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Kreditgebühren bei Raiffeisen: zuständig ist die Bank, bei der Sie unterschrieben haben

Wer bei Raiffeisen einen Kredit aufgenommen hat, hat dafür bei einer von hunderten rechtlich eigenständigen Banken unterschrieben. Für eine Rückforderung von Bearbeitungsgebühren ist das der entscheidende Punkt, weil die Forderung an genau dieses Institut geht und nicht an eine Zentrale darüber. Hier steht, wie Sie herausfinden, welche Bank das ist, und was zu Raiffeisen öffentlich belegt ist.

Ein Name, hunderte Banken

Der Österreichische Raiffeisenverband beschreibt die Gruppe mit 276 selbständigen Raiffeisenbanken, acht Raiffeisenlandesbanken und dreizehn weiteren Kreditinstituten im Sektor; dazu kommt die Raiffeisen Bank International als Zentralinstitut, deren Geschäft überwiegend in Zentral- und Osteuropa liegt. Das Gruppenportal raiffeisen.at beschreibt Raiffeisen selbst als „kein zentral gesteuerter Konzern“.

Was auf dem Ortsschild wie eine Marke aussieht, ist damit ein eigener Rechtsträger mit eigener Firmenbuchnummer, eigener Bilanz und eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für eine Rückforderung von Kreditgebühren hat das handfeste Folgen:

  • Was ein Institut vereinbart, bindet die anderen nicht. Ein Vergleich einer Landesbank erstreckt sich nicht automatisch auf die Raiffeisenbank im Nachbarbezirk.
  • Ihre Forderung geht an die Bank, die im Kreditvertrag als Kreditgeberin steht, auch wenn Sie seither umgezogen sind oder Ihr Konto längst bei einer anderen Bank führen.
  • Ein Schreiben an eine Zentrale führt nicht zum Ziel, weil dort niemand über Ihren Vertrag entscheiden kann.

Was zu Raiffeisen öffentlich belegt ist — und was nicht

Die Arbeiterkammer betreibt zum Thema Kreditgebühren eine Übersichtsseite mit eigenen Beiträgen zu einzelnen Instituten: zu Erste Bank und Sparkassen, zur UniCredit Bank Austria, zur BAWAG, zu Santander und zur WSK Bank. Zu Raiffeisen steht dort beim Abruf am 9. Oktober 2026 keine Seite. Eine Volltextsuche im Presseportal APA-OTS nach Raiffeisen und Bearbeitungsgebühr liefert elf Aussendungen, deren jüngste aus dem Jahr 2015 stammt und von denen keine eine Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren zum Gegenstand hat. Auch eine Gerichtsentscheidung, die sich einer Raiffeisen-Einheit namentlich zuordnen ließe, ist uns nicht bekannt; das Rechtsinformationssystem des Bundes anonymisiert die Parteien in seinen Volltexten durchgehend.

Was aus dieser Fundlage folgt und was nicht. Dass wir zu keiner Raiffeisenbank eine veröffentlichte Rückerstattung gefunden haben, lässt keinen Schluss darauf zu, wie ein einzelnes Institut auf eine begründete Rückforderung reagiert. Es heißt lediglich, dass es kein Formular gibt, in das Sie sich eintragen könnten, und keine Anmeldefrist, die Sie drängt — Sie müssen selbst anfragen.

Eine Angabe zu Raiffeisen gibt es, und sie stammt von einem Verein, der in dieser Sache selbst Klagen organisiert. Auf der Seite seiner Kredit-Sammelaktion stand im August, eine Anmeldung mit einem Kreditvertrag der Raiffeisen Wien Niederösterreich Gruppe sei aufgrund aktueller Gespräche bis auf Weiteres nicht möglich. Beim Abruf am 9. Oktober 2026 lautet der Hinweis anders: „Aufgrund aktueller und abgeschlossener Gespräche ist eine Anmeldung mit einem Kreditvertrag bei folgenden Banken nicht mehr möglich“. Für Raiffeisen nennt der Verein dort „Alle regionalen Raiffeisen-Banken der Niederösterreich & Wien Gruppe“ mit dem 13. April 2026, für die Raiffeisen Bausparkasse dagegen ausdrücklich, dass eine Anmeldung weiterhin möglich ist. Welche Gespräche abgeschlossen sind und mit welchem Ergebnis, schreibt er nicht. Einen Vergleich, eine Zahlung oder eine Bestätigung durch eines der betroffenen Institute haben wir nicht gefunden, und wir leiten aus der Vereinsangabe auch nichts davon ab.

