Zum Inhalt springen

Wie Sie alte Kreditunterlagen von Ihrer Bank zurückbekommen

Der Kredit ist abbezahlt, der Ordner ist bei einem Umzug verschwunden, und im Onlinebanking steht das Konto längst nicht mehr. Für die laufenden Rückerstattungsaktionen ist der alte Vertrag trotzdem in manchen Fällen die Eintrittskarte. Diese Seite zeigt, wann Sie ihn wirklich brauchen, wie Sie ihn anfordern und was gilt, wenn niemand antwortet.

Dominik Kop Veröffentlicht 8 Min. Lesezeit

Wann Sie den alten Vertrag brauchen

Die Frage kommt meist im selben Moment auf, in dem jemand von der Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren hört. Ob der fehlende Vertrag ein Problem ist, entscheidet ein einziges Datum. Für den Vergleich, den die Arbeiterkammer mit Erste Bank und Sparkassen geschlossen hat, gilt: Bei noch laufenden Krediten ist grundsätzlich kein Kredit- oder Darlehensvertrag vorzulegen, die Bank hat die Daten ohnehin im Haus. Nur wer den Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt hat, muss den Vertrag oder eine Kopie davon beilegen.

Die Arbeiterkammer schreibt dazu: „Haben Sie Ihren Vertrag nicht mehr, können Sie bei Ihrer Bank eine kostenlose Kopie anfordern.“ Das ist der praktisch wichtigste Satz zum ganzen Thema. Sie müssen für die Kopie also nichts zahlen und auch keinen besonderen Grund angeben.

Wer bei einem anderen Institut war, sollte trotzdem weiterlesen. Die übrigen Aktionen folgen eigenen Regeln, manche Anmeldefrist ist schon abgelaufen, und die Wege zur Auskunft weiter unten funktionieren überall gleich. Bei Erste Bank und Sparkassen greift der Vergleich erst, wenn mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden; erstattet wird bis zu dreißig Jahre rückwirkend. Was bei welchem Haus gilt und welche Fristen noch offen sind, steht auf unseren Bankseiten, etwa zur Erste Bank, zur BAWAG und zu den Bausparkassen.

Warten Sie mit der Anfrage nicht bis zum Sommer 2027. Die Anmeldung zur Aktion von Erste Bank und Sparkassen ist bis 31. Juli 2027 möglich, und die Bearbeitung eines Antrags kann laut Arbeiterkammer bis zu zehn Wochen dauern. Davor muss die Unterlage erst einmal da sein. Wer erst kurz vor Ende Juli 2027 beginnt, hat für eine Rückfrage der Bank kaum noch Spielraum. Einzelheiten zur Frist stehen im Ratgeber Die Frist bis Juli 2027.

Sieben bis zehn Jahre Aufbewahrung, dreißig Jahre im Vergleich

Eine Bank ist ein Unternehmen, und für Unternehmen gilt § 212 UGB: Bücher, Belege und Geschäftspapiere sind sieben Jahre lang geordnet aufzubewahren, gerechnet vom Schluss jenes Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde oder das Schriftstück eingelangt beziehungsweise abgesendet worden ist. § 132 der Bundesabgabenordnung nennt für steuerliche Zwecke dieselben sieben Jahre. Nach dem UGB muss ein Unternehmen länger nur aufheben, solange die Unterlagen für ein anhängiges Verfahren von Bedeutung sind, an dem es beteiligt ist. Banken trifft außerdem das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz: Nach seinem § 21 sind Unterlagen zur Kundenprüfung sowie Belege und Aufzeichnungen über Transaktionen zehn Jahre nach dem Ende der Geschäftsbeziehung aufzubewahren. Dazu können auch die Auszahlung eines Kredits und die Ratenbuchungen gehören, und solange Sie bei derselben Bank noch ein Konto haben, beginnt diese Frist gar nicht erst zu laufen.

