Worauf sich Arbeiterkammer und Erste Bank geeinigt haben
Hinter der Rückerstattung steht eine Einigung zwischen der Arbeiterkammer und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (FN 286283f, Handelsgericht Wien, Am Belvedere 1, 1100 Wien). Ein Gerichtsurteil liegt dem nicht zugrunde; die Arbeiterkammer spricht in ihrer Aussendung vom 10. August 2026 von einem Vergleich. Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der AK, wird darin so zitiert: „Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren.“
Erfasst sind laut Arbeiterkammer Konsum- und Wohnkredite mit Kreditbearbeitungsgebühr, dazu Zwischenfinanzierungen über ein Baugirokonto, Darlehen der s Bausparkasse mit Darlehensbereitstellungsgebühr und bestimmte Fremdwährungskredite. Mit der Rückerstattung abgegolten sind nach derselben Quelle auch die Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen. Zurückgegangen wird bis zu dreißig Jahre, unabhängig davon, ob der Kredit heute noch läuft.
Bei Konsumkrediten sieht der Vergleich 90 Prozent der Kreditbearbeitungsgebühr vor. Bei Wohnkrediten wird gestaffelt, und zwar nach der absoluten Höhe des Betrags, den Sie damals bezahlt haben. Die Kreditsumme ist dafür ebenso unerheblich wie das Jahr des Abschlusses.
| Bezahltes Bearbeitungsentgelt | Rückerstattung laut AK |
|---|---|
| ab 3.000 Euro | 80 Prozent |
| 1.500 bis 2.999,99 Euro | 75 Prozent |
| 1.000 bis 1.499,99 Euro | 60 Prozent |
| unter 1.000 Euro | 35 Prozent |
Die Grenzen liegen bei 1.000, 1.500 und 3.000 Euro, und an jeder springt die Quote. Den genauen Betrag aus der Kostenaufstellung zu kennen, entscheidet also über die Stufe; wo er zu finden ist, steht im Ratgeber Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag finden.
Der Punkt, den fast alle Zusammenfassungen auslassen
Wurde ein Wohnkredit über einen Kreditvermittler abgeschlossen, gelten laut den FAQ der Arbeiterkammer feste Beträge statt Prozentsätzen. Die meisten Meldungen fassen das nur als Spanne „zwischen 225 und 750 Euro“ zusammen, die Zwischenstufen stehen ausschließlich in den FAQ:
| Bezahltes Bearbeitungsentgelt | Rückerstattung bei Vermittlung |
|---|---|
| ab 3.000 Euro | 750 Euro |
| 1.500 bis 2.999,99 Euro | 525 Euro |
| 1.000 bis 1.499,99 Euro | 375 Euro |
| unter 1.000 Euro | 225 Euro |
Dieselben Pauschalen gelten laut AK für Bauspardarlehen der s Bausparkasse, die ein externer Vermittler gebracht hat. Lief die Vermittlung über die s Wohnfinanzierung Beratungs GmbH, die Erste Bank, die Tiroler Sparkasse oder die Sparkasse Hainburg, gelten stattdessen die üblichen Quoten. Bemessen wird in allen Fällen am Bearbeitungsentgelt aus dem Kreditvertrag. Eine Provision, die der Vermittler eigens in Rechnung gestellt hat, ist davon zu trennen: Die AK-FAQ sagen dazu nichts, in unsere Prüfung nehmen wir sie trotzdem auf und klären zuerst, wer sie verlangt und wer sie erhalten hat. Steckt sie schon im Bearbeitungsentgelt, zählt sie nur einmal. Ob sie sich zurückholen lässt, ist damit nicht gesagt; dazu kommt es auf den Vertrag an.
Die Schwelle von 0,5 Prozent entscheidet vorweg. Nach den AK-FAQ besteht kein Anspruch aus dem Vergleich, wenn die Bearbeitungsgebühr weniger als 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme betragen hat. Diese Zahl ist eine Bedingung des Vergleichs und sagt nichts darüber aus, wie hoch die Erste Bank tatsächlich verrechnet hat.
Der Vergleich arbeitet mit Quoten und ersetzt damit keine Prüfung des einzelnen Vertrags. Wer in die unterste Stufe fällt, bekommt 35 Prozent des bezahlten Betrags angeboten; ob im konkreten Fall mehr durchzusetzen wäre, ist mit dem Angebot weder geprüft noch beantwortet. Dafür erspart die Anmeldung jede Auseinandersetzung darüber, und sie kostet nichts.
Zwei Dinge sind über die Erste Bank und die Sparkassen öffentlich nicht greifbar. Ein Preis- oder Konditionenblatt mit den Kreditentgelten haben wir auf sparkasse.at nicht gefunden; welche Sätze Ihnen damals verrechnet wurden, steht deshalb nur in Ihren eigenen Unterlagen. Dazu kommt, dass sich keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs einem Institut dieser Gruppe namentlich zuordnen lässt — der Oberste Gerichtshof veröffentlicht anonymisiert, die beklagte Bank steht dort nur mit einem Buchstaben und Sternchen.
