Zwei Netzbereiche, und der teurere ist die Landeshauptstadt
Tirol gehört zu jenen fünf Bundesländern, in denen der Netzpreis nicht am Land hängt, sondern an der Adresse. Den weitaus größeren Teil versorgt die TINETZ-Tiroler Netze GmbH aus Thaur, eine hundertprozentige Tochter der TIWAG. Nach ihren eigenen Netzkennzahlen sind das zum 31. Dezember 2025 rund 254.000 Zählpunkte und 12.483 Kilometer Systemlänge.
Der zweite Bereich ist Innsbruck, wo die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG abrechnet: nach eigenen Angaben rund 81.000 Kundinnen und Kunden auf 173 Quadratkilometern. Zum IKB-Netz zählen neben dem Stadtgebiet die Gemeinden Aldrans, Lans, Mutters, Natters, Patsch und Sistrans sowie Teile von Rum und Schönberg. Weil die Gemeindegrenze nicht überall die Netzgrenze ist, hält die IKB eine Übersichtskarte bereit; auf der Netzabrechnung steht ohnehin, wer abrechnet.
Interessant wird es beim Preis. In Innsbruck kostet die Netznutzung 8,03 Cent je Kilowattstunde, im Bereich Tirol 6,81 Cent, macht bei 3.500 Kilowattstunden rund 48 Euro im Jahr. In den anderen Bundesländern mit zwei Netzbereichen läuft es andersherum: Graz rechnet günstiger als die Steiermark, Linz günstiger als Oberösterreich, Klagenfurt günstiger als Kärnten. Innsbruck ist der einzige Fall, in dem die Landeshauptstadt über ihrem eigenen Bundesland liegt.
Teurer im Betrieb, günstiger beim Anschluss. Beim einmaligen Netzbereitstellungsentgelt dreht sich das Bild: Die IKB verrechnet 176,42 Euro je Kilowatt, der Bereich Tirol 193,00 Euro. Wer neu anschließt oder wegen einer Wärmepumpe aufstockt, fährt in Innsbruck also günstiger.
10,9 Prozent mehr seit Jänner
Für den Netzbereich Tirol weist die E-Control zum 1. Jänner 2026 einen Anstieg von 10,9 Prozent aus und nennt in ihrer Information vom 18. Dezember 2025 Tirol und das Burgenland als jene beiden Bereiche mit den stärksten Anstiegen, begründet mit zusätzlichen Investitionen. Im Österreichschnitt verteuerten sich die Netzentgelte für Haushalte dagegen um rund 1,3 Prozent oder etwa 5 Euro im Jahr.
Trotz dieses Sprungs steht Tirol nicht am oberen Ende: In der Reihung aller Netzbereiche liegt der Bereich Tirol auf Platz 6 von 13 und damit 15,63 Euro unter dem österreichischen Mittel, Innsbruck auf Platz 10. Wie es 2027 weitergeht, lässt sich heute nicht sagen, weil die Entgelte jedes Jahr neu verordnet werden. Was der aktuelle Stand für eine konkrete Rechnung bedeutet, steht auf unserer Seite zur Prüfung der Stromrechnung.
Warum Tirol bei der Kostenwälzung ein eigener Fall ist
Das Übertragungsnetz auf den Netzebenen 1 und 2 kennt in der Verordnung nicht ein Österreich, sondern drei Bereiche: Österreich, Tirol und Vorarlberg. § 3 SNE-V legt fest, welcher Anteil der Kosten dieser obersten Ebenen nach unten weitergegeben wird und damit am Ende bei den Kunden der Verteilernetze landet. Im Bereich Österreich sind das 31 Prozent, in Vorarlberg 55 Prozent, in Tirol 100 Prozent. Der jeweils verbleibende Rest wird den direkt angeschlossenen Entnehmern zugewiesen, also Betrieben, die unmittelbar am Hochspannungsnetz hängen.
Für Tirol bleibt von den Kosten der obersten Ebene also nichts bei direkt angeschlossenen Großabnehmern liegen. Warum die Verordnung gerade diese Sätze festlegt, steht dort nicht, und wir wollen es auch nicht hineindeuten. Die Systematik dahinter erklärt unsere Seite zu den Netzkosten allgemein.
