Dominik Kop Veröffentlicht 9 Min. Lesezeit
Zwei Fristen, die verwechselt werden
Seit 10. August 2026 nehmen die Erste Bank Oesterreich, ein großer Teil der Sparkassen und die s Bausparkasse Anträge auf Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren entgegen. Zeit dafür ist bis 31. Juli 2027. In den Meldungen dazu klingt dieses Datum wie ein Schlussstrich unter die ganze Sache, und so ist es nicht gemeint.
Eine Anmeldefrist gehört zu einem Erstattungsverfahren, das sich ein Institut selbst gegeben hat, meist nach einem Vergleich mit der Arbeiterkammer. Sie steht in keinem Gesetz. Wer sie einhält und die Bedingungen erfüllt, bekommt eine vorher festgelegte Quote ohne Verfahren und ohne Kostenrisiko, dafür in vielen Fällen nicht die volle Gebühr. Wer sie versäumt, verliert diesen Weg und behält die Möglichkeit, die Gebühr direkt bei der Bank einzufordern und im Streitfall vor Gericht zu gehen.
Die Verjährung stammt dagegen aus dem ABGB. Sie läuft unabhängig davon, ob eine Bank gerade ein Erstattungsverfahren anbietet, und beginnt mit Ihrer Zahlung statt mit der Bekanntgabe eines Vergleichs.
Die Anmeldefrist einer Erstattungsaktion und die Verjährung Ihres Anspruchs sind zwei getrennte Dinge. Das eine ist ein Angebot mit Ablaufdatum, das andere eine gesetzliche Frist. Wenn ein Angebot ausläuft, endet damit das Angebot und nicht eine allfällige Forderung, die dahintersteht.
- 31. Juli 2027 Anmeldeschluss bei Erste Bank, teilnehmenden Sparkassen und s Bausparkasse, vom 22. Oktober 2026 aus gerechnet noch 282 Tage
- 31. Jänner 2027 Anmeldeschluss bei der WSK Bank, die kürzeste noch offene Frist, vom 22. Oktober 2026 aus noch 101 Tage
- 10 Wochen so lange kann die Bearbeitung eines Antrags laut Arbeiterkammer dauern
- 3 Jahre Verjährung der Zinsen aus einer Rückforderung nach § 1480 ABGB
Welche Frist bei welchem Institut läuft
Die Übersicht gibt wieder, was das Institut oder die Arbeiterkammer selbst bekannt gegeben hat, die bereits abgelaufene Aktion der BAWAG eingeschlossen. Die s Bausparkasse gehört zum Vergleich mit der Erste Bank und steht nur wegen ihres eigenen Formulars in einer eigenen Zeile; wo keine Frist steht, haben wir keine gefunden.
| Institut | Was veröffentlicht ist | Anmeldung bis |
|---|---|---|
| BAWAG P.S.K. | Eigene Rückerstattung mit anderer Staffelung als bei der Erste Bank: volle Gebühr bei Konsumkrediten plus 150 Euro pauschale Zinszahlung. Vermittelte Kredite, die ab 2015 abgeschlossen wurden, waren laut Arbeiterkammer grundsätzlich ausgenommen, weil die Gebühr dort nach Angabe der BAWAG zur Gänze an den Vermittler ging. Die Anmeldefrist ist abgelaufen. | 31. März 2026, abgelaufen |
| WSK Bank | Volle Rückerstattung nach einer Klage der Arbeiterkammer, für Bearbeitungsgebühr, Erhebungsspesen, Porti, Drucksorten und Überweisungsspesen zusätzlich sieben Prozent Zinsen im Jahr | 31. Jänner 2027 |
| Erste Bank und Sparkassen | Vergleich mit der Arbeiterkammer: 90 Prozent bei Konsumkrediten, bei Wohnkrediten je nach Höhe der bezahlten Gebühr 80, 75, 60 oder 35 Prozent; bei Wohnkrediten über einen externen Kreditvermittler Pauschalen von 225 bis 750 Euro | 31. Juli 2027 |
| Bausparkassen | Die s Bausparkasse ist Teil des Vergleichs mit der Arbeiterkammer und hat ein eigenes Formular; von den übrigen Bausparkassen ist keine eigene Rückerstattung veröffentlicht | 31. Juli 2027 |