Den richtigen Rechtsträger finden

Bevor Sie etwas schreiben, brauchen Sie den vollständigen Firmenwortlaut Ihrer Bank. Der Marktauftritt hilft dabei nur bedingt weiter: Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG etwa ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 203160s eingetragen, sitzt am F.-W.-Raiffeisen-Platz 1 in 1020 Wien und tritt im Wiener Filialgeschäft unter der Bezeichnung Raiffeisen Wien Stadtbank auf. Wer an „Raiffeisen Wien“ schreibt, adressiert also keinen Rechtsträger.

Wo Sie nachsehen Was dort steht
Kopf- und Unterschriftenzeile des Kreditvertrags Der vollständige Firmenwortlaut samt Rechtsform, häufig ergänzt um Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
Kontoauszug des Kreditkontos Das kontoführende Institut und dessen BIC, der sich von Bank zu Bank unterscheidet
Impressum der Website Ihrer Bank Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer, Sitz, UID und die zuständigen Aufsichtsbehörden
Bankstellensuche auf raiffeisen.at Welche Raiffeisenbank für eine Adresse auftritt — als Einstieg brauchbar, für den Rechtsnamen zu ungenau

Nicht weiter führt der Weg über das Gruppenportal. Als Medieninhaberin von raiffeisen.at nennt das Impressum die Zentrale Raiffeisenwerbung, Am Stadtpark 9 in 1030 Wien. Dort sitzt niemand, der über Ihren Vertrag entscheidet.

Ein zweiter Befund gehört dazu, und er erklärt, warum Sie Ihre eigenen Unterlagen brauchen: Der Konditionenaushang für Privatkunden der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG mit Stand 20. Juli 2026 führt auf 34 Seiten Sparen, Girokonto, Karten, Zahlungsverkehr, Wertpapiere und Nebendienste an, aber kein Kapitel zu Krediten. Die einzige kreditbezogene Position ist eine Finanzamtsbestätigung um 15 Euro pro Beleg. Das ist ein Befund über ein Dokument eines Instituts und keine Aussage darüber, ob und in welcher Höhe Entgelte verrechnet wurden — welche Kreditentgelte Sie bezahlt haben, ergibt sich bei diesem Institut aus Ihrem Kreditvertrag und nicht aus dem veröffentlichten Aushang. Wo Sie in Ihren Unterlagen danach suchen, steht im Ratgeber Bearbeitungsgebühr finden; fehlt Ihnen der Vertrag, hilft Kreditunterlagen anfordern weiter.

Die Rückforderung schreiben

  1. Unterlagen zusammenlegen. Kreditvertrag mit Kostenaufstellung, Konditionenblatt, bei einem Wohnkredit das Europäische Standardisierte Merkblatt, der Auszahlungsbeleg und die Kontoauszüge der ersten Monate.
  2. Den Posten beziffern. Nennen Sie die Bezeichnung, wie sie im Vertrag steht, den Betrag in Euro und das Datum der Belastung. Ein Schreiben, das allgemein von Gebühren spricht, lässt sich leicht abtun.
  3. Richtig adressieren. Firmenwortlaut und Sitz der Bank, die im Vertrag steht, dazu Ihre Kreditkontonummer.
  4. Eine Frist setzen und den Versand belegen. Wie lang die Frist ist, bleibt Ihnen überlassen; sie muss nur so bemessen sein, dass die Bank den Akt heraussuchen und antworten kann. Wichtiger als die Länge ist der Nachweis, dass Sie es zuerst bei der Bank versucht haben — genau den verlangt die Schlichtungsstelle später.
  5. Die Antwort aufheben. Auch eine Ablehnung ist ein brauchbares Papier, weil sie den Weg zur Schlichtung öffnet und festhält, wie die Bank ihre Gebühr begründet.

Führen Sie im Schreiben jeden Posten einzeln an, auch Provisionen und Einzelentgelte, die neben der Bearbeitungsgebühr stehen, etwa für Bereitstellung, Erhebung oder Vermittlung. Bei einer Vermittlerprovision gehört dazu, wer sie verlangt und wer sie bekommen hat, denn nicht immer ist die Bank der richtige Adressat. Das laufende Kontoführungsentgelt für das Kreditkonto ist ein eigenes Thema, das wir nicht mitprüfen; was dazu bekannt ist, steht unter Kontoführung beim Kreditkonto.

Wenn keine Antwort kommt

Wie eine Beschwerde intern läuft, beschreibt jede Bank für sich. Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG nennt in ihrem Beschwerdemanagement den Weg über den Kundenberater oder dessen Vorgesetzten, die Mailbox in Mein ELBA, ein elektronisches Beschwerdeformular sowie Brief oder E-Mail an die Geschäftsleitung; lässt sich eine Beschwerde nicht binnen eines Bankarbeitstages erledigen, teilt die Bank mit, bis wann sie sich meldet. Bei einer anderen Raiffeisenbank kann der Weg abweichen, weshalb ein Blick in deren Website vor dem Schreiben lohnt. Eine gemeinsame Ombudsstelle des Raiffeisen-Sektors haben wir nicht gefunden.

