Was zur Volksbank veröffentlicht ist
Die Arbeiterkammer sammelt unter „Kreditgebühren zurückholen“ die Institute, bei denen sich etwas bewegt hat. Dort stehen Beiträge zu Erste Bank und Sparkassen, zur Bank Austria, zur WSK Bank, zur BAWAG und zu Santander. Eine Seite zur Volksbank findet sich nicht, Abruf 9. Oktober 2026. Im Archiv des Presseportals APA-OTS ergibt die Suche nach Volksbank und Bearbeitungsgebühr dreizehn Aussendungen aus den Jahren 2002 bis 2022, überwiegend Kostenvergleiche der Arbeiterkammer; eine Rückerstattung ist in keiner davon Thema. Auf volksbank.at ist zum Thema nichts hinterlegt.
Daraus lässt sich nicht ableiten, dass eine Volksbank nichts erstattet. Belegt ist ausschließlich, dass keine allgemeine Zusage bekannt ist, auf die man sich berufen könnte. Wie ein einzelnes Haus auf eine einzelne Rückforderung reagiert, steht damit nicht fest, und Beschwerden werden auch ohne Presseaussendung erledigt.
Eine Angabe gibt es doch, und sie stammt nicht von einer Bank, sondern vom Verbraucherschutzverein, der zu Kreditbearbeitungsgebühren eine eigene Sammelaktion betreibt. Er nimmt seit 21. Jänner 2026 keine Anmeldungen mit Verträgen der Volksbanken Gruppe mehr an. Begründet hat er das im August mit aktuellen Gesprächen; beim Abruf am 9. Oktober 2026 beginnt der Hinweis mit „Aufgrund aktueller und abgeschlossener Gespräche“, und dieselbe Liste nennt außerdem Santander, die regionalen Raiffeisenbanken in Niederösterreich und Wien sowie Wüstenrot. Welche dieser Gespräche abgeschlossen sind und was dabei herauskam, steht dort nicht. Einen Vergleich oder eine Rückerstattung hat keine Volksbank veröffentlicht, und wir schließen aus der Vereinsangabe auch auf keines von beiden.
Kein öffentliches Angebot heißt: kein automatischer Weg. Wo eine Aktion läuft, führt ein Formular zu einer festen Quote. Hier gibt es dieses Formular nicht, also entscheidet die einzelne Klausel im einzelnen Vertrag — und davor die Frage, an welches Institut die Anfrage überhaupt zu richten ist. Wie die Gerichte solche Klauseln beurteilen, steht weiter unten auf dieser Seite; einen Überblick über die Rechtslage gibt unsere Seite Kreditgebühren zurückholen.
Wie der Verbund heute aufgestellt ist
Der Volksbanken-Verbund ist kein Unternehmen, sondern ein Zusammenschluss rechtlich eigenständiger Banken mit einer gemeinsamen Zentralorganisation. Diese Rolle hat seit 4. Juli 2015 die VOLKSBANK WIEN AG, die zugleich als Regionalbank für Wien, das Burgenland und Teile Niederösterreichs auftritt.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Rechtsname | VOLKSBANK WIEN AG |
| Firmenbuch | FN 211524s, Handelsgericht Wien |
| Sitz | Dietrichgasse 25, 1030 Wien |
| BIC | VBOEATWW |
| Aufsicht | Finanzmarktaufsicht und Europäische Zentralbank |
| Rolle im Verbund | Zentralorganisation seit 4. Juli 2015 |
Wie viele eigenständige Institute daneben stehen, gibt der Verbund selbst nicht bekannt; Startseite, Verbundprofil und Geschäftsberichtsseite nennen keine Zahl. Belegbar ist zweierlei. Die Regionalauswahl auf volksbank.at führt zu neun Einstiegen, nämlich Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien und Burgenland. Der Wikipedia-Artikel zum Volksbanken-Verbund zählt zum Stand 2022 neun Mitgliedsinstitute — acht regionale Volksbanken und die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG. Der Artikel zur Volksbank Wien beschreibt den Verbund für 2024 als sieben regionale Kreditinstitute samt einem Spezialinstitut und der Volksbank Wien selbst. Beides ergibt dieselbe Größenordnung, je nachdem, ob die Zentralorganisation mitgezählt wird. Eine offizielle Zahl für 2026 ist nicht veröffentlicht, und beide Artikel sind Sekundärquellen.
