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Der AK-Vergleich mit Erste Bank und Sparkassen: Quoten, Frist und die Frage, wer mitmacht

Seit 10. August 2026 läuft bei Erste Bank und Sparkassen eine Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren. Sie geht auf eine Einigung zwischen der Arbeiterkammer und der Erste Bank zurück und läuft über ein Onlineformular der jeweiligen Sparkasse. Wie viel dabei herauskommt, hängt an einer Zahl aus Ihrem eigenen Vertrag: der Gebühr, die Sie damals tatsächlich bezahlt haben.

Worauf sich Arbeiterkammer und Erste Bank geeinigt haben

Hinter der Rückerstattung steht eine Einigung zwischen der Arbeiterkammer und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (FN 286283f, Handelsgericht Wien, Am Belvedere 1, 1100 Wien). Ein Gerichtsurteil liegt dem nicht zugrunde; die Arbeiterkammer spricht in ihrer Aussendung vom 10. August 2026 von einem Vergleich. Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der AK, wird darin so zitiert: „Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren.“

Erfasst sind laut Arbeiterkammer Konsum- und Wohnkredite mit Kreditbearbeitungsgebühr, dazu Zwischenfinanzierungen über ein Baugirokonto, Darlehen der s Bausparkasse mit Darlehensbereitstellungsgebühr und bestimmte Fremdwährungskredite. Mit der Rückerstattung abgegolten sind nach derselben Quelle auch die Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen. Zurückgegangen wird bis zu dreißig Jahre, unabhängig davon, ob der Kredit heute noch läuft.

Bei Konsumkrediten sieht der Vergleich 90 Prozent der Kreditbearbeitungsgebühr vor. Bei Wohnkrediten wird gestaffelt, und zwar nach der absoluten Höhe des Betrags, den Sie damals bezahlt haben. Die Kreditsumme ist dafür ebenso unerheblich wie das Jahr des Abschlusses.

Rückerstattung bei Wohnkrediten nach Höhe des bezahlten Bearbeitungsentgelts
Bezahltes Bearbeitungsentgelt Rückerstattung laut AK
ab 3.000 Euro80 Prozent
1.500 bis 2.999,99 Euro75 Prozent
1.000 bis 1.499,99 Euro60 Prozent
unter 1.000 Euro35 Prozent

Die Grenzen liegen bei 1.000, 1.500 und 3.000 Euro, und an jeder springt die Quote. Den genauen Betrag aus der Kostenaufstellung zu kennen, entscheidet also über die Stufe; wo er zu finden ist, steht im Ratgeber Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag finden.

Der Punkt, den fast alle Zusammenfassungen auslassen

Wurde ein Wohnkredit über einen Kreditvermittler abgeschlossen, gelten laut den FAQ der Arbeiterkammer feste Beträge statt Prozentsätzen. Die meisten Meldungen fassen das nur als Spanne „zwischen 225 und 750 Euro“ zusammen, die Zwischenstufen stehen ausschließlich in den FAQ:

Pauschalbeträge bei über einen Kreditvermittler abgeschlossenen Wohnkrediten
Bezahltes Bearbeitungsentgelt Rückerstattung bei Vermittlung
ab 3.000 Euro750 Euro
1.500 bis 2.999,99 Euro525 Euro
1.000 bis 1.499,99 Euro375 Euro
unter 1.000 Euro225 Euro

Dieselben Pauschalen gelten laut AK für Bauspardarlehen der s Bausparkasse, die ein externer Vermittler gebracht hat. Lief die Vermittlung über die s Wohnfinanzierung Beratungs GmbH, die Erste Bank, die Tiroler Sparkasse oder die Sparkasse Hainburg, gelten stattdessen die üblichen Quoten. Bemessen wird in allen Fällen am Bearbeitungsentgelt aus dem Kreditvertrag. Eine Provision, die der Vermittler eigens in Rechnung gestellt hat, ist davon zu trennen: Die AK-FAQ sagen dazu nichts, in unsere Prüfung nehmen wir sie trotzdem auf und klären zuerst, wer sie verlangt und wer sie erhalten hat. Steckt sie schon im Bearbeitungsentgelt, zählt sie nur einmal. Ob sie sich zurückholen lässt, ist damit nicht gesagt; dazu kommt es auf den Vertrag an.

Die Schwelle von 0,5 Prozent entscheidet vorweg. Nach den AK-FAQ besteht kein Anspruch aus dem Vergleich, wenn die Bearbeitungsgebühr weniger als 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme betragen hat. Diese Zahl ist eine Bedingung des Vergleichs und sagt nichts darüber aus, wie hoch die Erste Bank tatsächlich verrechnet hat.

Der Vergleich arbeitet mit Quoten und ersetzt damit keine Prüfung des einzelnen Vertrags. Wer in die unterste Stufe fällt, bekommt 35 Prozent des bezahlten Betrags angeboten; ob im konkreten Fall mehr durchzusetzen wäre, ist mit dem Angebot weder geprüft noch beantwortet. Dafür erspart die Anmeldung jede Auseinandersetzung darüber, und sie kostet nichts.