Extern zuständig ist die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, erreichbar unter +43 1 505 42 98 und office@bankenschlichtung.at. Sie nimmt Beschwerden über jedes Kreditinstitut entgegen, das in Österreich zu Bankgeschäften nach § 1 BWG berechtigt ist, und damit über jede einzelne Raiffeisenbank; Fremdwährungskredite sind ausgenommen und laufen über die Schlichtung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Verfahren ist für beide Seiten „freiwillig und kostenlos“. Voraussetzung ist der vorherige Versuch, die Sache mit der Bank zu klären; ist bereits ein Gerichtsverfahren anhängig oder liegt eine rechtskräftige Entscheidung vor, wird die Beschwerde abgelehnt. Einreichen können Sie schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Kontaktformular, und die Stelle erwartet dabei Ihren Namen und Ihre Anschrift, den Namen des Instituts, eine kurze Schilderung, einen Lösungsvorschlag und die Erklärung, dass Sie es zuerst bei der Bank versucht haben. Daneben bleiben die Finanzmarktaufsicht als Aufsichtsbehörde und der Zivilrechtsweg. Vor dem Bezirksgericht müssen Sie sich erst ab einem Streitwert über 5.000 Euro anwaltlich vertreten lassen (§ 27 Abs 1 ZPO); beraten lassen sollten Sie sich vor einer Klage trotzdem, schon wegen des Kostenrisikos.

Was wir dabei übernehmen

Schicken Sie uns, was Sie haben, dann nehmen wir die verrechneten Bearbeitungsentgelte und Provisionen auf, ordnen sie dem richtigen Rechtsträger und Empfänger zu und sagen Ihnen, wie aussichtsreich eine Rückforderung aussieht und wo die Schwachstellen liegen. Die Prüfung kostet nichts, auch dann nicht, wenn am Ende nichts zu holen ist. Sollte eine Raiffeisenbank doch eine Rückerstattung ankündigen, ist die Anmeldung dort ein Formular, das Sie ohne uns ausfüllen können — wir sagen Ihnen das auch dann, wenn wir dabei nichts verdienen.

Der Kredit ist selten der einzige Fund, wenn der Ordner ohnehin offen liegt. Wie sich laufende Verträge ohne Anbieterwechsel verbilligen lassen, steht unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel. Und was die Gerichte zu Bearbeitungsgebühren entschieden haben, welche Institute eine Rückerstattung angekündigt haben und welche nicht, steht gesammelt unter Kreditgebühren zurückholen.

Was die Gerichte entschieden haben — und was nicht

Der Oberste Gerichtshof hat Kredit-Bearbeitungsgebühren nicht generell verboten. Er hat sie mit der Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 als Nebenleistung eingestuft und damit der inhaltlichen Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB geöffnet. Seither fragen die Gerichte, ob das Entgelt den tatsächlichen Aufwand der Bank grob übersteigt, gemessen an den Arbeitsstunden und einem marktüblichen Stundensatz; auf das bloße Verhältnis zum Kreditbetrag kommt es nach 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026 nicht an. So hielten Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro bei einem dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden (7 Ob 111/25m), während 20.850 Euro bei einem ähnlichen Aufwand zurückzuzahlen waren (2 Ob 52/25y). Unzulässig ist eine Gebühr außerdem dann, wenn die Klausel nicht erkennen lässt, wofür sie verlangt wird. Ob das auf einen bestimmten Vertrag zutrifft, entscheidet sich am Einzelfall.

Ob eine Gebühr als Prozentsatz oder als fixer Betrag vereinbart wurde, entscheidet für sich allein noch nichts. Ein Prozentsatz ohne Obergrenze fiel in der Verbandsklage 7 Ob 169/24i, weil er mit dem Kredit wächst, ohne dass der Aufwand der Bank mitwächst. Umgekehrt scheiterte auch ein im Vertrag fix ausgewiesener Betrag von 20.850 Euro, weil ihm nur 20 bis 23 Arbeitsstunden gegenüberstanden, während ein Bankanteil von 3.266,25 Euro bei rund elf Stunden hielt. Wer die eigene Klausel einschätzen will, sieht deshalb zuerst nach, welcher Betrag tatsächlich verrechnet wurde, und dann, ob die Bank erklärt, welche Leistung sie dafür erbringt.

