Was der Oberste Gerichtshof entschieden hat
Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte hat gegen die WSK Bank AG eine Verbandsklage nach den §§ 28 f KSchG geführt und darin 29 Klauseln aus den Kreditvertragsunterlagen beanstandet. Das Handelsgericht Wien gab der Klage bis auf eine einzige Klausel statt, das Oberlandesgericht Wien bestätigte das, und am 11. November 2025 gab der Oberste Gerichtshof zu 1 Ob 177/24x der Revision der Bank nicht Folge. Der Volltext liegt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter der ECLI:AT:OGH0002:2025:0010OB00177.24X.1111.000.
Die Arbeiterkammer spricht in ihrer Meldung vom 1. Juni 2026 von vierzehn untersagten Klauseln, im Urteil ist von 29 die Rede. Beides ist richtig, es sind zwei verschiedene Zählungen: Einen Teil der beanstandeten Klauseln hatte die Bank bereits im Verfahren anerkannt, eine weitere wies das Erstgericht ab. Vor dem Obersten Gerichtshof strittig blieben vierzehn, und über diese vierzehn ist entschieden worden. Für die Rückerstattung zählt ohnehin nicht die Zahl, sondern welcher Posten in Ihrem eigenen Vertrag steht.
Die Klausel zur Bearbeitungsgebühr gibt das Urteil im Wortlaut wieder: „Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000 % des Kreditbetrages, die dem Kreditkonto angelastet wird“. Daneben standen in denselben Unterlagen Erhebungsspesen von 75 Euro, Auslagenersatz für Porti und Drucksorten von 25 Euro, ein weiterer Auslagenersatz von 75 Euro für den Identitätsbrief und Überweisungsspesen von 15 Euro. Genau diese Häufung war der Grund: Weil sich aus dem Vertragswerk nicht entnehmen ließ, welche Leistung welchem Entgelt zugeordnet ist, hielt der Oberste Gerichtshof die Bearbeitungsgebühr für intransparent nach § 6 Abs 3 KSchG. Dieselbe Klausel war schon Gegenstand der vom Verein für Konsumenteninformation erwirkten Entscheidung 2 Ob 238/23y gewesen.
Über die Höhe der vier Prozent ist damit nichts entschieden. Der Oberste Gerichtshof hält im Urteil ausdrücklich fest, dass sich eine Prüfung auf gröbliche Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB infolge der Intransparenz erübrigt. Die Klausel fiel an der Verständlichkeit, bevor überhaupt jemand den Aufwand der Bank gegen den Betrag gerechnet hat. Wer also liest, vier Prozent seien vom Gericht als zu hoch verworfen worden, liest eine Verkürzung.
Vier Prozent — was dieser Satz in Euro bedeutet
Für die Kreditverträge der BAWAG nennt die Arbeiterkammer übliche Gebühren zwischen einem und vier Prozent des Kreditbetrags; in der Leitentscheidung 7 Ob 169/24i waren es 1,5 Prozent, in 7 Ob 111/25m hielt ein fixer Betrag von 999,95 Euro der Prüfung stand. Vier Prozent liegen am oberen Rand dieser Spanne, und weil die Gebühr an der Kreditsumme hängt, wächst sie mit ihr mit. Die folgende Aufstellung ist reine Multiplikation und zeigt, um welche Größenordnung es beim Ausgangsposten geht.
| Kreditbetrag | Bearbeitungsgebühr mit 4 Prozent |
|---|---|
| 10.000 Euro | 400 Euro |
| 20.000 Euro | 800 Euro |
| 50.000 Euro | 2.000 Euro |
| 100.000 Euro | 4.000 Euro |
| 200.000 Euro | 8.000 Euro |
Diese Tabelle sagt nichts darüber, ob in Ihrem Vertrag eine solche Gebühr verrechnet wurde, in welcher Höhe und was daraus folgt. Sie hilft nur beim Abschätzen, ob sich das Nachsehen lohnt. Wo der Posten in den Unterlagen steht, führt der Ratgeber Bearbeitungsgebühr finden im Einzelnen aus; die Rechtslage insgesamt steht in der Übersicht Kreditgebühren zurückholen.
