Zum Inhalt springen

Netzentgelte in Österreich: was Sie zahlen, wer es festsetzt und warum es überall anders ist

Das Netzentgelt ist der Teil Ihrer Stromrechnung, über den kein Vergleichsportal spricht, weil daran nichts zu vermitteln ist. Diese Seite erklärt, woraus es besteht, wie es zustande kommt und warum dieselbe Kilowattstunde in Kärnten fast doppelt so viel Netzkosten verursacht wie in Vorarlberg.

Dominik Kop Veröffentlicht 11 Min. Lesezeit

Was ein Systemnutzungsentgelt ist

Auf einer österreichischen Stromrechnung stehen zwei Geschäfte nebeneinander, die miteinander wenig zu tun haben. Das eine ist die Energie: eine Ware, die Sie bei einem frei gewählten Lieferanten kaufen. Das andere ist der Weg dieser Energie zu Ihnen, über Umspannwerke, Trafostationen und das Niederspannungskabel in Ihrer Straße. Für diesen Weg zahlen Sie ein Systemnutzungsentgelt.

Der Begriff steht in § 51 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010, im Alltag sagen fast alle Netzentgelt oder Netzkosten dazu. Empfänger ist der Netzbetreiber Ihres Gebiets. Ihr Stromlieferant zieht den Betrag bei den meisten Haushalten zwar mit ein, reicht ihn aber nur durch. Wenn Sie ihn also anrufen, weil die Netzkosten gestiegen sind, sprechen Sie mit der falschen Stelle.

Wie groß dieser Anteil an Ihrer Rechnung ist, lässt sich nicht mit einem Prozentsatz beantworten, der für ganz Österreich stimmt. Er hängt am Netzbereich und am Energiepreis Ihres Tarifs, und beides schwankt erheblich. Wie Sie ihn für Ihre eigene Rechnung ermitteln, steht unter Stromrechnung lesen.

Wer die Höhe festsetzt

Nicht der Netzbetreiber, und auch nicht die Landesregierung. Zuständig ist die Regulierungskommission der E-Control. Sie prüft die Kosten jedes einzelnen Netzbetreibers, stellt sie den Mengen gegenüber, die im jeweiligen Netz abgegeben werden, und erlässt daraus eine Verordnung. Für 2026 ist das die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 305/2025, kundgemacht am 18. Dezember 2025 und in Kraft seit 1. Jänner 2026.

Die Netzbetreiber übernehmen diese Werte in ihre Preisblätter. Verhandeln lässt sich daran nichts, weil die meisten Ansätze als Festpreise verordnet sind. Eine einzige Ausnahme gibt es, und die lohnt einen Blick: Beim Entgelt für Messleistungen verordnet die Behörde nur einen Höchstpreis. Manche Netzbetreiber bleiben darunter.

Im Österreichschnitt sind die Stromnetzentgelte für Haushalte 2026 um rund 1,3 Prozent gestiegen, was die E-Control für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden mit etwa 5 Euro im Jahr beziffert. Dieser Durchschnitt verdeckt allerdings sehr verschiedene Bewegungen: Im Burgenland stiegen die Entgelte um 15,9 Prozent, in Salzburg sanken sie um 9 Prozent. Was bei Ihnen passiert ist, steht auf der Seite zu den Netzkosten 2026.

Die fünf Posten auf Ihrer Rechnung

Das Gesetz zählt acht Entgeltarten auf. Fünf davon begegnen einem Haushalt tatsächlich, drei laufend und zwei nur beim Anschluss.

Laufend, Monat für Monat

  • Netznutzungsentgelt, Arbeitsanteil. Der größte Brocken, verrechnet in Cent je verbrauchter Kilowattstunde. In Wien sind das 6,98 Cent, in Vorarlberg 4,96, in Kärnten 9,67.
  • Netznutzungsentgelt, Leistungsanteil. Bei Haushalten ohne Leistungsmessung eine reine Jahrespauschale von 54,00 €. Sie ist in allen 14 Netzbereichen gleich hoch, die gesamte regionale Spreizung steckt also im Arbeitspreis.
  • Netzverlustentgelt. Ein Teil des Stroms geht auf dem Weg durch Leitungen und Umspanner als Wärme verloren, der Netzbetreiber muss diese Menge zukaufen. Die Sätze reichen von 0,00 Cent je Kilowattstunde in Burgenland bis 0,70 Cent in Wien.
  • Entgelt für Messleistungen. Zähler, Eichung, Ablesung, Datenaufbereitung. Der verordnete Höchstpreis für eine Drehstromzählung liegt bei 2,40 € im Monat. Wiener Netze und Netz Niederösterreich verrechnen 2,18 €, bei vorarlberg netz sind es beim Standardzähler ohne Steuerfunktion 1,60 €. Mehr dazu unter Messentgelt und Zählermiete.

