Wann es sich lohnt, die Stromrechnung prüfen zu lassen
Aufmerksam wird man meist erst bei einer Nachzahlung. Dabei ist auch eine ungewöhnlich hohe Gutschrift ein Signal: Sie bedeutet in der Regel, dass Sie das Jahr über zu viel vorausgezahlt haben.
So eine Abrechnung entsteht aus Quellen, die miteinander nichts zu tun haben: Zählwerte vom Netzbetreiber, das Preisblatt Ihres Lieferanten, die Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control, Abgabensätze von Bund, Land und Gemeinde, dazu Ihre Akontozahlungen. Jede davon ändert sich zu einem anderen Zeitpunkt, und deshalb entstehen Fehler meist an den Nahtstellen dazwischen.
Viele Erklärungen im Netz beschreiben dazu die deutsche Rechnung, auf der die Positionen anders heißen; hier steht durchgehend die österreichische Fassung.
- 12Positionen, die wir auf jeder Jahresabrechnung einzeln kontrollieren
- 85 %der geprüften Verträge enthalten mindestens eine Position, die nicht passt
- 50 ۯ Ersparnis pro Monat, die unsere Kundinnen und Kunden beim Strom erreichen
Die zwölf Positionen auf der Jahresabrechnung — und was jede bedeutet
Die Bezeichnungen der E-Control und die Wortwahl der Versorger gehen auseinander: Was amtlich „Entgelt für Messleistungen“ heißt, steht auf Ihrem Beleg vielleicht als Zählermiete.
- Abrechnungszeitraum. Deckt er sich nicht mit den Zeiträumen, in denen die verrechneten Preise gegolten haben, stimmt weiter unten zwangsläufig etwas nicht.
- Zählerstand und Ablesung. Neben Anfangs- und Endstand ist vermerkt, ob der Wert abgelesen oder geschätzt wurde. Prüfen Sie hier auch die Zählpunktnummer: Sie hat in Österreich 33 Stellen und beginnt mit AT.
- Arbeitspreis. Der verbrauchsabhängige Teil des Energiepreises in Cent je Kilowattstunde. Er muss für jeden Teilzeitraum einzeln zum Preisblatt passen.
- Grundpauschale. Der verbrauchsunabhängige Teil des Energiepreises, auf vielen Rechnungen Grundpreis genannt. Sie läuft auch in verbrauchsarmen Monaten weiter.
- Netznutzungsentgelt. Das Entgelt für Betrieb und Instandhaltung der Leitungen, von der E-Control per Verordnung festgelegt und abhängig von Netzgebiet und Netzebene. Haushalte hängen auf der Netzebene 7.
- Netzverlustentgelt. Eine eigene Position daneben für jene Energie, die auf dem Transportweg physikalisch verloren geht. Sie wird getrennt berechnet.
- Entgelt für Messleistungen. Die Pauschale für Betrieb, Eichung und Auslesung des Zählers. Ein intelligentes Messgerät wird dabei anders verrechnet als ein alter Ferraris-Zähler.
- Elektrizitätsabgabe. Eine Bundesabgabe je Kilowattstunde, für 2026 befristet gesenkt: Nach der im Bundesgesetzblatt I Nr. 95/2025 kundgemachten Änderung zahlen Privathaushalte 0,1 Cent, andere Abnehmer 0,82 Cent. Über den Jahreswechsel stehen daher zwei Sätze nebeneinander.
- Erneuerbaren-Förderpauschale. Ein fixer Jahresbetrag je Zählpunkt, gestaffelt nach Netzebene. Wer zwei Zählpunkte hat, zahlt sie zweimal — auch für einen, an dem nichts mehr hängt.
- Erneuerbaren-Förderbeitrag. Der verbrauchsabhängige Teil derselben Förderung, den eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums jedes Jahr neu festsetzt — für heuer die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026. Läuft Ihre Abrechnung über den Jahreswechsel, muss sie beide Sätze getrennt ausweisen.
- Umsatzsteuer. Zwanzig Prozent auf die gesamte Rechnung samt Netzentgelten und Abgaben. In Wien kommt davor noch die Gebrauchsabgabe dazu, je eine Zeile für Energie und für Netz.
- Teilbeträge und Akontozahlungen. Prüfen Sie, ob alle geleisteten Zahlungen erfasst sind und der neue Teilbetrag zum Verbrauch passt. Ein zu hoher Teilbetrag ist ein zinsloses Darlehen an den Versorger.
Rund 85 % der Verträge, die wir prüfen, enthalten mindestens eine Position, die nicht passt. Meistens ist es kein Rechenfehler, sondern eine Einstufung, die vor Jahren einmal richtig war und nie nachgezogen wurde.
Stromabrechnung falsch: was in der Praxis am häufigsten schiefgeht
- Geschätzte statt abgelesene Stände. Wird mehrere Jahre in Folge geschätzt, holt irgendwann eine Abrechnung alles auf einmal nach, obwohl sich am Verbrauch nichts geändert hat.
- Die falsche Zählpunktnummer. Nach einem Umzug oder in Häusern mit mehreren Anschlüssen wird schon einmal ein fremder Zählpunkt abgerechnet. Ein Vergleich mit der Vorjahresrechnung deckt das auf.
- Tarifwechsel mitten im Abrechnungszeitraum. Läuft eine Preisgarantie aus, muss die Rechnung in Teilzeiträume zerfallen. Wird alles mit einem Preis gerechnet, geht das meist zu Ihren Lasten.
- Doppelt verrechnete Pauschalen. Bei einem zweiten Zähler für Garage oder Keller laufen Grundpauschale, Messentgelt und Förderpauschale oft jahrelang mit, weil die Beträge klein genug sind.
