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Bearbeitungsgebühr bei der BAWAG P.S.K.: die Zusage, die Staffelung und die Frist

Die BAWAG P.S.K. hat nach einem Verbandsverfahren der Arbeiterkammer eine eigene Rückerstattung eingerichtet, deren Staffelung anders aussieht als die der Erste Bank. Auf der Seite der Bank steht dazu eine Antragsfrist, die zum Zeitpunkt dieser Durchsicht bereits verstrichen war. Hier steht, was öffentlich zugesagt ist, wo die Angaben auseinandergehen und welche Wege danach noch offen sind.

Was die BAWAG zugesagt hat

Am Anfang steht ein Verbandsverfahren der Arbeiterkammer, das der Oberste Gerichtshof am 19. Februar 2025 zu 7 Ob 169/24i entschieden hat. Diese Geschäftszahl führt die BAWAG auf ihrer eigenen Seite als ihr Verfahren an, und die Arbeiterkammer nennt dieselbe Zahl. Damit lässt sich hier ausnahmsweise ein Urteil einem Institut zuordnen — im Rechtsinformationssystem sind die Parteien anonymisiert, und bei den meisten Entscheidungen zu diesem Thema bleibt offen, gegen welche Bank sie ergangen sind.

Daraus ist eine außergerichtliche Rückerstattung entstanden, die die Bank unter dem Stichwort Verbandsklage beschreibt und die Arbeiterkammer genauer aufschlüsselt. Die Sätze hingen an der Kreditart. Bei Konsumkrediten wurde die bezahlte Bearbeitungsgebühr zur Gänze erstattet, dazu kam eine pauschale Zinsabgeltung von 150 Euro. Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten griff eine vierstufige Staffel, und dort war Voraussetzung, dass die Gebühr mindestens ein Prozent der Kreditsumme ausgemacht hat.

Rückerstattungssätze der BAWAG laut Arbeiterkammer
Kreditart und bezahlte Gebühr Rückerstattung Pauschale Zinsabgeltung
Konsumkredit, unabhängig von der Höhe zur Gänze 150 Euro
Hypothekar- oder Immobilienkredit, ab 2.000 Euro 100 Prozent 350 Euro
1.500 bis 1.999,99 Euro 75 Prozent 350 Euro
1.000 bis 1.499,99 Euro 50 Prozent 350 Euro
unter 1.000 Euro 25 Prozent 350 Euro

Beide Zinsbeträge waren mit dem Rückerstattungsbetrag gedeckelt. Wer 90 Euro Gebühr zurückbekam, erhielt also nicht zusätzlich 150 Euro, sondern höchstens noch einmal 90 Euro. Ausgenommen waren laut Arbeiterkammer Gebühren, die im Einzelnen ausverhandelt wurden. Für Kredite, die vor dem 1. Jänner 2015 über einen Vermittler zustande gekommen sind, nennt die Arbeiterkammer keine Prozentsätze, sondern Pauschalen zwischen 150 und 500 Euro je nach bezahlter Gebühr. Spätere vermittelte Verträge fielen grundsätzlich ganz aus der Aktion, weil die Gebühr dort nach Information der BAWAG zur Gänze als Provision an den Vermittler ging. Bei solchen Verträgen kommt es zuerst darauf an, wer den Betrag verlangt und wer ihn bekommen hat. Genau das klären wir in der Prüfung, und wir zählen ihn dabei nur einmal, auch wenn er im Vertrag als Bearbeitungsgebühr und beim Vermittler als Provision auftaucht.

Warum die Zahlen der Erste-Bank-Aktion hier nicht passen

Beide Aktionen sind unabhängig voneinander entstanden, werden aber in vielen Darstellungen zusammengeworfen. Wer dann die eine Quote auf das andere Institut anwendet, rechnet mit den falschen Prozentsätzen. Für Wohn- und Immobilienkredite stehen die veröffentlichten Werte so nebeneinander:

Wohnkredit-Staffeln von BAWAG und Erste Bank im Vergleich
Bezahlte Bearbeitungsgebühr BAWAG Erste Bank und Sparkassen
ab 3.000 Euro 100 Prozent 80 Prozent
2.000 bis 2.999,99 Euro 100 Prozent 75 Prozent
1.500 bis 1.999,99 Euro 75 Prozent 75 Prozent
1.000 bis 1.499,99 Euro 50 Prozent 60 Prozent
unter 1.000 Euro 25 Prozent 35 Prozent

Bei Konsumkrediten liegt die BAWAG-Zusage über der Vereinbarung von Arbeiterkammer und Erste Bank: dort sind 90 Prozent vorgesehen, hier die volle Gebühr samt der Zinspauschale. Bei Wohnkrediten kehrt sich das in den beiden unteren Stufen um. Verschieden sind auch die Einstiegsschwellen bei Wohn- und Immobilienkrediten — ein Prozent der Kreditsumme bei der BAWAG, ein halbes Prozent bei der Erste-Bank-Aktion, wo diese Schwelle für alle Kredite gilt — und die Zeitachse, weil sich für Erste Bank und Sparkassen noch bis zum 31. Juli 2027 anmelden lässt. Was zu dieser Frist gehört, steht im Ratgeber Kreditgebühren und die Frist 2027.