Zwei Dinge sind über die Erste Bank und die Sparkassen öffentlich nicht greifbar. Ein Preis- oder Konditionenblatt mit den Kreditentgelten haben wir auf sparkasse.at nicht gefunden; welche Sätze Ihnen damals verrechnet wurden, steht deshalb nur in Ihren eigenen Unterlagen. Dazu kommt, dass sich keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs einem Institut dieser Gruppe namentlich zuordnen lässt — der Oberste Gerichtshof veröffentlicht anonymisiert, die beklagte Bank steht dort nur mit einem Buchstaben und Sternchen.

Nicht jede Sparkasse ist beim Vergleich dabei

Der Name der Aktion legt nahe, dass alle Sparkassen mitmachen. Die Arbeiterkammer schreibt in ihren FAQ jedoch: „Einige Sparkassen nehmen am AK Vergleich nicht oder noch nicht teil.“ Wer dort einen Konsum- oder Wohnkredit abgeschlossen hat, soll sich nach dem Rat der AK trotzdem an die eigene Sparkasse wenden und die Kreditbearbeitungsentgelte zurückfordern. Die Aussendung vom 10. August 2026 nennt neben der Erste Bank 29 teilnehmende Sparkassen sowie die s Bausparkasse.

Namentlich führt die AK-FAQ beim Abruf am 9. Oktober 2026, unverändert seit dem 25. August 2026, folgende Institute an:

  • Österreichweit: s Bausparkasse
  • Wien, Burgenland: Erste Bank Oesterreich
  • Niederösterreich: Erste Bank Oesterreich, Sparkasse NÖ Mitte West, Sparkasse Baden, Waldviertler Sparkasse, Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl, Sparkasse der Stadt Amstetten, Kremser Bank und Sparkassen, Wiener Neustädter Sparkasse, Sparkasse Poysdorf
  • Oberösterreich: Sparkasse Oberösterreich, Sparkasse Ried-Haag, Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen, Sparkasse Frankenmarkt
  • Salzburg: Salzburger Sparkasse, laut AK eine Marke der Erste Bank Oesterreich
  • Steiermark: Steiermärkische Sparkasse, Sparkasse Mürzzuschlag, Sparkasse Pöllau, Sparkasse Voitsberg-Köflach
  • Kärnten: Kärntner Sparkasse, Sparkasse Feldkirchen
  • Tirol: Tiroler Sparkasse, Sparkasse Imst, Sparkasse Kitzbühel, Lienzer Sparkasse, Sparkasse Reutte
  • Vorarlberg: Sparkassen Egg, Bludenz, Bregenz, Dornbirner und Feldkirch

Die Formulierung „nicht oder noch nicht“ bedeutet, dass die Liste wachsen kann; prüfen Sie sie am Tag der Anmeldung an der Quelle. Aus dem Fehlen einer Sparkasse folgt nicht, dass dieses Institut nichts erstattet — nur, dass es sich dem Vergleich bisher nicht angeschlossen hat.

Wie die Anmeldung abläuft

  1. Zeitraum beachten. Anträge sind laut Arbeiterkammer vom 10. August 2026 bis 31. Juli 2027 möglich. Zur Frist und dem, was danach bleibt, finden Sie mehr unter Frist 31. Juli 2027.
  2. Eigene Sparkasse auswählen. Der Einstieg liegt auf sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr und verlangt zuerst die Auswahl der eigenen Sparkasse; erst danach öffnet sich deren Formular. Quoten oder Fristen stehen dort nicht. In einem Antrag lassen sich laut AK bis zu fünf Kredite angeben.
  3. Bauspardarlehen getrennt anmelden. Die s Bausparkasse hat ein eigenes Formular unter sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr, das auf den Vergleich mit der Arbeiterkammer verweist. Dort schreibt sie, für eine Gutschrift sei der Kreditvertrag notwendig; halten Sie ihn also bereit, auch wenn das Darlehen noch läuft. Wie die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags rechtlich einzuordnen ist, steht unter Bauspar-Abschlussgebühr.
  4. Unterlagen je nach Fall. Bei laufenden Krediten ist laut AK grundsätzlich kein Vertrag vorzulegen; für Bauspardarlehen verlangt ihn die s Bausparkasse auf ihrem Formular, wie im Schritt davor beschrieben. Wurde der Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, braucht es den Vertrag oder eine Kopie; die ist laut ORF-Bericht gratis bei der Bank erhältlich. Wie Sie sie anfordern, steht unter Kreditunterlagen anfordern. Zur Identifikation verlangen die Banken laut AK regelmäßig eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises. Schicken Sie keine unveränderte Kopie: Die AK rät, sie gut sichtbar zu kennzeichnen, etwa handschriftlich mit Verwendungszweck und Datum.
  5. Auf die Bearbeitung warten. Die AK-FAQ nennen bis zu zehn Wochen. Ausbezahlt wird wahlweise als Gutschrift auf dem Kreditkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto.

