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Stromrechnung prüfen lassen — Position für Position

Die Jahresabrechnung ist das Dokument, in dem sich ein ganzes Strom-Jahr entscheidet, und gelesen wird sie von den wenigsten. Auf dieser Seite finden Sie, welche Positionen darauf stehen, was daran typischerweise schiefgeht und was Sie tun können, wenn der Betrag unten nicht stimmt.

Wann es sich lohnt, die Stromrechnung prüfen zu lassen

Aufmerksam wird man meist erst bei einer Nachzahlung. Dabei ist auch eine ungewöhnlich hohe Gutschrift ein Signal: Sie bedeutet in der Regel, dass Sie das Jahr über zu viel vorausgezahlt haben.

So eine Abrechnung entsteht aus Quellen, die miteinander nichts zu tun haben: Zählwerte vom Netzbetreiber, das Preisblatt Ihres Lieferanten, die Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control, Abgabensätze von Bund, Land und Gemeinde, dazu Ihre Akontozahlungen. Jede davon ändert sich zu einem anderen Zeitpunkt, und deshalb entstehen Fehler meist an den Nahtstellen dazwischen.

Viele Erklärungen im Netz beschreiben dazu die deutsche Rechnung, auf der die Positionen anders heißen; hier steht durchgehend die österreichische Fassung.

  • 12Positionen, die wir auf jeder Jahresabrechnung einzeln kontrollieren
  • 85 %der geprüften Verträge enthalten mindestens eine Position, die nicht passt
  • 50 €Ø Ersparnis pro Monat, die unsere Kundinnen und Kunden beim Strom erreichen

Die zwölf Positionen auf der Jahresabrechnung — und was jede bedeutet

Die Bezeichnungen der E-Control und die Wortwahl der Versorger gehen auseinander: Was amtlich „Entgelt für Messleistungen“ heißt, steht auf Ihrem Beleg vielleicht als Zählermiete.

  1. Abrechnungszeitraum. Deckt er sich nicht mit den Zeiträumen, in denen die verrechneten Preise gegolten haben, stimmt weiter unten zwangsläufig etwas nicht.
  2. Zählerstand und Ablesung. Neben Anfangs- und Endstand ist vermerkt, ob der Wert abgelesen oder geschätzt wurde. Prüfen Sie hier auch die Zählpunktnummer: Sie hat in Österreich 33 Stellen und beginnt mit AT.
  3. Arbeitspreis. Der verbrauchsabhängige Teil des Energiepreises in Cent je Kilowattstunde. Er muss für jeden Teilzeitraum einzeln zum Preisblatt passen.
  4. Grundpauschale. Der verbrauchsunabhängige Teil des Energiepreises, auf vielen Rechnungen Grundpreis genannt. Sie läuft auch in verbrauchsarmen Monaten weiter.
  5. Netznutzungsentgelt. Das Entgelt für Betrieb und Instandhaltung der Leitungen, von der E-Control per Verordnung festgelegt und abhängig von Netzgebiet und Netzebene. Haushalte hängen auf der Netzebene 7.
  6. Netzverlustentgelt. Eine eigene Position daneben für jene Energie, die auf dem Transportweg physikalisch verloren geht. Sie wird getrennt berechnet.
  7. Entgelt für Messleistungen. Die Pauschale für Betrieb, Eichung und Auslesung des Zählers. Ein intelligentes Messgerät wird dabei anders verrechnet als ein alter Ferraris-Zähler.
  8. Elektrizitätsabgabe. Eine Bundesabgabe je Kilowattstunde, für 2026 befristet gesenkt: Nach der im Bundesgesetzblatt I Nr. 95/2025 kundgemachten Änderung zahlen Privathaushalte 0,1 Cent, andere Abnehmer 0,82 Cent. Über den Jahreswechsel stehen daher zwei Sätze nebeneinander.
  9. Erneuerbaren-Förderpauschale. Ein fixer Jahresbetrag je Zählpunkt, gestaffelt nach Netzebene. Wer zwei Zählpunkte hat, zahlt sie zweimal — auch für einen, an dem nichts mehr hängt.
  10. Erneuerbaren-Förderbeitrag. Der verbrauchsabhängige Teil derselben Förderung, den eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums jedes Jahr neu festsetzt — für heuer die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026. Läuft Ihre Abrechnung über den Jahreswechsel, muss sie beide Sätze getrennt ausweisen.
  11. Umsatzsteuer. Zwanzig Prozent auf die gesamte Rechnung samt Netzentgelten und Abgaben. In Wien kommt davor noch die Gebrauchsabgabe dazu, je eine Zeile für Energie und für Netz.
  12. Teilbeträge und Akontozahlungen. Prüfen Sie, ob alle geleisteten Zahlungen erfasst sind und der neue Teilbetrag zum Verbrauch passt. Ein zu hoher Teilbetrag ist ein zinsloses Darlehen an den Versorger.

