diesem Weg genutzt wurden, kann dafür Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen.

Darum kümmern wir uns für Sie, und wir sind schon mitten in der Arbeit: Seit September 2026 nehmen wir CRIF-Fälle auf, und die Rechtsanwaltskanzlei, mit der wir zusammenarbeiten, holt für unsere Kundinnen und Kunden schon laufend CRIF-Auskünfte ein. Sie tragen sich in rund zwei Minuten ein. Um alles Weitere kümmern sich die Kanzlei und die Koptimal GmbH aus unserer Unternehmensgruppe, die die Durchsetzung vorfinanziert.

  • 3Entscheidungen des OGH am 12. August 2026 zu Werbe-Adressdaten
  • 500 €machen wir je Person für Sie geltend
  • 0 €Vorabkosten für Sie, das Kostenrisiko trägt die Koptimal GmbH
  • 58 %des Nettoerlöses gehen im Erfolgsfall an Sie

Wer gleich loslegen möchte, trägt sich direkt ein. Wer zuerst verstehen will, worum es geht, findet hier alles Wichtige: wie Sie erfahren, ob Ihre Daten betroffen sind, was der OGH entschieden hat und warum Sie über uns kein Kostenrisiko tragen.

Ob Sie vom CRIF-Fall betroffen sind, müssen Sie nicht selbst herausfinden

Betroffen sein kann, wessen Name, Anschrift und Geburtsdatum die CRIF von einem Adressverlag übernommen und bei Bonitätsanfragen verwendet hat. Als Lieferanten nennt die Datenschutzbehörde in ihrem Bescheid vom 22. Juli 2022 die AZ Direct Österreich GmbH. Abgefragt wird die CRIF laut eigenen Angaben unter anderem von Banken, Versicherungen und Leasinggesellschaften, vom Handel samt Onlineshops, von Telekomfirmen, Energieversorgern und Vermietern. Wer einen Kredit, einen Handy- oder Stromvertrag oder eine Wohnung beantragt oder im Internet auf Rechnung bestellt hat, kann dort also geprüft worden sein.

Schulden oder Zahlungsprobleme müssen Sie dafür nie gehabt haben. Auch zu den Klägern in den OGH-Verfahren lagen keinerlei Zahlungserfahrungen vor, bewertet wurden sie nach allgemeinen Merkmalen wie Alter, Adresse und Geschlecht.

Falls Sie überlegen, bei der CRIF etwas löschen zu lassen: Warten Sie damit, bis Ihre Auskunft vorliegt, denn sie ist ein wichtiger Beleg für Ihren Fall. Was eine Löschung bewirkt, erklärt der Ratgeber CRIF-Daten löschen.

Gewissheit bringt erst die Auskunft der CRIF nach Art. 15 DSGVO. Darin steht, welche Daten gespeichert sind, an wen sie weitergegeben wurden und woher sie stammen. Wer lieber selbst nachsieht, erhält sie von der CRIF unentgeltlich, online oder per E-Mail; wie das geht, steht im Ratgeber CRIF-Auskunft anfordern. Bequemer geht es über uns, denn dann müssen Sie gar nichts anfordern: Tragen Sie sich bei uns ein, und die Kanzlei holt die Auskunft mit Ihrer Vollmacht ein und prüft die Herkunft Ihrer Daten für Sie.

Seit 2021 wird um die CRIF-Daten gestritten, im August 2026 hat der OGH entschieden

Begonnen hat alles 2021, und von Anfang an ging es auf zwei Schienen voran. Privatpersonen klagten die CRIF vor den Zivilgerichten, während die Datenschutzbehörde auf eine Beschwerde hin denselben Datenfluss prüfte. Beide Wege drehen sich im Kern um dieselbe Frage. In der Sache abgeschlossen ist bisher nur der Weg über die Zivilgerichte, der Behördenweg liegt noch beim Verwaltungsgerichtshof.