Die Antragsfrist steht auf der Bankseite in der Vergangenheit

Auf der Seite der BAWAG zur Verbandsklage war am 9. Oktober 2026 weiterhin der Satz zu lesen, eine Antragstellung sei nur noch bis zum 31.3.2026 möglich. Dieses Datum liegt gut sechs Monate zurück. Ob die Frist verlängert wurde, ob verspätete Anträge angenommen werden oder ob die Anmeldestrecke unter kreditbearbeitungsentgelt.bawag.at noch offen ist, geht aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht hervor; die Strecke selbst ist eine reine Programmanwendung, deren Inhalt sich von außen nicht auslesen lässt. Die Ratgeberseite der Arbeiterkammer trägt den Stand 6. August 2025 und nennt kein Enddatum. Dazu ist also nichts veröffentlicht, und wir schreiben lieber das, als eine Vermutung als Auskunft auszugeben.

Eine abgelaufene Aktionsfrist und ein erloschener Anspruch sind zweierlei. Die Rückerstattung der BAWAG ist ein außergerichtliches Angebot, das die Bank nach dem Verfahren eingerichtet hat. Ein bereicherungsrechtlicher Anspruch, den jemand unabhängig davon geltend macht, richtet sich nach dem Gesetz und nicht nach dem Kalender einer Aktion. Was daran zeitlich trägt und was offen ist, steht weiter unten im Abschnitt zur Verjährung.

Der erste sinnvolle Schritt ist deshalb eine schriftliche Anfrage bei der Bank, ob eine Anmeldung noch entgegengenommen wird. Wer bereits angemeldet hat und seither nichts gehört hat, kann sich auf die mit der Arbeiterkammer vereinbarte Bearbeitungsdauer von bis zu vier Monaten berufen — bei einem Antrag aus dem März 2026 wäre diese Dauer inzwischen überschritten.

Welche Verträge und welche Marken erfasst sind

Die BAWAG beschreibt den Kreis auf ihrer eigenen Seite als alle Verbraucherkreditverträge, also Konsumkredite sowie Hypothekar- und Immobilienkredite, von BAWAG und easybank. Die Arbeiterkammer nennt zusätzlich die frühere PSK. Rückforderbar sind laut Arbeiterkammer Gebühren, die ab dem 21. Juni 1995 bezahlt wurden. Für Kredite, die vor dem 21. Juni 2018 vollständig getilgt waren, verlangt die Bank laut Arbeiterkammer einen Nachweis, etwa die Krediturkunde. Als Ersatz nennt die Arbeiterkammer unter anderem Angebotsblätter, Schriftverkehr mit der Bank oder alte Auszüge des Kreditverrechnungskontos. Wie Sie an alte Vertragskopien kommen, steht unter Kreditunterlagen anfordern.

Die Arbeiterkammer fasst den Kreis in ihren Antworten weiter und schreibt, es seien „alle Kredite der Bawag Group umfasst“; ausdrücklich nennt sie dabei aber nur die drei genannten Namen. Die start:bausparkasse, die auf der Konzernseite der BAWAG Group unter den Marken aufscheint, wird weder von der Arbeiterkammer noch auf der Seite der Bank zur Verbandsklage eigens genannt. Daraus folgt nicht, dass für ihre Darlehen nichts erstattet wurde — es heißt nur, dass wir dazu keine ausdrückliche Angabe gefunden haben. Lautet Ihr Vertrag auf die start:bausparkasse, gibt eine Anfrage dort die verlässlichste Auskunft. Von Kommerzkrediten ist in der Zusage keine Rede, sie gilt dem Wortlaut nach den Verbraucherverträgen.

Welche Posten im Verfahren beanstandet wurden

Die Entscheidung 7 Ob 169/24i gibt die geprüften Klauseln im Wortlaut wieder. Das hilft bei der eigenen Suche, weil dieselben Bezeichnungen in den Unterlagen stehen:

  • ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent des Kreditbetrags bei Zuzählung
  • 130 Euro für die Ausstellung von Löschungsquittungen
  • bei Zwischenfinanzierungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von einem bis drei Prozent je nach Laufzeit, dazu ein Prozent je angefangene sechs Monate Verlängerung
  • beim Rahmenkredit ein jährliches Bearbeitungsentgelt von einem Prozent, mindestens 400 Euro
  • Kontoführungsentgelte von 9,90 bis 19,90 Euro „pro Abschluss“ — hier hielt der OGH schon die Wortfolge für intransparent

Der Revision der Bank gab der OGH nicht Folge. Getrennt davon schreibt die Arbeiterkammer der BAWAG P.S.K. eine weitere Entscheidung zu, wonach für eine Kreditrestschuldbestätigung — zuletzt 45 Euro — und für die Schließung eines Kreditkontos bei Rahmenkrediten — zuletzt 15 Euro — kein Entgelt verrechnet werden darf; das gelte für Verbraucherkreditverträge ab dem 10. Juni 2010. Eine Geschäftszahl nennt die Arbeiterkammer dazu nicht, und gefunden haben wir keine. Was über das laufende Entgelt für das Kreditkonto bekannt ist, das wir nicht in unsere Prüfung aufnehmen, steht im Ratgeber Kontoführung beim Kreditkonto.

