Abschlussgebühr oder Bearbeitungsentgelt — wovon hier die Rede ist
Ein Bausparvertrag ist zunächst ein Sparvertrag. Bei seinem Abschluss fällt die Abschlussgebühr an, die üblicherweise an der vereinbarten Bausparsumme bemessen wird und mit einer Kreditvergabe noch nichts zu tun hat — zu diesem Zeitpunkt ist offen, ob je ein Darlehen abgerufen wird. Erst wenn der Vertrag zuteilungsreif ist und die Bausparkasse ein Bauspardarlehen auszahlt, kommt der zweite Vertrag dazu, und mit ihm jener Posten, den die Arbeiterkammer bei der s Bausparkasse Darlehensbereitstellungsgebühr beziehungsweise Bearbeitungsentgelt nennt und der häufig als Prozentsatz der Darlehenssumme verrechnet wurde.
Die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die weiter unten stehen, betreffen ausschließlich die zweite dieser Gebühren. Eine Entscheidung über die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags ließ sich am 25. August 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes nicht finden: Die Volltextsuche in der OGH-Judikatur liefert zum Wort Abschlussgebühr genau drei Entscheidungen, und keine davon handelt vom Bausparen. Es geht um die Abschlussgebühr einer Grabpflege-Genossenschaft (9 Ob 75/10k), um ein Kontoführungsentgelt im Unternehmergeschäft (8 Ob 31/12k) und um einen Vermögensverwaltungsvertrag (1 Ob 37/14v). Die Suchen nach „Abschlussgebühr Bausparvertrag“, „Bausparvertrag Abschlussentgelt“ und „Bausparkasse Abschlussgebühr“ bleiben ohne Treffer, während dieselbe Suche nach „Bearbeitungsgebühr“ die Trefferobergrenze sprengt. Eine erneute Durchsicht am 9. Oktober 2026 brachte keine neue Entscheidung zur Abschlussgebühr eines Bausparvertrags, zur Darlehensbereitstellungsgebühr oder zum Eigenmittelbeschaffungsentgelt.
Unter anderer Schreibweise taucht die Gebühr doch einmal auf, allerdings nur am Rand. In 4 Ob 74/22v hält der Oberste Gerichtshof fest, dass das Bankwesengesetz für die Spareinlage in der Ansparphase Entgelte voraussetzt, und nennt „Abschluss- oder Zeilengebühren“ als in der Praxis bekannt. Über ihre Zulässigkeit hat er damit nicht entschieden; die Wortsuche findet die Stelle nur wegen des Bindestrichs nicht.
In der Entscheidung 8 Ob 31/12k vom 28. März 2012 referiert der OGH immerhin, dass der deutsche Bundesgerichtshof „bei Bausparplänen etwa die Abschlussgebühr als zusätzliches (Teil-)Entgelt für die Kreditgewährung“ akzeptiere. Das ist eine Aussage über die deutsche Rechtslage in einem Verfahren zu einer anderen Frage und taugt weder als Präjudiz noch als Gegenargument.
Die beiden Gebühren gehören getrennt beziffert. Wer die Abschlussgebühr des Sparvertrags mit dem Bearbeitungsentgelt des Darlehens in eine Summe wirft, bekommt eine Zahl, die zu keinem der beiden Wege passt: Der Vergleich der Arbeiterkammer deckt sie nicht ab, und die Judikatur trägt sie nicht. Getrennt aufgelistet lässt sich dagegen zu jedem Posten sagen, worauf er sich stützen könnte.
Was die s Bausparkasse erstattet und was ausdrücklich nicht
Die s Bausparkasse — Firmenwortlaut Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Am Belvedere 1 in 1100 Wien, FN 38.732i beim Handelsgericht Wien — nimmt an dem Vergleich teil, den die Arbeiterkammer mit der Erste Bank und zahlreichen Sparkassen geschlossen hat. Sie hat dafür ein eigenes Onlineformular unter sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr, getrennt vom gemeinsamen Einstieg der Sparkassen. Der Antrag ist seit 10. August 2026 möglich und läuft bis zum 31. Juli 2027; bis zu fünf Kredite lassen sich in einem Formular angeben.