Zivilgerichte

Die Klagen Einzelner bis zum OGH

  1. 2021 Vier Privatpersonen klagen die CRIF beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Unterlassung.
  2. 2022 Das Landesgericht weist alle Klagen ab.
  3. 2023 Das Oberlandesgericht Wien bleibt in zwei Verfahren bei der Abweisung und hebt im dritten das Urteil zur Zweckänderung auf.
  4. 2024 Der OGH hält die Verfahren an, bis der EuGH eine Grundsatzfrage zum Unterlassungsanspruch klärt. Das geschieht am 4. September 2025 (C-655/23).
  5. 12.08.2026 Der OGH gibt den Klägern im Kernpunkt recht: Werbedaten aus dem Adressverlag dürfen nicht in die Bonitätsbeurteilung.
  6. 01.09.2026 Die Urteile werden in den Medien bekannt.
Datenschutzbehörde

Der Behördenweg, noch nicht abgeschlossen

  1. 18.03.2021 Die Datenschutzorganisation noyb bringt für einen Betroffenen Beschwerden gegen die CRIF und den Adressverlag ein.
  2. 22.07.2022 Die Datenschutzbehörde stellt beim Adressverlag einen Verstoß gegen die Zweckbindung fest.
  3. 24.03.2023 Sie stellt fest, dass die CRIF die Daten unrechtmäßig erhoben und für die Bonität verarbeitet hat.
  4. 27.05.2025 Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der CRIF ab und sieht zusätzlich die Zweckbindung verletzt.
  5. anhängig Laut noyb liegen Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof. Abgeschlossen ist dieser Strang also noch nicht.

Und die CRIF selbst? Nach eigenen Angaben nutzt sie die Adressverlagsdaten seit Herbst 2023 nicht mehr für die Bonitätsbewertung. Für den Schadenersatz zählt, was mit Ihren Daten davor passiert ist. Und weil über Geld in Österreich die Zivilgerichte entscheiden und nicht die Behörde, ist für Sie vor allem das Urteil des OGH wichtig.

Das CRIF-Urteil des OGH klärt die Grundfrage für den Schadenersatz

Im Kern sagt der OGH: Was ein Adressverlag für Werbung gesammelt hat, darf eine Auskunftei nicht verwenden, um Ihre Kreditwürdigkeit zu bewerten. Juristen nennen das Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 DSGVO). Und der OGH zieht die Grenze weit: Schon den Abgleich, mit dem die CRIF bei einer Bonitätsanfrage nachsieht, ob es Sie unter einer bestimmten Adresse gibt, rechnet er dem Bonitätsscoring zu.

Entschieden
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum aus einem Adressverlag, gesammelt für Werbung, haben in der Bonitätsbeurteilung nichts zu suchen.
  • Das gilt schon für den Identitätsabgleich bei einer Bonitätsanfrage.
  • Die Gewerbeordnung (§§ 151 und 152 GewO) erlaubt diese Zweckänderung nicht.
Was es nicht heißt
  • Schadenersatz: Die Kläger hatten nur ein Verbot verlangt, über Geld hat der OGH nicht entschieden.
  • Ein generelles Scoring-Verbot: Ein Score ohne Zahlungsdaten bleibt grundsätzlich zulässig.

Kein Geld und kein Verbot des Scorings, ist das dann eine schlechte Nachricht? Im Gegenteil. Ob die Verwendung rechtswidrig war, hat jetzt das Höchstgericht geklärt, und genau darauf baut ein Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO auf. Die Kläger der drei Verfahren wollten nur ein Verbot. Den nächsten Schritt, den Schadenersatz, können Betroffene jetzt gehen, und über uns gehen sie ihn nicht allein.

Was in den Entscheidungen im Einzelnen steht, erklärt der Ratgeber zum CRIF-Urteil des OGH. Wie ein Bonitätsscore überhaupt entsteht und warum er ohne Zahlungsdaten weiter erlaubt ist, lesen Sie im Ratgeber zum CRIF-Score.