Praktisch heißt das: Ihr Kreditvertrag läuft nicht mit „der Volksbank“, sondern mit einer bestimmten Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, die eine eigene Firmenbuchnummer, eine eigene Geschäftsleitung und eine eigene Beschwerdestelle hat. Eine Zusage der einen bindet die andere nicht.
Der Fall, der bei Volksbanken am häufigsten vorkommt
Wer einen älteren Volksbank-Kredit in der Lade hat, findet auf dem Deckblatt oft einen Namen, den es heute nicht mehr gibt. Im Mai 2012 gab es nach der Darstellung des Wikipedia-Artikels zum Verbund noch über fünfzig regionale Volksbanken; heute ist die Zahl einstellig. Allein die Volksbank Wien hat in wenigen Jahren mehrere Häuser aufgenommen:
- 2014 die Gärtnerbank
- 2015 die Volksbank Ost und die Volksbank Obersdorf
- 2016 die Volksbank Weinviertel, die Volksbank Niederösterreich Süd und die Volksbank Südburgenland
- 2017 die Sparda-Bank Austria, deren Name seither als Marke weitergeführt wird
- 2018 die Waldviertler Volksbank
Diese Daten veröffentlicht die VOLKSBANK WIEN AG selbst in ihrer Historie. Bei allen Häusern außer der Sparda-Bank Austria ist dort davon die Rede, dass eine Genossenschaft ihr bankgeschäftliches Unternehmen eingebracht hat; bei der Sparda-Bank Austria spricht die Historie von einer technischen Zusammenführung. Für andere Bundesländer liegen uns vergleichbare Aufstellungen nicht vor.
An Ihrem Anspruch ändert eine solche Umgründung nichts, an der Adresse sehr wohl. Bringt eine Genossenschaft ihren Bankbetrieb in eine Aktiengesellschaft ein, regelt das § 92 BWG: Nach dessen Abs 4 gehen die eingebrachten Betriebsteile im Weg der Gesamtrechtsnachfolge über, Ihr Kreditvertrag also mit. Die Genossenschaft selbst kann danach weiterbestehen, ihr Gegenstand ist dann aber auf die Vermögensverwaltung beschränkt (Abs 8). Verschmilzt dagegen eine Aktiengesellschaft auf eine andere, geht nach § 225a Abs 3 Z 1 AktG mit der Eintragung im Firmenbuch das Vermögen der übertragenden Gesellschaft einschließlich der Schulden auf die übernehmende über, und die übertragende erlischt. In beiden Fällen ist Ihr Vertrag nicht verschwunden, sondern mit dem Bankgeschäft auf eine andere Bank übergegangen — und diese ist heute Ihre Ansprechpartnerin.
So ermitteln Sie die heutige Rechtsnachfolgerin
- Den alten Vertrag hervorholen. Auf der ersten Seite und im Fußtext stehen der damalige Firmenwortlaut und meist die Firmenbuchnummer. Diese beiden Angaben sind der Ausgangspunkt, nicht der Filialname und nicht der Ort. Wo genau die Gebühr im Vertrag steckt, zeigt unser Ratgeber Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag finden.
- Über das Bundesland zur heutigen Regionalbank. Die Regionalauswahl auf volksbank.at führt vom Bundesland zur Bank, die dort heute tätig ist. In Wien, im Burgenland und in Teilen Niederösterreichs ist das häufig die VOLKSBANK WIEN AG, die auch die Marke Sparda-Bank führt. Nicht zu verwechseln ist diese mit Sparda Wien, nach eigener Website einer Marke der BAWAG Group; maßgeblich ist der Firmenwortlaut im Vertrag.
- Schriftlich nach der Rechtsnachfolge fragen. Die eigene Fusionsgeschichte kennt das Institut am besten. Fragen Sie, welche Gesellschaft heute Vertragspartnerin des genannten Vertrags ist und unter welcher Firmenbuchnummer sie geführt wird. Die Antwort schriftlich zu verlangen, erspart später Diskussionen.
