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Zwei Gebühren, zwei Verträge — was bei Bausparkassen zurückgefordert werden kann

In einer Bauspar-Akte liegen meist zwei Verträge: der Sparvertrag mit seiner Abschlussgebühr und, oft Jahre später, das Darlehen mit seinem Bearbeitungsentgelt. Die Rechtsprechung, um die es seit 2025 geht, betrifft die zweite dieser Gebühren, und der Vergleich der Arbeiterkammer ebenso. Von den vier österreichischen Bausparkassen hat bisher eine eine Rückerstattung veröffentlicht.

Abschlussgebühr oder Bearbeitungsentgelt — wovon hier die Rede ist

Ein Bausparvertrag ist zunächst ein Sparvertrag. Bei seinem Abschluss fällt die Abschlussgebühr an, die üblicherweise an der vereinbarten Bausparsumme bemessen wird und mit einer Kreditvergabe noch nichts zu tun hat — zu diesem Zeitpunkt ist offen, ob je ein Darlehen abgerufen wird. Erst wenn der Vertrag zuteilungsreif ist und die Bausparkasse ein Bauspardarlehen auszahlt, kommt der zweite Vertrag dazu, und mit ihm jener Posten, den die Arbeiterkammer bei der s Bausparkasse Darlehensbereitstellungsgebühr beziehungsweise Bearbeitungsentgelt nennt und der häufig als Prozentsatz der Darlehenssumme verrechnet wurde.

Die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die weiter unten stehen, betreffen ausschließlich die zweite dieser Gebühren. Eine Entscheidung über die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags ließ sich am 25. August 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes nicht finden: Die Volltextsuche in der OGH-Judikatur liefert zum Wort Abschlussgebühr genau drei Entscheidungen, und keine davon handelt vom Bausparen. Es geht um die Abschlussgebühr einer Grabpflege-Genossenschaft (9 Ob 75/10k), um ein Kontoführungsentgelt im Unternehmergeschäft (8 Ob 31/12k) und um einen Vermögensverwaltungsvertrag (1 Ob 37/14v). Die Suchen nach „Abschlussgebühr Bausparvertrag“, „Bausparvertrag Abschlussentgelt“ und „Bausparkasse Abschlussgebühr“ bleiben ohne Treffer, während dieselbe Suche nach „Bearbeitungsgebühr“ die Trefferobergrenze sprengt. Eine erneute Durchsicht am 9. Oktober 2026 brachte keine neue Entscheidung zur Abschlussgebühr eines Bausparvertrags, zur Darlehensbereitstellungsgebühr oder zum Eigenmittelbeschaffungsentgelt.

Unter anderer Schreibweise taucht die Gebühr doch einmal auf, allerdings nur am Rand. In 4 Ob 74/22v hält der Oberste Gerichtshof fest, dass das Bankwesengesetz für die Spareinlage in der Ansparphase Entgelte voraussetzt, und nennt „Abschluss- oder Zeilengebühren“ als in der Praxis bekannt. Über ihre Zulässigkeit hat er damit nicht entschieden; die Wortsuche findet die Stelle nur wegen des Bindestrichs nicht.

In der Entscheidung 8 Ob 31/12k vom 28. März 2012 referiert der OGH immerhin, dass der deutsche Bundesgerichtshof „bei Bausparplänen etwa die Abschlussgebühr als zusätzliches (Teil-)Entgelt für die Kreditgewährung“ akzeptiere. Das ist eine Aussage über die deutsche Rechtslage in einem Verfahren zu einer anderen Frage und taugt weder als Präjudiz noch als Gegenargument.

Die beiden Gebühren gehören getrennt beziffert. Wer die Abschlussgebühr des Sparvertrags mit dem Bearbeitungsentgelt des Darlehens in eine Summe wirft, bekommt eine Zahl, die zu keinem der beiden Wege passt: Der Vergleich der Arbeiterkammer deckt sie nicht ab, und die Judikatur trägt sie nicht. Getrennt aufgelistet lässt sich dagegen zu jedem Posten sagen, worauf er sich stützen könnte.

Was die s Bausparkasse erstattet und was ausdrücklich nicht

Die s Bausparkasse — Firmenwortlaut Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Am Belvedere 1 in 1100 Wien, FN 38.732i beim Handelsgericht Wien — nimmt an dem Vergleich teil, den die Arbeiterkammer mit der Erste Bank und zahlreichen Sparkassen geschlossen hat. Sie hat dafür ein eigenes Onlineformular unter sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr, getrennt vom gemeinsamen Einstieg der Sparkassen. Der Antrag ist seit 10. August 2026 möglich und läuft bis zum 31. Juli 2027; bis zu fünf Kredite lassen sich in einem Formular angeben.

Rückerstattungssätze bei Bauspardarlehen der s Bausparkasse
Fall Bezahltes Bearbeitungsentgelt Rückerstattung
Bauspardarlehen als Wohn- oder Immobilienkredit ab 3.000 Euro 80 Prozent
1.500 bis 2.999,99 Euro 75 Prozent
1.000 bis 1.499,99 Euro 60 Prozent
unter 1.000 Euro 35 Prozent
Bauspardarlehen, das als Konsumkredit gilt unabhängig von der Höhe 90 Prozent
über externe Vermittlung abgeschlossen ab 3.000 / 1.500 / 1.000 / darunter 750 / 525 / 375 / 225 Euro

Als Konsumkredit gelten laut Arbeiterkammer insbesondere Bauspardarlehen ohne hypothekarische Besicherung sowie Bauspardarlehen für Bildung und für Pflege — für sie sind 90 Prozent vorgesehen. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass die einmalige Gebühr mindestens 0,5 Prozent der Darlehenssumme ausgemacht hat; bei 0,49 Prozent besteht nach dem Vergleich kein Anspruch. Die Vermittler-Pauschalen greifen nicht, wenn die Vermittlung über die s Wohnfinanzierung Beratungs GmbH, die Erste Bank, die Tiroler Sparkasse oder die Sparkasse Hainburg lief; dann bleibt es bei den Prozentsätzen.