Was der Vergleich nicht abdeckt

Die AK-FAQ zählen mehrere Fälle auf, in denen aus diesem Vergleich kein Anspruch besteht: eine Bearbeitungsgebühr unter 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme, eine bereits in einem Privatkonkurs abgehandelte Forderung, ein Kommerzkredit statt eines Verbraucherkredits, eine bereits abgeschlossene individuelle Vereinbarung über die Rückerstattung von Kreditspesen und eine Bearbeitungsgebühr, die individuell mit der Bank ausgehandelt wurde. Leasingverträge der s Leasing sind nach derselben Quelle ebenfalls nicht umfasst, obwohl die s Bausparkasse dabei ist.

Die Spesen für die grundbuchsfähige Löschungsquittung stecken nach Darstellung der Arbeiterkammer nicht im Vergleichsbetrag und sind gesondert geltend zu machen; die AK stellt dafür einen Musterbrief bereit. Nicht Gegenstand dieser Aktion sind laut AK außerdem die Kontoführungsgebühren für das Kreditverrechnungskonto, bei der s Bausparkasse auch das Eigenmittelbeschaffungsentgelt. Kontoführungsgebühren nehmen auch wir nicht in unsere Prüfung auf; was dazu bekannt ist, steht unter Kontoführung beim Kreditkonto. Die Spesen der Löschungsquittung und das Eigenmittelbeschaffungsentgelt sehen wir uns dagegen an: Die Aktion zahlt sie nicht, geprüft werden sie trotzdem, ohne dass damit eine Rückzahlung feststeht.

Drei Punkte, zu denen nichts veröffentlicht ist

Beim Nachlesen der AK-Seiten, der Aussendung und der beiden Formularseiten sind drei Fragen offen geblieben, die in Beratungsgesprächen regelmäßig kommen.

  • Verzinsung. Ob auf den Rückerstattungsbetrag Zinsen dazukommen, sagt keine der eingesehenen Quellen. Bei anderen Instituten ist ein Zinsersatz ausdrücklich Teil des Angebots, für diesen Vergleich ist dazu nichts veröffentlicht.
  • Wirkung der Annahme. Geregelt ist, dass eine frühere individuelle Vereinbarung die Teilnahme ausschließt und dass mit der Rückerstattung auch die Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen abgegolten sind. Ob die Annahme darüber hinaus weitere Ansprüche beendet, steht nirgends.
  • Weg über die Filiale. Sämtliche Quellen nennen das Onlineformular; bei Schwierigkeiten damit verweist die AK an die eigene Bank. Ob ein Antrag auch auf Papier in der Filiale angenommen wird, ist nicht veröffentlicht.

Wenn Ihre Sparkasse nicht teilnimmt

Dann bleibt zunächst der direkte Weg: eine schriftliche Rückforderung an die eigene Sparkasse, mit dem Betrag aus der Kostenaufstellung und dem Datum der Zahlung. Genau dazu rät die Arbeiterkammer für Institute, die dem Vergleich nicht beigetreten sind, und stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Bleibt das ohne Ergebnis, gibt es zwei Stellen, die nichts kosten. Die Ombudsstelle des Österreichischen Sparkassenverbands (Am Belvedere 1, 1100 Wien) nimmt sich laut eigener Darstellung Beschwerden an, die eine Sparkasse nicht ausführlich genug behandelt hat, und Fällen, in denen sich jemand über Gebühren nicht ausreichend informiert fühlt. Voraussetzung ist ein vorheriger Versuch bei Betreuer oder Beschwerdestelle. Das Verfahren ist kostenlos, die Empfehlungen sind unverbindlich, und für laufende Gerichtsverfahren ist die Stelle nicht zuständig. Ausgenommen sind nach derselben Darstellung auch Fälle, in denen jemandem Gebühren und Spesen schlicht zu hoch vorkommen; ob die Stelle eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr annimmt, klärt deshalb am besten eine kurze Anfrage dort.

Daneben steht die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Telefon +43 1 505 42 98, office@bankenschlichtung.at. Sie ist für Beschwerden über jedes in Österreich nach § 1 BWG berechtigte Kreditinstitut zuständig, ausgenommen Fremdwährungskredite, und verlangt ebenfalls einen vorherigen Versuch beim Institut selbst. Die Beschwerde soll das betroffene Institut, eine kurze Schilderung und einen Lösungsvorschlag enthalten. Das Verfahren ist für beide Seiten freiwillig und kostenlos.