- Fehlende Unterlagen anfordern. Ohne Vertrag oder Konditionenblatt lässt sich nicht beurteilen, was verrechnet wurde. Wie Sie Kopien bekommen, steht in unserem Ratgeber Kreditunterlagen bei der Bank anfordern.
- Gegenprobe im Firmenbuch. Verschmelzungen und Einbringungen werden im Firmenbuch eingetragen. Ein historischer Auszug zur alten Firmenbuchnummer zeigt, auf welche Gesellschaft übertragen wurde — nützlich, wenn die Auskunft der Bank unklar bleibt oder mehrere Umgründungen aufeinander folgten.
Anfragen, Frist setzen, und der Weg bei einer Ablehnung
Sobald feststeht, wer Vertragspartnerin ist, geht es um den Text der Anfrage. Sie braucht keine Paragraphenkette, sondern drei Dinge: die Bezeichnung des Vertrags, den beanstandeten Posten mit Betrag und Datum, und eine Frist für die Antwort.
- Konkret schreiben. Nennen Sie Kontonummer oder Vertragsnummer, das Abschlussdatum, die Bezeichnung des Entgelts, wie sie im Vertrag steht, und den Betrag. Legen Sie die Seite des Vertrags bei, auf der der Posten steht.
- Eine angemessene Frist nennen. Vier Wochen lassen der Bank genug Zeit, den Akt zu holen. Mit einer Frist wissen Sie auch, ab wann Sie den nächsten Schritt gehen können.
- Bei Ablehnung an die Ombudsstelle. Die VOLKSBANK WIEN AG führt eine eigene Stelle: VOLKSBANK WIEN AG, zHd OE 797, Dietrichgasse 25, 1030 Wien, ombudsstelle@volksbankwien.at, Telefon +43 50 4004 5050. Schriftliche Beschwerden bestätigt die Bank nach eigenen Angaben innerhalb von 24 Stunden. Ob die übrigen Regionalbanken eine eigene Stelle mit eigener Anschrift führen, haben wir nicht geprüft.
- Danach die Gemeinsame Schlichtungsstelle. Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, nimmt Beschwerden über jedes Kreditinstitut entgegen, das nach § 1 BWG in Österreich zu Bankgeschäften berechtigt ist. Erreichbar ist sie unter office@bankenschlichtung.at und +43 1 505 42 98.
Die Schlichtungsstelle verlangt Name und Anschrift, den Namen des Instituts, eine kurze Schilderung des Sachverhalts, einen Lösungsvorschlag und die Erklärung, dass Sie zuvor selbst mit der Bank eine Lösung versucht haben. Das Verfahren beschreibt sie als für beide Seiten freiwillig und kostenlos. Freiwillig heißt allerdings auch, dass die Bank nicht mitmachen muss; Fremdwährungskredite sind ohnehin ausgenommen. Wie lange Sie mit einer Rückforderung zurückgehen können, ist ein eigener Punkt, den wir unter Fristen bei Kreditgebühren behandeln.
Wenn Sie das nicht selbst durchgehen wollen
Schicken Sie uns den Kreditvertrag, das Konditionenblatt und, falls vorhanden, den Auszahlungsbeleg. Wir sehen nach, welche Entgelte verrechnet wurden, wie sie im Vertrag bezeichnet sind und welches Institut heute Ihre Vertragspartnerin ist. Die Durchsicht kostet nichts, auch dann nicht, wenn am Ende nichts zu holen ist; und sollte für Ihre Volksbank doch noch eine Rückerstattungsaktion angekündigt werden, können Sie sich dort ohne uns anmelden.
Neben der einmaligen Bearbeitungsgebühr sehen wir uns Provisionen und Einzelentgelte an, die für den Kredit verrechnet wurden, etwa für Bereitstellung, Bonitätsprüfung oder Vermittlung, und halten fest, wer sie bekommen hat. Das laufende Entgelt für das Kreditkonto nehmen wir nicht in die Prüfung auf; was dazu bekannt ist, steht unter Kontoführung beim Kreditkonto. Wie die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags rechtlich einzuordnen ist, erklärt der Ratgeber Abschlussgebühr beim Bausparvertrag. Wer ohnehin gerade die Fixkosten durchgeht, findet unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel die Hebel, die ohne Kündigung auskommen.