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So finden Sie heraus, ob Ihnen eine Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde

Die Gebühr steht in den eigenen Unterlagen fast nie unter dem Namen, unter dem man sie sucht. Diese Seite zeigt die fünf Stellen, an denen der Betrag tatsächlich auftaucht, die siebzehn Bezeichnungen, hinter denen er und die Provisionen daneben sich verstecken, und den einen Rechenschritt, der in fünf Minuten Klarheit bringt.

Dominik Kop Veröffentlicht 9 Min. Lesezeit

Warum das Wort oft gar nicht vorkommt

Wer nach der Rückerstattungsaktion der Arbeiterkammer den eigenen Ordner hervorholt und das Wort Bearbeitungsgebühr sucht, findet es häufig nirgends und legt den Ordner wieder weg. Das ist verfrüht. Die Banken haben denselben Posten über die Jahre unterschiedlich benannt. In den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aus 2025 und 2026 heißt er meist Bearbeitungsentgelt oder Bearbeitungsspesen, in älteren Verträgen finden sich Kreditgebühr, Ausfertigungsgebühr oder Manipulationsgebühr. Und manches, was dieselbe Aufgabe erfüllt, heißt gar nicht Gebühr, sondern Provision, etwa die Gestions-, die Bereitstellungs- oder die Vermittlerprovision.

Dazu kommt ein zweites Problem. Im Vertragstext steht oft nur eine Regel, etwa ein Prozentsatz der Kreditsumme, während der tatsächlich bezahlte Eurobetrag erst bei der Zuzählung entstanden ist. Wer nur den Vertrag liest, kennt die Regel, aber nicht die Zahl. Und ohne die Zahl lässt sich weder beurteilen, ob eine Schwelle erreicht ist, noch, ob sich der Aufwand einer Rückforderung überhaupt auszahlt.

  • 17 Bezeichnungen für die Gebühr und die Entgelte, die daneben stehen
  • 5 Stellen in den Unterlagen, an denen der Betrag steht
  • 0,5 % der Kreditsumme als Mindestschwelle im Vergleich der Arbeiterkammer
  • 999,95 € fixe Bearbeitungsspesen, die der OGH am 25. Februar 2026 und erneut am 27. August 2026 hielt

Fünf Stellen, an denen der Betrag steht

Gehen Sie diese fünf Stellen der Reihe nach durch. Meistens reicht schon die dritte, oft kommt der Betrag sogar an zwei Stellen zugleich vor, was ein guter Gegencheck ist.

  • Die Kostenaufstellung im Kreditvertrag. Meist auf der zweiten oder dritten Seite, oft in kleinerer Schrift als der Rest.
  • Das Konditionenblatt. Ein eigenes Blatt, das viele Menschen für Werbematerial halten und wegwerfen.
  • Das Europäische Standardisierte Merkblatt. Bei Wohnkrediten vorgeschrieben. Dort steht die Gebühr bei den einmaligen Kosten, eine laufende Provision bei den regelmäßig anfallenden.
  • Der Auszahlungsbeleg. Der schnellste Gegencheck: Steht im Vertrag ein Kreditbetrag von 200.000 Euro, sind aber nur 197.000 Euro eingelangt, ist die Differenz meist genau dieser Posten.
  • Die Kontoauszüge der ersten Monate. Wurde die Gebühr nicht abgezogen, sondern separat abgebucht, steht sie dort als eigene Buchung.

Was in einem Vertrag stehen muss, hängt am Abschlussdatum. Für Verbraucherkredite, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, gilt das Verbraucherkreditgesetz, dessen § 9 Abs 2 die Pflichtangaben aufzählt, darunter den effektiven Jahreszinssatz und die sonstigen Entgelte auf Grund des Kreditvertrags. Mit Ablauf des 19. November 2026 wird es vom Verbraucherkreditgesetz 2026 abgelöst; für Verträge, die davor geschlossen wurden, bleibt es aber beim bisherigen Gesetz (BGBl. I Nr. 36/2026). Für Wohn- und Immobilienkredite, die seit 21. März 2016 geschlossen wurden, gilt stattdessen das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz; dort stehen die einmaligen Kosten im Europäischen Standardisierten Merkblatt, das dessen § 8 vorschreibt. Bei Verträgen vor dem 11. Juni 2010 fehlen beide Aufstellungen, und dann bleibt der Weg über die Zahlen.

Die Gegenprobe über den Auszahlungsbeleg

Der verlässlichste Weg führt nicht über den Vertragstext, sondern über das, was tatsächlich geflossen ist. Legen Sie die vereinbarte Kreditsumme neben den Betrag, der auf Ihrem Konto eingelangt ist. Stimmen die beiden Zahlen nicht überein, wurde bei der Zuzählung etwas einbehalten, und in den meisten Fällen sind das die Einmalkosten.