| Santander | Erstattet laut Arbeiterkammer selbst Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren; laufende Kredite werden automatisch berichtigt | keine Frist veröffentlicht |
Am kürzesten ist die noch offene Frist bei der WSK Bank: Refundierungen können dort bis 31. Jänner 2027 beantragt werden, das sind vom 22. Oktober 2026 aus noch 101 Tage, und zwar nur über die Online-Antragsstrecke der Bank. Erstattet werden die Gebühren in voller Höhe; auf die Bearbeitungsgebühr, die Erhebungsspesen, Porti und Drucksorten sowie die Überweisungsspesen kommen sieben Prozent Zinsen im Jahr für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit dazu. Nötig sind eine Kopie eines Lichtbildausweises und eine Kopie des Meldezettels. Wie viele bei dieser Bank schon Geld zurückbekommen haben, zeigt der Tätigkeitsbericht 2025, den der Verein für Konsumenteninformation am 9. Oktober 2026 vorgestellt hat: Über die Sammelaktion des Vereins, deren Anmeldung inzwischen geschlossen ist, erhielten mehr als 1.000 Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ihre Bearbeitungsgebühr von der WSK Bank zurück. Die Antragsstrecke der Bank ist ein eigener Weg daneben.
Aus dem Rahmen fällt Santander. Laufende Kredite rechnet die Bank nach Darstellung der Arbeiterkammer von sich aus neu, ein Antrag ist dafür nicht nötig; für bereits getilgte führt der Weg über ein Onlineformular. Bei der BAWAG gab es ein eigenes Verfahren mit einer anderen Staffelung. Anträge nahm die Bank nach eigener Angabe nur bis 31. März 2026 entgegen, eine Verlängerung ist nirgends veröffentlicht. Ausgenommen waren laut Arbeiterkammer grundsätzlich vermittelte Kredite, bei denen die Gebühr zur Gänze als Provision an den Vermittler ging; nach Angabe der BAWAG betraf das ab 2015 abgeschlossene Verträge. Wer diese Frist versäumt hat, steht so da wie jemand, dessen Institut nie eine Aktion hatte; was dann noch geht, steht im Abschnitt über die versäumte Anmeldefrist.
Zwei Bedingungen stehen beim Vergleich mit der Arbeiterkammer im Vordergrund. Die bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr muss mindestens 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme betragen haben, und der Kredit muss ein Verbraucherkredit gewesen sein. Erfasst sind auch Zwischenfinanzierungen wie Baugirokonten und bestimmte Fremdwährungskredite, nicht aber Kommerzkredite und Leasingverträge der s Leasing. Wer bereits eine individuelle Vereinbarung mit der Bank geschlossen hat, kann am Vergleich nicht zusätzlich teilnehmen. Ausgenommen sind laut Arbeiterkammer außerdem Gebühren, die individuell mit der Bank ausgehandelt wurden, und Forderungen, die schon in einem Privatkonkurs abgehandelt wurden.
Nicht alle Sparkassen sind dabei. Die Arbeiterkammer führt die teilnehmenden Institute namentlich an und rät jenen, deren Sparkasse fehlt, sich trotzdem dorthin zu wenden und die Entgelte zurückzufordern; dafür stellt sie einen eigenen Musterbrief bereit.
Was verjährt und was offen ist
Eine Rückforderung besteht aus zwei Teilen: aus der Gebühr selbst und aus den Zinsen für die Zeit, in der die Bank Ihr Geld hatte. Für diese beiden Teile gelten unterschiedliche Fristen, und nur eine davon ist geklärt.