Einmalig, beim Anschluss oder bei einer Verstärkung

  • Netzzutrittsentgelt. Die Kosten, die unmittelbar durch die Herstellung oder Verstärkung Ihres Anschlusses entstehen. Verrechnet werden dafür meist Pauschalen, gestaffelt nach Absicherung und danach, ob im Kabel- oder im Freileitungsnetz gearbeitet wird.
  • Netzbereitstellungsentgelt. Ein Anteil an dem Netz, das bereits gebaut und vorfinanziert ist, verrechnet je Kilowatt vereinbarter Anschlussleistung. Auf der Netzebene 7 reicht der Ansatz von 167,00 € je Kilowatt in Vorarlberg bis 293,63 € in Salzburg.

Das Netzbereitstellungsentgelt fällt wieder an, wenn Sie die Anschlussleistung erhöhen. Die Wiener Netze rechnen einem Haushalt ohne Leistungsmessung bis 15.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch pauschal 4 Kilowatt an, was bei 235,47 € je Kilowatt 941,88 € netto ergibt. Wer wegen einer Wärmepumpe oder einer Wallbox aufstockt, zahlt für jedes zusätzliche Kilowatt denselben Ansatz noch einmal.

Vor so einer Erhöhung lohnt die Frage, ob die höhere Leistung technisch wirklich nötig ist oder ob eine Lastregelung reicht. Der Betrag steht dauerhaft fest, sobald er einmal verrechnet ist. Nachzulesen unter Wärmepumpe und Wallbox.

Netzebenen und warum Haushalte auf der siebenten stehen

Das österreichische Stromnetz ist in sieben Ebenen gegliedert, geordnet nach der Spannung. Ganz oben liegt das Höchstspannungsnetz, über das der Strom quer durchs Land und über die Grenzen läuft; die Austrian Power Grid führt dafür rund 7.000 Kilometer Leitung. Darunter folgen Umspannebenen und Hochspannung, dann die Mittelspannung, mit der Betriebe und Ortsnetze versorgt werden. Ganz unten steht die Niederspannung mit 230 und 400 Volt, also die Steckdose. Die Verteilernetze auf allen Ebenen zusammen messen laut E-Control rund 260.000 Kilometer, betrieben von 115 Verteilernetzbetreibern.

Je weiter unten ein Anschluss liegt, desto mehr Ebenen hat der Strom durchlaufen und desto mehr Anlagen sind an seiner Lieferung beteiligt. Genau das bildet der Tarif ab, weshalb die Netzebene 7 die teuerste je Kilowattstunde ist. Welche Ebene für Sie gilt, entscheidet die Eigentumsgrenze zwischen Ihrer Anlage und jener des Netzbetreibers: Liegt sie im Niederspannungsnetz, gilt der Tarif der Netzebene 7. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus ist das praktisch immer so.

Innerhalb der Netzebene 7 wird noch unterschieden, ob die Leistung gemessen wird. Haushalte fallen unter die nicht gemessene Variante, bei der an die Stelle eines Leistungspreises je Kilowatt die Jahrespauschale tritt.

Warum der Netzbetreiber nicht wechselbar ist

Ein zweites Stromkabel neben das bestehende zu legen, nur damit ein anderes Unternehmen es betreibt, wäre volkswirtschaftlich unsinnig. Deshalb ist das Verteilernetz als reguliertes Monopol organisiert: Ein Betreiber je Gebiet, dafür eine Behörde, die seine Preise prüft und festsetzt. Ihre Adresse bestimmt, wer das ist, und daran ändert weder ein Anbieterwechsel noch eine Beschwerde etwas.