Nicht jede Sparkasse ist beim Vergleich dabei
Der Name der Aktion legt nahe, dass alle Sparkassen mitmachen. Die Arbeiterkammer schreibt in ihren FAQ jedoch: „Einige Sparkassen nehmen am AK Vergleich nicht oder noch nicht teil.“ Wer dort einen Konsum- oder Wohnkredit abgeschlossen hat, soll sich nach dem Rat der AK trotzdem an die eigene Sparkasse wenden und die Kreditbearbeitungsentgelte zurückfordern. Die Aussendung vom 10. August 2026 nennt neben der Erste Bank 29 teilnehmende Sparkassen sowie die s Bausparkasse.
Namentlich führt die AK-FAQ beim Abruf am 9. Oktober 2026, unverändert seit dem 25. August 2026, folgende Institute an:
- Österreichweit: s Bausparkasse
- Wien, Burgenland: Erste Bank Oesterreich
- Niederösterreich: Erste Bank Oesterreich, Sparkasse NÖ Mitte West, Sparkasse Baden, Waldviertler Sparkasse, Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl, Sparkasse der Stadt Amstetten, Kremser Bank und Sparkassen, Wiener Neustädter Sparkasse, Sparkasse Poysdorf
- Oberösterreich: Sparkasse Oberösterreich, Sparkasse Ried-Haag, Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen, Sparkasse Frankenmarkt
- Salzburg: Salzburger Sparkasse, laut AK eine Marke der Erste Bank Oesterreich
- Steiermark: Steiermärkische Sparkasse, Sparkasse Mürzzuschlag, Sparkasse Pöllau, Sparkasse Voitsberg-Köflach
- Kärnten: Kärntner Sparkasse, Sparkasse Feldkirchen
- Tirol: Tiroler Sparkasse, Sparkasse Imst, Sparkasse Kitzbühel, Lienzer Sparkasse, Sparkasse Reutte
- Vorarlberg: Sparkassen Egg, Bludenz, Bregenz, Dornbirner und Feldkirch
Die Formulierung „nicht oder noch nicht“ bedeutet, dass die Liste wachsen kann; prüfen Sie sie am Tag der Anmeldung an der Quelle. Aus dem Fehlen einer Sparkasse folgt nicht, dass dieses Institut nichts erstattet — nur, dass es sich dem Vergleich bisher nicht angeschlossen hat.
Wie die Anmeldung abläuft
- Zeitraum beachten. Anträge sind laut Arbeiterkammer vom 10. August 2026 bis 31. Juli 2027 möglich. Zur Frist und dem, was danach bleibt, finden Sie mehr unter Frist 31. Juli 2027.
- Eigene Sparkasse auswählen. Der Einstieg liegt auf sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr und verlangt zuerst die Auswahl der eigenen Sparkasse; erst danach öffnet sich deren Formular. Quoten oder Fristen stehen dort nicht. In einem Antrag lassen sich laut AK bis zu fünf Kredite angeben.
- Bauspardarlehen getrennt anmelden. Die s Bausparkasse hat ein eigenes Formular unter sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr, das auf den Vergleich mit der Arbeiterkammer verweist. Dort schreibt sie, für eine Gutschrift sei der Kreditvertrag notwendig; halten Sie ihn also bereit, auch wenn das Darlehen noch läuft. Wie die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags rechtlich einzuordnen ist, steht unter Bauspar-Abschlussgebühr.
- Unterlagen je nach Fall. Bei laufenden Krediten ist laut AK grundsätzlich kein Vertrag vorzulegen; für Bauspardarlehen verlangt ihn die s Bausparkasse auf ihrem Formular, wie im Schritt davor beschrieben. Wurde der Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, braucht es den Vertrag oder eine Kopie; die ist laut ORF-Bericht gratis bei der Bank erhältlich. Wie Sie sie anfordern, steht unter Kreditunterlagen anfordern. Zur Identifikation verlangen die Banken laut AK regelmäßig eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises. Schicken Sie keine unveränderte Kopie: Die AK rät, sie gut sichtbar zu kennzeichnen, etwa handschriftlich mit Verwendungszweck und Datum.
- Auf die Bearbeitung warten. Die AK-FAQ nennen bis zu zehn Wochen. Ausbezahlt wird wahlweise als Gutschrift auf dem Kreditkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto.
Was der Vergleich nicht abdeckt
Die AK-FAQ zählen mehrere Fälle auf, in denen aus diesem Vergleich kein Anspruch besteht: eine Bearbeitungsgebühr unter 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme, eine bereits in einem Privatkonkurs abgehandelte Forderung, ein Kommerzkredit statt eines Verbraucherkredits, eine bereits abgeschlossene individuelle Vereinbarung über die Rückerstattung von Kreditspesen und eine Bearbeitungsgebühr, die individuell mit der Bank ausgehandelt wurde. Leasingverträge der s Leasing sind nach derselben Quelle ebenfalls nicht umfasst, obwohl die s Bausparkasse dabei ist.