Hier ist sauber zu trennen. Für die Zinsen aus einem Rückforderungsanspruch gilt die kurze dreijährige Frist des § 1480 ABGB — das hat der Oberste Gerichtshof mehrfach ausgesprochen, zuletzt am 16. Dezember 2025 in 8 Ob 78/25s, und jeweils zulasten der Kreditnehmer angewandt. Für die Gebühr selbst liegt eine solche ausdrückliche Entscheidung dagegen nicht vor: In keinem der Verfahren, die wir durchgesehen haben, ist die Rückforderung der Gebühr an der Verjährung gescheitert. Wo die Banken Verjährung einwandten, dann gegen die Zinsen, und bei einem Vertrag aus dem Jahr 2005 gar nicht. Allgemein verjähren Rückforderungsansprüche nach der Rechtsprechung grundsätzlich in dreißig Jahren ab der Zahlung; in manchen Fällen wendet der OGH aber kürzere Fristen sinngemäß an, zuletzt zusammengefasst in 10 Ob 19/26f vom 24. März 2026. Ob das für Bearbeitungsentgelte gilt, ist offen. Belastbar ist deshalb dieser Satz: Die Erstattungsaktionen von Erste Bank, BAWAG und WSK Bank reichen rund dreißig Jahre zurück, und die Arbeiterkammer nennt denselben Zeitraum. Dass ein Gericht das im Streitfall genauso sähe, ist damit nicht gesagt. Wer Ihnen dazu eine sichere Zusage macht, weiß mehr, als bisher entschieden ist.
Die gesetzliche Grundlage der dreißig Jahre ist die allgemeine Verjährungszeit der §§ 1478 und 1479 ABGB. Dorthin ordnet der Oberste Gerichtshof die Rückforderung einer ohne Rechtsgrund bezahlten Summe seit Jahrzehnten ein, und die Frist beginnt mit der Zahlung. Die kurze Gegenregel steht in § 1486 Z 1 ABGB: drei Jahre für Forderungen aus Leistungen in einem geschäftlichen Betrieb. Der Gerichtshof hat sie schon auf die Rückforderung eines zu Unrecht verrechneten Netznutzungsentgelts übertragen. Ob er bei einem Bearbeitungsentgelt genauso entscheiden würde, ist offen.
Skepsis ist angebracht, wenn Ihnen jemand eine sichere Rückzahlung zusagt. Zur Frage, ob die Gebühr selbst erst nach dreißig Jahren verjährt, haben wir im Rechtsinformationssystem des Bundes keine ausdrückliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gefunden. Belegt ist das gelebte Verhalten der Banken in ihren Vergleichen und die Angabe der Arbeiterkammer, beides bezogen auf dreißig Jahre. Eine Erfolgsquote, die Ihnen jemand nennt, ist eine Einschätzung und kein Ergebnis.
Wenn die Anmeldefrist vorbei ist
Angenommen, die Frist ist abgelaufen, oder Ihr Institut hat nie eine veröffentlicht. Dann bleibt der Weg, den es vor jeder Aktion gegeben hat: Sie fordern die Gebühr direkt bei Ihrer Bank zurück, schriftlich, mit Kreditnummer, Datum des Vertragsabschlusses und dem Betrag, den Sie bezahlt haben. Eine Antwortfrist von zwei Wochen zu setzen ist üblich und hilft, den Vorgang nachvollziehbar zu halten.
Lehnt die Bank ab, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation beraten zu diesen Fällen und führen selbst Verfahren; die Erstattungen bei der WSK Bank und bei Santander sind überhaupt erst daraus entstanden. Daneben treten Prozessfinanzierer auf, die das Kostenrisiko übernehmen und im Erfolgsfall einen Anteil behalten. Die Arbeiterkammer nennt dazu Erfolgshonorare in der Größenordnung von 35 Prozent, also 2.100 Euro bei einer Gebühr von 6.000 Euro.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, holen Sie die Deckungszusage schriftlich ein, bevor Sie klagen. Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Mai 2026 zu 7 Ob 28/26g entschieden, dass der Risikoausschluss für die Finanzierung von Bauvorhaben auch einen Streit über ein Bearbeitungsentgelt von 2.010 Euro erfasst. Die Kreditnehmer standen in diesem Fall ohne Deckung da.