  1. 6 Ob 13/16d für die Bank

    Eine einmalige Bearbeitungsgebühr neben den laufenden Zinsen, 2,5 Prozent bei Konsum- und ein Prozent bei Hypothekarkrediten.

    Der Oberste Gerichtshof hielt sie für zulässig und mit dem effektiven Jahreszinssatz für ausreichend transparent. Diese Linie galt fast ein Jahrzehnt.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  2. 7 Ob 169/24i für Kreditnehmer

    Klauselprüfung bei einem österreichweit tätigen Kreditinstitut: 1,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsentgelt bei Zuzählung, ohne Obergrenze.

    Der OGH stufte die Gebühr als Nebenleistung ein und damit als inhaltlich überprüfbar. Die geprüfte Klausel hielt der Prüfung nicht stand. Das ist die Entscheidung, die die Sache wieder geöffnet hat.

    § 879 Abs 3 ABGB

  3. 2 Ob 52/25y für Kreditnehmer

    Kredit über 695.000 Euro, dafür 20.850 Euro Bearbeitungsspesen — die Bank selbst behauptete einen Aufwand von 20 bis 23 Stunden.

    Der OGH sah den tatsächlichen Kostenaufwand grob überschritten und verpflichtete die Bank zur Rückzahlung. Dass sie einen Teil der Spesen an einen Kreditvermittler weitergegeben hatte, änderte daran nichts. Für die Zinsen aus dem Rückforderungsanspruch gilt dagegen die kurze dreijährige Frist.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 1480 ABGB

  4. 3 Ob 77/25g für die Bank

    Eine Rückforderung gegen eine Bank, die ihre Bearbeitungsgebühr von den gesondert ausgewiesenen Einmalkosten sauber getrennt hatte.

    Der OGH wies die Rückforderung ab. Die Entscheidung zeigt, dass es auf die einzelne Klausel ankommt und nicht auf die Gattung.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  5. 7 Ob 111/25m für die Bank

    Verbandsklage gegen ein österreichweit tätiges Institut. Geprüft wurde unter anderem eine Klausel mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro — ein fixer Eurobetrag, einmalig und laufzeitunabhängig.

    Diese Klausel hielt: Bei einem von der Bank dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden sah der OGH keine grobe Kostenüberschreitung. Ebenso hielt ein Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit. Andere Klauseln desselben Verfahrens blieben unzulässig.

    § 879 Abs 3 ABGB

  6. 8 Ob 141/25f geteilt

    Ein Kredit über 775.000 Euro mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 19.735 Euro. Laut Vertrag steckten darin 16.468,75 Euro Vermittlungsgebühren, den Rest behielt die Bank für ihre eigene Bearbeitung.

    Beide Revisionen zurückgewiesen, das Urteil des Oberlandesgerichts Wien bleibt: Der Bankanteil von 3.266,25 Euro hielt, weil ihm rund elf Stunden Arbeit gegenüberstanden. Die Vermittlungsgebühren muss die Bank zurückzahlen, weil sie nicht darlegte, an wen sie für welche Leistung welchen Betrag gezahlt hatte. Maßstab ist laut OGH der tatsächliche Aufwand, nicht das Verhältnis zum Kreditbetrag.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