Das erklärt auch, warum Netzentgelte in Vergleichsrechnern kaum vorkommen: Verglichen wird, was wählbar ist, und wählbar ist der Energieanteil. Der Tarifkalkulator der E-Control rechnet die Netzkosten Ihres Gebiets zwar korrekt mit, aber als feste Größe.

Alle 14 Netzbereiche nebeneinander

Die Verordnung kennt für die Netzebene 7 genau 14 Netzbereiche. Die folgende Tabelle zeigt sie nach den Jahreskosten eines Haushalts mit 3.500 Kilowattstunden geordnet, jeweils netto und ohne Energiepreis, Elektrizitätsabgabe und Umsatzsteuer.

Netzbereich Arbeitspreis Netzverlust Netzkosten im Jahr
Vorarlberg
Vorarlberg
4,96 ct 0,39 ct 260,56 €
Graz
Steiermark
5,17 ct 0,66 ct 286,78 € *
Linz
Oberösterreich
5,57 ct 0,49 ct 294,56 €
Oberösterreich
Oberösterreich
6,29 ct 0,53 ct 321,43 € *
Salzburg
Salzburg
6,59 ct 0,36 ct 325,95 € *
Tirol
Tirol
6,81 ct 0,29 ct 331,41 €
Klagenfurt
Kärnten
6,90 ct 0,58 ct 344,53 € *
Wien
Wien
6,98 ct 0,70 ct 348,96 €
Burgenland
Burgenland
8,46 ct 0,00 ct 378,90 €
Innsbruck
Tirol
8,03 ct 0,45 ct 379,71 €
Niederösterreich
Niederösterreich
8,79 ct 0,38 ct 401,25 €
Steiermark
Steiermark
8,82 ct 0,34 ct 403,26 €
Kärnten
Kärnten
9,67 ct 0,37 ct 434,13 €
Kleinwalsertal
Vorarlberg
17,73 ct 0,40 ct 717,38 €

Arbeitspreis und Netzverlustentgelt in Cent je Kilowattstunde, Netzebene 7 ohne Leistungsmessung, Stand 1. Jänner 2026. Die Jahreskosten enthalten Arbeitspreis, Jahrespauschale, Netzverlustentgelt und das Entgelt für die Messung. Bei 4 der 14 Netzbereiche, in der Tabelle mit Stern gekennzeichnet, ist das Messentgelt nicht auffindbar veröffentlicht; dort steht der verordnete Höchstpreis von 2,40 € im Monat, der tatsächliche Wert kann darunter liegen.

  • 95 % teurer ist der Arbeitspreis in Kärnten als in Vorarlberg
  • 164,85 € Unterschied im Jahr bei 3.500 kWh, allein bei dieser einen Position
  • 54,00 € Jahrespauschale, in allen 14 Netzbereichen gleich hoch

Das Kleinwalsertal steht in der Tabelle ganz unten und gehört bei jedem Vergleich gesondert erwähnt. Der Sondernetzbereich in der Vorarlberger Gemeinde Mittelberg wird über Deutschland versorgt, umfasst gut 2.000 Zählpunkte und ist als Maßstab für ein teuerstes Bundesland nicht geeignet. Ohne ihn liegt Kärnten an der Spitze.

Der Preis hängt an der Adresse

Netzbereich und Bundesland sind nicht dasselbe, und das ist der Punkt, den die meisten Übersichten unterschlagen. Fünf Bundesländer zerfallen in je zwei Netzbereiche, weil die Landeshauptstadt beziehungsweise eine Enklave ein eigenes Netz betreibt. Der Unterschied innerhalb eines Landes ist dabei keineswegs klein.

  • Steiermark: 8,82 Cent im Landesnetz, 5,17 Cent im Netzbereich Graz
  • Kärnten: 9,67 Cent im Landesnetz, 6,90 Cent im Netzbereich Klagenfurt
  • Oberösterreich: 6,29 Cent im Landesnetz, 5,57 Cent im Netzbereich Linz
  • Tirol: 6,81 Cent im Landesnetz, 8,03 Cent im Netzbereich Innsbruck
  • Vorarlberg: 4,96 Cent im Landesnetz, 17,73 Cent im Sondernetzbereich Kleinwalsertal (Vorarlberg)

Je einen Netzbereich haben Wien, Niederösterreich, das Burgenland und Salzburg. Wer dort wohnt, muss nicht nachsehen, in welchem Teil des Landes seine Adresse liegt. In den übrigen fünf Ländern entscheidet der Name des Netzbetreibers auf Ihrer Rechnung darüber, welche Zeile der Tabelle für Sie gilt.