Warum früh anmelden trotzdem klüger ist
Wer bei einem Institut mit laufendem Verfahren ist, sollte sich bald anmelden. Der Grund liegt nicht bei der Verjährung, sondern beim Ablauf. Die Arbeiterkammer nennt für den Vergleich mit der Erste Bank eine Bearbeitungsdauer von bis zu 10 Wochen, die WSK Bank sagt eine Erledigung innerhalb von 12 Wochen zu. Wer am 31. Juli 2027 auf die Sendetaste drückt, hat also womöglich erst um den 9. Oktober 2027 herum Geld auf dem Konto, vorausgesetzt, der Antrag ist vollständig.
Der zweite Grund sind die Unterlagen. Bei laufenden Krediten müssen Sie laut Arbeiterkammer grundsätzlich keinen Kreditvertrag vorlegen. Rechnen Sie aber mit einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises, die Banken verlangen sie zur Identifikation regelmäßig. Die Arbeiterkammer rät, die Kopie gut sichtbar mit Verwendungszweck und Datum zu beschriften. Bei Krediten, die vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt wurden, müssen Sie den Kreditvertrag oder eine Kopie davon vorlegen. Ist der Ordner mit den alten Papieren längst entsorgt, wird daraus eine Anfrage bei der Bank, und Altverträge liegen im Archiv statt im laufenden System. Wie Sie an diese Unterlagen kommen, steht im Ratgeber Unterlagen von der Bank holen.
Was beim Vergleich mit der Erste Bank herauskommt, steht vorher fest, wenn die Bedingungen erfüllt sind: 90 Prozent der Gebühr bei Konsumkrediten, bei Wohnkrediten je nach bezahltem Betrag zwischen 35 und 80 Prozent, bei über einen externen Vermittler abgeschlossenen Wohnkrediten Pauschalen zwischen 225 und 750 Euro. Zur Provision, die der Vermittler selbst bekommen hat, sagt die Arbeiterkammer in ihren Antworten nichts. Sie kann im Vertrag als eigener Posten stehen oder schon in der Bearbeitungsgebühr stecken, wie bei den vermittelten Krediten der BAWAG, deren Gebühr laut Arbeiterkammer zur Gänze an den Vermittler ging; im zweiten Fall zählt sie nur einmal. Wer sie verlangt und wer sie bekommen hat, entscheidet, an wen sich eine Forderung richten könnte, und ob sie sich zurückholen lässt, muss man für den einzelnen Vertrag klären.
In fünf Schritten selbst anmelden
Der Antrag ist ein Onlineformular und kostet nichts. Unter welchen Namen die Gebühr in Verträgen sonst noch vorkommt, steht im Ratgeber Bearbeitungsgebühr finden.
- Die Gebühr im Vertrag suchen Sehen Sie in der Kostenaufstellung des Kreditvertrags nach, im Konditionenblatt und bei Wohnkrediten im Europäischen Standardisierten Merkblatt. Die Gebühr heißt selten so, wie man sie sucht, häufiger Bearbeitungsentgelt, Bearbeitungsspesen oder Ausfertigungsgebühr.
- Nachrechnen, ob die Schwelle erreicht ist Der Vergleich mit der Arbeiterkammer setzt voraus, dass die bezahlte Gebühr mindestens 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme betragen hat. Bei 200.000 Euro Kredit sind das 1.000 Euro. Liegt Ihre Gebühr darunter, greift dieser Vergleich nicht.
- Das Formular des eigenen Instituts öffnen Die Anmeldung läuft über ein Onlineformular der jeweiligen Bank, bei den Sparkassen zuerst über die Auswahl der eigenen Sparkasse. Ein zentrales Formular für alle Institute gibt es nicht, und die s Bausparkasse hat ein eigenes, das nach dem Kreditvertrag fragt. In einem Antrag lassen sich laut Arbeiterkammer bis zu fünf Kredite angeben.