| Fall | Bezahltes Bearbeitungsentgelt | Rückerstattung |
|---|---|---|
| Bauspardarlehen als Wohn- oder Immobilienkredit | ab 3.000 Euro | 80 Prozent |
| 1.500 bis 2.999,99 Euro | 75 Prozent | |
| 1.000 bis 1.499,99 Euro | 60 Prozent | |
| unter 1.000 Euro | 35 Prozent | |
| Bauspardarlehen, das als Konsumkredit gilt | unabhängig von der Höhe | 90 Prozent |
| über externe Vermittlung abgeschlossen | ab 3.000 / 1.500 / 1.000 / darunter | 750 / 525 / 375 / 225 Euro |
Als Konsumkredit gelten laut Arbeiterkammer insbesondere Bauspardarlehen ohne hypothekarische Besicherung sowie Bauspardarlehen für Bildung und für Pflege — für sie sind 90 Prozent vorgesehen. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass die einmalige Gebühr mindestens 0,5 Prozent der Darlehenssumme ausgemacht hat; bei 0,49 Prozent besteht nach dem Vergleich kein Anspruch. Die Vermittler-Pauschalen greifen nicht, wenn die Vermittlung über die s Wohnfinanzierung Beratungs GmbH, die Erste Bank, die Tiroler Sparkasse oder die Sparkasse Hainburg lief; dann bleibt es bei den Prozentsätzen.
Ebenso klar benennt die Arbeiterkammer, was draußen bleibt. Andere bausparspezifische Entgelte sind nicht Teil des Vergleichs, und als Beispiel führt sie das Eigenmittelbeschaffungsentgelt an. Auch die laufende Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto wird nicht erstattet, und die Spesen für eine grundbuchsfähige Löschungsquittung sind gesondert geltend zu machen. Kein Anspruch aus dem Vergleich besteht außerdem bei Kommerzkrediten, bei bereits im Privatkonkurs abgehandelten Forderungen und dort, wo schon vorher eine individuelle Vereinbarung über die Rückerstattung geschlossen wurde; ausgenommen sind laut Arbeiterkammer auch Fälle, in denen die Bearbeitungsgebühr individuell mit der Bank ausgehandelt wurde. Das laufende Kontoführungsentgelt bleibt auch bei unserer eigenen Prüfung außen vor; was über diesen Posten bekannt ist, steht unter Kontoführung am Kreditkonto. Das Eigenmittelbeschaffungsentgelt und die Spesen der Löschungsquittung sehen wir uns dagegen an, auch wenn der Vergleich sie nicht abdeckt.
Einen Darlehensvertrag müssen Sie bei laufenden Darlehen laut Arbeiterkammer grundsätzlich nicht vorlegen; das Formular der s Bausparkasse vermerkt allerdings „Hierfür ist der Kreditvertrag notwendig“, legen Sie ihn also bereit, wenn Sie ihn haben. Wurde das Darlehen vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, ist der Vertrag oder eine Kopie beizulegen, die Sie nach Angabe der Arbeiterkammer kostenlos bei der Bank anfordern können — der Weg dorthin steht im Ratgeber Kreditunterlagen anfordern. Für die Identifikation halten Sie am besten eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises bereit, denn die Banken verlangen sie regelmäßig. Die Arbeiterkammer empfiehlt, keine unveränderte Kopie zu schicken, sondern sie gut sichtbar mit Verwendungszweck und Datum zu versehen. Die Bearbeitung kann bis zu zehn Wochen dauern, ausbezahlt wird wahlweise als Gutschrift auf dem Kreditkonto oder auf ein Girokonto.
Die Zwischenfinanzierung, die zweite Urkunde und die zweite Gebühr
Wer vor der Zuteilung gebaut oder gekauft hat, hat die Zeit bis dahin meist mit einem Zwischendarlehen oder einem Baugirokonto überbrückt. Beides nennt die Arbeiterkammer ausdrücklich unter den erfassten Verträgen. Praktisch bedeutet das: In der Akte liegen oft zwei Urkunden hintereinander, und bei jeder kann eine eigene Gebühr verrechnet worden sein — einmal für die Zwischenfinanzierung, ein zweites Mal bei der Umstellung auf das Bauspardarlehen. Alte Bausparunterlagen mit hervorzuholen lohnt sich schon deshalb.