Was erstattet wird, und worauf es sieben Prozent Zinsen gibt
Gemeinsam mit der Bank hat die Arbeiterkammer nach dem Urteil eine außergerichtliche Rückerstattung vereinbart. Die betroffenen Gebühren und Spesen werden danach in voller Höhe ersetzt. Der Zinszuschlag von sieben Prozent im Jahr, gerechnet für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit, gilt dagegen nur für einen Teil der Posten — diese Unterscheidung geht in Kurzfassungen häufig verloren.
| Posten | Betrag laut Urteil | 7 Prozent Zinsen p. a. |
|---|---|---|
| Einmalige Bearbeitungsgebühr | 4 Prozent des Kreditbetrags | ja |
| Erhebungsspesen | 75 Euro | ja |
| Auslagenersatz Porti und Drucksorten | 25 Euro, für den Identitätsbrief 75 Euro | ja |
| Überweisungsspesen | 15 Euro | ja |
| Verzugszinsen ohne Schadensnachweis | 4,8 Prozent pro Jahr über dem Sollzinssatz | nein |
| Gehaltsverpfändung | 25 Euro Offenlegung, 70 Euro Verwertung | nein |
| Aktenübergabe an Rechtsanwalt oder Mahnklage | 120 Euro | nein |
| Entgelt für die Restschuldbestätigung | 58 Euro, nur in den Fällen des § 16 Abs 2 VKrG | nein |
| Fremdkosten für Eintreibungsmaßnahmen | tatsächlich angefallene Kosten | nein |
Bei den Verzugszinsen hat der Oberste Gerichtshof darauf abgestellt, dass ein Satz über den gesetzlichen vier Prozent den Nachweis eines entsprechenden Vermögensnachteils voraussetzt; eine pauschale Vereinbarung von 4,8 Prozent über dem Sollzinssatz benachteiligt Verbraucher gröblich. Beim Entgelt für die Restschuldbestätigung ging es um die Verschleierung der Rechtslage: Nach § 16 Abs 2 VKrG darf die Bank in bestimmten Fällen der vorzeitigen Rückzahlung überhaupt nichts verlangen, etwa wenn der vorzeitig zurückgezahlte Betrag innerhalb von zwölf Monaten 10.000 Euro nicht übersteigt. Zurück gibt es dieses Entgelt laut Arbeiterkammer deshalb nur, wenn es in einem dieser Fälle bei vorzeitiger Rückzahlung verrechnet wurde.
Der 31. Jänner 2027 ist die frühe Frist unter den offenen Aktionen. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Dezember 2025 eine eigene Sammelaktion gestartet, deren Anmeldung am 3. März 2026 endete; die WSK Bank hat diese Frist anschließend bis zum 31. Jänner 2027 verlängert. Bei Erste Bank und Sparkassen läuft die Anmeldung dagegen noch bis Ende Juli 2027. Wer beide Termine im Kopf zusammenwirft, verliert hier ein halbes Jahr. Was an solchen Fristen rechtlich hängt und was nicht, steht im Ratgeber Kreditgebühren und die Frist 2027.
Wer die WSK Bank ist, und warum der Name manchen nichts sagt
Die WSK Bank AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 386014v eingetragen und sitzt in der Weimarer Straße 26–28 in 1180 Wien. Beaufsichtigt wird sie von der Finanzmarktaufsicht. Nach ihrer eigenen Darstellung ist sie eine unabhängige Wiener Regionalbank mit vier Filialen, gegründet 1871 als Spar- und Vorschuß-Consortium Währing, ab 1939 als Wiener Spar- und Kreditinstitut geführt und erst 2012 in WSK Bank AG umbenannt. Daher rührt das Kürzel, und daher rührt auch, dass ältere Kreditverträge einen anderen Namen im Kopf tragen als die heutige Bank.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein alter Kredit dort lief, hilft die Kontonummer weiter: Österreichische IBANs führen an der fünften bis neunten Stelle die Bankleitzahl, und das Institut nennt in seinem Impressum die Bankleitzahl 44960 samt dem BIC WSPKATW1. Ob Kredite dieses Hauses auch über Vermittler oder unter anderen Marken vergeben wurden, ist nicht veröffentlicht; dazu haben wir keine Angabe gefunden. Wie Sie an Verträge kommen, die Sie nicht mehr haben, steht unter Kreditunterlagen anfordern.