Wenn Sie vorher wissen möchten, was in Ihrem Vertrag tatsächlich verrechnet wurde, sehen wir uns die Unterlagen an und beziffern die Bearbeitungsentgelte und Provisionen samt Empfänger — Vertrag, Konditionenblatt, Auszahlungsbeleg, was eben da ist. Diese Durchsicht kostet nichts. Läuft für Ihre Sparkasse der AK-Vergleich und passt die Quote zu dem, was verrechnet wurde, können Sie das Formular selbstverständlich auch ohne uns ausfüllen; dafür brauchen Sie niemanden. Wer den Ordner ohnehin aufmacht, findet erfahrungsgemäß noch anderes darin, weshalb wir im selben Termin auch die übrigen Verträge durchgehen und zeigen, wo sich Fixkosten ohne Anbieterwechsel senken lassen.

Wie die Lage bei den anderen österreichischen Instituten aussieht und was der OGH seit 2025 entschieden hat, steht in der Übersicht Kreditgebühren zurückholen.

Was die Gerichte entschieden haben — und was nicht

Der Oberste Gerichtshof hat Kredit-Bearbeitungsgebühren nicht generell verboten. Er hat sie mit der Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 als Nebenleistung eingestuft und damit der inhaltlichen Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB geöffnet. Seither fragen die Gerichte, ob das Entgelt den tatsächlichen Aufwand der Bank grob übersteigt, gemessen an den Arbeitsstunden und einem marktüblichen Stundensatz; auf das bloße Verhältnis zum Kreditbetrag kommt es nach 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026 nicht an. So hielten Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro bei einem dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden (7 Ob 111/25m), während 20.850 Euro bei einem ähnlichen Aufwand zurückzuzahlen waren (2 Ob 52/25y). Unzulässig ist eine Gebühr außerdem dann, wenn die Klausel nicht erkennen lässt, wofür sie verlangt wird. Ob das auf einen bestimmten Vertrag zutrifft, entscheidet sich am Einzelfall.

Ob eine Gebühr als Prozentsatz oder als fixer Betrag vereinbart wurde, entscheidet für sich allein noch nichts. Ein Prozentsatz ohne Obergrenze fiel in der Verbandsklage 7 Ob 169/24i, weil er mit dem Kredit wächst, ohne dass der Aufwand der Bank mitwächst. Umgekehrt scheiterte auch ein im Vertrag fix ausgewiesener Betrag von 20.850 Euro, weil ihm nur 20 bis 23 Arbeitsstunden gegenüberstanden, während ein Bankanteil von 3.266,25 Euro bei rund elf Stunden hielt. Wer die eigene Klausel einschätzen will, sieht deshalb zuerst nach, welcher Betrag tatsächlich verrechnet wurde, und dann, ob die Bank erklärt, welche Leistung sie dafür erbringt.

  1. 6 Ob 13/16d für die Bank

    Eine einmalige Bearbeitungsgebühr neben den laufenden Zinsen, 2,5 Prozent bei Konsum- und ein Prozent bei Hypothekarkrediten.

    Der Oberste Gerichtshof hielt sie für zulässig und mit dem effektiven Jahreszinssatz für ausreichend transparent. Diese Linie galt fast ein Jahrzehnt.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  2. 7 Ob 169/24i für Kreditnehmer

    Klauselprüfung bei einem österreichweit tätigen Kreditinstitut: 1,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsentgelt bei Zuzählung, ohne Obergrenze.

    Der OGH stufte die Gebühr als Nebenleistung ein und damit als inhaltlich überprüfbar. Die geprüfte Klausel hielt der Prüfung nicht stand. Das ist die Entscheidung, die die Sache wieder geöffnet hat.

    § 879 Abs 3 ABGB

  3. 2 Ob 52/25y für Kreditnehmer

    Kredit über 695.000 Euro, dafür 20.850 Euro Bearbeitungsspesen — die Bank selbst behauptete einen Aufwand von 20 bis 23 Stunden.

    Der OGH sah den tatsächlichen Kostenaufwand grob überschritten und verpflichtete die Bank zur Rückzahlung. Dass sie einen Teil der Spesen an einen Kreditvermittler weitergegeben hatte, änderte daran nichts. Für die Zinsen aus dem Rückforderungsanspruch gilt dagegen die kurze dreijährige Frist.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 1480 ABGB

  4. 3 Ob 77/25g für die Bank

    Eine Rückforderung gegen eine Bank, die ihre Bearbeitungsgebühr von den gesondert ausgewiesenen Einmalkosten sauber getrennt hatte.

    Der OGH wies die Rückforderung ab. Die Entscheidung zeigt, dass es auf die einzelne Klausel ankommt und nicht auf die Gattung.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  5. 7 Ob 111/25m für die Bank

    Verbandsklage gegen ein österreichweit tätiges Institut. Geprüft wurde unter anderem eine Klausel mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro — ein fixer Eurobetrag, einmalig und laufzeitunabhängig.

    Diese Klausel hielt: Bei einem von der Bank dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden sah der OGH keine grobe Kostenüberschreitung. Ebenso hielt ein Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit. Andere Klauseln desselben Verfahrens blieben unzulässig.

    § 879 Abs 3 ABGB

  6. 8 Ob 141/25f geteilt

    Ein Kredit über 775.000 Euro mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 19.735 Euro. Laut Vertrag steckten darin 16.468,75 Euro Vermittlungsgebühren, den Rest behielt die Bank für ihre eigene Bearbeitung.