200.000 Euro vereinbart, 197.000 Euro erhalten. Diese Differenz von 3.000 Euro entspricht 1,5 Prozent der Kreditsumme und ist in aller Regel genau der Posten, um den es geht. Der Beleg über die Auszahlung ist damit oft aussagekräftiger als der Vertrag selbst, weil er einen Eurobetrag nennt und kein Rechenmodell.

Eine Differenz beweist noch nicht, dass es sich zur Gänze um die Bearbeitungsgebühr handelt. Einbehalten werden bei Wohnkrediten auch Eintragungsgebühren, Kosten des Notariats, Schätzhonorare oder eine gleich mitfinanzierte Versicherungsprämie. Verlangen Sie deshalb die Aufschlüsselung der einbehaltenen Beträge, bevor Sie mit einer Zahl arbeiten.

Wurde nichts einbehalten, heißt das umgekehrt nicht, dass keine Gebühr verrechnet wurde. Manche Institute buchen sie in den ersten Wochen gesondert vom Konto ab. Dann steht sie in den Kontoauszügen und nicht im Auszahlungsbeleg.

Siebzehn Bezeichnungen und was dahintersteckt

Diese Liste stammt aus den Verträgen und Konditionenblättern, die uns vorgelegen sind, aus veröffentlichten Preisblättern und aus den Klauseln, die in den Verfahren der letzten zwei Jahre beurteilt wurden. Manche Einträge sind streng genommen keine Bearbeitungsgebühren, sondern Provisionen oder Einzelentgelte, die regelmäßig daneben stehen. Sie gehören in dieselbe Aufstellung, weil genau dort die Abgrenzung schwierig wird und weil es darauf ankommt, wofür ein Entgelt verlangt wird, und weniger darauf, wie es heißt.