Rund 85 % der Verträge, die wir prüfen, enthalten mindestens eine Position, die nicht passt. Meistens ist es kein Rechenfehler, sondern eine Einstufung, die vor Jahren einmal richtig war und nie nachgezogen wurde.

Stromabrechnung falsch: was in der Praxis am häufigsten schiefgeht

  • Geschätzte statt abgelesene Stände. Wird mehrere Jahre in Folge geschätzt, holt irgendwann eine Abrechnung alles auf einmal nach, obwohl sich am Verbrauch nichts geändert hat.
  • Die falsche Zählpunktnummer. Nach einem Umzug oder in Häusern mit mehreren Anschlüssen wird schon einmal ein fremder Zählpunkt abgerechnet. Ein Vergleich mit der Vorjahresrechnung deckt das auf.
  • Tarifwechsel mitten im Abrechnungszeitraum. Läuft eine Preisgarantie aus, muss die Rechnung in Teilzeiträume zerfallen. Wird alles mit einem Preis gerechnet, geht das meist zu Ihren Lasten.
  • Doppelt verrechnete Pauschalen. Bei einem zweiten Zähler für Garage oder Keller laufen Grundpauschale, Messentgelt und Förderpauschale oft jahrelang mit, weil die Beträge klein genug sind.
  • Nicht berücksichtigte Gutschriften. Ein zugesagter Neukundenbonus oder die Einspeisegutschrift der PV-Anlage taucht auf der Abrechnung schlicht nicht auf.

Stromrechnung zu hoch — was tun, bevor Sie überweisen?

Die erste Adresse ist das Unternehmen, das die Rechnung gelegt hat: für den Energieteil Ihr Lieferant, für Netznutzung, Netzverlust und Messung der Netzbetreiber. Nennen Sie schriftlich Zählpunkt- und Rechnungsnummer und die bestrittene Position, statt die Rechnung pauschal abzulehnen — je konkreter, desto schwerer wird die Antwort aus dem Textbaustein.

Bleibt die Antwort aus oder überzeugt sie nicht, gibt es die Schlichtungsstelle der E-Control: kostenlos für Verbraucher und auch gegenüber Netzbetreibern zuständig. Voraussetzung ist ein vorheriger Einigungsversuch beim Unternehmen, heben Sie diesen Schriftverkehr also auf. Bindend ist das Ergebnis nicht, der Weg zu den Gerichten bleibt offen.

Ein Einspruch stoppt die Fälligkeit nicht von selbst. Wer den unstrittigen Teil überweist und den bestrittenen Betrag begründet beanstandet, hält sich die Klärung offen, ohne in Verzug zu geraten.

Jahresabrechnung Strom selbst prüfen: die Schritte ohne Vorwissen

Einiges lässt sich am Küchentisch erledigen — mit beiden Jahresabrechnungen und Ihrem Liefervertrag samt Preisblatt.

  1. Abrechnungszeitraum und Zählpunktnummer mit der Vorjahresrechnung vergleichen.
  2. Am Zähler ablesen und schauen, ob der abgerechnete Endstand dazu passt und ob er als abgelesen oder als geschätzt markiert ist.
  3. Arbeitspreis und Grundpauschale Zeile für Zeile gegen das Preisblatt halten.
  4. Den Jahresverbrauch mit dem Vorjahr vergleichen und größere Abweichungen erklären können.
  5. Die abgebuchten Teilbeträge zusammenzählen und mit der Abrechnung abgleichen.
  6. Alle Pauschalen durchzählen: Jede gehört genau einmal je Zählpunkt auf die Rechnung.

Wo die eigene Prüfung an ihre Grenze stößt

Ob Netzebene und Zählertyp richtig hinterlegt sind, steht nirgends auf der Rechnung; das ergibt sich erst aus den Stammdaten beim Netzbetreiber und der Verordnung für Ihr Netzgebiet — mehr dazu unter Netzkosten senken. Der zweite blinde Fleck sind Preisänderungen im laufenden Jahr, für die es die Ankündigungsschreiben des Versorgers braucht.