Ebenso klar benennt die Arbeiterkammer, was draußen bleibt. Andere bausparspezifische Entgelte sind nicht Teil des Vergleichs, und als Beispiel führt sie das Eigenmittelbeschaffungsentgelt an. Auch die laufende Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto wird nicht erstattet, und die Spesen für eine grundbuchsfähige Löschungsquittung sind gesondert geltend zu machen. Kein Anspruch aus dem Vergleich besteht außerdem bei Kommerzkrediten, bei bereits im Privatkonkurs abgehandelten Forderungen und dort, wo schon vorher eine individuelle Vereinbarung über die Rückerstattung geschlossen wurde; ausgenommen sind laut Arbeiterkammer auch Fälle, in denen die Bearbeitungsgebühr individuell mit der Bank ausgehandelt wurde. Das laufende Kontoführungsentgelt bleibt auch bei unserer eigenen Prüfung außen vor; was über diesen Posten bekannt ist, steht unter Kontoführung am Kreditkonto. Das Eigenmittelbeschaffungsentgelt und die Spesen der Löschungsquittung sehen wir uns dagegen an, auch wenn der Vergleich sie nicht abdeckt.

Einen Darlehensvertrag müssen Sie bei laufenden Darlehen laut Arbeiterkammer grundsätzlich nicht vorlegen; das Formular der s Bausparkasse vermerkt allerdings „Hierfür ist der Kreditvertrag notwendig“, legen Sie ihn also bereit, wenn Sie ihn haben. Wurde das Darlehen vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, ist der Vertrag oder eine Kopie beizulegen, die Sie nach Angabe der Arbeiterkammer kostenlos bei der Bank anfordern können — der Weg dorthin steht im Ratgeber Kreditunterlagen anfordern. Für die Identifikation halten Sie am besten eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises bereit, denn die Banken verlangen sie regelmäßig. Die Arbeiterkammer empfiehlt, keine unveränderte Kopie zu schicken, sondern sie gut sichtbar mit Verwendungszweck und Datum zu versehen. Die Bearbeitung kann bis zu zehn Wochen dauern, ausbezahlt wird wahlweise als Gutschrift auf dem Kreditkonto oder auf ein Girokonto.

Die Zwischenfinanzierung, die zweite Urkunde und die zweite Gebühr

Wer vor der Zuteilung gebaut oder gekauft hat, hat die Zeit bis dahin meist mit einem Zwischendarlehen oder einem Baugirokonto überbrückt. Beides nennt die Arbeiterkammer ausdrücklich unter den erfassten Verträgen. Praktisch bedeutet das: In der Akte liegen oft zwei Urkunden hintereinander, und bei jeder kann eine eigene Gebühr verrechnet worden sein — einmal für die Zwischenfinanzierung, ein zweites Mal bei der Umstellung auf das Bauspardarlehen. Alte Bausparunterlagen mit hervorzuholen lohnt sich schon deshalb.

Dass Zwischenfinanzierungen ihre eigenen Entgelte hatten, lässt sich am Volltext von 7 Ob 169/24i nachlesen. Neben dem Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent standen dort zwei weitere Klauseln auf dem Prüfstand: ein Entgelt für die Vertragsänderung „Zwischenfinanzierung Vertragsverlängerung“ von einem Prozent je angefangene sechs Monate sowie ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für die Zwischenfinanzierung von einem Prozent bei einer Laufzeit bis sechs Monate, zwei Prozent bis zwölf und drei Prozent bis achtzehn Monate. Der Revision der beklagten Bank gab der OGH nicht Folge. Im RIS ist die Partei anonymisiert; die Arbeiterkammer ordnet das Verfahren der BAWAG zu, also keiner Bausparkasse. Ob Zwischenfinanzierungen der Bausparkassen ähnliche Klauseln enthielten, ist damit nicht entschieden.

Wo diese Posten in den eigenen Papieren zu suchen sind, beschreibt der Ratgeber Bearbeitungsgebühr finden; die Besonderheiten des Sparvertrags sind unter Bauspar-Abschlussgebühr gesondert aufbereitet, und wie eng die Anmeldefrist tatsächlich ist, steht unter Frist 2027.

Die vier Bausparkassen: Eigentümer und Stand der Ankündigungen

Die vier österreichischen Bausparkassen im Überblick
Institut Firma, Sitz, Firmenbuch Eigentum Öffentlich bekannte Rückerstattung
s Bausparkasse Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien, FN 38.732i zu 100 Prozent Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, diese zu 100 Prozent Erste Group Bank AG Teil des AK-Vergleichs, eigenes Formular, Anmeldung bis 31.07.2027
Raiffeisen Bausparkasse nicht erhoben nicht erhoben nichts veröffentlicht gefunden; beim Verbraucherschutzverein laut dessen Angabe weiterhin anmeldbar
Wüstenrot Bausparkasse Wüstenrot AG, Alpenstraße 70, 5020 Salzburg, FN 319422p, Landesgericht Salzburg 80,433 Prozent Wüstenrot Wohnungwirtschaft eGen; daneben UniCredit Bank Austria 9,887, P.S.K. Beteiligungsverwaltung 3,696 und Oberbank 2,479 Prozent sowie weitere Kleinanteile nichts veröffentlicht gefunden; beim Verbraucherschutzverein laut dessen Angabe seit 04.09.2026 keine Anmeldung mehr
start:bausparkasse start:bausparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, FN 441019h zu 100 Prozent BAWAG P.S.K. AG nichts veröffentlicht gefunden

Zur Größenordnung: Der Bausparkassenverband bezifferte die Bausparausleihungen aller vier Institute für 2024 mit rund 20,5 Milliarden Euro und die Zahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge mit 472.148.