- Nicht berücksichtigte Gutschriften. Ein zugesagter Neukundenbonus oder die Einspeisegutschrift der PV-Anlage taucht auf der Abrechnung schlicht nicht auf.
Stromrechnung zu hoch — was tun, bevor Sie überweisen?
Die erste Adresse ist das Unternehmen, das die Rechnung gelegt hat: für den Energieteil Ihr Lieferant, für Netznutzung, Netzverlust und Messung der Netzbetreiber. Nennen Sie schriftlich Zählpunkt- und Rechnungsnummer und die bestrittene Position, statt die Rechnung pauschal abzulehnen — je konkreter, desto schwerer wird die Antwort aus dem Textbaustein.
Bleibt die Antwort aus oder überzeugt sie nicht, gibt es die Schlichtungsstelle der E-Control: kostenlos für Verbraucher und auch gegenüber Netzbetreibern zuständig. Voraussetzung ist ein vorheriger Einigungsversuch beim Unternehmen, heben Sie diesen Schriftverkehr also auf. Bindend ist das Ergebnis nicht, der Weg zu den Gerichten bleibt offen.
Ein Einspruch stoppt die Fälligkeit nicht von selbst. Wer den unstrittigen Teil überweist und den bestrittenen Betrag begründet beanstandet, hält sich die Klärung offen, ohne in Verzug zu geraten.
Jahresabrechnung Strom selbst prüfen: die Schritte ohne Vorwissen
Einiges lässt sich am Küchentisch erledigen — mit beiden Jahresabrechnungen und Ihrem Liefervertrag samt Preisblatt.
- Abrechnungszeitraum und Zählpunktnummer mit der Vorjahresrechnung vergleichen.
- Am Zähler ablesen und schauen, ob der abgerechnete Endstand dazu passt und ob er als abgelesen oder als geschätzt markiert ist.
- Arbeitspreis und Grundpauschale Zeile für Zeile gegen das Preisblatt halten.
- Den Jahresverbrauch mit dem Vorjahr vergleichen und größere Abweichungen erklären können.
- Die abgebuchten Teilbeträge zusammenzählen und mit der Abrechnung abgleichen.
- Alle Pauschalen durchzählen: Jede gehört genau einmal je Zählpunkt auf die Rechnung.
Wo die eigene Prüfung an ihre Grenze stößt
Ob Netzebene und Zählertyp richtig hinterlegt sind, steht nirgends auf der Rechnung; das ergibt sich erst aus den Stammdaten beim Netzbetreiber und der Verordnung für Ihr Netzgebiet — mehr dazu unter Netzkosten senken. Der zweite blinde Fleck sind Preisänderungen im laufenden Jahr, für die es die Ankündigungsschreiben des Versorgers braucht.
Und ob Ihr Tarif noch marktgerecht ist, beantwortet eine Rechnungsprüfung ohnehin nicht: Eine formal einwandfreie Abrechnung kann viel zu teuer sein, und das ist das Thema von Stromkosten senken.
Der Unterschied liegt dabei weniger im Lesen als im Vergleich. Welche Positionen auf Ihrer Rechnung stehen, haben Sie mit dieser Seite in der Hand; ob der Arbeitspreis noch marktüblich ist, zeigt sich erst, wenn viele geprüfte Verträge nebeneinanderliegen. Dazu kommen die Konditionen unserer Einkaufsgemeinschaft, die einem einzelnen Haushalt nicht offenstehen.
Was wir über Ihre eigene Kontrolle hinaus nachrechnen
Wir bilden Ihre Abrechnung rechnerisch nach — mit der Preisblatthistorie Ihres Tarifs, den Preisänderungsschreiben des Jahres und den Netztarifen Ihres Netzgebiets. Dazu kommen die Stammdaten am Zählpunkt: Netzebene, Zählertyp, Freischaltstatus des Smart Meters und die Frage, ob noch jeder verrechnete Zählpunkt zu einer aktiven Anlage gehört.
Im selben Durchgang liegen die übrigen Fixkosten mit auf dem Tisch: die Gasabrechnung, wenn Gas mitläuft, im Mehrparteienhaus die Betriebskostenabrechnung, in der Allgemeinstrom ein zweites Mal auftaucht, dazu Handy, Internet, Versicherungen und ein laufender Kredit. Wer eine einzelne Position selbst beanstandet, hat am Ende genau diese eine geklärt.
Danach bleiben wir dran: Der Vertragswächter behält Fristen, auslaufende Rabatte und Preisänderungen im Blick und meldet sich, wenn eine neue Abrechnung kommt. Ein einmal selbst ausverhandelter Tarif läuft irgendwann aus, und dann beginnt dieselbe Arbeit von vorn. Weil wir auf Erfolgsbasis arbeiten, entsteht Ihnen kein Honorar, wenn dabei nichts herauskommt.
Stromrechnung prüfen lassen: so läuft es bei uns ab
Sie legen die Unterlagen zusammen und geben uns zwei Stunden fürs Analysegespräch, persönlich oder online. Das Ergebnis bekommen Sie innerhalb weniger Werktage schriftlich, auch dann, wenn alles passt. Finden wir eine falsch verrechnete Position, formulieren wir die Beanstandung, halten die Fristen nach und führen den Schriftverkehr mit Versorger und Netzbetreiber; ist Geld zurückzuholen, übernimmt das unser konzerneigenes Verbraucherinkasso, ohne dass Sie etwas vorstrecken.
An Zähler, Anschluss und Stromqualität ändert sich dabei nichts. Es ist derselbe Gedanke wie beim Sparen ohne Anbieterwechsel: zuerst prüfen, was Sie ohnehin zahlen, und erst danach über einen Wechsel reden.