Bezeichnung im Vertrag Was sich dahinter verbirgt
Bearbeitungsentgelt Die gebräuchlichste Bezeichnung in neueren Verträgen. Einmalig bei der Zuzählung fällig, angegeben entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als fixer Betrag.
Bearbeitungsspesen Dieselbe Sache in der Mehrzahl. In den Gerichtsverfahren der Jahre 2025 und 2026 ist das die häufigste Formulierung.
Kreditbearbeitungsgebühr Die Langform, die meist im Konditionenblatt steht und seltener im Vertragstext selbst.
Abschlussgebühr oder Vertragsabschlussentgelt des Kreditvertrags Eine andere Bezeichnung für das Entgelt beim Abschluss des Kreditvertrags, zu prüfen wie eine Bearbeitungsgebühr. Nicht gemeint ist die gleichnamige Gebühr eines Bausparvertrags: Sie hängt am Sparvertrag und an der Bausparsumme, nicht am Darlehen, liegt rechtlich anders als eine Kreditgebühr und gehört nicht zu unserer Prüfung.
Ausfertigungsgebühr Verrechnet für die Erstellung der Vertragsurkunde. Steht sie neben einer Bearbeitungsgebühr, ist zu fragen, was die eine abdeckt und was die andere.
Kreditgebühr Kurzform in älteren Verträgen. Wofür sie im Einzelnen gebührt, ist dort oft gar nicht angeführt.
Manipulationsgebühr Ein Ausdruck aus dem Konsumkreditgeschäft. Gemeint ist in aller Regel derselbe einmalige Posten.
Bereitstellungsgebühr oder Bereitstellungsprovision Bei Darlehen der s Bausparkasse wurde laut Arbeiterkammer häufig eine Darlehensbereitstellungsgebühr verrechnet; die Arbeiterkammer zählt diese Darlehen ausdrücklich zum Vergleich über die Kreditbearbeitungsentgelte. Bei Rahmenkrediten kommt eine Bereitstellungsprovision auch laufend vor, als Prozentsatz vom nicht ausgenützten Rahmen, so etwa im Preisaushang der BKS Bank. In beiden Formen gehört sie zur Prüfung der Bearbeitungsentgelte.
Eigenmittelbeschaffungsentgelt Ein Entgelt, das es nur im Bauspargeschäft gibt. Die Arbeiterkammer nimmt es ausdrücklich vom Vergleich mit Erste Bank, Sparkassen und s Bausparkasse aus; über diese Aktion kommt es also nicht zurück. In unsere Prüfung nehmen wir es trotzdem auf. Ob es sich zurückholen lässt, ist damit nicht gesagt; eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dazu haben wir nicht gefunden.
Gestionsprovision Ein Entgelt für die Verwaltung der Finanzierung und der Sicherheiten. Die Oberbank etwa nennt in ihren Standardsätzen eine monatliche Gestionsprovision als Alternative zur einmaligen Bearbeitungsgebühr. Weil sie Monat für Monat auftaucht, wird sie leicht mit der Kontoführung verwechselt, gehört aber wie die Bearbeitungsgebühr in die Prüfung.
Vermittlungsentgelt oder Kreditvermittlerprovision Das Entgelt für einen Kreditvermittler. Es kann von der Bank im Kreditvertrag mitverrechnet worden sein, manchmal als Teil der Bearbeitungsgebühr, oder vom Vermittler selbst in Rechnung gestellt. Das ist ein erster Anhaltspunkt dafür, an wen sich eine Rückforderung richten könnte; den Ausschlag geben die getroffenen Vereinbarungen. In 8 Ob 141/25f musste eine Bank 16.468,75 Euro Vermittlungsgebühren zurückzahlen, weil sie nicht darlegte, an wen sie welchen Betrag gezahlt hatte; eine Klage direkt gegen einen Vermittler blieb in 10 Ob 30/26y dagegen erfolglos.
Erhebungsspesen, KSV- oder Bonitätsprüfgebühr Für Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit, etwa eine Abfrage beim KSV. Im Verfahren 4 Ob 181/24g standen eine einmalige Erhebungsgebühr und eine Lohnvormerkgebühr neben der Bearbeitungsgebühr. Gerade dieses Nebeneinander machte die Klausel zur Bearbeitungsgebühr intransparent, weil nicht mehr erkennbar war, welches Entgelt welche Leistung abgilt.
Vertragserrichtungs- oder Abwicklungsentgelt Für die Erstellung der Vertragsurkunde oder die Abwicklung der Auszahlung. Die Oberbank zählt die Erstellung der Vertragsunterlagen ausdrücklich zu dem, was ihre Bearbeitungsgebühr oder Gestionsprovision abgilt. Taucht so ein Posten zusätzlich auf, ist zu fragen, wofür er dann noch steht.
Schätzgebühr und Bewertungskosten Für die Bewertung der Liegenschaft. Genau an dieser Nachbarschaft sind mehrere Klauseln gescheitert, etwa in 2 Ob 92/25f, weil unklar blieb, was dann noch die Bearbeitungsgebühr abgilt.
Treuhandgebühr Für die Abwicklung über einen Treuhänder, meist einen Notar oder eine Anwältin. Ein eigener Posten, der neben der Bearbeitungsgebühr stehen kann.
Grundbuchsprüfung Die Kontrolle des Grundbuchsstands vor der Auszahlung. In den Verfahren 2025 war sie mehrfach gesondert ausgewiesen, etwa in 2 Ob 92/25f und 8 Ob 78/25s.
Depotgebühr für Pfandurkunden Für die Verwahrung der Urkunden bei der Bank. Meist ein kleiner Betrag, der beim Durchsehen leicht übergangen wird.

Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags folgt eigenen Regeln; dazu steht das Nötige im Ratgeber Bauspar-Abschlussgebühr. Das wiederkehrende Kontoführungsentgelt für das Kreditkonto gehört weder in diese Aufstellung noch in unsere Prüfung; was dazu bekannt ist, steht im Ratgeber Entgelt fürs Kreditkonto.

Prozentsatz oder Eurobetrag

Ob eine Gebühr als Prozentsatz oder als fixer Betrag vereinbart wurde, entscheidet für sich allein noch nichts. Ein Prozentsatz ohne Obergrenze fiel in der Verbandsklage 7 Ob 169/24i, weil er mit dem Kredit wächst, ohne dass der Aufwand der Bank mitwächst. Umgekehrt scheiterte auch ein im Vertrag fix ausgewiesener Betrag von 20.850 Euro, weil ihm nur 20 bis 23 Arbeitsstunden gegenüberstanden, während ein Bankanteil von 3.266,25 Euro bei rund elf Stunden hielt. Wer die eigene Klausel einschätzen will, sieht deshalb zuerst nach, welcher Betrag tatsächlich verrechnet wurde, und dann, ob die Bank erklärt, welche Leistung sie dafür erbringt.

Die beiden Entscheidungen, die oft als Gegensatz von Prozentsatz und Fixbetrag gelesen werden, im Einzelnen: In 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 ging es in einer Verbandsklage um ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent der Kreditsumme bei Zuzählung, ausdrücklich ohne Obergrenze. Der Oberste Gerichtshof rechnete vor, dass daraus bei 220.000 Euro Kredit 3.300 Euro werden und bei 440.000 Euro 6.600 Euro, ohne dass die Bank für diese Verdoppelung mehr zu tun hätte. In 7 Ob 111/25m vom 25. Februar 2026 standen dagegen Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro zur Prüfung, einmalig und laufzeitunabhängig. Bei einem von der Bank dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden sah das Gericht darin keine grobe Kostenüberschreitung. Dass die Form allein nicht trägt, hat der Oberste Gerichtshof in 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026 ausdrücklich gesagt: Gemessen wird am tatsächlichen Aufwand der Bank, „auf die bloße Relation zum Kreditbetrag kommt es nicht an“.