Für die drei Institute ohne veröffentlichte Rückerstattung gilt der Satz, der auf dieser Website überall gilt: Wir haben nichts Veröffentlichtes gefunden, und daraus folgt nicht, dass dort nichts erstattet wird. Gesucht wurde auf den Kreditkosten-Seiten der Arbeiterkammer und in der Volltextsuche von APA-OTS, zuletzt am 9. Oktober 2026; dort finden sich zum Stichwort Kreditbearbeitungsgebühr Aussendungen unter anderem der Arbeiterkammer, des Verbraucherschutzvereins und des Vereins für Konsumenteninformation, aber keine einzige von einer Bausparkasse. Bemerkenswert ist der Fall start:bausparkasse: Sie gehört zur BAWAG P.S.K., deren eigene Rückerstattung veröffentlicht war und deren Anmeldefrist am 31. März 2026 abgelaufen ist — ob diese Aktion auch Bauspardarlehen der Tochter erfasste, ist nirgends nachzulesen.

Eine Angabe Dritter gibt es zu zwei der drei Häuser. Der Verbraucherschutzverein, der eine Sammelaktion zur Kreditbearbeitungsgebühr betreibt, führt Wüstenrot und die Wüstenrot Bausparkasse seit 4. September 2026 in seiner Liste der Banken, für die eine Anmeldung „aufgrund aktueller und abgeschlossener Gespräche“ nicht mehr möglich ist. Für Kunden der Raiffeisen Bausparkasse ist die Anmeldung dort nach seiner Angabe weiterhin möglich. Welches Ergebnis die Gespräche hatten, schreibt der Verein nicht; eine Rückerstattung durch Wüstenrot lässt sich daraus nicht ablesen.

Höchstgerichtliche Verbandsklagen gegen Bausparkassen gibt es; um die Abschlussgebühr oder das Bearbeitungsentgelt des Darlehens ging es darin aber nicht. In 4 Ob 74/22v vom 17. Oktober 2023 griff die Arbeiterkammer zehn Klauseln der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft und die Kündigung von rund 1.700 lange zuteilungsreifen Verträgen an. Ein jährliches Kontoführungsentgelt von 11,28 Euro, ab Gewährung des Darlehens 40 Euro, hielt dort der Prüfung stand; zur Abschlussgebühr findet sich nur die oben beschriebene Randbemerkung. In 8 Ob 125/21x vom 25. Jänner 2022 fielen gegenüber einer im RIS anonymisierten Bausparkasse unter anderem eine Klausel zum Kontoführungsbeitrag und eine zu einem Verwaltungskostenbeitrag von einem halben Prozent der Vertragssumme, beide wegen Intransparenz; beim Verwaltungskostenbeitrag kam nach dem Gerichtshof schon sein Charakter als Vertragsstrafe nicht klar zum Ausdruck.

Wenn keine Aktion läuft: Beschwerde, Schlichtung, Beratung

Ohne veröffentlichte Aktion beginnt der Weg mit einem Schreiben an die Bausparkasse, in dem der Posten benannt, beziffert und mit einer Frist zurückgefordert wird. Bleibt es erfolglos, steht die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft offen, Wiedner Hauptstraße 63 in 1045 Wien, erreichbar unter office@bankenschlichtung.at und +43 1 505 42 98. Das Verfahren ist für beide Seiten kostenlos und freiwillig und setzt voraus, dass Sie zuvor selbst versucht haben, mit dem Institut eine Lösung zu finden; Fremdwährungskredite sind ausgenommen. Die Schlichtungsstelle nennt Bausparkassen nicht eigens, erklärt sich aber für jedes Kreditinstitut zuständig, das nach § 1 BWG zu Bankgeschäften berechtigt ist — und genau als solches führt sich etwa die s Bausparkasse in ihrem Impressum. Daneben hat jedes Haus seine eigene Beschwerdestelle, die start:bausparkasse etwa unter dem Menüpunkt Beschwerdemanagement. Die Arbeiterkammer berät in jedem Bundesland kostenlos.

Wenn Sie möchten, sehen wir uns Ihre Unterlagen vorher an. Unsere Prüfung gilt dem Darlehen und einer Zwischenfinanzierung: Wir nehmen auf, welche Bearbeitungsentgelte, Bereitstellungsgebühren und Provisionen dort verrechnet wurden, auch die eines Vermittlers, halten fest, wer sie bekommen hat, und sagen Ihnen, was davon in eine laufende Aktion fällt und was nicht. Das Eigenmittelbeschaffungsentgelt und Einzelentgelte wie die Spesen einer Löschungsquittung gehören ebenfalls dazu, ohne dass damit schon feststeht, dass sie zurückzuholen sind. Die Abschlussgebühr des Sparvertrags nehmen wir nicht in unsere Prüfung auf, laufende Konto- und Kontoführungsentgelte ebenso wenig. Wer bei der s Bausparkasse ohnehin anmelden will, kann das jederzeit selbst tun — das Formular ist öffentlich, und niemand muss uns dafür einschalten.