Das heutige Preisblatt sagt wenig über Ihren Altvertrag

Im Entgeltblatt der BAWAG P.S.K. für Verbraucher- und Kommerzkredite mit Stand 1. August 2026 findet sich im Abschnitt zu den Verbraucherkrediten kein prozentuelles Bearbeitungsentgelt mehr. Dort stehen nur noch ein Stundungsentgelt von 50 Euro, 300 Euro für sonstige Vertrags- oder Sicherheitenänderungen und 20 Euro je Mahnung bei verschuldetem Zahlungsverzug. Mehrere der früher beanstandeten Positionen finden sich im Abschnitt zu den Kommerzkrediten wieder, etwa die 130 Euro für Löschungsquittungen, 65 Euro für die Grundbuchsprüfung, 91 Euro für die Abwicklung über einen Treuhänder und 45 Euro für eine Restschuldbestätigung. Dass die Prozentposten aus dem Verbraucherteil verschwunden sind, liegt zeitlich nach der Entscheidung; ein ursächlicher Zusammenhang lässt sich daraus nicht belegen. Für eine Rückforderung zählt ohnehin, was im Konditionenblatt Ihres Vertrags stand — wonach Sie dabei suchen, steht unter Bearbeitungsgebühr finden.

Die Sammelklage des Verbraucherschutzvereins

Nach Darstellung des Verbraucherschutzvereins hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien im zweiten Rechtsgang einer Sammelklage gegen die BAWAG stattgegeben. In der Aussendung vom 11. Juni 2026 ist von drei Kreditverträgen mit Bearbeitungsgebühren zwischen 5.310 und 6.300 Euro die Rede; das Gericht habe die Klauseln als intransparent und unwirksam beurteilt und die Gebühren um rund dreißig Prozent über den tatsächlich erbrachten Leistungen gesehen. Der Verein hält im selben Text fest, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, und nennt keine Geschäftszahl. Nachprüfen ließ sich die Entscheidung deshalb nicht. Für vermittelte Kredite enthält die Aussendung einen bemerkenswerten Satz: Die Weiterleitung des Geldes an einen Kreditvermittler ändere nichts daran, dass die Bank den Betrag an die Kunden zahlen müsse. Auch das ist die Sicht des Vereins zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Wenn die Anmeldung nicht mehr geht: Beschwerde und Schlichtung

  1. Unterlagen zusammenlegen. Kreditvertrag samt Konditionenblatt, Auszahlungsbeleg oder Kontoauszug der ersten Monate, bei getilgten Krediten die Endabrechnung. Ohne den Betrag, der damals verrechnet wurde, lässt sich nichts beziffern.
  2. Schriftlich bei der Bank anfragen. Zwei Fragen genügen: ob eine Anmeldung zur Rückerstattung noch möglich ist, und welcher Betrag im eigenen Vertrag als Bearbeitungsentgelt verrechnet wurde.
  3. Beschwerde einbringen. Die BAWAG führt ein eigenes Beschwerdemanagement, erreichbar über das Formular auf beschwerde.bawag.at oder schriftlich an BAWAG P.S.K. Beschwerdemanagement, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien. Als Zielfristen nennt die Bank 10, 25 und 35 Arbeitstage.
  4. Die Schlichtungsstelle einschalten. Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft sitzt in 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, erreichbar unter 01 505 42 98 und office@bankenschlichtung.at. Das Verfahren ist für beide Seiten freiwillig und kostenlos, setzt aber voraus, dass Sie vorher selbst eine Lösung mit der Bank versucht haben. Fremdwährungskredite sind ausgenommen.

Wenn Sie das nicht selbst durchgehen wollen: Schicken Sie uns, was Sie haben, dann sagen wir Ihnen, welche Bearbeitungsentgelte und Provisionen in Ihrem Vertrag verrechnet wurden, wer sie bekommen hat und wie sie sich zu den veröffentlichten Sätzen der BAWAG verhalten. Die Prüfung kostet nichts, auch wenn am Ende nichts zu holen ist. Sollte die Anmeldung bei der Bank noch offen sein, können Sie diesen Weg genauso gut allein gehen — dafür brauchen Sie uns nicht, und das sagen wir auch dann, wenn wir dabei nichts verdienen. Zur Rechtslage insgesamt führt die Übersicht Kreditgebühren zurückholen, zu den übrigen stillen Posten im Ordner Fixkosten ohne Anbieterwechsel senken.