Wir machen 500 Euro für Sie geltend, und so kommt der Betrag zustande

Für jede Person, deren Daten betroffen sind, macht die Kanzlei 500 Euro immateriellen Schadenersatz geltend. Aus der Luft gegriffen ist der Betrag nicht. Er entspricht der Größenordnung, die in der Berichterstattung über das Urteil genannt und von Verbraucherschützern gefordert wird. Und genau diese Summe hat der OGH 2021 in einem anderen Datenschutzfall bestätigt, in dem ein soziales Netzwerk seine Auskunftspflicht verletzt hatte (6 Ob 56/21k).

Was noch offen ist, sagen wir Ihnen lieber gleich. Für CRIF-Betroffene hat bisher kein Gericht einen Betrag festgesetzt. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet ein Vergleich mit der CRIF oder am Ende das Gericht. Das Kostenrisiko auf diesem Weg trägt die Koptimal GmbH, nicht Sie.

Damit gezahlt wird, braucht es neben dem Verstoß einen persönlichen Schaden. Der darf klein sein: Begründeter Ärger oder die Sorge, die Kontrolle über die eigenen Daten verloren zu haben, kann genügen, wenn sich das belegen lässt (EuGH C-300/21, C-200/23, C-655/23).

Genau dafür ist Ihre persönliche Geschichte so wertvoll. Wie ging es Ihnen, als Sie erfahren haben, dass Ihre Daten aus der Werbung in einer Bonitätsprüfung gelandet sind? Wurde Ihnen einmal ein Vertrag oder ein Kredit verweigert? Sie erzählen, die Kanzlei bringt es in die Form, die ein Gericht verlangt. Juristisch formulieren müssen Sie nichts.

Die CRIF allein zu klagen kann das Dreifache der Forderung kosten

Natürlich können Sie die CRIF auch auf eigene Faust klagen. Nur führt der Weg schon für 500 Euro direkt vor das Landesgericht, also vor ein Gericht, an dem Sie sich anwaltlich vertreten lassen müssen. Geht es schief, ersetzen Sie der CRIF zusätzlich deren Anwaltskosten. Wir haben das nach den gesetzlichen Tarifen für ein schlankes Verfahren ohne Zeugen und ohne Berufung durchgerechnet:

Worum es geht Allein klagen Über uns (Koptimal GmbH)
Gericht und Vertretung Landesgericht mit Anwaltspflicht (§ 29 Abs. 2 DSG, § 27 ZPO) Rechtsanwaltskanzlei mit Ihrer Vollmacht
Wer zahlt vorab Sie: Ihre Kanzlei und das Gericht, dort allein 89 € Pauschalgebühr (seit 01.08.2026) die Koptimal GmbH
Wenn der Fall verloren geht eigene und gegnerische Kosten (§ 41 ZPO), rund 1.530 € laut eigener Überschlagsrechnung 0 € für Sie
Ihr Aufwand Kanzlei suchen und beauftragen, Unterlagen zusammenstellen, den Schriftverkehr begleiten rund zwei Minuten für die Eintragung, danach Ihre persönliche Schilderung und Ihr Ja oder Nein zu einem Vergleich
Was im Erfolgsfall bleibt der zugesprochene Betrag 58 % des Nettoerlöses

Geht die Klage verloren, kostet sie nach dieser Rechnung also gut das Dreifache dessen, was Sie fordern, und jeder weitere Termin macht es teurer. Über uns bleibt dieses Risiko komplett bei der Koptimal GmbH. Welche Beträge Gerichte bei Datenschutzverstößen sonst zusprechen und wie sich die Rechnung zusammensetzt, zeigt der Ratgeber DSGVO-Schadenersatz in Österreich.