    Beide Revisionen zurückgewiesen, das Urteil des Oberlandesgerichts Wien bleibt: Der Bankanteil von 3.266,25 Euro hielt, weil ihm rund elf Stunden Arbeit gegenüberstanden. Die Vermittlungsgebühren muss die Bank zurückzahlen, weil sie nicht darlegte, an wen sie für welche Leistung welchen Betrag gezahlt hatte. Maßstab ist laut OGH der tatsächliche Aufwand, nicht das Verhältnis zum Kreditbetrag.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

Neun weitere Entscheidungen aus 2025 und 2026 ansehen
Weitere Entscheidungen zu Kreditnebenkosten
Aktenzahl Datum Worum es ging und wie entschieden wurde
2 Ob 92/25f Eine Pauschale von 12.150 Euro stand neben eigenen Posten für Grundbuchsprüfung und Liegenschaftsbewertung, ohne dass erkennbar war, was sie davon abdeckt. Für den OGH ein Verstoß gegen das Transparenzgebot: Wer eine Pauschale verrechnet, muss sagen, wofür. § 6 Abs 3 KSchG
8 Ob 78/25s Ein Verjährungseinwand der Bank gegen die mitgeforderten Zinsen des Rückforderungsanspruchs. Der Einwand war berechtigt, soweit die Zinsen bei Klageerhebung mehr als drei Jahre zurücklagen. Das Kapital selbst blieb davon unberührt. § 1480 ABGB
9 Ob 111/25a Eine Verbandsklage auf Abhilfe, mit der Ansprüche vieler Kreditnehmer gebündelt geltend gemacht werden sollten; die Kreditsummen reichten von rund 10.000 bis 750.000 Euro. Zurückgewiesen, weil die Gleichartigkeit der Fälle in dieser Klage nicht dargelegt war. §§ 623 ff ZPO
9 Ob 19/25x Ein Verbraucherkreditvertrag vom 10. Jänner 2005 mit 4.800 Euro Bearbeitungsspesen. Die Klausel war intransparent, das Kapital wurde samt vier Prozent Zinsen ab 2005 zugesprochen. Wichtig für die Einordnung: Die Bank hatte gegen die Zinsen keine Verjährung eingewendet, der OGH musste die Frage also nicht entscheiden. § 6 Abs 3 KSchG · § 879 Abs 3 ABGB
5 Ob 71/25i Ein Bearbeitungsentgelt von 10.650 Euro bei einem Verbraucherkredit. Unwirksam wegen Intransparenz: Die Bank legte in ihren Bedingungen nicht offen, für welche Leistungen sie das Entgelt verlangt. Rückzahlung samt vier Prozent Zinsen. § 6 Abs 3 KSchG
5 Ob 184/25g Eine Bearbeitungsgebühr von 8.300 Euro bei 415.000 Euro Kredit, verrechnet 2019. Der OGH hob beide Vorinstanzurteile auf, weil Feststellungen zu den marktüblichen Stundensätzen fehlten. Ob eine grobe Kostenüberschreitung vorliegt, ist damit eine Beweisfrage — und solche Verfahren dauern. § 879 Abs 3 ABGB
7 Ob 28/26g Kreditnehmer wollten von ihrer Rechtsschutzversicherung Deckung für einen Streit über 2.010 Euro Bearbeitungsentgelt. Keine Deckung: Der Risikoausschluss für die Finanzierung von Bauvorhaben greift auch bei Gebührenstreitigkeiten. Wer mit Rechtsschutz klagen will, sollte die Deckungszusage vorher schriftlich haben. Art 7.1.11 ARB 2014
10 Ob 30/26y Ein Kreditnehmer klagte den Kreditvermittler selbst auf Rückzahlung einer Vermittlungsprovision von 9.420 Euro, drei Prozent eines Kredits über 314.000 Euro. Die Bank hatte den Betrag verrechnet und an den Vermittler ausgezahlt. Die Klage blieb abgewiesen. Der Kreditnehmer hatte bei der Beauftragung gewusst, dass drei Prozent zusätzlich verrechnet werden; eine Intransparenz lag deshalb nicht vor. Bei Vermittlerprovisionen kommt es darauf an, wer sie verlangt hat, wofür und was vereinbart war. § 6 Abs 3 KSchG
1 Ob 99/26d Die Arbeiterkammer klagte aus abgetretenen Ansprüchen: ein hypothekarisch besichertes Darlehen über 70.678,40 Euro für einen Hausbau, mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro, einem Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit und 213 Euro für eine Löschungsquittung. Bearbeitungsspesen und Kontoführungsentgelt hielten: Die Klausel war verständlich, und den Spesen stand ein festgestellter Aufwand von rund 16 Stunden gegenüber. Zurück gab es nur die 213 Euro für die Löschungsquittung, die in dritter Instanz niemand mehr bekämpft hatte. Beklagt war laut OGH dieselbe Bank wie in 2 Ob 52/25y und 7 Ob 111/25m. § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG · § 10 Abs 1 VKrG

Wie weit können Sie zurückgehen?