Es gibt einen zweiten Prüfpunkt, der in der Praxis noch häufiger den Ausschlag gab: Lässt die Klausel erkennen, wofür die Gebühr verlangt wird? In 3 Ob 77/25g vom 26. November 2025 wurde eine Rückforderung abgewiesen, weil der Vertrag die Bearbeitungsgebühr und die gesondert aufgeschlüsselten Einmalkosten sauber getrennt hatte. Wenn Sie Ihre Unterlagen durchgehen, achten Sie deshalb nicht nur auf die Zahl, sondern auch darauf, ob daneben eigene Posten für Schätzung, Grundbuch und Treuhand stehen und ob dazugesagt wird, welche Leistung welchem Entgelt zugeordnet ist.

In sechs Schritten durch die Unterlagen

  1. Alles auf einen Tisch legen Kreditvertrag, Konditionenblatt, bei Wohnkrediten das Europäische Standardisierte Merkblatt, der Auszahlungsbeleg und die Kontoauszüge der ersten drei Monate. Fehlt etwas davon, arbeiten Sie zunächst mit dem, was da ist, und fordern Sie den Rest bei der Bank an.
  2. Die Kostenaufstellung im Vertrag durchgehen Sie steht meist auf der zweiten oder dritten Seite und in kleinerer Schrift als der übrige Text. Suchen Sie nicht nach dem Wort Bearbeitungsgebühr, sondern nach jeder Zeile, in der ein Prozentsatz oder ein Eurobetrag neben einer Leistung steht.
  3. Den Auszahlungsbetrag gegenrechnen Vergleichen Sie die vereinbarte Kreditsumme mit dem Betrag, der tatsächlich auf dem Konto gelandet ist. Eine Differenz ist der schnellste Hinweis darauf, dass Einmalkosten gleich einbehalten wurden.
  4. Die ersten Kontoauszüge durchsehen Wurde die Gebühr nicht vom Kreditbetrag abgezogen, steht sie als eigene Buchung auf dem Kredit- oder Girokonto, üblicherweise in den ersten Wochen nach der Zuzählung.
  5. Bemessung feststellen Halten Sie fest, ob im Vertrag ein Prozentsatz der Kreditsumme, ein fixer Eurobetrag oder eine Staffel nach Kreditsumme oder Laufzeit vereinbart ist, und ob die Bank erklärt, welche Leistungen damit abgegolten sein sollen. Die Form allein entscheidet nichts; für die Einordnung zählt, ob der Betrag den tatsächlichen Aufwand der Bank grob übersteigt und ob erkennbar ist, wofür er verlangt wird.
  6. Fünf Angaben je Posten notieren Bezeichnung im Vertrag samt Seite, bezahlter Betrag in Euro, Datum der Zuzählung, wer den Betrag verlangt hat und wer ihn bekommen hat, etwa die Bank, ein Kreditvermittler oder ein Dritter wie Notar oder Schätzer. Steckt eine Vermittlerprovision schon in der Bearbeitungsgebühr, zählt sie nur einmal. Mit diesen Angaben lässt sich klären, ob und über welchen Weg eine Rückforderung überhaupt in Frage kommt.

Wenn nichts mehr auffindbar ist

Bei einem Kredit aus den Neunzigerjahren ist der Ordner oft längst entsorgt. Aussichtslos ist das nicht, auch wenn die gesetzlichen Ansprüche erst für jüngere Verträge gelten. Läuft ein Kredit noch, der nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde und eine feste Laufzeit hat, können Sie jederzeit kostenlos einen Tilgungsplan verlangen, der die Zahlungen nach Tilgung, Zinsen und zusätzlichen Kosten aufschlüsselt (§ 10 Verbraucherkreditgesetz, bei Wohn- und Hypothekarkrediten, die seit 21. März 2016 geschlossen wurden, § 16 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz). Für ältere und für getilgte Kredite bleibt die Anfrage bei der Bank: Eine Kopie des Kreditvertrags können Sie laut Arbeiterkammer kostenlos verlangen, sie stellt dafür einen Musterbrief bereit. Bei der Aktion mit Erste Bank und Sparkassen brauchen Sie diese Kopie, wenn der Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig zurückgezahlt wurde. Was in das Schreiben an die Bank gehört, steht im Ratgeber Unterlagen von der Bank holen.