Drei Schritte, und nur der erste ist Ihrer

Die Kanzlei vertritt Sie einzeln, mit Ihrer eigenen Vollmacht. So sieht das in der Praxis aus:

  1. Sie tragen sich ein Formular ausfüllen, Ausweiskopie hochladen, zweimal am Bildschirm unterschreiben: den Prozessfinanzierungsvertrag mit der Koptimal GmbH und die Vollmacht für die Kanzlei. Das ist in rund zwei Minuten erledigt. Ihr Teil
  2. Die Kanzlei klärt Ihre Daten Mit Ihrer Vollmacht verlangt sie Ihre Auskunft von der CRIF. Darin sieht sie, was über Sie gespeichert ist und aus welcher Quelle es kommt. Kanzlei
  3. Die Kanzlei fordert für Sie ein Zeigt die Auskunft, dass Sie betroffen sind, schreibt die Kanzlei die CRIF an. Angestrebt wird ein Vergleich, wenn nötig entscheidet ein Gericht. Die Kosten dafür streckt die Koptimal GmbH vor. Kanzlei und Koptimal

Wie lange es dauert? Rechnen Sie mit mehreren Monaten. Wie schnell es geht, liegt vor allem an der CRIF: Lenkt sie außergerichtlich ein, geht es zügiger, ein Gerichtsverfahren braucht länger. Die Arbeit in dieser Zeit liegt bei der Kanzlei, nicht bei Ihnen. Ihre Mithilfe braucht es nur bei Ihrer persönlichen Situation, die nur Sie kennen, und wenn ein Vergleichsangebot kommt, denn darüber entscheiden Sie.

Keine Vorabkosten: Wir verdienen nur im Erfolgsfall mit

Die Koptimal GmbH aus unserer Unternehmensgruppe finanziert die gesamte Durchsetzung vor, von der Kanzlei bis zur Gerichtsgebühr, und sie trägt das Kostenrisiko. Geht der Fall verloren, zahlen Sie nichts, auch nicht die Kosten der Gegenseite. Verdienen können wir nur, wenn Ihr Fall Erfolg hat.

Kommt Geld herein, wird in zwei Schritten abgerechnet. Zuerst deckt der Erlös die Kosten, die für Ihren Fall tatsächlich vorfinanziert wurden. Was danach bleibt, ist der Nettoerlös, und der wird geteilt: 58 Prozent für Sie, 42 Prozent inklusive Umsatzsteuer für die Koptimal GmbH als Erfolgsbeteiligung.

Rechenbeispiel, keine Zusage Betrag
Was nach Deckung der vorfinanzierten Fallkosten bleibt (Nettoerlös) 500,00 €
davon an Sie, 58 % 290,00 €
davon an die Koptimal GmbH, 42 % inkl. USt 210,00 €
Ihre Kosten, wenn der Fall verloren geht 0,00 €

Zur Einordnung: Das Beispiel geht von einem Nettoerlös in Höhe der geforderten Summe aus. Zahlt die CRIF die Kosten nicht zusätzlich zum Schadenersatz, werden sie zuerst vom gezahlten Betrag abgezogen, und der Nettoerlös fällt entsprechend kleiner aus.

Warum dieses Modell für Sie aufgeht: Allein müssten Sie Kanzlei und Gericht aus eigener Tasche vorstrecken und bei einer Niederlage auch noch die Gegenseite bezahlen. Über uns trägt dieses Risiko die Koptimal GmbH, und weil wir nur im Erfolgsfall verdienen, wollen wir dasselbe wie Sie. Wie Prozessfinanzierung in Österreich grundsätzlich funktioniert, erklärt der Ratgeber Prozessfinanzierung.

Und warum sich ein früher Start lohnt: Für ihre Antwort darf sich die CRIF grundsätzlich bis zu einem Monat Zeit lassen, und je eher die Kanzlei die Auskunft anfordert, desto eher wissen Sie, woran Sie sind. Dazu kommt, dass für den CRIF-Fall noch offen ist, ab wann die Verjährungsfrist von grundsätzlich drei Jahren läuft. Deshalb raten wir, nicht zu lange zu warten.

Gut zu wissen: Wie es das Gesetz bei online geschlossenen Verträgen vorsieht, können Sie vom Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Hinter Ihrem Fall stehen unsere Koptimal GmbH und eine Rechtsanwaltskanzlei

Die Koptimal GmbH gehört zur Unternehmensgruppe hinter Fixkostenreduzierer.at. Sie organisiert die Fälle, finanziert die Kosten vor und trägt das Kostenrisiko. Die rechtliche Prüfung und Ihre Vertretung übernimmt eine Rechtsanwaltskanzlei, mit der die Koptimal zusammenarbeitet: Sie bekommt von Ihnen selbst die Vollmacht und handelt in Ihrem Namen.