Was sich trotzdem bewegen lässt

Die Höhe der Ansätze steht fest, die Frage ist, ob sie bei Ihnen richtig angewandt werden und ob Sie die vorgesehenen Ermäßigungen bekommen. Das können Sie selbst prüfen, denn die nötigen Unterlagen sind öffentlich: die Verordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes und das Preisblatt Ihres Netzbetreibers.

  1. Netzbereich feststellen Auf der Jahresabrechnung oder auf der getrennten Netzrechnung steht der Name des Netzbetreibers. Daraus ergibt sich der Netzbereich, und daraus die Preisansätze, die für Sie gelten.
  2. Arbeitspreis und Pauschale gegen die Verordnung halten Der Arbeitspreis je Kilowattstunde und die Jahrespauschale von 54,00 € stehen in der Verordnung. Weicht Ihre Rechnung davon ab, ist das ein Fehler und kein Preisunterschied.
  3. Das Entgelt für Messleistungen einzeln prüfen Hier verordnet die E-Control nur einen Höchstpreis von 2,40 € im Monat bei Drehstromzählung. Mehrere Netzbetreiber verrechnen weniger. Auf Ihrer Rechnung muss der Wert aus dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers stehen.
  4. Verrechnete Menge mit dem Zählerstand vergleichen Beruht die Menge auf einer Schätzung statt auf einem abgelesenen Zählerstand, wandert dieser Fehler in jede Netzposition mit.
  5. Sommer-Nieder-Arbeitspreis und Energiegemeinschaft abklären Beides senkt den Arbeitspreis, beides kommt nicht von selbst. Der Sommertarif setzt eine elektronische Messung voraus, die der Netzbetreiber auch ausliest; die Energiegemeinschaft setzt eine Erzeugungsanlage in Ihrer Nähe voraus.

Zum Sommertarif: Seit heuer gilt auf der Netzebene 7 ein Sommer-Nieder-Arbeitspreis, der von 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr rund 20 Prozent unter dem normalen Arbeitspreis liegt, in Wien also 5,58 statt 6,98 Cent. Voraussetzung ist eine elektronische Messung, die der Netzbetreiber ausliest; wer dem noch nicht zugestimmt hat, beantragt es dort. Wie das geht, steht unter Viertelstundenwerte freischalten.

Zur Energiegemeinschaft: Für jenen Teil Ihres Verbrauchs, der einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zugeordnet ist, sinkt der Arbeitspreis im Lokalbereich um 57 Prozent, im Regionalbereich um 28 Prozent. Das Wort Anteil ist dabei entscheidend, denn der Abschlag gilt nur für die zugeordnete Menge und nicht für den ganzen Jahresverbrauch. Für diese Menge greift der Sommertarif im Gegenzug nicht. Die Einzelheiten stehen unter Energiegemeinschaft beitreten, einen Überblick über alle Ansatzpunkte gibt die Seite Netzkosten senken.

Wenn Sie das nicht selbst durchgehen wollen, übernehmen wir es. Wir lesen Ihre Netzabrechnung Zeile für Zeile gegen die Verordnung und gegen das Preisblatt Ihres Netzbetreibers, prüfen die abgerechnete Menge und sehen nach, ob Sommertarif und Energiegemeinschaft in Ihrem Fall in Frage kommen. Diese Prüfung kostet nichts, auch dann nicht, wenn am Ende alles korrekt ist. Wie wir dabei vorgehen, steht unter Stromrechnung prüfen.