Und ob Ihr Tarif noch marktgerecht ist, beantwortet eine Rechnungsprüfung ohnehin nicht: Eine formal einwandfreie Abrechnung kann viel zu teuer sein, und das ist das Thema von Stromkosten senken.

Der Unterschied liegt dabei weniger im Lesen als im Vergleich. Welche Positionen auf Ihrer Rechnung stehen, haben Sie mit dieser Seite in der Hand; ob der Arbeitspreis noch marktüblich ist, zeigt sich erst, wenn viele geprüfte Verträge nebeneinanderliegen. Dazu kommen die Konditionen unserer Einkaufsgemeinschaft, die einem einzelnen Haushalt nicht offenstehen.

Was wir über Ihre eigene Kontrolle hinaus nachrechnen

Wir bilden Ihre Abrechnung rechnerisch nach — mit der Preisblatthistorie Ihres Tarifs, den Preisänderungsschreiben des Jahres und den Netztarifen Ihres Netzgebiets. Dazu kommen die Stammdaten am Zählpunkt: Netzebene, Zählertyp, Freischaltstatus des Smart Meters und die Frage, ob noch jeder verrechnete Zählpunkt zu einer aktiven Anlage gehört.

Im selben Durchgang liegen die übrigen Fixkosten mit auf dem Tisch: die Gasabrechnung, wenn Gas mitläuft, im Mehrparteienhaus die Betriebskostenabrechnung, in der Allgemeinstrom ein zweites Mal auftaucht, dazu Handy, Internet, Versicherungen und ein laufender Kredit. Wer eine einzelne Position selbst beanstandet, hat am Ende genau diese eine geklärt.

Danach bleiben wir dran: Der Vertragswächter behält Fristen, auslaufende Rabatte und Preisänderungen im Blick und meldet sich, wenn eine neue Abrechnung kommt. Ein einmal selbst ausverhandelter Tarif läuft irgendwann aus, und dann beginnt dieselbe Arbeit von vorn. Weil wir auf Erfolgsbasis arbeiten, entsteht Ihnen kein Honorar, wenn dabei nichts herauskommt.

Stromrechnung prüfen lassen: so läuft es bei uns ab

Sie legen die Unterlagen zusammen und geben uns zwei Stunden fürs Analysegespräch, persönlich oder online. Das Ergebnis bekommen Sie innerhalb weniger Werktage schriftlich, auch dann, wenn alles passt. Finden wir eine falsch verrechnete Position, formulieren wir die Beanstandung, halten die Fristen nach und führen den Schriftverkehr mit Versorger und Netzbetreiber; ist Geld zurückzuholen, übernimmt das unser konzerneigenes Verbraucherinkasso, ohne dass Sie etwas vorstrecken.

An Zähler, Anschluss und Stromqualität ändert sich dabei nichts. Es ist derselbe Gedanke wie beim Sparen ohne Anbieterwechsel: zuerst prüfen, was Sie ohnehin zahlen, und erst danach über einen Wechsel reden.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Stromrechnung selbst prüfen?

Nehmen Sie die Jahresabrechnung, die Rechnung des Vorjahres und Ihren Liefervertrag samt Preisblatt nebeneinander. Prüfen Sie zuerst die Kopfdaten — Abrechnungszeitraum, Zählpunktnummer, Anfangs- und Endstand — und ob der Endstand abgelesen oder geschätzt wurde. Danach halten Sie Arbeitspreis und Grundpauschale gegen das Preisblatt und zählen die geleisteten Teilbeträge zusammen. Was dann noch offen bleibt, betrifft meist den Netzteil, und der lässt sich vom Beleg allein nicht mehr auflösen.

Woran erkenne ich, dass meine Stromabrechnung falsch ist?

Die typischen Anzeichen sind ein geschätzter Endstand, ein Verbrauch, der ohne erkennbaren Grund deutlich vom Vorjahr abweicht, zwei Preise für denselben Zeitraum oder eine Pauschale, die doppelt aufscheint. Auch eine ungewöhnlich hohe Gutschrift ist ein Signal, weil sie meist bedeutet, dass die Teilbeträge zu hoch angesetzt waren. Sicherheit gibt allerdings erst der Abgleich mit dem Preisblatt und den Preisänderungsschreiben des Abrechnungsjahres.

Stromrechnung zu hoch — was tun?