Ihre Vertragspartnerin Koptimal GmbH Prozessfinanzierung · FN 650188i, Handelsgericht Wien Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien Gebührenfrei 0800 88 44 92 · backoffice@fixkostenreduzierer.at Impressum der Aktion

Diese Seite schreibt und verantwortet Dominik Kop, Gründer und Geschäftsführer der Value 4 You GmbH, die die Marke Fixkostenreduzierer betreibt. Geld für Haushalte zurückzuholen, ist für unsere Gruppe kein Neuland: Auch bei Kreditgebühren und der Servicepauschale übernehmen wir das für unsere Kundinnen und Kunden. Mehr über uns lesen Sie unter Über uns.

Lieber zuerst mit einem Menschen sprechen? Rufen Sie gebührenfrei unter 0800 88 44 92 an, oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir erklären Ihnen in Ruhe, wie die Eintragung funktioniert und was im Vertrag steht.

Alle Urteile, Bescheide und Gesetze auf dieser Seite können Sie nachlesen

Wir stützen uns auf die Urteile selbst, auf die Bescheide der Behörden, auf die Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes und auf die Angaben der CRIF. Die rund 1.530 Euro für eine verlorene Einzelklage sind eine eigene Überschlagsrechnung nach Rechtsanwaltstarif und Gerichtsgebührengesetz. Die Konditionen der Koptimal GmbH stehen im Prozessfinanzierungsvertrag, den Sie bei der Eintragung unterschreiben. Diese Seite ist allgemeine Information; ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, prüft die Rechtsanwaltskanzlei.

Alle 21 Fundstellen anzeigen
  1. OGH 6 Ob 147/25y vom 12. August 2026, Volltext im RIS
  2. OGH 6 Ob 148/25w vom 12. August 2026, Volltext im RIS
  3. OGH 6 Ob 151/25m vom 12. August 2026, Volltext im RIS
  4. BVwG W605 2271598-1 ua vom 27. Mai 2025, Volltext im RIS , Beschwerde der CRIF abgewiesen, Verstoß gegen die Zweckbindung
  5. Datenschutzbehörde, Bescheid D124.3816 vom 24. März 2023 gegen die CRIF GmbH , geschwärzte Fassung, veröffentlicht von noyb
  6. Datenschutzbehörde, Bescheid D124.3817 vom 22. Juli 2022 gegen die AZ Direct Österreich GmbH , geschwärzte Fassung, veröffentlicht von noyb
  7. noyb, Verfahrensübersicht C038 , Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof
  8. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, C-300/21
  9. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2024, C-200/23
  10. EuGH, Urteil vom 4. September 2025, C-655/23
  11. OGH 6 Ob 56/21k vom 23. Juni 2021, Volltext im RIS
  12. Datenschutzgesetz, § 29, im RIS
  13. Zivilprozessordnung, §§ 27 und 41, im RIS
  14. § 1489 ABGB, im RIS
  15. BGBl. II Nr. 227/2026, Pauschalgebühren nach Tarifpost 1 GGG ab 1. August 2026
  16. Rechtsanwaltstarifgesetz, im RIS , Grundlage der eigenen Überschlagsrechnung
  17. CRIF, Datenschutzerklärung Auskunftei und Adressverlag
  18. CRIF, Wer ist CRIF
  19. CRIF, Wie komme ich zu meiner Selbstauskunft
  20. BIIA, Stellungnahme der CRIF Austria vom Dezember 2023 (englisch)
  21. help.ORF.at, OGH bestätigt Datenschutzverstoß bei CRIF, 1. September 2026

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob ich vom CRIF-Fall betroffen bin?