Seit 1. April gilt ein einziger Arbeitspreis
Bis 31. März 2026 galten in Tirol für nicht leistungsgemessene Kunden der Netzebene 7 noch Doppeltarife, also getrennte Hoch- und Niederentgelte, die die Novelle 2026 nur als Übergangslösung stehen gelassen hat. Seit 1. April wird auch beim Netzanteil mit einem einzigen Arbeitspreis verrechnet, und für Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder nachtstromgeschalteter Wärmepumpe fällt der günstigere Nachtansatz weg. Die nächste Jahresabrechnung deckt damit einen Zeitraum ab, in dem zwei Tarifstrukturen gegolten haben: bis Ende März zwei Arbeitspreise mit zwei getrennten Mengen, ab April einer. Ob die Mengen an dieser Nahtstelle sauber getrennt wurden, sieht man nur, wenn man beide Abschnitte einzeln nachrechnet.
Als Zeitrabatt bleibt der Sommer-Nieder-Arbeitspreis: von 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent gesenkt, im Bereich Tirol also 5,45 statt 6,81 Cent und in Innsbruck 6,42 statt 8,03 Cent. Dafür braucht es die Zustimmung zur Auslesung mehrerer Tageswerte und, wenn noch kein Opt-In für den Smart Meter gewählt wurde, einen Antrag beim Netzbetreiber. Für die Novelle 2027 hat die E-Control bereits eine neue Entgeltstruktur angekündigt; wie sie aussieht, ist offen.
464 Energiegemeinschaften, und ein Rabatt, der nicht für alle gilt
Tirol ist bei den Energiegemeinschaften weit gekommen. Anfang 2026 zählte das Land 774 gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, 464 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und 178 Bürgerenergiegemeinschaften, von der EEG Rum über die EEG Lechtal bis zur landesweit offenen BEG-TIROL eGen. Das Land selbst betreibt seit August 2025 mit der TIWAG-Tochter TINEXT eine eigene Bürgerenergiegemeinschaft für den Strom aus 52 Photovoltaikanlagen auf Landesgebäuden.
Beim Rabatt kommt es auf die Rechtsform an. § 5 Abs. 1a SNE-V senkt den Arbeitspreis für Teilnehmer einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft im Lokalbereich um 57 Prozent, in Tirol also auf 2,93 Cent und in Innsbruck auf 3,45 Cent, im Regionalbereich um 28 Prozent. Eine Bürgerenergiegemeinschaft darf zwar über Netzgrenzen hinweg arbeiten, bekommt diesen Abschlag aber nicht. Und er gilt immer nur für die Menge, die Ihnen aus der Gemeinschaft zugeordnet wird.
Anlaufstelle im Land ist die Energieagentur Tirol, die als Koordinationsstelle auftritt und für kleinere Gemeinschaften ein kostenloses Abrechnungstool bereitstellt; über 40 Tiroler Gemeinden setzen inzwischen auf das Modell. Eine eigene Landesförderung speziell für den Beitritt zu einer Energiegemeinschaft haben wir für Tirol nicht gefunden.
Was das Land zuschießt und was es nicht zuschießt
Zwei Landesförderungen sind für 2026 einschlägig, beide betreffen aber nicht das Netzentgelt:
- Heizkostenzuschuss 2026/2027 — 250 Euro je Haushalt, beantragbar zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 bei der Abteilung Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung, ausbezahlt einmalig ab September. Die Einkommensgrenze liegt bei 1.435 Euro netto für eine Person und steigt gestaffelt bis 2.965 Euro für vier Personen.
- Richtlinien Stromspeicher 2026 — rund eine Million Euro für die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher und für die Erweiterung bestehender Speicher.
Der Zuschuss ist eine Sozialleistung und ändert am Arbeitspreis nichts, die Speicherförderung senkt die Menge aus dem Netz und nicht den Preis je Kilowattstunde. Mitnehmen kann man beides trotzdem. Was sich sonst ohne Anbieterwechsel senken lässt, steht unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel, die übrigen Ansätze beim Strom unter Stromkosten senken.