Für die Aktion mit Erste Bank, Sparkassen und s Bausparkasse läuft die Anmeldung vom 10. August 2026 bis 31. Juli 2027, und zwar über das Onlineformular des jeweiligen Instituts. Diese Anmeldefrist ist etwas anderes als die Verjährung eines Anspruchs; wie sich die beiden zueinander verhalten, ist im Ratgeber Die Frist bis Juli 2027 auseinandergehalten. Warten Sie mit der Suche nach den Unterlagen nicht bis zum letzten Monat, weil die Bearbeitung eines Antrags laut Arbeiterkammer bis zu zehn Wochen dauern kann.

Was danach kommt, hängt vom Institut ab

Sobald Sie Bezeichnung, Betrag, Datum und Empfänger beisammen haben, entscheidet die Bank über den weiteren Weg. Bei Erste Bank und den teilnehmenden Sparkassen gibt es ein Onlineformular und feste Erstattungsquoten, bei der WSK Bank läuft die Anmeldung bis 31. Jänner 2027. Die BAWAG hatte eine eigene Aktion mit einer anderen Staffelung, deren Anmeldefrist am 31. März 2026 abgelaufen ist; eine abgelaufene Aktionsfrist ist allerdings nicht dasselbe wie ein erloschener Anspruch. Die UniCredit Bank Austria gehört nach Darstellung der Arbeiterkammer zu den wenigen Banken, die auf Rückerstattungsersuchen zur Bearbeitungsgebühr keine Rückzahlungen leisten. Zugleich erachtete der Oberste Gerichtshof laut Arbeiterkammer in einem AK-Verfahren zur UniCredit Bank Austria Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro für zulässig. Was für Ihr Institut belegt ist und was nicht, steht auf den einzelnen Bankseiten: Erste Bank und Sparkassen, WSK Bank, BAWAG, Bank Austria, Raiffeisen und Volksbank. Den Überblick über alle Wege gibt die Seite Kreditgebühren zurückholen.

Sie können diese Suche selbst erledigen, und für viele Haushalte ist sie an einem Abend erledigt. Wenn Sie keine Lust darauf haben oder die Unterlagen unvollständig sind, sehen wir uns die Sache an: Wir gehen Vertrag, Konditionenblatt und Auszahlungsbeleg durch, sagen Ihnen, welcher Posten verrechnet wurde und unter welcher Bezeichnung, ob daneben Provisionen oder Einzelentgelte stehen und wer sie bekommen hat, und welcher Weg bei Ihrem Institut offensteht. Das Kontoführungsentgelt und Versicherungen, die mit dem Kredit abgeschlossen wurden, etwa eine Restschuldversicherung, rechnen wir dabei nicht ein. Die Prüfung kostet nichts, und ob Sie danach selbst anmelden oder uns damit beauftragen, entscheiden Sie.