Die Übersicht über alle Institute steht unter Kreditgebühren zurückholen. Wenn der Ordner ohnehin offen ist, lohnt der Blick auf die übrigen Verträge: Fixkosten ohne Anbieterwechsel zu senken folgt derselben Mechanik wie hier — ein Posten läuft jahrelang mit, weil niemand nachfragt.

Was die Gerichte entschieden haben — und was nicht

Der Oberste Gerichtshof hat Kredit-Bearbeitungsgebühren nicht generell verboten. Er hat sie mit der Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 als Nebenleistung eingestuft und damit der inhaltlichen Kontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB geöffnet. Seither fragen die Gerichte, ob das Entgelt den tatsächlichen Aufwand der Bank grob übersteigt, gemessen an den Arbeitsstunden und einem marktüblichen Stundensatz; auf das bloße Verhältnis zum Kreditbetrag kommt es nach 8 Ob 141/25f vom 24. Juni 2026 nicht an. So hielten Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro bei einem dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden (7 Ob 111/25m), während 20.850 Euro bei einem ähnlichen Aufwand zurückzuzahlen waren (2 Ob 52/25y). Unzulässig ist eine Gebühr außerdem dann, wenn die Klausel nicht erkennen lässt, wofür sie verlangt wird. Ob das auf einen bestimmten Vertrag zutrifft, entscheidet sich am Einzelfall.

Ob eine Gebühr als Prozentsatz oder als fixer Betrag vereinbart wurde, entscheidet für sich allein noch nichts. Ein Prozentsatz ohne Obergrenze fiel in der Verbandsklage 7 Ob 169/24i, weil er mit dem Kredit wächst, ohne dass der Aufwand der Bank mitwächst. Umgekehrt scheiterte auch ein im Vertrag fix ausgewiesener Betrag von 20.850 Euro, weil ihm nur 20 bis 23 Arbeitsstunden gegenüberstanden, während ein Bankanteil von 3.266,25 Euro bei rund elf Stunden hielt. Wer die eigene Klausel einschätzen will, sieht deshalb zuerst nach, welcher Betrag tatsächlich verrechnet wurde, und dann, ob die Bank erklärt, welche Leistung sie dafür erbringt.

  1. 6 Ob 13/16d für die Bank

    Eine einmalige Bearbeitungsgebühr neben den laufenden Zinsen, 2,5 Prozent bei Konsum- und ein Prozent bei Hypothekarkrediten.

    Der Oberste Gerichtshof hielt sie für zulässig und mit dem effektiven Jahreszinssatz für ausreichend transparent. Diese Linie galt fast ein Jahrzehnt.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  2. 7 Ob 169/24i für Kreditnehmer

    Klauselprüfung bei einem österreichweit tätigen Kreditinstitut: 1,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsentgelt bei Zuzählung, ohne Obergrenze.

    Der OGH stufte die Gebühr als Nebenleistung ein und damit als inhaltlich überprüfbar. Die geprüfte Klausel hielt der Prüfung nicht stand. Das ist die Entscheidung, die die Sache wieder geöffnet hat.

    § 879 Abs 3 ABGB

  3. 2 Ob 52/25y für Kreditnehmer

    Kredit über 695.000 Euro, dafür 20.850 Euro Bearbeitungsspesen — die Bank selbst behauptete einen Aufwand von 20 bis 23 Stunden.

    Der OGH sah den tatsächlichen Kostenaufwand grob überschritten und verpflichtete die Bank zur Rückzahlung. Dass sie einen Teil der Spesen an einen Kreditvermittler weitergegeben hatte, änderte daran nichts. Für die Zinsen aus dem Rückforderungsanspruch gilt dagegen die kurze dreijährige Frist.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 1480 ABGB

  4. 3 Ob 77/25g für die Bank

    Eine Rückforderung gegen eine Bank, die ihre Bearbeitungsgebühr von den gesondert ausgewiesenen Einmalkosten sauber getrennt hatte.

    Der OGH wies die Rückforderung ab. Die Entscheidung zeigt, dass es auf die einzelne Klausel ankommt und nicht auf die Gattung.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

  5. 7 Ob 111/25m für die Bank

    Verbandsklage gegen ein österreichweit tätiges Institut. Geprüft wurde unter anderem eine Klausel mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro — ein fixer Eurobetrag, einmalig und laufzeitunabhängig.

    Diese Klausel hielt: Bei einem von der Bank dargelegten Aufwand von 20 bis 23 Stunden sah der OGH keine grobe Kostenüberschreitung. Ebenso hielt ein Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit. Andere Klauseln desselben Verfahrens blieben unzulässig.

    § 879 Abs 3 ABGB

  6. 8 Ob 141/25f geteilt

    Ein Kredit über 775.000 Euro mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 19.735 Euro. Laut Vertrag steckten darin 16.468,75 Euro Vermittlungsgebühren, den Rest behielt die Bank für ihre eigene Bearbeitung.

    Beide Revisionen zurückgewiesen, das Urteil des Oberlandesgerichts Wien bleibt: Der Bankanteil von 3.266,25 Euro hielt, weil ihm rund elf Stunden Arbeit gegenüberstanden. Die Vermittlungsgebühren muss die Bank zurückzahlen, weil sie nicht darlegte, an wen sie für welche Leistung welchen Betrag gezahlt hatte. Maßstab ist laut OGH der tatsächliche Aufwand, nicht das Verhältnis zum Kreditbetrag.

    § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG

Neun weitere Entscheidungen aus 2025 und 2026 ansehen
Weitere Entscheidungen zu Kreditnebenkosten
Aktenzahl Datum Worum es ging und wie entschieden wurde
2 Ob 92/25f Eine Pauschale von 12.150 Euro stand neben eigenen Posten für Grundbuchsprüfung und Liegenschaftsbewertung, ohne dass erkennbar war, was sie davon abdeckt. Für den OGH ein Verstoß gegen das Transparenzgebot: Wer eine Pauschale verrechnet, muss sagen, wofür. § 6 Abs 3 KSchG
8 Ob 78/25s Ein Verjährungseinwand der Bank gegen die mitgeforderten Zinsen des Rückforderungsanspruchs. Der Einwand war berechtigt, soweit die Zinsen bei Klageerhebung mehr als drei Jahre zurücklagen. Das Kapital selbst blieb davon unberührt. § 1480 ABGB
9 Ob 111/25a Eine Verbandsklage auf Abhilfe, mit der Ansprüche vieler Kreditnehmer gebündelt geltend gemacht werden sollten; die Kreditsummen reichten von rund 10.000 bis 750.000 Euro. Zurückgewiesen, weil die Gleichartigkeit der Fälle in dieser Klage nicht dargelegt war. §§ 623 ff ZPO
9 Ob 19/25x Ein Verbraucherkreditvertrag vom 10. Jänner 2005 mit 4.800 Euro Bearbeitungsspesen. Die Klausel war intransparent, das Kapital wurde samt vier Prozent Zinsen ab 2005 zugesprochen. Wichtig für die Einordnung: Die Bank hatte gegen die Zinsen keine Verjährung eingewendet, der OGH musste die Frage also nicht entscheiden. § 6 Abs 3 KSchG · § 879 Abs 3 ABGB
5 Ob 71/25i Ein Bearbeitungsentgelt von 10.650 Euro bei einem Verbraucherkredit. Unwirksam wegen Intransparenz: Die Bank legte in ihren Bedingungen nicht offen, für welche Leistungen sie das Entgelt verlangt. Rückzahlung samt vier Prozent Zinsen. § 6 Abs 3 KSchG
5 Ob 184/25g Eine Bearbeitungsgebühr von 8.300 Euro bei 415.000 Euro Kredit, verrechnet 2019. Der OGH hob beide Vorinstanzurteile auf, weil Feststellungen zu den marktüblichen Stundensätzen fehlten. Ob eine grobe Kostenüberschreitung vorliegt, ist damit eine Beweisfrage — und solche Verfahren dauern. § 879 Abs 3 ABGB
7 Ob 28/26g Kreditnehmer wollten von ihrer Rechtsschutzversicherung Deckung für einen Streit über 2.010 Euro Bearbeitungsentgelt. Keine Deckung: Der Risikoausschluss für die Finanzierung von Bauvorhaben greift auch bei Gebührenstreitigkeiten. Wer mit Rechtsschutz klagen will, sollte die Deckungszusage vorher schriftlich haben. Art 7.1.11 ARB 2014
10 Ob 30/26y Ein Kreditnehmer klagte den Kreditvermittler selbst auf Rückzahlung einer Vermittlungsprovision von 9.420 Euro, drei Prozent eines Kredits über 314.000 Euro. Die Bank hatte den Betrag verrechnet und an den Vermittler ausgezahlt. Die Klage blieb abgewiesen. Der Kreditnehmer hatte bei der Beauftragung gewusst, dass drei Prozent zusätzlich verrechnet werden; eine Intransparenz lag deshalb nicht vor. Bei Vermittlerprovisionen kommt es darauf an, wer sie verlangt hat, wofür und was vereinbart war. § 6 Abs 3 KSchG
1 Ob 99/26d Die Arbeiterkammer klagte aus abgetretenen Ansprüchen: ein hypothekarisch besichertes Darlehen über 70.678,40 Euro für einen Hausbau, mit Bearbeitungsspesen von 999,95 Euro, einem Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit und 213 Euro für eine Löschungsquittung. Bearbeitungsspesen und Kontoführungsentgelt hielten: Die Klausel war verständlich, und den Spesen stand ein festgestellter Aufwand von rund 16 Stunden gegenüber. Zurück gab es nur die 213 Euro für die Löschungsquittung, die in dritter Instanz niemand mehr bekämpft hatte. Beklagt war laut OGH dieselbe Bank wie in 2 Ob 52/25y und 7 Ob 111/25m. § 879 Abs 3 ABGB · § 6 Abs 3 KSchG · § 10 Abs 1 VKrG

Wie weit können Sie zurückgehen?

Hier ist sauber zu trennen. Für die Zinsen aus einem Rückforderungsanspruch gilt die kurze dreijährige Frist des § 1480 ABGB — das hat der Oberste Gerichtshof mehrfach ausgesprochen, zuletzt am 16. Dezember 2025 in 8 Ob 78/25s, und jeweils zulasten der Kreditnehmer angewandt. Für die Gebühr selbst liegt eine solche ausdrückliche Entscheidung dagegen nicht vor: In keinem der Verfahren, die wir durchgesehen haben, ist die Rückforderung der Gebühr an der Verjährung gescheitert. Wo die Banken Verjährung einwandten, dann gegen die Zinsen, und bei einem Vertrag aus dem Jahr 2005 gar nicht. Allgemein verjähren Rückforderungsansprüche nach der Rechtsprechung grundsätzlich in dreißig Jahren ab der Zahlung; in manchen Fällen wendet der OGH aber kürzere Fristen sinngemäß an, zuletzt zusammengefasst in 10 Ob 19/26f vom 24. März 2026. Ob das für Bearbeitungsentgelte gilt, ist offen. Belastbar ist deshalb dieser Satz: Die Erstattungsaktionen von Erste Bank, BAWAG und WSK Bank reichen rund dreißig Jahre zurück, und die Arbeiterkammer nennt denselben Zeitraum. Dass ein Gericht das im Streitfall genauso sähe, ist damit nicht gesagt. Wer Ihnen dazu eine sichere Zusage macht, weiß mehr, als bisher entschieden ist.