Was die Gerichte entschieden haben — und was nicht

Der Oberste Gerichtshof hat Kredit-Bearbeitungsgebühren nicht generell verboten. Er hat sie mit der Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 als Nebenleistung eingestuft und damit der inhaltlichen Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB geöffnet. Seither fragen die Gerichte, ob das Entgelt den tatsächlichen Aufwand der Bank grob übersteigt, gemessen an den Arbeitsstunden und einem marktüblichen Stundensatz; auf das bloße Verhältnis zum Kreditbetrag kommt es nach 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026 nicht an. So hielten Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro bei einem dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden (7 Ob 111/25m), während 20.850 Euro bei einem ähnlichen Aufwand zurückzuzahlen waren (2 Ob 52/25y). Unzulässig ist eine Gebühr außerdem dann, wenn die Klausel nicht erkennen lässt, wofür sie verlangt wird. Ob das auf einen bestimmten Vertrag zutrifft, entscheidet sich am Einzelfall.

Ob eine Gebühr als Prozentsatz oder als fixer Betrag vereinbart wurde, entscheidet für sich allein noch nichts. Ein Prozentsatz ohne Obergrenze fiel in der Verbandsklage 7 Ob 169/24i, weil er mit dem Kredit wächst, ohne dass der Aufwand der Bank mitwächst. Umgekehrt scheiterte auch ein im Vertrag fix ausgewiesener Betrag von 20.850 Euro, weil ihm nur 20 bis 23 Arbeitsstunden gegenüberstanden, während ein Bankanteil von 3.266,25 Euro bei rund elf Stunden hielt. Wer die eigene Klausel einschätzen will, sieht deshalb zuerst nach, welcher Betrag tatsächlich verrechnet wurde, und dann, ob die Bank erklärt, welche Leistung sie dafür erbringt.

  1. 6 Ob 13/16d für die Bank

    Eine einmalige Bearbeitungsgebühr neben den laufenden Zinsen, 2,5 Prozent bei Konsum- und ein Prozent bei Hypothekarkrediten.

    Der Oberste Gerichtshof hielt sie für zulässig und mit dem effektiven Jahreszinssatz für ausreichend transparent. Diese Linie galt fast ein Jahrzehnt.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  2. 7 Ob 169/24i für Kreditnehmer

    Klauselprüfung bei einem österreichweit tätigen Kreditinstitut: 1,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsentgelt bei Zuzählung, ohne Obergrenze.

    Der OGH stufte die Gebühr als Nebenleistung ein und damit als inhaltlich überprüfbar. Die geprüfte Klausel hielt der Prüfung nicht stand. Das ist die Entscheidung, die die Sache wieder geöffnet hat.

    § 879 Abs 3 ABGB

  3. 2 Ob 52/25y für Kreditnehmer

    Kredit über 695.000 Euro, dafür 20.850 Euro Bearbeitungsspesen — die Bank selbst behauptete einen Aufwand von 20 bis 23 Stunden.

    Der OGH sah den tatsächlichen Kostenaufwand grob überschritten und verpflichtete die Bank zur Rückzahlung. Dass sie einen Teil der Spesen an einen Kreditvermittler weitergegeben hatte, änderte daran nichts. Für die Zinsen aus dem Rückforderungsanspruch gilt dagegen die kurze dreijährige Frist.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 1480 ABGB

  4. 3 Ob 77/25g für die Bank

    Eine Rückforderung gegen eine Bank, die ihre Bearbeitungsgebühr von den gesondert ausgewiesenen Einmalkosten sauber getrennt hatte.

    Der OGH wies die Rückforderung ab. Die Entscheidung zeigt, dass es auf die einzelne Klausel ankommt und nicht auf die Gattung.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  5. 7 Ob 111/25m für die Bank

    Verbandsklage gegen ein österreichweit tätiges Institut. Geprüft wurde unter anderem eine Klausel mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro — ein fixer Eurobetrag, einmalig und laufzeitunabhängig.

    Diese Klausel hielt: Bei einem von der Bank dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden sah der OGH keine grobe Kostenüberschreitung. Ebenso hielt ein Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit. Andere Klauseln desselben Verfahrens blieben unzulässig.

    § 879 Abs 3 ABGB

  6. 8 Ob 141/25f geteilt

    Ein Kredit über 775.000 Euro mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 19.735 Euro. Laut Vertrag steckten darin 16.468,75 Euro Vermittlungsgebühren, den Rest behielt die Bank für ihre eigene Bearbeitung.

    Beide Revisionen zurückgewiesen, das Urteil des Oberlandesgerichts Wien bleibt: Der Bankanteil von 3.266,25 Euro hielt, weil ihm rund elf Stunden Arbeit gegenüberstanden. Die Vermittlungsgebühren muss die Bank zurückzahlen, weil sie nicht darlegte, an wen sie für welche Leistung welchen Betrag gezahlt hatte. Maßstab ist laut OGH der tatsächliche Aufwand, nicht das Verhältnis zum Kreditbetrag.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