Hier ist sauber zu trennen. Für die Zinsen aus einem Rückforderungsanspruch gilt die kurze dreijährige Frist des § 1480 ABGB — das hat der Oberste Gerichtshof mehrfach ausgesprochen, zuletzt am 16. Dezember 2025 in 8 Ob 78/25s, und jeweils zulasten der Kreditnehmer angewandt. Für die Gebühr selbst liegt eine solche ausdrückliche Entscheidung dagegen nicht vor: In keinem der Verfahren, die wir durchgesehen haben, ist die Rückforderung der Gebühr an der Verjährung gescheitert. Wo die Banken Verjährung einwandten, dann gegen die Zinsen, und bei einem Vertrag aus dem Jahr 2005 gar nicht. Allgemein verjähren Rückforderungsansprüche nach der Rechtsprechung grundsätzlich in dreißig Jahren ab der Zahlung; in manchen Fällen wendet der OGH aber kürzere Fristen sinngemäß an, zuletzt zusammengefasst in 10 Ob 19/26f vom 24. März 2026. Ob das für Bearbeitungsentgelte gilt, ist offen. Belastbar ist deshalb dieser Satz: Die Erstattungsaktionen von Erste Bank, BAWAG und WSK Bank reichen rund dreißig Jahre zurück, und die Arbeiterkammer nennt denselben Zeitraum. Dass ein Gericht das im Streitfall genauso sähe, ist damit nicht gesagt. Wer Ihnen dazu eine sichere Zusage macht, weiß mehr, als bisher entschieden ist.

Wo Sie in Ihren Unterlagen nachsehen

Die wenigsten Verträge nennen den Posten so, wie man ihn suchen würde. Diese fünf Stellen führen am schnellsten hin.

  1. Die Kostenaufstellung im Kreditvertrag Meist auf der zweiten oder dritten Seite, oft in kleinerer Schrift als der Rest.
  2. Das Konditionenblatt Ein eigenes Blatt, das viele Menschen für Werbematerial halten und wegwerfen.
  3. Das Europäische Standardisierte Merkblatt Bei Wohnkrediten vorgeschrieben. Dort steht die Gebühr bei den einmaligen Kosten, eine laufende Provision bei den regelmäßig anfallenden.
  4. Der Auszahlungsbeleg Der schnellste Gegencheck: Steht im Vertrag ein Kreditbetrag von 200.000 Euro, sind aber nur 197.000 Euro eingelangt, ist die Differenz meist genau dieser Posten.
  5. Die Kontoauszüge der ersten Monate Wurde die Gebühr nicht abgezogen, sondern separat abgebucht, steht sie dort als eigene Buchung.

Gesucht wird nicht nach einem Wort, sondern nach siebzehn. Diese Bezeichnungen meinen im Ergebnis dasselbe oder gehören in dieselbe Prüfung, weil es auf die Aufgabe eines Entgelts ankommt und nicht auf seinen Namen:

  • Bearbeitungsentgelt
  • Bearbeitungsspesen
  • Kreditbearbeitungsgebühr
  • Abschlussgebühr oder Vertragsabschlussentgelt des Kreditvertrags
  • Ausfertigungsgebühr
  • Kreditgebühr
  • Manipulationsgebühr
  • Bereitstellungsgebühr oder Bereitstellungsprovision
  • Eigenmittelbeschaffungsentgelt
  • Gestionsprovision
  • Vermittlungsentgelt oder Kreditvermittlerprovision
  • Erhebungsspesen, KSV- oder Bonitätsprüfgebühr
  • Vertragserrichtungs- oder Abwicklungsentgelt
  • Schätzgebühr und Bewertungskosten
  • Treuhandgebühr
  • Grundbuchsprüfung
  • Depotgebühr für Pfandurkunden

Was wir prüfen und was nicht. Wir sehen uns jedes Entgelt an, das für das Zustandekommen, die Bearbeitung oder die Abwicklung eines Kredits verlangt wurde, gleich unter welchem Namen und ob als Fixbetrag, Prozentsatz oder Staffel: die Bearbeitungsgebühr selbst, Provisionen für Bereitstellung, Gestion oder Vermittlung, bei Bauspardarlehen auch ein Eigenmittelbeschaffungsentgelt, und Einzelentgelte etwa für Erhebung, KSV- oder Bonitätsprüfung, Vertragserrichtung oder Abwicklung, für eine Löschungsquittung oder eine Restschuldbestätigung. Zu jedem Posten halten wir fest, wo er steht, wie hoch er war und wer ihn bekommen hat, denn davon hängt ab, an wen sich eine Rückforderung richten könnte. Steckt eine Vermittlerprovision schon in der Bearbeitungsgebühr, zählt sie nur einmal. Ein Posten, der in die Prüfung kommt, ist damit noch kein Anspruch: Ob sich eine Rückforderung lohnt, beurteilen wir für jeden einzeln und sagen es Ihnen offen.