Eine Einschränkung zum Schluss, damit die Erwartung stimmt. Dass ein Posten in unsere Prüfung kommt, heißt noch nicht, dass er zurückzuholen ist; das beurteilen wir für jeden einzeln. Ob eine bestimmte Klausel hält oder fällt, entscheidet sich am Einzelfall, und in einem Verfahren aus dem Mai 2026 hat der Oberste Gerichtshof beide Vorinstanzurteile aufgehoben, weil Feststellungen zu den marktüblichen Stundensätzen fehlten (5 Ob 184/25g). Solche Beweisfragen dauern. Was Sie mit den Schritten auf dieser Seite gewinnen, ist zunächst Klarheit über die eigene Zahl, und das ist die Voraussetzung für jede weitere Entscheidung. Weitere Nachschlagetexte zum Thema finden Sie in der Ratgeberübersicht.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. RIS, Verbraucherkreditgesetz (VKrG), geltende Fassung — § 2 Abs 5 Gesamtkosten samt Provisionen für die Vermittlung, § 4 Abs 2 Z 6 und 7 keine Anwendung der §§ 9 und 10 auf Hypothekar- und Immobilienkredite seit 21. März 2016, § 9 Vertragsinhalt und Ausfertigung, § 10 Tilgungsplan, § 29 Inkrafttreten für Verträge nach dem 10. Juni 2010 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  2. RIS, BGBl. I Nr. 36/2026, Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 — Art 1: VKrG tritt mit Ablauf des 19. November 2026 außer Kraft, gilt aber für davor geschlossene Verträge weiter; Art 2 § 45: VKrG 2026 ab 20. November 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  3. RIS, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), geltende Fassung — § 8 Abs 2 vorvertragliche Informationen über das ESIS-Merkblatt in Anhang II, § 16 Tilgungsplan, § 31 Inkrafttreten am 21. März 2016 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  4. RIS, OGH 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025, Volltext — Klausel 1.1: 1,5 Prozent Bearbeitungsentgelt ohne Obergrenze, grobe Kostenüberschreitung; Klausel 1.9: Kontoführungsentgelte „pro Abschluss“ intransparent (abgerufen 09. Oktober 2026)
  5. RIS, OGH 4 Ob 181/24g vom 23. Jänner 2025, Volltext — Rz 11 bis 13: Erhebungs- und Lohnvormerkgebühr neben der Bearbeitungsgebühr, Klausel intransparent; Klausel 2 (Rz 20 bis 22): Kontoführungsgebühr für die Gesamtlaufzeit neben als kostenlos bezeichneten Kontoleistungen intransparent (abgerufen 09. Oktober 2026)
  6. RIS, OGH 2 Ob 52/25y vom 23. Oktober 2025, Volltext — Pkt 4.3.8: grobe Kostenüberschreitung gemessen am tatsächlichen Aufwand, unabhängig vom Verhältnis zur Kreditsumme (abgerufen 09. Oktober 2026)
  7. RIS, OGH 2 Ob 92/25f vom 23. Oktober 2025, Volltext — Bearbeitungsentgelt von 12.150 Euro neben eigenen Entgelten für Liegenschaftsbewertung, Grundbuchsüberprüfung und Treuhand, Klausel intransparent (abgerufen 09. Oktober 2026)
  8. RIS, OGH 7 Ob 111/25m vom 25. Februar 2026, Volltext — Klausel 2: Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro, zulässig bei 20 bis 23 Stunden Aufwand; Kontoführungsentgelt von 678 Euro zulässig (abgerufen 09. Oktober 2026)
  9. RIS, OGH 3 Ob 77/25g vom 26. November 2025, Volltext — Rückforderung abgewiesen: getrennte Leistungskategorien, Einmalkosten einzeln aufgeschlüsselt (abgerufen 09. Oktober 2026)
  10. RIS, OGH 8 Ob 78/25s vom 16. Dezember 2025, Volltext — Vertragsbedingungen: Entgelte für Liegenschaftsbewertung, Grundbuchsüberprüfung und Treuhänder gesondert neben dem Bearbeitungsentgelt (abgerufen 09. Oktober 2026)
  11. RIS, OGH 5 Ob 184/25g vom 19. Mai 2026, Volltext — Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben, Feststellungen zu Aufwand und marktüblichen Stundensätzen fehlten (abgerufen 09. Oktober 2026)
  12. RIS, OGH 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026, Volltext — Rz 9: Maßstab ist der tatsächliche Aufwand, nicht die Relation zum Kreditbetrag; Rz 13: 3.266,25 Euro bei rund elf Stunden; Rz 17: Vermittlungsgebühren zurückzuzahlen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  13. RIS, OGH 10 Ob 30/26y vom 30. Juni 2026, Volltext — Klage gegen den Kreditvermittler auf 9.420 Euro Provision abgewiesen, keine Intransparenz (abgerufen 09. Oktober 2026)
  14. RIS, OGH 1 Ob 99/26d vom 27. August 2026, Volltext — Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro und Kontoführungsentgelt von 678 Euro zulässig (abgerufen 09. Oktober 2026)
  15. Oberbank AG, Standardsätze und Gebühren im Privatkundengeschäft, Stand 5. Oktober 2026 — S. 23: einmalige Bearbeitungsgebühr oder monatliche Gestionsprovision, unter anderem für die Erstellung der Vertragsunterlagen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  16. BKS Bank AG, Preisaushang Privatkundengeschäft, Stand 1. April 2026 — S. 8 und 9: Kreditbereitstellungsprovision 0,50 Prozent pro Jahr vom nicht ausgenützten Rahmen, etwa beim Wohnbaukonto und bei der Zwischenfinanzierung Wohnbau (abgerufen 09. Oktober 2026)
  17. BAWAG, Rückzahlungsersuchen zum Bearbeitungsentgelt beim Verbraucherkredit — Antragstellung nur bis 31. März 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  18. Arbeiterkammer, FAQ Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten (Erste Bank, Sparkassen, s Bausparkasse) — Mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme, Anmeldung bis 31. Juli 2027, Vertragskopie bei vor 1.1.2019 getilgten Krediten, Darlehen der s Bausparkasse mit Darlehensbereitstellungsgebühr, Eigenmittelbeschaffungsentgelt vom Vergleich ausgenommen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  19. Arbeiterkammer, Übersicht Kreditkosten — Stand der Rückholaktionen bei Erste Bank, Sparkassen, BAWAG, Santander und WSK Bank (abgerufen 09. Oktober 2026)
  20. Arbeiterkammer, Kreditbearbeitungsgebühren bei der UniCredit Bank Austria (Seite vom 11. August 2026) — keine Rückzahlungen auf Rückerstattungsersuchen; OGH erachtete in einem AK-Verfahren Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro für zulässig (abgerufen 09. Oktober 2026)
  21. Arbeiterkammer, „Löschungsquittung: Die Kosten trägt die Bank“ — kostenlose Kopie des alten Kreditvertrags, Musterbrief „Antrag auf Kopie des Kreditvertrags“ (abgerufen 09. Oktober 2026)
  22. Arbeiterkammer, AK-Erfolg gegen WSK Bank — Rückerstattung, Anmeldung bis 31. Jänner 2027 (abgerufen 09. Oktober 2026)