Dass Zwischenfinanzierungen ihre eigenen Entgelte hatten, lässt sich am Volltext von 7 Ob 169/24i nachlesen. Neben dem Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent standen dort zwei weitere Klauseln auf dem Prüfstand: ein Entgelt für die Vertragsänderung „Zwischenfinanzierung Vertragsverlängerung“ von einem Prozent je angefangene sechs Monate sowie ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für die Zwischenfinanzierung von einem Prozent bei einer Laufzeit bis sechs Monate, zwei Prozent bis zwölf und drei Prozent bis achtzehn Monate. Der Revision der beklagten Bank gab der OGH nicht Folge. Im RIS ist die Partei anonymisiert; die Arbeiterkammer ordnet das Verfahren der BAWAG zu, also keiner Bausparkasse. Ob Zwischenfinanzierungen der Bausparkassen ähnliche Klauseln enthielten, ist damit nicht entschieden.
Wo diese Posten in den eigenen Papieren zu suchen sind, beschreibt der Ratgeber Bearbeitungsgebühr finden; die Besonderheiten des Sparvertrags sind unter Bauspar-Abschlussgebühr gesondert aufbereitet, und wie eng die Anmeldefrist tatsächlich ist, steht unter Frist 2027.
Die vier Bausparkassen: Eigentümer und Stand der Ankündigungen
| Institut | Firma, Sitz, Firmenbuch | Eigentum | Öffentlich bekannte Rückerstattung |
|---|---|---|---|
| s Bausparkasse | Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien, FN 38.732i | zu 100 Prozent Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, diese zu 100 Prozent Erste Group Bank AG | Teil des AK-Vergleichs, eigenes Formular, Anmeldung bis 31.07.2027 |
| Raiffeisen Bausparkasse | nicht erhoben | nicht erhoben | nichts veröffentlicht gefunden; beim Verbraucherschutzverein laut dessen Angabe weiterhin anmeldbar |
| Wüstenrot | Bausparkasse Wüstenrot AG, Alpenstraße 70, 5020 Salzburg, FN 319422p, Landesgericht Salzburg | 80,433 Prozent Wüstenrot Wohnungwirtschaft eGen; daneben UniCredit Bank Austria 9,887, P.S.K. Beteiligungsverwaltung 3,696 und Oberbank 2,479 Prozent sowie weitere Kleinanteile | nichts veröffentlicht gefunden; beim Verbraucherschutzverein laut dessen Angabe seit 04.09.2026 keine Anmeldung mehr |
| start:bausparkasse | start:bausparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, FN 441019h | zu 100 Prozent BAWAG P.S.K. AG | nichts veröffentlicht gefunden |
Zur Größenordnung: Der Bausparkassenverband bezifferte die Bausparausleihungen aller vier Institute für 2024 mit rund 20,5 Milliarden Euro und die Zahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge mit 472.148.
Für die drei Institute ohne veröffentlichte Rückerstattung gilt der Satz, der auf dieser Website überall gilt: Wir haben nichts Veröffentlichtes gefunden, und daraus folgt nicht, dass dort nichts erstattet wird. Gesucht wurde auf den Kreditkosten-Seiten der Arbeiterkammer und in der Volltextsuche von APA-OTS, zuletzt am 9. Oktober 2026; dort finden sich zum Stichwort Kreditbearbeitungsgebühr Aussendungen unter anderem der Arbeiterkammer, des Verbraucherschutzvereins und des Vereins für Konsumenteninformation, aber keine einzige von einer Bausparkasse. Bemerkenswert ist der Fall start:bausparkasse: Sie gehört zur BAWAG P.S.K., deren eigene Rückerstattung veröffentlicht war und deren Anmeldefrist am 31. März 2026 abgelaufen ist — ob diese Aktion auch Bauspardarlehen der Tochter erfasste, ist nirgends nachzulesen.