Zwei Posten rechnen wir bewusst nicht ein: das laufende Kontoführungsentgelt für das Kreditkonto und Versicherungen, die gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen wurden, etwa eine Restschuldversicherung.

Sie müssen das nicht selbst auseinanderklauben. Schicken Sie uns, was Sie haben — Vertrag, Konditionenblatt, ein Kontoauszug. Wir sagen Ihnen, was an Bearbeitungsentgelten und Provisionen verrechnet wurde, wer es bekommen hat und wie aussichtsreich eine Rückforderung ist. Das Gespräch kostet nichts, auch wenn am Ende nichts zu holen ist.

Unterlagen prüfen lassen

Häufige Fragen — Erste Bank und Sparkassen

Nimmt meine Sparkasse am AK-Vergleich überhaupt teil?

Das müssen Sie eigens nachsehen. Die Arbeiterkammer schreibt in ihren FAQ: „Einige Sparkassen nehmen am AK Vergleich nicht oder noch nicht teil.“ Die namentliche Liste der teilnehmenden Institute steht auf derselben AK-Seite, nach Bundesländern geordnet, und sie kann erweitert werden. Sehen Sie deshalb am Tag der Anmeldung dort nach, statt sich auf eine ältere Aufstellung zu verlassen. Fehlt Ihre Sparkasse, rät die Arbeiterkammer, sich trotzdem an sie zu wenden und die Kreditbearbeitungsentgelte dort zurückzufordern; einen eigenen Musterbrief für nicht teilnehmende Sparkassen stellt sie dafür bereit.

Wie viel bekomme ich bei einem Wohnkredit zurück?

Das hängt an der Höhe der Gebühr, die Sie damals bezahlt haben, und nicht an der Höhe des Kredits. Die Arbeiterkammer nennt vier Stufen: ab 3.000 Euro Bearbeitungsentgelt 80 Prozent, von 1.500 bis 2.999,99 Euro 75 Prozent, von 1.000 bis 1.499,99 Euro 60 Prozent, darunter 35 Prozent. Wie viel bei Ihnen verrechnet wurde, steht in der Kostenaufstellung des Vertrags oder ergibt sich aus der Differenz zwischen Kreditbetrag und ausbezahltem Betrag.

Warum gelten bei einem Kreditvermittler andere Beträge?

Für Wohnkredite, die über einen Kreditvermittler zustande gekommen sind, sieht der Vergleich laut den AK-FAQ keine Prozentsätze vor, sondern feste Beträge: 750 Euro ab einem Bearbeitungsentgelt von 3.000 Euro, 525 Euro von 1.500 bis 2.999,99 Euro, 375 Euro von 1.000 bis 1.499,99 Euro und 225 Euro darunter. Diese Unterscheidung fehlt in den meisten Zusammenfassungen. Ob dieselben Pauschalen auch für vermittelte Konsumkredite gelten, ist in den von uns eingesehenen Quellen nicht geregelt. Bemessen werden die Pauschalen am Bearbeitungsentgelt aus dem Kreditvertrag; eine Provision, die der Vermittler eigens in Rechnung gestellt hat, ist ein eigener Posten mit eigenem Empfänger, zu dem die AK-FAQ nichts sagen.

Mein Kredit ist längst getilgt — kann ich trotzdem anmelden?

Ja. Die Arbeiterkammer hält ausdrücklich fest, dass die Rückforderung für die vergangenen dreißig Jahre möglich ist, unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde. Anders ist nur der Nachweis geregelt: Wurde der Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, ist der Kreditvertrag oder eine Kopie davon vorzulegen. Diese Kopie können Sie laut ORF-Bericht kostenlos bei Ihrer Bank anfordern.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Bei einem noch laufenden Kredit grundsätzlich keinen Kreditvertrag. In den AK-FAQ heißt es dazu, man müsse bei laufenden Krediten „grundsätzlich keinen Kredit- oder Darlehensvertrag vorlegen“. Die Ausnahme betrifft vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgte Verträge, für die der Vertrag oder eine Kopie nachzureichen ist. Für Bauspardarlehen schreibt die s Bausparkasse auf ihrer Formularseite allerdings, für eine Gutschrift sei der Kreditvertrag notwendig. Zur Identifikation verlangen die Banken laut AK regelmäßig eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises; die AK rät, sie gut sichtbar mit Verwendungszweck und Datum zu beschriften. Unabhängig davon hilft es, die eigene Kostenaufstellung zur Hand zu haben, weil Sie sonst nicht einschätzen können, ob die angebotene Quote den bezahlten Betrag trifft.

Bekomme ich zusätzlich Zinsen auf den Rückerstattungsbetrag?