Damit steht eine unangenehme Rechnung im Raum. Im Vergleich mit Erste Bank und Sparkassen wird bis zu dreißig Jahre zurück erstattet, den Vertrag selbst muss die Bank nach dem UGB nur sieben Jahre aufbewahren. Ein Vertrag aus 1999 kann also längst vernichtet sein, ohne dass jemand etwas falsch gemacht hätte. In der Praxis heben viele Häuser Kreditakten deutlich länger auf, weil eine Hypothek im Grundbuch und die eigene Beweisvorsorge dafür sprechen. Wie lange genau, veröffentlicht keines der großen Institute, und wir haben dazu auch keine belastbare Angabe gefunden. Die einzige verlässliche Auskunft darüber ist die Antwort auf Ihre eigene Anfrage.

Drei Wege zur Auskunft

Die einfache Bitte um eine Vertragskopie

Der kürzeste Weg ist auch der, den die Arbeiterkammer nennt: formlos bei der Bank anfragen. Ein Gesetz, das eine Bank zwingt, zwanzig Jahre nach der Tilgung noch eine Kopie auszustellen, gibt es in dieser Form nicht. Das Verbraucherkreditgesetz regelt in § 9 Abs 1 nur, dass der Kreditgeber allen Vertragsparteien unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des Kreditvertrags zur Verfügung zu stellen hat. Für die laufende Aktion spielt das keine Rolle, weil die kostenlose Kopie dort ohnehin Teil des Verfahrens ist.

Der Tilgungsplan bei laufenden Krediten

Läuft Ihr Kredit noch, wurde er nach dem 10. Juni 2010 geschlossen und hat er eine feste Laufzeit, haben Sie einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch. § 10 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz verpflichtet den Kreditgeber, Ihnen auf Verlangen kostenlos und zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Gesamtlaufzeit eine Aufstellung in Form eines Tilgungsplans zur Verfügung zu stellen. Für Wohn- und Hypothekarkredite, die seit 21. März 2016 geschlossen wurden, gilt dieser Teil des Verbraucherkreditgesetzes nicht; dieselbe Pflicht steht für sie wortgleich in § 16 des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes. Der Plan muss die einzelnen Rückzahlungen nach Tilgung, Zinsen und allfälligen zusätzlichen Kosten aufschlüsseln. In diesen zusätzlichen Kosten werden laufende Provisionen sichtbar, etwa eine monatliche Gestionsprovision, ebenso wie das Entgelt für das Kreditkonto, über das der Ratgeber Entgelt fürs Kreditkonto informiert. Für Kredite, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, gibt es diesen Anspruch nicht; fragen kostet trotzdem nichts.

Am 20. November 2026 tritt ein neues Verbraucherkreditgesetz in Kraft, das den kostenlosen Tilgungsplan in § 22 gleich regelt. Für Kredite, die vor diesem Tag geschlossen wurden, gilt das bisherige Gesetz samt seinem § 10 weiter; so steht es im Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 36/2026). Wohn- und Hypothekarkredite, die seit 21. März 2016 geschlossen wurden, betrifft der Wechsel nicht; für sie bleibt es bei § 16 des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes.

Die Auskunft nach dem Datenschutzrecht

Unabhängig davon gibt es das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht. Sie können damit laut Arbeiterkammer unter anderem erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden, woher diese Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Ein Kreditakt besteht zu einem großen Teil aus solchen Daten. Ob eine Bank daraufhin auch das Vertragsdokument beilegt, ist von Haus zu Haus verschieden, denn das Auskunftsrecht zielt auf die Daten und nicht auf jedes einzelne Schriftstück. Die Arbeiterkammer empfiehlt diesen Weg trotzdem ausdrücklich für den Kreditvertrag: Ihr Musterbrief verlangt nach Art 15 Abs 3 DSGVO eine Kopie der Daten, insbesondere des Kreditvertrags. Nach Angabe der Datenschutzbehörde muss die Bank auf ein solches Auskunftsbegehren innerhalb eines Monats reagieren; in Ausnahmefällen kann sich die Frist auf höchstens drei Monate verlängern. Der eigentliche Vorteil dieses Weges liegt ohnehin woanders, nämlich in der Beschwerdemöglichkeit weiter unten.