Ein Ausblick zum Schluss: Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz sieht vor, den Leistungspreis ab 1. Jänner 2027 auf die Netzebene 7 auszuweiten. Abgerechnet würde dann auch nach der höchsten Viertelstundenleistung eines Monats. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, ist noch nicht verordnet; solange die Verordnung der E-Control fehlt, lässt sich dazu keine Zahl nennen. Was heute feststeht, steht unter Leistungspreis für Haushalte.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. RIS, Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, geltende Fassung — § 4 bis § 10, Netzebene 7 (abgerufen 25. August 2026)
  2. RIS, BGBl. II Nr. 305/2025 (SNE-V 2018 – Novelle 2026) — ausgegeben am 18. Dezember 2025, in Kraft seit 1. Jänner 2026 (abgerufen 25. August 2026)
  3. RIS, ElWOG 2010 § 51 (Systemnutzungsentgelte) — Aufzählung der acht Entgeltarten (abgerufen 25. August 2026)
  4. E-Control, Presseinformation „Nur leicht steigende Stromnetzentgelte für 2026“ — 18. Dezember 2025 (abgerufen 25. August 2026)
  5. E-Control, Netz und Netzbetreiber in Österreich (abgerufen 25. August 2026)
  6. WIENER NETZE GmbH, Stromnetzbedingungen und Preisinformationen — Netzebenen, Netzbereitstellungs- und Netzzutrittsentgelt (abgerufen 25. August 2026)
  7. RIS, Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025 (abgerufen 25. August 2026)

Häufige Fragen

Was ist ein Netzentgelt einfach erklärt?

Das Netzentgelt ist der Preis für den Transport des Stroms zu Ihrem Zählpunkt, nicht für den Strom selbst. Es geht an den Netzbetreiber Ihres Gebiets und deckt Errichtung, Ausbau und Betrieb der Leitungen, den Verlust auf dem Weg und die Messung ab. Der amtliche Name lautet Systemnutzungsentgelt und steht in § 51 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010. Ihr Stromlieferant kassiert diesen Teil zwar mit, verdient daran aber nichts und kann ihn auch nicht ändern.

Wie hoch ist das Netzentgelt in Österreich 2026?

Das hängt vom Netzbereich ab. Der Arbeitspreis für die Netznutzung auf der Netzebene 7 reicht von 4,96 Cent je Kilowattstunde in Vorarlberg bis 9,67 Cent in Kärnten, dazu kommen in jedem Netzbereich 54,00 € Jahrespauschale, das Netzverlustentgelt und das Entgelt für die Messung. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden ergibt das je nach Adresse zwischen rund 260,56 € und 434,13 € im Jahr, jeweils ohne Umsatzsteuer, Elektrizitätsabgabe und Energiepreis.

Wer legt die Netzentgelte fest?

Die Regulierungskommission der E-Control, und zwar durch Verordnung. Grundlage ist eine Kostenprüfung der einzelnen Netzbetreiber. Für 2026 gilt die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 305/2025, kundgemacht am 18. Dezember 2025 und in Kraft seit 1. Jänner 2026. Die meisten Ansätze sind Festpreise, die weder der Netzbetreiber noch Sie verändern können. Eine Ausnahme bildet das Entgelt für Messleistungen: Dort verordnet die Behörde einen Höchstpreis, den nicht jeder Netzbetreiber ausschöpft.

Kann ich den Netzbetreiber wechseln, um Netzkosten zu sparen?

Nein. Das Stromnetz ist ein reguliertes Monopol, der zuständige Netzbetreiber ergibt sich aus der Adresse Ihres Zählpunkts. Frei wählen können Sie den Stromlieferanten, also den Energieanteil der Rechnung. Genau deshalb kommen Netzentgelte in Vergleichsportalen kaum vor: Dort gibt es nichts zu vermitteln. Bewegen lässt sich trotzdem etwas, nämlich über den Sommer-Nieder-Arbeitspreis, über eine Energiegemeinschaft und über die Kontrolle, ob die verordneten Ansätze bei Ihnen richtig angewandt werden.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Netzentgelt zusammen?

Laufend verrechnet werden drei Posten: das Netznutzungsentgelt mit einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einer Jahrespauschale von 54 Euro, das Netzverlustentgelt für den Strom, der unterwegs als Wärme verloren geht, und das Entgelt für Messleistungen. Einmalig kommen zwei weitere dazu, wenn ein Anschluss neu hergestellt oder verstärkt wird: das Netzzutrittsentgelt für die tatsächlichen Herstellungskosten und das Netzbereitstellungsentgelt je Kilowatt vereinbarter Anschlussleistung.