- Unterlagen bereitlegen Bei laufenden Krediten müssen Sie laut Arbeiterkammer grundsätzlich keinen Kreditvertrag vorlegen. Wurde der Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, brauchen Sie den Kreditvertrag oder eine Kopie davon. Zur Identifikation verlangen die Banken regelmäßig eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises; die Arbeiterkammer rät, sie gut sichtbar mit Verwendungszweck und Datum zu beschriften.
- Antrag abschicken und den Eingang festhalten Notieren Sie das Absendedatum und bewahren Sie die Bestätigung auf. Die Auszahlung erfolgt wahlweise als Gutschrift auf das Kreditkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto. Laut Arbeiterkammer sind mit der Erstattung auch die Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen abgegolten; sie kommen also nicht zusätzlich dazu. Spesen für eine grundbuchsfähige Löschungsquittung sind dagegen nicht enthalten und gesondert zu fordern.
Wenn Ihr Institut keine Aktion hat
Für Raiffeisen, Volksbank, Oberbank und Hypo-Landesbanken haben wir am 22. Oktober 2026 kein veröffentlichtes Erstattungsverfahren gefunden. Daraus folgt nicht, dass diese Institute nichts zurückzahlen. Es heißt, dass nichts Öffentliches vorliegt, an dem man sich orientieren könnte, und eine schriftliche Anfrage bei der eigenen Bank ist deshalb der erste sinnvolle Schritt. Bei den Raiffeisenbanken und den Volksbanken kommt dazu, dass viele rechtlich eigenständige Institute dahinterstehen.
Bei der UniCredit Bank Austria ist die Lage deutlicher beschrieben. Die Arbeiterkammer schreibt auf ihrer Seite vom 11. August 2026, das Institut sei „eine der wenigen Banken, die auf Rückerstattungsersuchen zur Bearbeitungsgebühr keine Rückzahlungen leisten“, und führt dort auch ein eigenes Musterverfahren als anhängig an. Als Wege für Kreditnehmer dieser Bank beschreibt die Arbeiterkammer auf derselben Seite, den Ausgang der anhängigen Verfahren abzuwarten oder selbst zu klagen; der zweite bedeutet ohne Rechtsschutz oder Prozessfinanzierung ein Kostenrisiko. Was sonst zu diesem Institut veröffentlicht ist, steht auf unserer Seite zur Bank Austria. Für Bausparverträge gilt eine eigene Logik, dazu gibt es den Ratgeber Bauspar-Abschlussgebühr.
Wenn Sie das nicht selbst durchgehen wollen, übernehmen wir es. Wir sehen uns Ihren Kreditvertrag an und suchen die Bearbeitungsgebühr in jeder Form heraus, ob als Fixbetrag, Prozentsatz oder Staffel, dazu Provisionen und Einzelentgelte, etwa für Bereitstellung, Vermittlung oder eine KSV-Abfrage, jeweils samt ihrer Bezeichnung. Wir halten fest, wer welchen Betrag bekommen hat, zählen dieselbe Gebühr nicht doppelt, prüfen, ob die Bedingungen eines laufenden Verfahrens erfüllt sind, und sagen Ihnen, welche Frist für Ihr Institut gilt. Diese Prüfung kostet nichts. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist sie nicht, und dass ein Posten in die Prüfung kommt, heißt noch nicht, dass er sich zurückholen lässt; eine Zusage über den Ausgang geben wir keine. Wie wir vorgehen, steht auf der Seite Kreditgebühren zurückholen.
Kontoführungsentgelte für das Kreditkonto und Versicherungen, die mit dem Kredit abgeschlossen wurden, nehmen wir nicht in diese Prüfung auf. Was über das laufende Entgelt bekannt ist, steht zum Nachlesen im Ratgeber Entgelt fürs Kreditkonto.