Das zeigt die Auskunft der CRIF nach Art. 15 DSGVO. Darin steht, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Betroffen sein kann, wessen Name, Anschrift und Geburtsdatum aus einem Adressverlag kamen und in der Bonitätsprüfung verwendet wurden. Selbst anfordern müssen Sie die Auskunft nicht: Nach Ihrer Eintragung holt sie die Rechtsanwaltskanzlei mit Ihrer Vollmacht ein und klärt, welche Daten woher stammen.

Was passiert, wenn die Auskunft zeigt, dass ich nicht betroffen bin?

Dann macht die Kanzlei für Sie nichts geltend, und Kosten entstehen Ihnen keine. Vorab zahlen Sie ohnehin nichts, die Ausgaben für Auskunft und Prüfung trägt die Koptimal GmbH, und eigene Prüfkosten verrechnet sie laut Vertrag nicht.

Was kostet es mich, den CRIF-Schadenersatz über Sie geltend zu machen?

Vorab nichts. Die Koptimal GmbH finanziert Kanzlei und Verfahren vor und trägt das Kostenrisiko, ein verlorener Fall kostet Sie also nichts. Nur im Erfolgsfall werden aus dem Erlös zuerst die tatsächlich vorfinanzierten Fallkosten gedeckt. Vom verbleibenden Nettoerlös gehen 58 Prozent an Sie und 42 Prozent inklusive Umsatzsteuer als Erfolgsbeteiligung an die Koptimal GmbH. Bei einem Nettoerlös von 500 Euro wären das zum Beispiel 290 Euro für Sie.

Was muss ich nach der Eintragung noch tun?

Wenig. Die Kanzlei holt die Auskunft, prüft sie und schreibt die CRIF an, wenn Ihre Daten betroffen sind. Von Ihnen braucht es vor allem Ihre persönliche Schilderung: wie es Ihnen mit der Verwendung Ihrer Daten ging oder ob Ihnen etwa ein Vertrag oder ein Kredit verweigert wurde. Kommt ein Vergleichsangebot, entscheiden Sie, ob Sie es annehmen, und Post zu Ihrem Fall leiten Sie an uns weiter. Alles andere erledigen Kanzlei und Koptimal.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung oder einen eigenen Anwalt?

Nein. Die Kosten finanziert die Koptimal GmbH vor, eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie dafür nicht. Eine Kanzlei suchen müssen Sie auch nicht: Bei der Eintragung erteilen Sie der Rechtsanwaltskanzlei, mit der die Koptimal GmbH zusammenarbeitet, digital Ihre Vollmacht. Sie prüft Ihren Fall und vertritt Sie.

Bekomme ich die 500 Euro sicher?

Nein, versprechen kann das niemand. Wir machen 500 Euro für Sie geltend; ob und in welcher Höhe die CRIF zahlt, entscheidet ein Vergleich oder am Ende das Gericht. Dafür braucht es neben dem Verstoß einen persönlichen Schaden, etwa Ärger oder Sorge über den Verlust der Kontrolle über Ihre Daten, und den legt die Kanzlei mit Ihrer Schilderung dar. Fest steht: Geht der Fall verloren, zahlen Sie nichts. Und kommt Geld herein, gehen nach Abzug der vorfinanzierten Fallkosten 58 Prozent an Sie.

Wie lange dauert es, und wann wird im Erfolgsfall ausgezahlt?

Rechnen Sie mit mehreren Monaten. Wie lange es genau dauert, hängt vor allem davon ab, ob sich die CRIF außergerichtlich einigt; ein Gerichtsverfahren kann länger dauern. Im Erfolgsfall fließt Ihr Anteil laut Vertrag binnen 14 Tagen an Sie, sobald die Zahlung endgültig eingegangen ist und alle Angaben für die Abrechnung da sind. Dazu erhalten Sie eine nachvollziehbare Abrechnung, aus der Sie die gedeckten Fallkosten ersehen.

Wozu brauchen Sie eine Kopie meines Ausweises?