Wo Sie in Ihren Unterlagen nachsehen

Die wenigsten Verträge nennen den Posten so, wie man ihn suchen würde. Diese fünf Stellen führen am schnellsten hin.

  1. Die Kostenaufstellung im Kreditvertrag Meist auf der zweiten oder dritten Seite, oft in kleinerer Schrift als der Rest.
  2. Das Konditionenblatt Ein eigenes Blatt, das viele Menschen für Werbematerial halten und wegwerfen.
  3. Das Europäische Standardisierte Merkblatt Bei Wohnkrediten vorgeschrieben. Dort steht die Gebühr bei den einmaligen Kosten, eine laufende Provision bei den regelmäßig anfallenden.
  4. Der Auszahlungsbeleg Der schnellste Gegencheck: Steht im Vertrag ein Kreditbetrag von 200.000 Euro, sind aber nur 197.000 Euro eingelangt, ist die Differenz meist genau dieser Posten.
  5. Die Kontoauszüge der ersten Monate Wurde die Gebühr nicht abgezogen, sondern separat abgebucht, steht sie dort als eigene Buchung.

Gesucht wird nicht nach einem Wort, sondern nach siebzehn. Diese Bezeichnungen meinen im Ergebnis dasselbe oder gehören in dieselbe Prüfung, weil es auf die Aufgabe eines Entgelts ankommt und nicht auf seinen Namen:

  • Bearbeitungsentgelt
  • Bearbeitungsspesen
  • Kreditbearbeitungsgebühr
  • Abschlussgebühr oder Vertragsabschlussentgelt des Kreditvertrags
  • Ausfertigungsgebühr
  • Kreditgebühr
  • Manipulationsgebühr
  • Bereitstellungsgebühr oder Bereitstellungsprovision
  • Eigenmittelbeschaffungsentgelt
  • Gestionsprovision
  • Vermittlungsentgelt oder Kreditvermittlerprovision
  • Erhebungsspesen, KSV- oder Bonitätsprüfgebühr
  • Vertragserrichtungs- oder Abwicklungsentgelt
  • Schätzgebühr und Bewertungskosten
  • Treuhandgebühr
  • Grundbuchsprüfung
  • Depotgebühr für Pfandurkunden

Was wir prüfen und was nicht. Wir sehen uns jedes Entgelt an, das für das Zustandekommen, die Bearbeitung oder die Abwicklung eines Kredits verlangt wurde, gleich unter welchem Namen und ob als Fixbetrag, Prozentsatz oder Staffel: die Bearbeitungsgebühr selbst, Provisionen für Bereitstellung, Gestion oder Vermittlung, bei Bauspardarlehen auch ein Eigenmittelbeschaffungsentgelt, und Einzelentgelte etwa für Erhebung, KSV- oder Bonitätsprüfung, Vertragserrichtung oder Abwicklung, für eine Löschungsquittung oder eine Restschuldbestätigung. Zu jedem Posten halten wir fest, wo er steht, wie hoch er war und wer ihn bekommen hat, denn davon hängt ab, an wen sich eine Rückforderung richten könnte. Steckt eine Vermittlerprovision schon in der Bearbeitungsgebühr, zählt sie nur einmal. Ein Posten, der in die Prüfung kommt, ist damit noch kein Anspruch: Ob sich eine Rückforderung lohnt, beurteilen wir für jeden einzeln und sagen es Ihnen offen.

Zwei Posten rechnen wir bewusst nicht ein: das laufende Kontoführungsentgelt für das Kreditkonto und Versicherungen, die gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen wurden, etwa eine Restschuldversicherung.

Sie müssen das nicht selbst auseinanderklauben. Schicken Sie uns, was Sie haben — Vertrag, Konditionenblatt, ein Kontoauszug. Wir sagen Ihnen, was an Bearbeitungsentgelten und Provisionen verrechnet wurde, wer es bekommen hat und wie aussichtsreich eine Rückforderung ist. Das Gespräch kostet nichts, auch wenn am Ende nichts zu holen ist.

Unterlagen prüfen lassen

Häufige Fragen — Bausparkassen

Ist die Abschlussgebühr meines Bausparvertrags von der Rückerstattung erfasst?

Nach der Darstellung der Arbeiterkammer setzt der Vergleich bei der Gebühr an, die beim Abschluss eines Kredit- oder Darlehensvertrags bezahlt wurde. Bei der s Bausparkasse ist das die Darlehensbereitstellungsgebühr beziehungsweise das Bearbeitungsentgelt für das Bauspardarlehen. Die übrigen bausparspezifischen Entgelte hält die Arbeiterkammer ausdrücklich für nicht umfasst und nennt dafür das Eigenmittelbeschaffungsentgelt als Beispiel. Die Abschlussgebühr des Sparvertrags nennt die FAQ nicht namentlich. Wir lesen sie als eines dieser bausparspezifischen Entgelte, weil sie beim Sparvertrag anfällt und nicht beim Darlehen; über den Vergleich ist sie deshalb nicht zu erwarten. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über ihre Zulässigkeit haben wir nicht gefunden. Was sonst über diese Gebühr bekannt ist, steht im Ratgeber zur Bauspar-Abschlussgebühr.

Was ist eine Darlehensbereitstellungsgebühr?