Quellen
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.
- Arbeiterkammer, FAQ Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten (Erste Bank, Sparkassen, s Bausparkasse) — Antrag bis 31. Juli 2027, bis zu fünf Kredite je Antrag, Quoten, Schwelle 0,5 Prozent, Bearbeitung bis zu 10 Wochen, Musterbrief für nicht teilnehmende Sparkassen, Ausweiskopie zur Identifikation, Rat zur Kennzeichnung (abgerufen 22. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „AK Erfolg: Erste Bank muss Kreditgebühren erstatten“ — Onlineformular ab 10.08.2026 bis 31.07.2027, 30 Jahre rückwirkend, Kopie des Vertrags kostenlos (abgerufen 22. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „AK Erfolg gegen WSK Bank“ — Refundierung bis 31.01.2027, volle Höhe, 7 Prozent Zinsen im Jahr auf Bearbeitungsgebühr, Erhebungsspesen, Porti, Drucksorten und Überweisungsspesen (abgerufen 22. Oktober 2026)
- WSK Bank, Antragsstrecke zum Verbandsverfahren der Arbeiterkammer — Anmeldung bis 31.01.2027 nur online, Erledigung innerhalb von zwölf Wochen (abgerufen 22. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „BAWAG: Geld zurück für unzulässige Gebühren“ — Staffelung, pauschale Zinszahlung 150 und 350 Euro, Ausnahme vermittelter Kredite ab 1.1.2015 (abgerufen 22. Oktober 2026)
- BAWAG, Seite zur Verbandsklage — Antragstellung nur noch bis zum 31.3.2026 möglich, Bearbeitung bis zu 4 Monate (abgerufen 22. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „Santander zahlt Gebühren zurück“ — laufende Kredite werden automatisch neu gerechnet, getilgte über Onlineformular (abgerufen 22. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „UniCredit Bank Austria: Unzulässige Kosten beim Kreditvertrag“ — Seite vom 11.8.2026: keine Rückzahlungen auf Rückerstattungsersuchen, AK-Musterverfahren anhängig (abgerufen 22. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, Übersicht „Kreditgebühren zurückholen“ — Stand der Verfahren bei Erste Bank, UniCredit Bank Austria, WSK Bank, BAWAG, Santander (abgerufen 22. Oktober 2026)
- VKI, Presseaussendung vom 9. Oktober 2026 zum Tätigkeitsbericht 2025 — Abschnitt Sammelaktionen: mehr als 1.000 Kreditnehmer erhielten Kreditbearbeitungsgebühren von der WSK Bank zurück (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, § 1480 ABGB, geltende Fassung — Zinsen und andere jährliche Leistungen erlöschen in drei Jahren (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, §§ 1478 und 1479 ABGB, geltende Fassung — allgemeine Verjährung durch Nichtgebrauch von dreißig Jahren (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, § 1486 ABGB, geltende Fassung — Z 1: drei Jahre für Forderungen aus Leistungen in einem geschäftlichen Betrieb (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, Rechtssatz RS0020167 — T2: Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB verjährt nach § 1479 ABGB in dreißig Jahren; T7a: Frist beginnt mit der Zahlung; T12: Netznutzungsentgelt drei Jahre (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 24.03.2026, 10 Ob 19/26f — Rz 7 und 8: dreißig Jahre als Auffangregel, kurze Fristen des § 1486 ABGB sinngemäß auf Rückforderungen (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 16.12.2025, 8 Ob 78/25s — Verjährungseinwand gegen die Zinsen aus der Rückforderung nach § 1480 ABGB berechtigt, soweit sie mehr als drei Jahre zurücklagen (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 27.05.2026, 7 Ob 28/26g — Risikoausschluss Finanzierung von Bauvorhaben (Art 7.1.11 ARB 2014) greift beim Streit über 2.010 Euro Bearbeitungsentgelt (abgerufen 09. Oktober 2026)