Neun weitere Entscheidungen aus 2025 und 2026 ansehen
Weitere Entscheidungen zu Kreditnebenkosten
Aktenzahl Datum Worum es ging und wie entschieden wurde
2 Ob 92/25f Eine Pauschale von 12.150 Euro stand neben eigenen Posten für Grundbuchsprüfung und Liegenschaftsbewertung, ohne dass erkennbar war, was sie davon abdeckt. Für den OGH ein Verstoß gegen das Transparenzgebot: Wer eine Pauschale verrechnet, muss sagen, wofür. § 6 Abs 3 KSchG
8 Ob 78/25s Ein Verjährungseinwand der Bank gegen die mitgeforderten Zinsen des Rückforderungsanspruchs. Der Einwand war berechtigt, soweit die Zinsen bei Klageerhebung mehr als drei Jahre zurücklagen. Das Kapital selbst blieb davon unberührt. § 1480 ABGB
9 Ob 111/25a Eine Verbandsklage auf Abhilfe, mit der Ansprüche vieler Kreditnehmer gebündelt geltend gemacht werden sollten; die Kreditsummen reichten von rund 10.000 bis 750.000 Euro. Zurückgewiesen, weil die Gleichartigkeit der Fälle in dieser Klage nicht dargelegt war. §§ 623 ff ZPO
9 Ob 19/25x Ein Verbraucherkreditvertrag vom 10. Jänner 2005 mit 4.800 Euro Bearbeitungsspesen. Die Klausel war intransparent, das Kapital wurde samt vier Prozent Zinsen ab 2005 zugesprochen. Wichtig für die Einordnung: Die Bank hatte gegen die Zinsen keine Verjährung eingewendet, der OGH musste die Frage also nicht entscheiden. § 6 Abs 3 KSchG · § 879 Abs 3 ABGB
5 Ob 71/25i Ein Bearbeitungsentgelt von 10.650 Euro bei einem Verbraucherkredit. Unwirksam wegen Intransparenz: Die Bank legte in ihren Bedingungen nicht offen, für welche Leistungen sie das Entgelt verlangt. Rückzahlung samt vier Prozent Zinsen. § 6 Abs 3 KSchG
5 Ob 184/25g Eine Bearbeitungsgebühr von 8.300 Euro bei 415.000 Euro Kredit, verrechnet 2019. Der OGH hob beide Vorinstanzurteile auf, weil Feststellungen zu den marktüblichen Stundensätzen fehlten. Ob eine grobe Kostenüberschreitung vorliegt, ist damit eine Beweisfrage — und solche Verfahren dauern. § 879 Abs 3 ABGB
7 Ob 28/26g Kreditnehmer wollten von ihrer Rechtsschutzversicherung Deckung für einen Streit über 2.010 Euro Bearbeitungsentgelt. Keine Deckung: Der Risikoausschluss für die Finanzierung von Bauvorhaben greift auch bei Gebührenstreitigkeiten. Wer mit Rechtsschutz klagen will, sollte die Deckungszusage vorher schriftlich haben. Art 7.1.11 ARB 2014
10 Ob 30/26y Ein Kreditnehmer klagte den Kreditvermittler selbst auf Rückzahlung einer Vermittlungsprovision von 9.420 Euro, drei Prozent eines Kredits über 314.000 Euro. Die Bank hatte den Betrag verrechnet und an den Vermittler ausgezahlt. Die Klage blieb abgewiesen. Der Kreditnehmer hatte bei der Beauftragung gewusst, dass drei Prozent zusätzlich verrechnet werden; eine Intransparenz lag deshalb nicht vor. Bei Vermittlerprovisionen kommt es darauf an, wer sie verlangt hat, wofür und was vereinbart war. § 6 Abs 3 KSchG
1 Ob 99/26d Die Arbeiterkammer klagte aus abgetretenen Ansprüchen: ein hypothekarisch besichertes Darlehen über 70.678,40 Euro für einen Hausbau, mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro, einem Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit und 213 Euro für eine Löschungsquittung. Bearbeitungsspesen und Kontoführungsentgelt hielten: Die Klausel war verständlich, und den Spesen stand ein festgestellter Aufwand von rund 16 Stunden gegenüber. Zurück gab es nur die 213 Euro für die Löschungsquittung, die in dritter Instanz niemand mehr bekämpft hatte. Beklagt war laut OGH dieselbe Bank wie in 2 Ob 52/25y und 7 Ob 111/25m. § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG · § 10 Abs 1 VKrG

Wie weit können Sie zurückgehen?

Hier ist sauber zu trennen. Für die Zinsen aus einem Rückforderungsanspruch gilt die kurze dreijährige Frist des § 1480 ABGB — das hat der Oberste Gerichtshof mehrfach ausgesprochen, zuletzt am 16. Dezember 2025 in 8 Ob 78/25s, und jeweils zulasten der Kreditnehmer angewandt. Für die Gebühr selbst liegt eine solche ausdrückliche Entscheidung dagegen nicht vor: In keinem der Verfahren, die wir durchgesehen haben, ist die Rückforderung der Gebühr an der Verjährung gescheitert. Wo die Banken Verjährung einwandten, dann gegen die Zinsen, und bei einem Vertrag aus dem Jahr 2005 gar nicht. Allgemein verjähren Rückforderungsansprüche nach der Rechtsprechung grundsätzlich in dreißig Jahren ab der Zahlung; in manchen Fällen wendet der OGH aber kürzere Fristen sinngemäß an, zuletzt zusammengefasst in 10 Ob 19/26f vom 24. März 2026. Ob das für Bearbeitungsentgelte gilt, ist offen. Belastbar ist deshalb dieser Satz: Die Erstattungsaktionen von Erste Bank, BAWAG und WSK Bank reichen rund dreißig Jahre zurück, und die Arbeiterkammer nennt denselben Zeitraum. Dass ein Gericht das im Streitfall genauso sähe, ist damit nicht gesagt. Wer Ihnen dazu eine sichere Zusage macht, weiß mehr, als bisher entschieden ist.