Eine Angabe Dritter gibt es zu zwei der drei Häuser. Der Verbraucherschutzverein, der eine Sammelaktion zur Kreditbearbeitungsgebühr betreibt, führt Wüstenrot und die Wüstenrot Bausparkasse seit 4. September 2026 in seiner Liste der Banken, für die eine Anmeldung „aufgrund aktueller und abgeschlossener Gespräche“ nicht mehr möglich ist. Für Kunden der Raiffeisen Bausparkasse ist die Anmeldung dort nach seiner Angabe weiterhin möglich. Welches Ergebnis die Gespräche hatten, schreibt der Verein nicht; eine Rückerstattung durch Wüstenrot lässt sich daraus nicht ablesen.
Höchstgerichtliche Verbandsklagen gegen Bausparkassen gibt es; um die Abschlussgebühr oder das Bearbeitungsentgelt des Darlehens ging es darin aber nicht. In 4 Ob 74/22v vom 17. Oktober 2023 griff die Arbeiterkammer zehn Klauseln der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft und die Kündigung von rund 1.700 lange zuteilungsreifen Verträgen an. Ein jährliches Kontoführungsentgelt von 11,28 Euro, ab Gewährung des Darlehens 40 Euro, hielt dort der Prüfung stand; zur Abschlussgebühr findet sich nur die oben beschriebene Randbemerkung. In 8 Ob 125/21x vom 25. Jänner 2022 fielen gegenüber einer im RIS anonymisierten Bausparkasse unter anderem eine Klausel zum Kontoführungsbeitrag und eine zu einem Verwaltungskostenbeitrag von einem halben Prozent der Vertragssumme, beide wegen Intransparenz; beim Verwaltungskostenbeitrag kam nach dem Gerichtshof schon sein Charakter als Vertragsstrafe nicht klar zum Ausdruck.
Wenn keine Aktion läuft: Beschwerde, Schlichtung, Beratung
Ohne veröffentlichte Aktion beginnt der Weg mit einem Schreiben an die Bausparkasse, in dem der Posten benannt, beziffert und mit einer Frist zurückgefordert wird. Bleibt es erfolglos, steht die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft offen, Wiedner Hauptstraße 63 in 1045 Wien, erreichbar unter office@bankenschlichtung.at und +43 1 505 42 98. Das Verfahren ist für beide Seiten kostenlos und freiwillig und setzt voraus, dass Sie zuvor selbst versucht haben, mit dem Institut eine Lösung zu finden; Fremdwährungskredite sind ausgenommen. Die Schlichtungsstelle nennt Bausparkassen nicht eigens, erklärt sich aber für jedes Kreditinstitut zuständig, das nach § 1 BWG zu Bankgeschäften berechtigt ist — und genau als solches führt sich etwa die s Bausparkasse in ihrem Impressum. Daneben hat jedes Haus seine eigene Beschwerdestelle, die start:bausparkasse etwa unter dem Menüpunkt Beschwerdemanagement. Die Arbeiterkammer berät in jedem Bundesland kostenlos.
Wenn Sie möchten, sehen wir uns Ihre Unterlagen vorher an. Unsere Prüfung gilt dem Darlehen und einer Zwischenfinanzierung: Wir nehmen auf, welche Bearbeitungsentgelte, Bereitstellungsgebühren und Provisionen dort verrechnet wurden, auch die eines Vermittlers, halten fest, wer sie bekommen hat, und sagen Ihnen, was davon in eine laufende Aktion fällt und was nicht. Das Eigenmittelbeschaffungsentgelt und Einzelentgelte wie die Spesen einer Löschungsquittung gehören ebenfalls dazu, ohne dass damit schon feststeht, dass sie zurückzuholen sind. Die Abschlussgebühr des Sparvertrags nehmen wir nicht in unsere Prüfung auf, laufende Konto- und Kontoführungsentgelte ebenso wenig. Wer bei der s Bausparkasse ohnehin anmelden will, kann das jederzeit selbst tun — das Formular ist öffentlich, und niemand muss uns dafür einschalten.
Die Übersicht über alle Institute steht unter Kreditgebühren zurückholen. Wenn der Ordner ohnehin offen ist, lohnt der Blick auf die übrigen Verträge: Fixkosten ohne Anbieterwechsel zu senken folgt derselben Mechanik wie hier — ein Posten läuft jahrelang mit, weil niemand nachfragt.