Häufige Fragen

Wo steht die Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag?

In den meisten österreichischen Kreditverträgen in der Kostenaufstellung, die auf der zweiten oder dritten Seite folgt und oft kleiner gesetzt ist als der übrige Text. Daneben taucht sie im Konditionenblatt auf, bei Wohnkrediten im Europäischen Standardisierten Merkblatt und in den Kontoauszügen der ersten Monate. Ein einzelner Blick in den Vertrag reicht deshalb selten aus, weil dort häufig nur eine Prozentregel steht und der Eurobetrag erst bei der Auszahlung entstanden ist.

Was mache ich, wenn im Vertrag gar keine Gebühr angeführt ist?

Dann rechnen Sie über den Auszahlungsbeleg. Steht im Vertrag eine Kreditsumme von 200.000 Euro und eingelangt sind 197.000 Euro, wurden 3.000 Euro einbehalten. Diese Differenz kann die Bearbeitungsgebühr sein, sie kann aber auch aus Eintragungsgebühren, Notarkosten oder einer gleich mitfinanzierten Versicherung stammen. Verlangen Sie deshalb die Aufschlüsselung der einbehaltenen Beträge. Erst wenn Sie wissen, welcher Teil wofür einbehalten wurde, haben Sie eine belastbare Zahl.

Was ist das Europäische Standardisierte Merkblatt?

Ein vorgeschriebenes Informationsblatt für Wohn- und Immobilienkredite, im Fachjargon ESIS. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz verlangt in § 8, dass der Kreditgeber die maßgeschneiderten Informationen vor der Vertragsbindung über dieses Merkblatt erteilt, und zwar in der Form des Anhangs II zum Gesetz. Dort sind die einmaligen Kosten aufgelistet. Das Gesetz gilt seit 21. März 2016, für ältere Wohnkredite gibt es dieses Blatt also nicht.

Muss die Bank die Gebühr im Vertrag überhaupt anführen?

Für Verbraucherkredite, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, gilt das Verbraucherkreditgesetz. Sein § 9 Abs 2 zählt auf, was im Vertrag stehen muss, darunter der effektive Jahreszinssatz und die sonstigen Entgelte auf Grund des Kreditvertrags. Für Wohn- und Immobilienkredite, die seit 21. März 2016 geschlossen wurden, gilt stattdessen das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz; die einmaligen Kosten stehen dort im Europäischen Standardisierten Merkblatt. Für Verträge vor dem 11. Juni 2010 sind die früheren Bestimmungen weiter anzuwenden, dort ist die Aufstellung oft dürftiger. Gerade bei alten Verträgen führt der Weg über den Auszahlungsbeleg schneller zum Ziel als der Weg über den Vertragstext.

Hilft mir der effektive Jahreszinssatz beim Suchen?

Als Wegweiser ja. Die Gesamtkosten des Kredits umfassen nach § 2 Abs 5 Verbraucherkreditgesetz sämtliche Kosten einschließlich Zinsen, Provisionen etwa für die Vermittlung des Kredits, Abgaben und Kosten jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag zu zahlen und der Bank bekannt sind. Eine Bearbeitungsgebühr steckt also im effektiven Jahreszinssatz mit drin. Liegt dieser spürbar über dem vereinbarten Sollzinssatz, sind Nebenkosten im Spiel. Wie hoch die einzelne Gebühr war, lässt sich daraus allerdings nicht zurückrechnen.

Kommt es darauf an, ob ein Prozentsatz oder ein Eurobetrag vereinbart ist?