Was bedeutet Netzebene 7?

Das österreichische Stromnetz ist in sieben Ebenen gegliedert, geordnet nach der Spannung. Ganz oben stehen die Höchstspannungsleitungen, ganz unten das Niederspannungsnetz mit 230 beziehungsweise 400 Volt. Wer seinen Strom aus dieser untersten Ebene bezieht, ist Netzebene 7, und das trifft auf praktisch jeden Haushalt zu. Maßgeblich ist die Eigentumsgrenze zwischen Ihrer Anlage und der des Netzbetreibers: Liegt sie im Niederspannungsnetz, gilt der Tarif der Netzebene 7.

Warum sind die Netzentgelte in Kärnten fast doppelt so hoch wie in Vorarlberg?

Weil jeder Netzbereich seine eigenen Kosten trägt und diese Kosten auf die eigene Abgabemenge verteilt werden. Ein Netz mit langen Leitungen, dünner Besiedelung und hohem Investitionsbedarf kommt auf einen höheren Preis je Kilowattstunde als ein kompaktes. Die Spanne beträgt heuer 95 Prozent, von 4,96 Cent in Vorarlberg bis 9,67 Cent in Kärnten. Die E-Control prüft die Kosten der Betreiber und erkennt sie an oder eben nicht; ein Ausgleich zwischen den Bundesländern ist im geltenden Recht nicht vorgesehen.

Ist auf das Netzentgelt Umsatzsteuer zu zahlen?

Ja. Alle Ansätze der Systemnutzungsentgelte-Verordnung sind Nettobeträge, auf die 20 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen werden. Auch die Elektrizitätsabgabe, der Erneuerbaren-Förderbeitrag und, wo sie eingehoben wird, die Gebrauchsabgabe zählen zur Bemessungsgrundlage. Zwei Gemeinden fallen aus der Regel: In Jungholz und in Mittelberg gelten 19 Prozent. Wenn Sie eine Rechnung nachrechnen, vergleichen Sie also Nettoansätze mit Nettobeträgen, sonst kommen Sie auf eine Differenz, die keine ist.

Kann man zu viel verrechnete Netzentgelte zurückfordern?

Wenn ein Netzbetreiber andere Ansätze verrechnet als die verordneten, ist die Differenz zu Unrecht bezahlt und rückforderbar. Der häufigere Fall ist allerdings ein anderer: Die Ansätze stimmen, aber die Menge nicht, weil eine Schätzung statt einer Ablesung verrechnet wurde. Wenden Sie sich zuerst schriftlich an den Netzbetreiber. Kommt keine Einigung zustande, ist die Schlichtungsstelle der E-Control zuständig und für Sie kostenlos; auch die Arbeiterkammer prüft solche Fälle.

Was ändert sich bei den Netzentgelten 2027?

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird der Leistungspreis auf die Netzebene 7 ausgeweitet, also erstmals auf normale Haushalte. Abgerechnet wird dann auch nach der höchsten Viertelstundenleistung eines Monats und nicht mehr allein nach der verbrauchten Menge. Wie hoch der Leistungsanteil ausfällt und in welchem Verhältnis er zum Arbeitspreis steht, ist noch nicht verordnet. Bis die entsprechende Verordnung der E-Control vorliegt, gelten die heutigen Sätze unverändert weiter.

Analysegespräch anfragen

Zwei Minuten Anfrage. Ø 200 € weniger — jeden Monat.

Kostenlos und unverbindlich: Sagen Sie uns, was wir prüfen dürfen und wie wir Sie erreichen — wir melden uns innerhalb eines Werktags.

  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
Schritt 1: Themen wählen

Was dürfen wir für Sie optimieren?

Wählen Sie alles aus, was zutrifft — mindestens eines.

Schritt 2: Kontaktdaten

Wie erreichen wir Sie?

Name und Telefonnummer genügen — alles Weitere ist freiwillig.

Schritt 3: Wann passt es Ihnen

Wann passt es Ihnen?

Optional — wir richten uns nach Ihnen.

Schritt 4: Prüfen und absenden

Passt alles?

0800 88 44 92 Analysegespräch