Das Schreiben an die Bank, Punkt für Punkt

Die Arbeiterkammer bietet dafür einen Musterbrief an, den „Antrag auf Kopie des Kreditvertrags“, verlinkt auf ihrer Seite zur Löschungsquittung. Er stützt sich auf das datenschutzrechtliche Recht auf eine Kopie und geht an den Datenschutzbeauftragten der Bank. Die folgenden sechs Punkte ergänzen ihn um alles, was die Suche nach einem alten Akt erleichtert. Kopieren Sie sie der Reihe nach in eine E-Mail, dann fehlt nichts.

  1. Den richtigen Empfänger wählen Schreiben Sie an das Institut, bei dem Sie den Kredit hatten, nicht an die Konzernmutter. Bei den Sparkassen ist das Ihre eigene Sparkasse, nicht die Erste Bank in Wien. Eine E-Mail an die Kundenbetreuung genügt in der Regel; für die Kopie nach dem Datenschutzrecht nennt die Arbeiterkammer den Datenschutzbeauftragten der Bank als Empfänger. Wenn Sie einen Nachweis über den Zugang brauchen, nehmen Sie ein eingeschriebenes Kuvert.
  2. Den Betreff eindeutig formulieren Ein brauchbarer Betreff lautet: Anforderung einer Kopie meines Kreditvertrags, Kreditkonto Nummer soundso. Wollen Sie zusätzlich die Datenschutzauskunft, schreiben Sie das ausdrücklich dazu, weil dafür im Haus eine eigene Stelle zuständig ist.
  3. Sich selbst identifizierbar machen Nennen Sie Vor- und Nachnamen so, wie sie damals gelautet haben, dazu Geburtsdatum und die Adresse aus der Zeit des Vertragsabschlusses. Nach einer Heirat oder einem Umzug findet die Bank Sie unter den heutigen Daten oft nicht.
  4. Den Kredit so genau wie möglich beschreiben Hilfreich sind Kreditkontonummer oder IBAN, das ungefähre Abschlussjahr, die Kreditsumme, die Filiale und die Namen aller Mitkreditnehmer. Wenn Sie nur zwei dieser Angaben haben, schreiben Sie trotzdem; über Namen, Geburtsdatum und Zeitraum lässt sich ein Akt meistens finden.
  5. Aufzählen, was Sie tatsächlich haben wollen Verlangen Sie die Kopie des Kreditvertrags samt Konditionenblatt und Kostenaufstellung, dazu den Auszahlungsbeleg. War ein Kreditvermittler beteiligt, fragen Sie zusätzlich, welcher Betrag an ihn weitergeleitet wurde. Läuft der Kredit noch, fordern Sie auch den Tilgungsplan an, der bei Verträgen ab dem 11. Juni 2010 mit fester Laufzeit kostenlos zusteht (§ 10 VKrG bzw. bei Wohnkrediten ab 21. März 2016 § 16 HIKrG).
  6. Frist und Rückweg festlegen Setzen Sie für die Vertragskopie eine Frist von zwei Wochen und schreiben Sie dazu, ob Sie die Unterlagen per Post oder als PDF wollen; für eine Datenschutzauskunft hat die Bank einen Monat Zeit. Halten Sie eine Ausweiskopie bereit, viele Häuser verlangen sie vor der Herausgabe. Notieren Sie das Absendedatum, Sie brauchen es für jeden weiteren Schritt, etwa wenn Sie später die Schlichtungsstelle einschalten.

Für die Kopie sollte kein Entgelt anfallen, die Arbeiterkammer nennt sie kostenlos. Nennt Ihnen jemand in der Filiale doch einen Betrag, verweisen Sie auf diese Stelle der Arbeiterkammer und bitten Sie um eine schriftliche Begründung.