So heißt bei Bauspardarlehen jener Posten, der anderswo Bearbeitungsentgelt genannt wird. Er wird nach Angaben der Arbeiterkammer bei Vertragsabschluss verrechnet und häufig als Prozentsatz der Darlehenssumme bemessen. Für die Rückerstattung macht die Bezeichnung keinen Unterschied: Die Arbeiterkammer führt Darlehensbereitstellungsgebühr und Bearbeitungsentgelt in derselben Zeile und wendet dieselben Stufen an. Was im eigenen Vertrag steht, findet sich meist in der Kostenaufstellung oder im Darlehensanbot, gelegentlich auch nur als Differenz zwischen zugesagter und ausbezahlter Darlehenssumme.

Mein Bauspardarlehen war nicht im Grundbuch besichert. Welche Quote gilt dann?

Die Arbeiterkammer rechnet bestimmte Bauspardarlehen ausdrücklich den Konsumkrediten zu, darunter Darlehen ohne hypothekarische Besicherung sowie Bauspardarlehen für Bildung und für Pflege. Für Konsumkredite sieht der Vergleich 90 Prozent der Bearbeitungsgebühr vor, unabhängig von deren Höhe. Bei grundbücherlich besicherten Darlehen und bei Darlehen, die dem Erwerb oder Erhalt von Eigentum an einer Immobilie dienten, gilt dagegen die Staffel von 35 bis 80 Prozent. Welche Grundlage auf Ihr Darlehen anzuwenden ist, geht aus dem Vertrag und den vorvertraglichen Informationen hervor.

Das Bauspardarlehen kam über einen Vermittler zustande. Ändert das etwas?

Ja, und zwar deutlich. War eine externe Kreditvermittlung eingebunden, sieht der Vergleich statt der Prozentsätze Pauschalbeträge vor: 750 Euro ab einem Bearbeitungsentgelt von 3.000 Euro, 525 Euro bei 1.500 bis 2.999,99 Euro, 375 Euro bei 1.000 bis 1.499,99 Euro und 225 Euro darunter. Eine Ausnahme nennt die Arbeiterkammer für Vermittlungen durch die s Wohnfinanzierung Beratungs GmbH, die Erste Bank, die Tiroler Sparkasse und die Sparkasse Hainburg; in diesen Fällen bleibt es bei den regulären Sätzen von 35 bis 80 Prozent. Zur Provision, die der Vermittler selbst bekommen hat, sagt die Arbeiterkammer in diesen Antworten nichts. Sie ist ein eigener Posten mit eigenem Empfänger, den wir in unsere Prüfung aufnehmen, ohne dass damit schon feststeht, dass er zurückzuholen ist.

Was ist das Eigenmittelbeschaffungsentgelt und warum bleibt es draußen?

Es ist eines jener Entgelte, die es nur im Bauspargeschäft gibt, und die Arbeiterkammer führt es als Beispiel für die bausparspezifischen Posten an, die vom Vergleich nicht umfasst sind. Einen Grund nennt sie dafür nicht. Ausgenommen bleibt nach derselben Quelle auch die laufende Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto. Dass ein Entgelt außerhalb des Vergleichs steht, sagt nichts darüber, ob es zulässig verrechnet wurde — es heißt nur, dass dieser eine Weg dafür nicht offensteht. In unsere eigene Prüfung nehmen wir das Eigenmittelbeschaffungsentgelt deshalb trotzdem auf; ob es sich zurückholen lässt, ist damit nicht gesagt.

Mein Bauspardarlehen ist seit Jahren abbezahlt. Brauche ich den alten Vertrag?

Das hängt am Tilgungsdatum. Bei laufenden Verträgen müssen Sie laut Arbeiterkammer grundsätzlich keinen Kredit- oder Darlehensvertrag vorlegen; das Formular der s Bausparkasse vermerkt allerdings „Hierfür ist der Kreditvertrag notwendig“, legen Sie ihn also bereit, wenn Sie ihn haben. Wurde das Darlehen vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, ist der Vertrag oder eine Kopie davon vorzulegen. Haben Sie ihn nicht mehr, können Sie laut Arbeiterkammer bei Ihrer Bank kostenlos eine Kopie anfordern. Zur Identifikation verlangen die Banken außerdem regelmäßig eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises; die Arbeiterkammer rät, sie gut sichtbar mit Verwendungszweck und Datum zu beschriften. Erfasst sind Verträge der vergangenen dreißig Jahre, unabhängig davon, ob das Darlehen noch läuft. Wie ein solches Ersuchen aussieht, steht im Ratgeber zum Anfordern von Kreditunterlagen.

Ich habe bei Raiffeisen Bausparkasse, Wüstenrot oder start:bausparkasse unterschrieben.

Zu diesen drei Instituten haben wir keine öffentlich angekündigte Rückerstattung gefunden — weder auf den Seiten der Arbeiterkammer noch in der Volltextsuche von APA-OTS, Stand 9. Oktober 2026. Daraus folgt nicht, dass dort nichts erstattet wird; es heißt nur, dass nichts angekündigt ist. Der Verbraucherschutzverein, der eine eigene Sammelaktion betreibt, nimmt nach seiner Angabe seit 4. September 2026 „aufgrund aktueller und abgeschlossener Gespräche“ keine Anmeldungen mit Verträgen von Wüstenrot und der Wüstenrot Bausparkasse mehr an; was diese Gespräche ergeben haben, sagt er nicht. Für Kunden der Raiffeisen Bausparkasse ist die Anmeldung dort laut Verein weiterhin möglich. Der übliche Weg beginnt mit einem bezifferten Schreiben an die Bausparkasse. Bleibt es erfolglos, steht die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft offen, und die Arbeiterkammer berät in jedem Bundesland kostenlos.

Zählt eine Zwischenfinanzierung mit?