Wo Sie in Ihren Unterlagen nachsehen

Die wenigsten Verträge nennen den Posten so, wie man ihn suchen würde. Diese fünf Stellen führen am schnellsten hin.

  1. Die Kostenaufstellung im Kreditvertrag Meist auf der zweiten oder dritten Seite, oft in kleinerer Schrift als der Rest.
  2. Das Konditionenblatt Ein eigenes Blatt, das viele Menschen für Werbematerial halten und wegwerfen.
  3. Das Europäische Standardisierte Merkblatt Bei Wohnkrediten vorgeschrieben. Dort steht die Gebühr bei den einmaligen Kosten, eine laufende Provision bei den regelmäßig anfallenden.
  4. Der Auszahlungsbeleg Der schnellste Gegencheck: Steht im Vertrag ein Kreditbetrag von 200.000 Euro, sind aber nur 197.000 Euro eingelangt, ist die Differenz meist genau dieser Posten.
  5. Die Kontoauszüge der ersten Monate Wurde die Gebühr nicht abgezogen, sondern separat abgebucht, steht sie dort als eigene Buchung.

Gesucht wird nicht nach einem Wort, sondern nach siebzehn. Diese Bezeichnungen meinen im Ergebnis dasselbe oder gehören in dieselbe Prüfung, weil es auf die Aufgabe eines Entgelts ankommt und nicht auf seinen Namen:

  • Bearbeitungsentgelt
  • Bearbeitungsspesen
  • Kreditbearbeitungsgebühr
  • Abschlussgebühr oder Vertragsabschlussentgelt des Kreditvertrags
  • Ausfertigungsgebühr
  • Kreditgebühr
  • Manipulationsgebühr
  • Bereitstellungsgebühr oder Bereitstellungsprovision
  • Eigenmittelbeschaffungsentgelt
  • Gestionsprovision
  • Vermittlungsentgelt oder Kreditvermittlerprovision
  • Erhebungsspesen, KSV- oder Bonitätsprüfgebühr
  • Vertragserrichtungs- oder Abwicklungsentgelt
  • Schätzgebühr und Bewertungskosten
  • Treuhandgebühr
  • Grundbuchsprüfung
  • Depotgebühr für Pfandurkunden

Was wir prüfen und was nicht. Wir sehen uns jedes Entgelt an, das für das Zustandekommen, die Bearbeitung oder die Abwicklung eines Kredits verlangt wurde, gleich unter welchem Namen und ob als Fixbetrag, Prozentsatz oder Staffel: die Bearbeitungsgebühr selbst, Provisionen für Bereitstellung, Gestion oder Vermittlung, bei Bauspardarlehen auch ein Eigenmittelbeschaffungsentgelt, und Einzelentgelte etwa für Erhebung, KSV- oder Bonitätsprüfung, Vertragserrichtung oder Abwicklung, für eine Löschungsquittung oder eine Restschuldbestätigung. Zu jedem Posten halten wir fest, wo er steht, wie hoch er war und wer ihn bekommen hat, denn davon hängt ab, an wen sich eine Rückforderung richten könnte. Steckt eine Vermittlerprovision schon in der Bearbeitungsgebühr, zählt sie nur einmal. Ein Posten, der in die Prüfung kommt, ist damit noch kein Anspruch: Ob sich eine Rückforderung lohnt, beurteilen wir für jeden einzeln und sagen es Ihnen offen.

Zwei Posten rechnen wir bewusst nicht ein: das laufende Kontoführungsentgelt für das Kreditkonto und Versicherungen, die gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen wurden, etwa eine Restschuldversicherung.

Sie müssen das nicht selbst auseinanderklauben. Schicken Sie uns, was Sie haben — Vertrag, Konditionenblatt, ein Kontoauszug. Wir sagen Ihnen, was an Bearbeitungsentgelten und Provisionen verrechnet wurde, wer es bekommen hat und wie aussichtsreich eine Rückforderung ist. Das Gespräch kostet nichts, auch wenn am Ende nichts zu holen ist.

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Häufige Fragen — BAWAG P.S.K.

Wie hoch ist die Rückerstattung der BAWAG bei einem Konsumkredit?