Neun weitere Entscheidungen aus 2025 und 2026 ansehen
Weitere Entscheidungen zu Kreditnebenkosten
Aktenzahl Datum Worum es ging und wie entschieden wurde
2 Ob 92/25f Eine Pauschale von 12.150 Euro stand neben eigenen Posten für Grundbuchsprüfung und Liegenschaftsbewertung, ohne dass erkennbar war, was sie davon abdeckt. Für den OGH ein Verstoß gegen das Transparenzgebot: Wer eine Pauschale verrechnet, muss sagen, wofür. § 6 Abs 3 KSchG
8 Ob 78/25s Ein Verjährungseinwand der Bank gegen die mitgeforderten Zinsen des Rückforderungsanspruchs. Der Einwand war berechtigt, soweit die Zinsen bei Klageerhebung mehr als drei Jahre zurücklagen. Das Kapital selbst blieb davon unberührt. § 1480 ABGB
9 Ob 111/25a Eine Verbandsklage auf Abhilfe, mit der Ansprüche vieler Kreditnehmer gebündelt geltend gemacht werden sollten; die Kreditsummen reichten von rund 10.000 bis 750.000 Euro. Zurückgewiesen, weil die Gleichartigkeit der Fälle in dieser Klage nicht dargelegt war. §§ 623 ff ZPO
9 Ob 19/25x Ein Verbraucherkreditvertrag vom 10. Jänner 2005 mit 4.800 Euro Bearbeitungsspesen. Die Klausel war intransparent, das Kapital wurde samt vier Prozent Zinsen ab 2005 zugesprochen. Wichtig für die Einordnung: Die Bank hatte gegen die Zinsen keine Verjährung eingewendet, der OGH musste die Frage also nicht entscheiden. § 6 Abs 3 KSchG · § 879 Abs 3 ABGB
5 Ob 71/25i Ein Bearbeitungsentgelt von 10.650 Euro bei einem Verbraucherkredit. Unwirksam wegen Intransparenz: Die Bank legte in ihren Bedingungen nicht offen, für welche Leistungen sie das Entgelt verlangt. Rückzahlung samt vier Prozent Zinsen. § 6 Abs 3 KSchG
5 Ob 184/25g Eine Bearbeitungsgebühr von 8.300 Euro bei 415.000 Euro Kredit, verrechnet 2019. Der OGH hob beide Vorinstanzurteile auf, weil Feststellungen zu den marktüblichen Stundensätzen fehlten. Ob eine grobe Kostenüberschreitung vorliegt, ist damit eine Beweisfrage — und solche Verfahren dauern. § 879 Abs 3 ABGB
7 Ob 28/26g Kreditnehmer wollten von ihrer Rechtsschutzversicherung Deckung für einen Streit über 2.010 Euro Bearbeitungsentgelt. Keine Deckung: Der Risikoausschluss für die Finanzierung von Bauvorhaben greift auch bei Gebührenstreitigkeiten. Wer mit Rechtsschutz klagen will, sollte die Deckungszusage vorher schriftlich haben. Art 7.1.11 ARB 2014
10 Ob 30/26y Ein Kreditnehmer klagte den Kreditvermittler selbst auf Rückzahlung einer Vermittlungsprovision von 9.420 Euro, drei Prozent eines Kredits über 314.000 Euro. Die Bank hatte den Betrag verrechnet und an den Vermittler ausgezahlt. Die Klage blieb abgewiesen. Der Kreditnehmer hatte bei der Beauftragung gewusst, dass drei Prozent zusätzlich verrechnet werden; eine Intransparenz lag deshalb nicht vor. Bei Vermittlerprovisionen kommt es darauf an, wer sie verlangt hat, wofür und was vereinbart war. § 6 Abs 3 KSchG
1 Ob 99/26d Die Arbeiterkammer klagte aus abgetretenen Ansprüchen: ein hypothekarisch besichertes Darlehen über 70.678,40 Euro für einen Hausbau, mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro, einem Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit und 213 Euro für eine Löschungsquittung. Bearbeitungsspesen und Kontoführungsentgelt hielten: Die Klausel war verständlich, und den Spesen stand ein festgestellter Aufwand von rund 16 Stunden gegenüber. Zurück gab es nur die 213 Euro für die Löschungsquittung, die in dritter Instanz niemand mehr bekämpft hatte. Beklagt war laut OGH dieselbe Bank wie in 2 Ob 52/25y und 7 Ob 111/25m. § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG · § 10 Abs 1 VKrG

Wie weit können Sie zurückgehen?

Hier ist sauber zu trennen. Für die Zinsen aus einem Rückforderungsanspruch gilt die kurze dreijährige Frist des § 1480 ABGB — das hat der Oberste Gerichtshof mehrfach ausgesprochen, zuletzt am 16. Dezember 2025 in 8 Ob 78/25s, und jeweils zulasten der Kreditnehmer angewandt. Für die Gebühr selbst liegt eine solche ausdrückliche Entscheidung dagegen nicht vor: In keinem der Verfahren, die wir durchgesehen haben, ist die Rückforderung der Gebühr an der Verjährung gescheitert. Wo die Banken Verjährung einwandten, dann gegen die Zinsen, und bei einem Vertrag aus dem Jahr 2005 gar nicht. Allgemein verjähren Rückforderungsansprüche nach der Rechtsprechung grundsätzlich in dreißig Jahren ab der Zahlung; in manchen Fällen wendet der OGH aber kürzere Fristen sinngemäß an, zuletzt zusammengefasst in 10 Ob 19/26f vom 24. März 2026. Ob das für Bearbeitungsentgelte gilt, ist offen. Belastbar ist deshalb dieser Satz: Die Erstattungsaktionen von Erste Bank, BAWAG und WSK Bank reichen rund dreißig Jahre zurück, und die Arbeiterkammer nennt denselben Zeitraum. Dass ein Gericht das im Streitfall genauso sähe, ist damit nicht gesagt. Wer Ihnen dazu eine sichere Zusage macht, weiß mehr, als bisher entschieden ist.

Wo Sie in Ihren Unterlagen nachsehen

Die wenigsten Verträge nennen den Posten so, wie man ihn suchen würde. Diese fünf Stellen führen am schnellsten hin.