Damit die Auskunft an die richtige Person geht. Wer bei der CRIF per E-Mail eine Selbstauskunft verlangt, muss eine Zustelladresse und die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises mitschicken. Die Kanzlei braucht den Ausweis also, um die Auskunft in Ihrem Namen anzufordern und Ihre Vollmacht eindeutig Ihnen zuzuordnen.

Kann ich vom Vertrag wieder zurücktreten?

Ja. Wie es das Gesetz für online geschlossene Verträge vorsieht, können Sie vom Prozessfinanzierungsvertrag mit der Koptimal GmbH binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ihr Auftrag an die Kanzlei endet dann ebenfalls, ohne Kosten für Sie.

Verjährt mein Anspruch auf CRIF-Schadenersatz?

Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre, nachdem Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben (§ 29 Abs. 1 DSG in Verbindung mit § 1489 ABGB). Wann diese Frist im CRIF-Fall zu laufen beginnt, hat noch kein Höchstgericht entschieden, deshalb nennen wir kein Ablaufdatum. Unser Rat: nicht zu lange warten und den Fall rasch prüfen lassen.

Hat der OGH CRIF-Betroffenen schon Schadenersatz zugesprochen?

Nein. Die drei Entscheidungen vom 12. August 2026 (6 Ob 147/25y, 6 Ob 148/25w und 6 Ob 151/25m) betrafen Klagen auf Unterlassung, Geld war nicht Gegenstand. Geklärt hat der OGH, dass die Verwendung von Werbe-Adressdaten für die Bonitätsprüfung rechtswidrig war. Auf diese Grundlage stützt sich der Schadenersatz, den wir jetzt für Betroffene geltend machen.

Verwendet die CRIF die Adressverlagsdaten heute noch?

Nach eigenen Angaben nicht mehr für die Bonitätsbewertung. Die Datenschutzerklärung der CRIF nennt dafür den 27. September 2023, eine Stellungnahme vom Dezember 2023 den 17. Oktober 2023. Für den Schadenersatz kommt es darauf an, was mit Ihren Daten vorher geschehen ist.

Kann ich die CRIF nicht auch selbst klagen?

Das können Sie. Die Auskunft gibt die CRIF unentgeltlich heraus, online über ihr Service-Portal oder per E-Mail an auskunft@crif.com. Eine Klage auf Schadenersatz gehört aber vor das Landesgericht, dort gilt Anwaltspflicht, und wer verliert, ersetzt der Gegenseite die Kosten. Bei 500 Euro Forderung kommen nach unserer eigenen Überschlagsrechnung rund 1.530 Euro Risiko zusammen. Über uns tragen Sie dieses Risiko nicht.

CRIF-Datenschutzfall Wir nehmen Fälle bereits auf

Zwei Minuten von Ihnen.Um alles andere kümmern wir uns.

Wir sind seit September 2026 dabei: Wir nehmen CRIF-Fälle auf, und die Rechtsanwaltskanzlei an unserer Seite fordert laufend Auskünfte bei der CRIF an. Sie tragen sich ein, laden Ihren Ausweis hoch und unterschreiben digital. Wir machen 500 Euro für Sie geltend; ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet am Ende ein Vergleich oder das Gericht. Ihr Kostenrisiko dabei: null.
500 €machen wir je Person für Sie geltend
0 € vorabdie Koptimal GmbH finanziert vor und trägt das Kostenrisiko
58 %des Nettoerlöses gehen im Erfolgsfall an Sie
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Keine Vorabkosten. Nur im Erfolgsfall 42 % des Nettoerlöses (inkl. USt) für die Koptimal GmbH. Aus dem Erlös werden zuerst die vorfinanzierten Fallkosten gedeckt. Rücktritt binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, wie gesetzlich vorgesehen. Koptimal GmbH · Prozessfinanzierung · FN 650188i, Handelsgericht Wien · Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien · Impressum der Aktion

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Stand: 22. Oktober 2026. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechts- und Marktlage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Prüfung und Vertretung im Einzelfall übernimmt eine Rechtsanwaltskanzlei; ob und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt wird, entscheidet ein Vergleich oder das Gericht.

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