Nach den Angaben der Arbeiterkammer sah die Aktion bei Konsumkrediten vor, die bezahlte Bearbeitungsgebühr zur Gänze zu erstatten, dazu kam eine pauschale Zinsabgeltung von 150 Euro. Diese Zinsabgeltung war mit dem Rückerstattungsbetrag gedeckelt — wer 90 Euro Gebühr zurückbekam, erhielt höchstens noch einmal denselben Betrag dazu. Die BAWAG selbst formuliert es auf ihrer Seite kürzer und schreibt, Kundinnen und Kunden erhielten zusätzlich eine pauschale Zinszahlung. Anträge waren laut Bank nur bis 31.3.2026 möglich.

Wie ist die Staffelung bei Wohn- und Immobilienkrediten?

Die Arbeiterkammer gibt für Hypothekar- und Immobilienkredite vier Stufen an, gemessen an der tatsächlich bezahlten Gebühr: ab 2.000 Euro wurden 100 Prozent erstattet, von 1.500 bis 1.999,99 Euro 75 Prozent, von 1.000 bis 1.499,99 Euro 50 Prozent, unter 1.000 Euro 25 Prozent. Dazu kamen 350 Euro pauschale Zinsabgeltung, ebenfalls gedeckelt mit dem Rückerstattungsbetrag. Voraussetzung war, dass die Gebühr mindestens ein Prozent der Kreditsumme ausgemacht hat und nicht im Einzelnen ausverhandelt wurde. Die Anmeldung lief laut Bank nur bis 31.3.2026.

Gilt bei der BAWAG dieselbe Staffelung wie bei der Erste Bank?

Nein, die beiden Aktionen sind getrennt entstanden und die Zahlen gehen auseinander. Bei Konsumkrediten sah die BAWAG-Regelung die volle Gebühr vor, die Vereinbarung von Arbeiterkammer und Erste Bank sieht 90 Prozent vor. Bei Wohnkrediten liegt die BAWAG-Quote in den oberen Stufen höher, in den beiden unteren Stufen dagegen niedriger. Auch die Einstiegsschwelle bei Wohn- und Immobilienkrediten unterscheidet sich: ein Prozent der Kreditsumme bei der BAWAG, ein halbes Prozent bei der Erste-Bank-Aktion, wo diese Schwelle für alle Kredite gilt.

Bis wann konnte man sich bei der BAWAG anmelden?

Auf der Seite der BAWAG zur Verbandsklage steht der Satz, eine Antragstellung sei nur noch bis zum 31.3.2026 möglich. Dieses Datum war beim Abruf am 9. Oktober 2026 weiterhin dort zu lesen und liegt damit in der Vergangenheit. Ob die Frist verlängert wurde oder ob verspätete Anträge angenommen werden, ist nicht veröffentlicht. Wer noch nicht angemeldet hat, erfährt das verlässlich nur durch eine Anfrage bei der Bank. Mit dem Ende der Aktionsfrist ist ein Anspruch allerdings nicht automatisch erloschen; wie weit er zeitlich reicht, ist eine Frage der Verjährung.

Ab welchem Zahlungsdatum galt die Erstattung?

Die Arbeiterkammer nennt den 21. Juni 1995 als frühesten Zeitpunkt, ab dem bezahlte Gebühren im Rahmen der Aktion zurückgefordert werden konnten. Das entspricht einem Rückgriff über rund dreißig Jahre. Für Kredite, die vor dem 21. Juni 2018 vollständig getilgt wurden, verlangt die Bank laut Arbeiterkammer einen Nachweis, etwa die Krediturkunde. Fehlt sie, nennt die AK andere Belege, zum Beispiel Angebotsblätter, Schriftverkehr mit der Bank oder alte Auszüge des Kreditverrechnungskontos; die BAWAG prüft dann im Einzelfall.

Sind easybank-Verträge miterfasst?

Ja. Die BAWAG beschreibt den Kreis auf ihrer eigenen Seite als alle Verbraucherkreditverträge von BAWAG und easybank. Die Arbeiterkammer schreibt, es seien „alle Kredite der Bawag Group umfasst“, und nennt dabei BAWAG, die frühere PSK und easybank. Die start:bausparkasse, die auf der Konzernseite der BAWAG Group unter den Marken aufscheint, nennt keine der beiden Seiten ausdrücklich. Daraus folgt nicht, dass für deren Darlehen nichts erstattet wurde — nur, dass dazu keine ausdrückliche Angabe vorliegt.

Was hat der OGH im Verfahren gegen die BAWAG entschieden?

Die Arbeiterkammer hat ein Verbandsverfahren geführt, das der Oberste Gerichtshof am 19. Februar 2025 zu 7 Ob 169/24i entschieden hat. Die Revision der Bank blieb erfolglos, die geprüften Klauseln wurden für unzulässig erklärt — darunter ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent des Kreditbetrags, 130 Euro für Löschungsquittungen und Kontoführungsentgelte, deren Wortlaut der OGH für intransparent hielt. Tragend war der Satz, eine Pauschalierung dürfe die konkreten Kosten nicht grob überschreiten.

Was ist mit der Sammelklage des Verbraucherschutzvereins?