Dazu ist nichts veröffentlicht. Weder die Arbeiterkammer noch das Sozialministerium noch die Aussendung vom 10. August 2026 erwähnen eine Verzinsung des Betrags, der aus diesem Vergleich ausbezahlt wird. Bei anderen Instituten ist ein Zinsersatz Teil des Angebots, was zeigt, dass so etwas möglich wäre. Für Erste Bank und Sparkassen lässt sich daraus nichts ableiten, weder in die eine noch in die andere Richtung. Wer Ihnen eine Verzinsung zusagt, stützt sich auf keine öffentliche Quelle.

Verzichte ich mit der Annahme auf weitere Ansprüche?

Zum Teil ist das geregelt. Nach den AK-FAQ sind mit der Rückerstattung auch die Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen abgegolten; wer solche Posten getrennt bezahlt hat, sollte das vor dem Absenden wissen. Außerdem steht dort der umgekehrte Fall: Wer mit der Bank bereits eine individuelle Vereinbarung über die Rückerstattung von Kreditspesen geschlossen hat, kann am AK-Vergleich nicht mehr teilnehmen. Ob die Annahme der Vergleichszahlung darüber hinaus weitere Ansprüche ausschließt, sagt keine der von uns eingesehenen Quellen. Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, lassen Sie sich die Bedingungen vor dem Absenden des Formulars von der Bank schriftlich geben.

Kann ich den Antrag auch in der Filiale stellen?

Alle Quellen, die wir gelesen haben, nennen als Antragsweg das Onlineformular der eigenen Sparkasse beziehungsweise der s Bausparkasse. Wer damit Schwierigkeiten hat, soll sich nach den AK-FAQ an die eigene Bank wenden und um Unterstützung ersuchen. Ob ein Antrag auch auf Papier in der Filiale angenommen wird, steht in keiner der Quellen. Das heißt nicht, dass es nicht ginge — es ist nur nirgends veröffentlicht. Wer kein Onlineformular ausfüllen kann oder will, fragt das am besten direkt in der eigenen Sparkasse.

Gilt der Vergleich auch für Leasing oder einen Firmenkredit?

Nein. Die AK-FAQ nennen als Ausschlussgründe unter anderem, dass „es sich um einen Kommerzkredit und nicht um einen Verbraucherkredit handelt“. Auch Leasingverträge der s Leasing sind nach derselben Quelle vom Vergleich nicht umfasst. Für einen betrieblich aufgenommenen Kredit bleibt damit nur der Weg über die allgemeine Rechtslage, und dort greifen die konsumentenschutzrechtlichen Argumente nicht in derselben Form.

Was ist mit den Spesen für die Löschungsquittung?

Die sind im Vergleich nicht enthalten. Nach Darstellung der Arbeiterkammer sind Spesen für die Ausstellung einer grundbuchsfähigen Löschungsquittung gesondert geltend zu machen; die AK stellt dafür einen eigenen Musterbrief zum Herunterladen bereit. Wenn Sie eine Liegenschaft finanziert und das Pfandrecht später löschen haben lassen, lohnt sich ein Blick in die damalige Abrechnung, bevor Sie das Onlineformular absenden.

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Quellen zu den Angaben über Erste Bank und Sparkassen

  1. Arbeiterkammer: FAQ Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten (Erste Bank, Sparkassen, s Bausparkasse) — Staffelung, Teilnehmerliste, Ausschlüsse, Unterlagen, Ausweiskopie (abgerufen 22. Oktober 2026)
  2. Arbeiterkammer: AK Erfolg — Erste Bank muss Kreditgebühren erstatten (Meldung vom 10.08.2026) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  3. AK Wien via APA-OTS, 10.08.2026: Kreditbearbeitungsgebühr — Erste Bank und Sparkassen einigen sich auf Rückerstattung (abgerufen 09. Oktober 2026)
  4. Sozialministerium, konsumentenfragen.at, 18.08.2026: Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren von Erste Bank und Sparkassen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  5. help.ORF.at, 10.08.2026: Bericht über die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren durch Erste Bank und Sparkassen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  6. Erste Bank und Sparkassen: Rückvergütung Kredit-Bearbeitungsgebühr (Formulareinstieg mit Sparkassen-Auswahl) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  7. s Bausparkasse: Rückvergütung der Kredit-Bearbeitungsgebühr (eigenes Formular) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  8. Österreichischer Sparkassenverband: Ombudsstelle (abgerufen 09. Oktober 2026)
  9. Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (abgerufen 09. Oktober 2026)
  10. Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG: Impressum (Firmenbuchdaten, Sitz, Aufsicht) (abgerufen 09. Oktober 2026)

Stand: 09. Oktober 2026. Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage in Österreich wieder und beschreibt öffentlich bekannte Angaben über Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie enthält keine Aussage darüber, ob in einem bestimmten Vertrag ein Anspruch besteht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei; wo eine anwaltliche Vertretung nötig wird, sagen wir das und stellen den Kontakt her. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung Erfolg hat, entscheidet sich an Ihrem Vertrag.

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