Die Spesen für die grundbuchsfähige Löschungsquittung stecken nach Darstellung der Arbeiterkammer nicht im Vergleichsbetrag und sind gesondert geltend zu machen; die AK stellt dafür einen Musterbrief bereit. Nicht Gegenstand dieser Aktion sind laut AK außerdem die Kontoführungsgebühren für das Kreditverrechnungskonto, bei der s Bausparkasse auch das Eigenmittelbeschaffungsentgelt. Kontoführungsgebühren nehmen auch wir nicht in unsere Prüfung auf; was dazu bekannt ist, steht unter Kontoführung beim Kreditkonto. Die Spesen der Löschungsquittung und das Eigenmittelbeschaffungsentgelt sehen wir uns dagegen an: Die Aktion zahlt sie nicht, geprüft werden sie trotzdem, ohne dass damit eine Rückzahlung feststeht.
Drei Punkte, zu denen nichts veröffentlicht ist
Beim Nachlesen der AK-Seiten, der Aussendung und der beiden Formularseiten sind drei Fragen offen geblieben, die in Beratungsgesprächen regelmäßig kommen.
- Verzinsung. Ob auf den Rückerstattungsbetrag Zinsen dazukommen, sagt keine der eingesehenen Quellen. Bei anderen Instituten ist ein Zinsersatz ausdrücklich Teil des Angebots, für diesen Vergleich ist dazu nichts veröffentlicht.
- Wirkung der Annahme. Geregelt ist, dass eine frühere individuelle Vereinbarung die Teilnahme ausschließt und dass mit der Rückerstattung auch die Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen abgegolten sind. Ob die Annahme darüber hinaus weitere Ansprüche beendet, steht nirgends.
- Weg über die Filiale. Sämtliche Quellen nennen das Onlineformular; bei Schwierigkeiten damit verweist die AK an die eigene Bank. Ob ein Antrag auch auf Papier in der Filiale angenommen wird, ist nicht veröffentlicht.
Wenn Ihre Sparkasse nicht teilnimmt
Dann bleibt zunächst der direkte Weg: eine schriftliche Rückforderung an die eigene Sparkasse, mit dem Betrag aus der Kostenaufstellung und dem Datum der Zahlung. Genau dazu rät die Arbeiterkammer für Institute, die dem Vergleich nicht beigetreten sind, und stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Bleibt das ohne Ergebnis, gibt es zwei Stellen, die nichts kosten. Die Ombudsstelle des Österreichischen Sparkassenverbands (Am Belvedere 1, 1100 Wien) nimmt sich laut eigener Darstellung Beschwerden an, die eine Sparkasse nicht ausführlich genug behandelt hat, und Fällen, in denen sich jemand über Gebühren nicht ausreichend informiert fühlt. Voraussetzung ist ein vorheriger Versuch bei Betreuer oder Beschwerdestelle. Das Verfahren ist kostenlos, die Empfehlungen sind unverbindlich, und für laufende Gerichtsverfahren ist die Stelle nicht zuständig. Ausgenommen sind nach derselben Darstellung auch Fälle, in denen jemandem Gebühren und Spesen schlicht zu hoch vorkommen; ob die Stelle eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr annimmt, klärt deshalb am besten eine kurze Anfrage dort.
Daneben steht die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Telefon +43 1 505 42 98, office@bankenschlichtung.at. Sie ist für Beschwerden über jedes in Österreich nach § 1 BWG berechtigte Kreditinstitut zuständig, ausgenommen Fremdwährungskredite, und verlangt ebenfalls einen vorherigen Versuch beim Institut selbst. Die Beschwerde soll das betroffene Institut, eine kurze Schilderung und einen Lösungsvorschlag enthalten. Das Verfahren ist für beide Seiten freiwillig und kostenlos.
Wenn Sie vorher wissen möchten, was in Ihrem Vertrag tatsächlich verrechnet wurde, sehen wir uns die Unterlagen an und beziffern die Bearbeitungsentgelte und Provisionen samt Empfänger — Vertrag, Konditionenblatt, Auszahlungsbeleg, was eben da ist. Diese Durchsicht kostet nichts. Läuft für Ihre Sparkasse der AK-Vergleich und passt die Quote zu dem, was verrechnet wurde, können Sie das Formular selbstverständlich auch ohne uns ausfüllen; dafür brauchen Sie niemanden. Wer den Ordner ohnehin aufmacht, findet erfahrungsgemäß noch anderes darin, weshalb wir im selben Termin auch die übrigen Verträge durchgehen und zeigen, wo sich Fixkosten ohne Anbieterwechsel senken lassen.
Wie die Lage bei den anderen österreichischen Instituten aussieht und was der OGH seit 2025 entschieden hat, steht in der Übersicht Kreditgebühren zurückholen.