  1. Die Kostenaufstellung im Kreditvertrag Meist auf der zweiten oder dritten Seite, oft in kleinerer Schrift als der Rest.
  2. Das Konditionenblatt Ein eigenes Blatt, das viele Menschen für Werbematerial halten und wegwerfen.
  3. Das Europäische Standardisierte Merkblatt Bei Wohnkrediten vorgeschrieben. Dort steht die Gebühr bei den einmaligen Kosten, eine laufende Provision bei den regelmäßig anfallenden.
  4. Der Auszahlungsbeleg Der schnellste Gegencheck: Steht im Vertrag ein Kreditbetrag von 200.000 Euro, sind aber nur 197.000 Euro eingelangt, ist die Differenz meist genau dieser Posten.
  5. Die Kontoauszüge der ersten Monate Wurde die Gebühr nicht abgezogen, sondern separat abgebucht, steht sie dort als eigene Buchung.

Gesucht wird nicht nach einem Wort, sondern nach siebzehn. Diese Bezeichnungen meinen im Ergebnis dasselbe oder gehören in dieselbe Prüfung, weil es auf die Aufgabe eines Entgelts ankommt und nicht auf seinen Namen:

  • Bearbeitungsentgelt
  • Bearbeitungsspesen
  • Kreditbearbeitungsgebühr
  • Abschlussgebühr oder Vertragsabschlussentgelt des Kreditvertrags
  • Ausfertigungsgebühr
  • Kreditgebühr
  • Manipulationsgebühr
  • Bereitstellungsgebühr oder Bereitstellungsprovision
  • Eigenmittelbeschaffungsentgelt
  • Gestionsprovision
  • Vermittlungsentgelt oder Kreditvermittlerprovision
  • Erhebungsspesen, KSV- oder Bonitätsprüfgebühr
  • Vertragserrichtungs- oder Abwicklungsentgelt
  • Schätzgebühr und Bewertungskosten
  • Treuhandgebühr
  • Grundbuchsprüfung
  • Depotgebühr für Pfandurkunden

Was wir prüfen und was nicht. Wir sehen uns jedes Entgelt an, das für das Zustandekommen, die Bearbeitung oder die Abwicklung eines Kredits verlangt wurde, gleich unter welchem Namen und ob als Fixbetrag, Prozentsatz oder Staffel: die Bearbeitungsgebühr selbst, Provisionen für Bereitstellung, Gestion oder Vermittlung, bei Bauspardarlehen auch ein Eigenmittelbeschaffungsentgelt, und Einzelentgelte etwa für Erhebung, KSV- oder Bonitätsprüfung, Vertragserrichtung oder Abwicklung, für eine Löschungsquittung oder eine Restschuldbestätigung. Zu jedem Posten halten wir fest, wo er steht, wie hoch er war und wer ihn bekommen hat, denn davon hängt ab, an wen sich eine Rückforderung richten könnte. Steckt eine Vermittlerprovision schon in der Bearbeitungsgebühr, zählt sie nur einmal. Ein Posten, der in die Prüfung kommt, ist damit noch kein Anspruch: Ob sich eine Rückforderung lohnt, beurteilen wir für jeden einzeln und sagen es Ihnen offen.

Zwei Posten rechnen wir bewusst nicht ein: das laufende Kontoführungsentgelt für das Kreditkonto und Versicherungen, die gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen wurden, etwa eine Restschuldversicherung.

Sie müssen das nicht selbst auseinanderklauben. Schicken Sie uns, was Sie haben — Vertrag, Konditionenblatt, ein Kontoauszug. Wir sagen Ihnen, was an Bearbeitungsentgelten und Provisionen verrechnet wurde, wer es bekommen hat und wie aussichtsreich eine Rückforderung ist. Das Gespräch kostet nichts, auch wenn am Ende nichts zu holen ist.

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Häufige Fragen — Raiffeisen

Gibt es bei Raiffeisen eine Rückerstattungsaktion wie bei der Erste Bank?

Uns ist keine bekannt. Die Arbeiterkammer führt auf ihrer Übersicht zu Kreditgebühren eigene Beiträge zu Erste Bank und Sparkassen, zur UniCredit Bank Austria, zur BAWAG, zu Santander und zur WSK Bank; ein Beitrag zu Raiffeisen steht dort nicht (Abruf 9. Oktober 2026). Eine Volltextsuche im Presseportal APA-OTS nach Raiffeisen und Bearbeitungsgebühr liefert elf Aussendungen, von denen keine eine Rückerstattung betrifft. Daraus folgt nicht, dass diese Banken nichts zurückzahlen — nur, dass keine von ihnen eine allgemeine Aktion angekündigt hat und Sie deshalb selbst anfragen müssen.