Wenden Sie sich zuerst schriftlich an das Unternehmen, das die Rechnung gelegt hat, und benennen Sie die konkrete Position, die Sie bestreiten, samt Zählpunktnummer und Rechnungsnummer. Kommt darauf keine brauchbare Antwort, steht in Österreich die Schlichtungsstelle der E-Control offen; ein vorheriger Einigungsversuch mit dem Unternehmen ist dafür Voraussetzung. Parallel lohnt der Blick auf den Tarif selbst, denn eine korrekte Rechnung kann trotzdem zu teuer sein.

Muss ich eine strittige Stromrechnung trotzdem zahlen?

Ein Einspruch setzt die Fälligkeit nicht automatisch außer Kraft, und offene Beträge können zu Mahnspesen führen. In der Praxis hat es sich bewährt, den unstrittigen Teil zu überweisen und den bestrittenen Betrag schriftlich und begründet zu beanstanden. Wie viel davon tatsächlich strittig ist, sollte vor der Überweisung feststehen.

Wie weit zurück kann man eine Stromabrechnung beanstanden?

Das hängt vom Einzelfall ab — von der Art des Fehlers und davon, wann Sie davon Kenntnis erlangt haben. Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Anspruch erheblich, eine pauschale Jahreszahl gibt es nicht. Sinnvoll ist es deshalb, die Unterlagen der letzten Jahre gemeinsam anzusehen, statt sich auf die jüngste Abrechnung zu beschränken.

Was ist die Schlichtungsstelle der E-Control und was kostet sie?

Die Schlichtungsstelle der E-Control ist die staatliche Streitschlichtung für Strom- und Gasangelegenheiten in Österreich. Sie vermittelt zwischen Haushalten und Energieunternehmen — auch gegenüber Netzbetreibern — und ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Voraussetzung ist ein vorheriger Einigungsversuch mit dem Unternehmen; das Ergebnis der Schlichtung ist keine bindende Entscheidung, der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt danach offen.

Was bedeutet ein geschätzter Zählerstand auf der Jahresabrechnung?

Konnte der Zähler nicht ausgelesen werden, darf der Netzbetreiber den Verbrauch rechnerisch ermitteln. Die Abrechnung ist dann nicht falsch, aber sie bildet nicht Ihr Jahr ab: Zu niedrig geschätzte Werte holt die nächste Abrechnung auf einmal nach, zu hoch geschätzte binden Ihr Geld. Wer den tatsächlichen Stand meldet, bevor die Abrechnung erstellt wird, vermeidet beides.

Wird auch die Rechnung des Netzbetreibers geprüft?

Ja. Bei getrennter Verrechnung gehören beide Belege auf den Tisch, weil Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messentgelt sonst gar nicht kontrolliert werden können. Diese Positionen richten sich nach Netzgebiet, Netzebene und Zählertyp, und genau dort finden wir regelmäßig Einstufungen, die einmal richtig waren und nie nachgezogen wurden.

Welche Unterlagen sind für die Prüfung nötig?

Die letzte Jahresabrechnung, wenn vorhanden auch die des Vorjahres, den Stromliefervertrag beziehungsweise das aktuelle Preisblatt und die Vorschreibung der Teilbeträge. Bei getrennter Verrechnung zusätzlich die Abrechnung des Netzbetreibers, bei Gas dasselbe noch einmal. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, wo Sie es bekommen — meist liegt es im Kundenportal Ihres Versorgers.

Was kostet die Prüfung, wenn nichts gefunden wird?

Nichts im Voraus, und nichts, wenn wir nichts erreichen. Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis: Das Analysegespräch und die Prüfung Ihrer Verträge kosten Sie keinen Cent. Senken wir Ihre Fixkosten oder holen wir Geld zurück, behalten wir davon einen Anteil — bemessen an der nachgewiesenen Ersparnis und den zurückgeholten Beträgen, nicht an Ihrer Rechnungssumme und nicht an einer Schätzung. Wie hoch dieser Anteil in Ihrem Fall ist, steht in Ihrem Auftrag, bevor Sie unterschreiben, und wird an den Beträgen nachgerechnet, die wir Ihnen im Analysegespräch gezeigt haben. Bleibt die Ersparnis aus, bekommen wir nichts.

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Kostenlos und unverbindlich: Sagen Sie uns, was wir prüfen dürfen und wie wir Sie erreichen — wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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Wir prüfen Ihre Verträge im Detail und melden uns danach automatisch, sobald sich etwas ändert. Die Prüfung kostet Sie nichts.

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Stand: 24. August 2026. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechts- und Marktlage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ergebnisse hängen vom jeweiligen Vertrag ab.

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