Der Weg zum Antrag
- Unterlagen zusammensuchen. Kreditvertrag samt Konditionenblatt, Auszahlungsbeleg und die Kontoauszüge der ersten Monate. Bei Krediten, die vor dem 1. Dezember 2018 vollständig getilgt wurden, verlangt die Bank einen Nachweis über die Existenz des Kredits und über die verrechneten Spesen.
- Ausweis und Meldezettel bereitlegen. Beides ist als Kopie hochzuladen. Gibt es Mitkreditnehmer, muss deren Zustimmung mit.
- Das Formular der Bank ausfüllen. Die Anmeldung läuft ausschließlich online über verbandsverfahren-arbeiterkammer.wsk-bank.at, verlinkt sowohl von der Arbeiterkammer als auch von der Startseite der Bank.
- Antwort abwarten. Die Anmeldestrecke nennt zwölf Wochen: Innerhalb dieser Zeit erfolgt entweder die Gutschrift oder eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe. Läuft der Kredit noch, wird auf das Kreditkonto gutgeschrieben, sonst auf ein von Ihnen bekanntgegebenes Konto überwiesen.
Ausgeschlossen ist die Rückerstattung nach den Angaben der Arbeiterkammer dann, wenn bereits aus Kulanz erstattet wurde, wenn über diese Gebühren zwischen Bank und Kunde ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder wenn die Bank den Kredit abgeschrieben hat, etwa nach einer Privatinsolvenz. Fällige Gegenforderungen der Bank darf sie mit dem Rückerstattungsbetrag aufrechnen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Die WSK Bank führt ein zentrales Beschwerdemanagement und bittet darum, ein Anliegen zuerst in der Filiale oder der zuständigen Abteilung zu besprechen. Schriftlich erreichbar ist die Stelle in der Weimarer Straße 26, telefonisch unter 01 47607 0 und per E-Mail unter office@wsk-bank.at. Eine Bearbeitungsfrist nennt die Bank auf dieser Seite nicht.
Bleibt es bei der Ablehnung, ist die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft die nächste Adresse, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, erreichbar unter 01 505 42 98 und office@bankenschlichtung.at. Das Verfahren dort ist für Beschwerdeführer und Kreditinstitut freiwillig und kostenlos; verlangt wird der Nachweis, dass Sie vorher selbst eine Lösung mit der Bank versucht haben. Auf ihrer eigenen Seite verweist die Bank zusätzlich auf die Finanzmarktaufsicht am Otto-Wagner-Platz 5 in 1090 Wien. Der Zivilrechtsweg bleibt davon unberührt, und was dabei zeitlich trägt, steht weiter unten im Abschnitt zur Verjährung.
Wenn Sie das nicht selbst durchgehen wollen: Schicken Sie uns, was Sie haben, dann sagen wir Ihnen, welche Posten in Ihrem Vertrag verrechnet wurden und wie sie sich zu den untersagten Klauseln verhalten. Die Prüfung kostet nichts, auch wenn am Ende nichts zu holen ist. Die Anmeldung bei der Bank können Sie genauso gut allein erledigen — das Formular ist offen, und wir sagen es auch dann, wenn wir daran nichts verdienen. Was es mit dem laufenden Entgelt für das Kreditkonto auf sich hat, das wir nicht mitprüfen, erklärt der Ratgeber Kontoführung beim Kreditkonto; zu den übrigen stillen Beträgen im Ordner führt Fixkosten ohne Anbieterwechsel senken.