Ich habe bei einer kleinen Raiffeisenbank am Land unterschrieben. Ist die auch gemeint?

Ja, und sie ist sogar der wichtigste Teil der Antwort. Der Österreichische Raiffeisenverband zählt 276 selbständige Raiffeisenbanken, acht Raiffeisenlandesbanken und dreizehn weitere Kreditinstitute im Sektor. Jede dieser Banken ist ein eigener Rechtsträger mit eigener Firmenbuchnummer und eigenen Geschäftsbedingungen. Ihre Forderung geht an genau jenes Institut, das damals als Kreditgeberin im Vertrag stand, unabhängig davon, wie groß es ist und wo Sie heute wohnen.

Kann ich mich an die Raiffeisen Bank International oder an raiffeisen.at wenden?

Das führt nicht weiter. Die Raiffeisen Bank International ist das Zentralinstitut der Gruppe und war nicht Ihre Vertragspartnerin. Und raiffeisen.at ist keine Bank, sondern ein Informationsportal: Als Medieninhaber nennt das Impressum die Zentrale Raiffeisenwerbung, Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Eine Rückforderung, die dort einlangt, hat keinen Adressaten mit Vertragsbezug. Schreiben Sie an das Institut, das im Kreditvertrag steht.

Woher weiß ich, wie meine Raiffeisenbank genau heißt?

Am verlässlichsten aus dem Kreditvertrag selbst: In der Kopfzeile und in der Unterschriftenzeile steht der vollständige Firmenwortlaut, oft ergänzt um Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht. Zweiter Weg ist der Kontoauszug des Kreditkontos mit dem kontoführenden Institut und dessen BIC. Wenn Sie den Namen haben, prüfen Sie ihn im Impressum der Website dieser Bank gegen. Der Marktauftritt kann vom Rechtsträger abweichen — die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG etwa tritt im Wiener Filialgeschäft als Raiffeisen Wien Stadtbank auf.

Meine Raiffeisenbank wurde inzwischen mit einer anderen verschmolzen. Wer ist zuständig?

Bei einer Verschmelzung gehen die Rechte und Pflichten der übertragenden Bank auf die aufnehmende über, Ihr Kreditvertrag also mit. Ansprechpartnerin ist damit die Bank, die heute unter dem neuen Namen firmiert. Für Ihr Schreiben ist es trotzdem sinnvoll, beide Namen zu nennen: den, der im Vertrag steht, und den heutigen. Das erspart Rückfragen, weil alte Aktenzahlen und Kontonummern in den Systemen oft noch unter der früheren Firma geführt werden.

Warum nimmt der Verbraucherschutzverein manche Raiffeisen-Verträge nicht mehr an?

Der Verein schreibt auf der Seite seiner Kredit-Sammelaktion, aufgrund aktueller und abgeschlossener Gespräche sei eine Anmeldung mit einem Kreditvertrag bei bestimmten Banken nicht mehr möglich. Für Raiffeisen nennt er „Alle regionalen Raiffeisen-Banken der Niederösterreich & Wien Gruppe“, ab 13. April 2026; Kunden der Raiffeisen Bausparkasse können sich nach seiner Angabe weiterhin anmelden. Gesperrt sind dort außerdem die Volksbanken Gruppe, Santander und seit 4. September 2026 Wüstenrot (Abruf 9. Oktober 2026). Das ist die Darstellung eines Vereins, der in dieser Sache selbst Klagen organisiert, und keine Aussage einer Bank. Welche Gespräche abgeschlossen sind und mit welchem Ergebnis, schreibt der Verein nicht, und eine Einigung hat keines der Institute veröffentlicht.

Wo steht bei Raiffeisen, was eine Bearbeitungsgebühr kostet?

Im veröffentlichten Konditionenaushang steht sie zumindest bei einem Institut nicht. Wir haben den Aushang für Privatkunden der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG mit Stand 20. Juli 2026 durchgesehen: Auf 34 Seiten behandelt er Sparen, Girokonto, Karten, Zahlungsverkehr, Wertpapiere und Nebendienste, ein Kapitel zu Krediten fehlt. Die einzige kreditbezogene Position ist eine Finanzamtsbestätigung um 15 Euro pro Beleg. Manche andere Raiffeisenbank veröffentlicht zwar eigene Aushänge zu Kreditentgelten, etwa die Raiffeisenbank Zirbenland in ihrem Schalteraushang, doch die zeigen den heutigen Stand. Was Ihre Bank damals verrechnet hat, steht deshalb in Ihrem Vertrag.

Gibt es eine Ombudsstelle des Raiffeisen-Sektors?