Weniger, als es auf den ersten Blick scheint. Ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent der Kreditsumme ohne Obergrenze wurde am 19. Februar 2025 in einer Verbandsklage als gröblich benachteiligend beurteilt, weil die Gebühr mit dem Kredit wächst, der Aufwand der Bank aber nicht. Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro als fixer, laufzeitunabhängiger Betrag hielten am 25. Februar 2026 dagegen stand. Seit 2 Ob 52/25y vom 23. Oktober 2025 misst der Oberste Gerichtshof am tatsächlichen Aufwand der Bank, also an Arbeitsstunden und einem marktüblichen Stundensatz; in 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026 nennt er das gefestigte Rechtsprechung: Auf die bloße Relation zum Kreditbetrag kommt es nicht an. Die Bemessungsart ist deshalb ein erster Hinweis, die Entscheidung fällt am Verhältnis von Betrag und Aufwand.

Ist jede Bearbeitungsgebühr unzulässig?

Nein. Der Oberste Gerichtshof hat die Gebühr als Nebenleistung eingestuft und damit der inhaltlichen Kontrolle geöffnet, sie aber nicht generell verboten. Am 26. November 2025 wurde eine Rückforderung abgewiesen, weil die Bank ihre Bearbeitungsgebühr von den gesondert ausgewiesenen Einmalkosten sauber getrennt hatte und für den Kunden erkennbar blieb, welches Entgelt welche Leistung abgilt. Es entscheidet die einzelne Klausel und nicht die Gattung.

Ab welcher Höhe lohnt sich das Nachschauen?

Eine allgemeine Untergrenze gibt es nicht, wohl aber eine in der Rückerstattungsaktion der Arbeiterkammer mit Erste Bank, Sparkassen und s Bausparkasse: Dort ist Voraussetzung, dass mindestens 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme als einmalige Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei 200.000 Euro Kredit sind das 1.000 Euro. Liegt Ihre Gebühr darunter, greift dieser Vergleich nicht. Über andere Wege kann der Anspruch trotzdem bestehen.

Zählt das laufende Entgelt für das Kreditkonto auch dazu?

Das ist ein anderer Posten und gehört getrennt notiert. Die Bearbeitungsgebühr fällt einmal an, das Kontoführungsentgelt wiederkehrend, oft quartalsweise. Der Oberste Gerichtshof hat ein Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit am 25. Februar 2026 in 7 Ob 111/25m für zulässig gehalten und am 27. August 2026 in 1 Ob 99/26d erneut. Gescheitert sind 2025 dagegen zwei Klauseln, weil unklar blieb, wofür bezahlt wird: Kontoführungsentgelte „pro Abschluss“ (7 Ob 169/24i) und eine Kontoführungsgebühr für die Gesamtlaufzeit neben als kostenlos bezeichneten Kontoleistungen (4 Ob 181/24g). In unsere Prüfung nehmen wir das Kontoführungsentgelt nicht auf. Laufende Provisionen wie eine Gestions- oder Bereitstellungsprovision gehören dagegen dazu, weil sie für den Kredit selbst verlangt werden.

Wo finde ich eine Provision für den Kreditvermittler?

An zwei Stellen. Hat die Bank sie mitverrechnet, steht sie im Kreditvertrag, manchmal als eigener Posten, manchmal versteckt in der Bearbeitungsgebühr. Hat der Vermittler sie selbst verlangt, steht sie im Vermittlungsauftrag und in seiner Rechnung. Notieren Sie, wer den Betrag verlangt und wer ihn bekommen hat; von beidem zusammen hängt ab, an wen sich eine Forderung richten könnte. Am 24. Juni 2026 musste eine Bank in 8 Ob 141/25f Vermittlungsgebühren von 16.468,75 Euro zurückzahlen, die in ihrer Bearbeitungsgebühr steckten; eine Klage direkt gegen einen Vermittler blieb am 30. Juni 2026 in 10 Ob 30/26y erfolglos, weil der Kreditnehmer die drei Prozent schon bei der Beauftragung kannte. Wir nehmen diesen Posten in unsere Prüfung auf; sicher zurückzuholen ist er deshalb noch nicht.

Was ist, wenn ich meine Unterlagen nicht mehr habe?

Eine Kopie des Kreditvertrags können Sie laut Arbeiterkammer kostenlos bei der Bank verlangen, sie bietet dafür einen Musterbrief an. Für die Rückerstattungsaktion mit Erste Bank und Sparkassen brauchen Sie diese Kopie nur, wenn der Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt wurde. Läuft der Kredit noch, wurde er nach dem 10. Juni 2010 geschlossen und hat er eine feste Laufzeit, können Sie außerdem jederzeit kostenlos einen Tilgungsplan verlangen, in dem die Zahlungen nach Tilgung, Zinsen und zusätzlichen Kosten aufgeschlüsselt sind (§ 10 Verbraucherkreditgesetz, bei Wohn- und Hypothekarkrediten, die seit 21. März 2016 geschlossen wurden, § 16 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz).

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