Die Arbeiterkammer nennt Zwischenfinanzierungen und Baugirokonten ausdrücklich unter den erfassten Verträgen. Praktisch wichtig ist das deshalb, weil bei einem Bauspardarlehen oft zwei Urkunden hintereinander unterschrieben wurden: zuerst das Zwischendarlehen bis zur Zuteilung, danach das eigentliche Bauspardarlehen. Wurde bei beiden ein Bearbeitungsentgelt verrechnet, sind es auch zwei Posten. In der Verbandsklage 7 Ob 169/24i, die die Arbeiterkammer der BAWAG zuordnet, standen daneben eigene Klauseln für die Verlängerung einer Zwischenfinanzierung auf dem Prüfstand; die Revision der Bank blieb erfolglos.

Was ist mit dem Kontoführungsentgelt auf dem Darlehenskonto?

Das ist ein eigener Posten und vom Vergleich nach Angabe der Arbeiterkammer nicht umfasst. In unsere Prüfung der Bearbeitungsentgelte rechnen wir das Kontoführungsentgelt ebenfalls nicht ein; es bleibt ein eigenes Thema, und was dazu bekannt ist, steht im Ratgeber zur Kontoführung am Kreditkonto. Anders die Spesen einer grundbuchsfähigen Löschungsquittung: Sie sind laut Arbeiterkammer ebenfalls nicht im Vergleich enthalten, sondern gesondert geltend zu machen, und wir nehmen sie in unsere Prüfung auf, ohne dass damit eine Rückzahlung feststeht.

Wie lange dauert die Bearbeitung, und wohin kommt das Geld?

Die Arbeiterkammer gibt für die Bearbeitung eines Antrags bis zu zehn Wochen an. Danach erhalten Sie eine Benachrichtigung mit dem Ergebnis; bei einer Ablehnung nennt die Bank auch den Grund. Sie können im Formular wählen, ob der Betrag dem Kreditkonto gutgeschrieben oder auf ein Girokonto überwiesen wird. Pro Antrag lassen sich bis zu fünf Kredite angeben, für weitere ist das Formular noch einmal auszufüllen. Auch Erbinnen und Erben können den Antrag stellen.

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Quellen zu den Angaben über Bausparkassen

  1. Arbeiterkammer: FAQ Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten (Erste Bank, Sparkassen, s Bausparkasse) — Quoten, Bauspar-Sonderregeln, Ausschlüsse, Frist, Unterlagen, Ausweiskopie (abgerufen 22. Oktober 2026)
  2. s Bausparkasse: Rückvergütung Kredit-Bearbeitungsgebühr (Antragsformular) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  3. s Bausparkasse, Impressum: Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, FN 38.732i, Eigentümerin Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (abgerufen 09. Oktober 2026)
  4. start:bausparkasse, Impressum: start:bausparkasse AG, FN 441019h, Eigentümerin BAWAG P.S.K. AG (abgerufen 09. Oktober 2026)
  5. Bausparkasse Wüstenrot AG: Offenlegung nach § 25 Abs 2 MedienG, Stand 23.06.2026 — Aktionärsstruktur und Firmenbuchdaten (PDF) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  6. APA-OTS, 13.03.2025: Bausparkassenverband Österreich — Geschäftsentwicklung 2024, Aussagen der vier Bausparkassen (abgerufen 09. Oktober 2026)
  7. RIS, OGH 4 Ob 74/22v vom 17.10.2023 — Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen eine Bausparkasse zu deren Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft; Kontoführungsentgelt (Rz 77–80), Abschluss- oder Zeilengebühren (Rz 88) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  8. RIS, OGH 8 Ob 125/21x vom 25.01.2022 — Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen eine Bausparkasse; Verwaltungskostenbeitrag und Kontoführungsbeitrag nach deren Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (abgerufen 09. Oktober 2026)
  9. RIS, OGH 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 — Volltext mit den Klauseln 1.4 und 1.7 zur Zwischenfinanzierung (abgerufen 09. Oktober 2026)
  10. Arbeiterkammer, „Geld zurück bei der BAWAG“ — ordnet das Verfahren 7 Ob 169/24i samt den Entgelten für Zwischenfinanzierungen der BAWAG zu (abgerufen 09. Oktober 2026)
  11. RIS, OGH 8 Ob 31/12k vom 28.03.2012 — Entscheidung, die die deutsche Rechtsprechung zur Abschlussgebühr bei Bausparplänen erwähnt (abgerufen 09. Oktober 2026)
  12. Rechtsinformationssystem des Bundes, Judikatursuche (Volltextsuche in der OGH-Judikatur, hier für „Abschlussgebühr“ und „Bausparvertrag“) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  13. Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft — Zuständigkeit, Voraussetzungen, Kontakt (abgerufen 09. Oktober 2026)
  14. Verbraucherschutzverein, Sammelaktion Kreditbearbeitungsgebühr — Anmeldestopp für Wüstenrot/Wüstenrot Bausparkasse ab 04.09.2026, Raiffeisen Bausparkasse weiterhin anmeldbar (abgerufen 09. Oktober 2026)
  15. start:bausparkasse: Beschwerdemanagement (abgerufen 09. Oktober 2026)

Stand: 09. Oktober 2026. Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage in Österreich wieder und beschreibt öffentlich bekannte Angaben über s Bausparkasse, Raiffeisen Bausparkasse, Wüstenrot, start:bausparkasse. Sie enthält keine Aussage darüber, ob in einem bestimmten Vertrag ein Anspruch besteht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei; wo eine anwaltliche Vertretung nötig wird, sagen wir das und stellen den Kontakt her. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung Erfolg hat, entscheidet sich an Ihrem Vertrag.

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