Eine eigene Ombudsstelle der Gruppe haben wir nicht gefunden. Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG beschreibt in ihrem Beschwerdemanagement zuerst den internen Weg über Berater, Geschäftsleitung, Beschwerdeformular oder die Mailbox in Mein ELBA und verweist als externe Stellen auf die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, auf die Schlichtung für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fremdwährungskrediten sowie auf die Finanzmarktaufsicht. Bei anderen Raiffeisenbanken sehen Sie am besten auf deren eigener Website nach.

Was kostet ein Verfahren bei der Gemeinsamen Schlichtungsstelle?

Nichts. Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in der Wiedner Hauptstraße 63 in 1045 Wien beschreibt ihr Verfahren als für beide Seiten freiwillig und kostenlos. Zuständig ist sie für jedes Kreditinstitut, das in Österreich zu Bankgeschäften nach § 1 BWG berechtigt ist, also auch für jede einzelne Raiffeisenbank; Fremdwährungskredite sind ausgenommen. Voraussetzung ist, dass Sie vorher versucht haben, die Sache mit der Bank selbst zu klären. Läuft bereits ein Gerichtsverfahren oder liegt eine rechtskräftige Entscheidung vor, wird die Beschwerde abgelehnt.

Muss ich mich beeilen?

Eine Anmeldefrist gibt es hier nicht, weil es keine Aktion gibt, zu der man sich anmelden könnte. Der 31. Juli 2027, der in Zusammenhang mit Kreditgebühren häufig genannt wird, ist der Anmeldeschluss des Vergleichs, den die Arbeiterkammer mit Erste Bank und Sparkassen ausverhandelt hat, und gilt für Raiffeisen-Verträge nicht. Was für Sie zählt, ist die Verjährung, und die läuft ab dem Tag Ihrer Zahlung. Wie weit sie reicht, ist nicht in jeder Konstellation entschieden; der Abschnitt zur Rechtslage weiter unten auf dieser Seite sagt, was dazu offen ist und wo die Gerichte bereits zulasten der Kreditnehmer entschieden haben.

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Quellen zu den Angaben über Raiffeisen

  1. Österreichischer Raiffeisenverband: „Die Raiffeisengruppe“ — Zahl der Banken, Landesbanken und Kreditinstitute (abgerufen 09. Oktober 2026)
  2. Arbeiterkammer: Übersicht „Kreditgebühren zurückholen“ — Beiträge zu Erste Bank, Bank Austria, BAWAG, Santander und WSK Bank, keiner zu Raiffeisen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  3. APA-OTS, Volltextsuche „Raiffeisen Bearbeitungsgebühr“ — 11 Aussendungen, die jüngste von 2015, keine zu einer Rückerstattung (abgerufen 09. Oktober 2026)
  4. Verbraucherschutzverein: Sammelaktion Kreditbearbeitungsgebühren — Anmeldestopp für die regionalen Raiffeisenbanken der Niederösterreich-Wien-Gruppe ab 13.04.2026, Raiffeisen Bausparkasse weiterhin offen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  5. Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft — Zuständigkeit, Voraussetzungen, Kosten (abgerufen 09. Oktober 2026)
  6. Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG: Beschwerdemanagement — interne Wege und genannte externe Stellen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  7. Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG: Impressum — Firmenwortlaut, FN 203160s, HG Wien, Sitz und Aufsicht (abgerufen 09. Oktober 2026)
  8. raiffeisen.at: Impressum des Gruppenportals — Medieninhaberin Zentrale Raiffeisenwerbung, Am Stadtpark 9, 1030 Wien (abgerufen 09. Oktober 2026)
  9. raiffeisen.at: „Meine Bank“ — Bankstellensuche und Selbstbeschreibung als Gruppe selbständiger Genossenschaften (abgerufen 09. Oktober 2026)
  10. Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG: Konditionenaushang für Privatkunden 2026, Stand 20.07.2026 (PDF, 34 Seiten) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  11. Raiffeisenbank Zirbenland: Schalteraushang mit dem Dokument „Konditionen und Entgelte im Kreditgeschäft“ (abgerufen 09. Oktober 2026)
  12. RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes: § 27 ZPO, Anwaltspflicht (abgerufen 09. Oktober 2026)

Stand: 09. Oktober 2026. Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage in Österreich wieder und beschreibt öffentlich bekannte Angaben über Raiffeisenbanken, Raiffeisenlandesbanken. Sie enthält keine Aussage darüber, ob in einem bestimmten Vertrag ein Anspruch besteht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei; wo eine anwaltliche Vertretung nötig wird, sagen wir das und stellen den Kontakt her. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung Erfolg hat, entscheidet sich an Ihrem Vertrag.

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