Der Verbraucherschutzverein hat am 11. Juni 2026 mitgeteilt, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien habe im zweiten Rechtsgang einer Sammelklage gegen die BAWAG stattgegeben; es ging um drei Kreditverträge mit Bearbeitungsgebühren zwischen 5.310 und 6.300 Euro. Der Verein hält in derselben Aussendung fest, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, und nennt keine Geschäftszahl. Wir geben das als Darstellung des Vereins wieder, weil sich die Entscheidung ohne Aktenzahl nicht nachprüfen lässt.

Mein Kredit kam über einen Kreditvermittler zustande. Galt die Aktion trotzdem?

Nur eingeschränkt. Laut Arbeiterkammer waren Kreditverhältnisse grundsätzlich ausgenommen, wenn ein Kreditvermittler eingeschaltet war und die Bearbeitungsgebühr zur Gänze als Provision an ihn weitergegeben wurde; nach Information der BAWAG trifft das auf vermittelte Verträge ab dem 1. Jänner 2015 zu. Für ältere vermittelte Kredite nennt die AK Pauschalen zwischen 150 und 500 Euro. Dass ein Vertrag aus der Aktion fiel, heißt noch nicht, dass nichts zu holen wäre. In unsere Prüfung nehmen wir solche Provisionen auf und klären zuerst, wer sie verlangt und wer sie bekommen hat, denn davon hängt ab, an wen sich eine Forderung richten könnte. Wie die Gerichte das bisher sehen, ist geteilt: In 8 Ob 141/25f blieb es dabei, dass eine Bank Vermittlungsgebühren zurückzahlen musste, weil sie nicht dargelegt hatte, an wen sie für welche Leistung welchen Betrag gezahlt hatte; eine Klage direkt gegen einen Vermittler scheiterte dagegen in 10 Ob 30/26y. Eine Zusage ist das also nicht.

Verrechnet die BAWAG heute noch eine prozentuelle Bearbeitungsgebühr?

Im Entgeltblatt für Verbraucher- und Kommerzkredite mit Stand 1. August 2026 steht im Abschnitt zu den Verbraucherkrediten kein prozentuelles Bearbeitungsentgelt mehr. Aufgeführt sind dort nur ein Stundungsentgelt von 50 Euro, 300 Euro für sonstige Vertrags- oder Sicherheitenänderungen und 20 Euro je Mahnung bei verschuldetem Zahlungsverzug. Für eine Rückforderung zählt allerdings nicht das heutige Preisblatt, sondern das Konditionenblatt, das Ihrem Vertrag beilag.

An wen wende ich mich, wenn die Bank ablehnt?

Die BAWAG führt ein eigenes Beschwerdemanagement mit einem Online-Formular unter beschwerde.bawag.at und der Anschrift Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien; als Zielfristen nennt sie 10, 25 und 35 Arbeitstage. Bleibt es dabei, ist die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 zuständig. Das Verfahren dort ist für beide Seiten freiwillig und kostenlos und setzt voraus, dass Sie vorher selbst eine Lösung mit der Bank versucht haben.

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Quellen zu den Angaben über BAWAG P.S.K.

  1. BAWAG P.S.K., „Verbandsklage — Rückzahlung von Bearbeitungsentgelt“ (abgerufen 09. Oktober 2026)
  2. Arbeiterkammer, „BAWAG: Geld zurück für unzulässige Gebühren“ (Stand 6. August 2025) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  3. Arbeiterkammer, „OGH-Urteil zu unerlaubten Kreditkosten“ (BAWAG P.S.K.) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  4. RIS-Justiz, OGH 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 (Volltext) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  5. BAWAG P.S.K., „Entgelte und gesetzliche Gebühren für Verbraucher- und Kommerzkredite“, Stand 1. August 2026 (PDF) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  6. BAWAG P.S.K., „Beschwerdemanagement“ (abgerufen 09. Oktober 2026)
  7. Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (GSK) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  8. Verbraucherschutzverein via APA-OTS, „VSV/Holzinger: Sammelklage gegen BAWAG erfolgreich“, 11. Juni 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  9. BAWAG P.S.K., Impressum (Firmenbuchnummer 205340x, Handelsgericht Wien) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  10. RIS-Justiz, OGH 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026 (Vermittlungsgebühren in der Bearbeitungsgebühr) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  11. RIS-Justiz, OGH 10 Ob 30/26y vom 30. Juni 2026 (Klage gegen einen Kreditvermittler) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  12. BAWAG Group AG: Konzernseite mit Markenliste (darunter start-bausparkasse.at) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  13. Arbeiterkammer, Übersichtsseite „Kreditkosten“ (abgerufen 09. Oktober 2026)

Stand: 09. Oktober 2026. Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage in Österreich wieder und beschreibt öffentlich bekannte Angaben über BAWAG P.S.K. AG. Sie enthält keine Aussage darüber, ob in einem bestimmten Vertrag ein Anspruch besteht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei; wo eine anwaltliche Vertretung nötig wird, sagen wir das und stellen den Kontakt her. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung Erfolg hat, entscheidet sich an Ihrem Vertrag.

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