Wenn nichts zurückkommt

Erinnern Sie zuerst schriftlich und nennen Sie dabei das Datum Ihres ersten Schreibens. Bleibt es still, gibt es zwei getrennte Wege, und es hilft, sie auseinanderzuhalten.

Anlaufstelle Wofür zuständig Was Sie mitschicken
Datenschutzbehörde Die Bank beantwortet Ihr datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren nicht oder unvollständig (§ 24 DSG). Bezeichnung des als verletzt erachteten Rechts und den Sachverhalt, aus dem die Rechtsverletzung abgeleitet wird. Die Behörde informiert binnen drei Monaten über Stand und Ergebnis.
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft Streit aus einem Bankgeschäft mit einem österreichischen Kreditinstitut, ausgenommen Fremdwährungskredite. Freiwillig und kostenlos. Name und Adresse, Name des Instituts, kurze Schilderung des Sachverhalts, einen Lösungsvorschlag und die Erklärung, dass Sie es zuvor bei der Bank versucht haben.

Die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ist an eine Frist gebunden: Sie ist binnen eines Jahres ab Kenntnis des beschwerenden Ereignisses einzubringen, längstens binnen drei Jahren, nachdem das Ereignis stattgefunden haben soll. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie unter Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, sowie unter office@bankenschlichtung.at. Wer Mitglied der Arbeiterkammer ist, kann sich zusätzlich an deren Konsumentenberatung wenden; der Vergleich mit Erste Bank und Sparkassen ist von ihr ausverhandelt worden, und sie beantwortet Fragen dazu selbst.

Was den Vertrag ersetzen kann

Für die Anmeldung zur Aktion verlangt die Arbeiterkammer bei den älteren, getilgten Krediten den Vertrag oder eine Kopie. Für Ihre eigene Vorprüfung reichen andere Papiere, und die liegen oft näher, als man denkt. Suchen Sie der Reihe nach:

  • den Auszahlungsbeleg. Steht im Vertrag eine Kreditsumme von 200.000 Euro und eingelangt sind 197.000 Euro, ist die Differenz meist genau die Bearbeitungsgebühr;
  • die Kontoauszüge der ersten Monate. Wurde die Gebühr nicht abgezogen, sondern separat abgebucht, steht sie dort als eigene Buchung;
  • das Konditionenblatt, das viele Menschen für Werbematerial gehalten und weggeworfen haben;
  • bei Wohnkrediten das Europäische Standardisierte Merkblatt mit seiner Aufstellung der einmaligen Kosten;
  • bei einem vermittelten Kredit den Vermittlungsauftrag und die Abrechnung des Kreditvermittlers, denn daraus geht hervor, wie hoch seine Provision war und wer sie verrechnet hat;
  • Unterlagen aus der Löschung der Hypothek, etwa die Löschungsquittung samt den dafür verrechneten Spesen.

Welche Bezeichnung Sie in diesen Papieren suchen, ist eine eigene Wissenschaft, denn die Gebühr steht selten unter dem Namen, den man erwartet. Der Ratgeber Bearbeitungsgebühr finden führt die siebzehn üblichen Bezeichnungen für die Gebühr und die Provisionen daneben samt Fundstellen an.

Wenn Sie das nicht selbst erledigen wollen, übernehmen wir es. Wir schreiben die Bank an, sammeln die Unterlagen und rechnen nach, ob in Ihrem Fall Bearbeitungsentgelte oder Provisionen in einer Größenordnung verrechnet wurden, für die sich ein Antrag lohnt, und wer sie bekommen hat. Kontoführungsentgelte und mitabgeschlossene Versicherungen sind nicht Teil dieser Prüfung. Sie kostet Sie nichts, und wenn nichts herauskommt, sagen wir Ihnen das auch. Wie wir dabei vorgehen, steht auf der Seite Kreditgebühren zurückholen.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. Arbeiterkammer, „Kreditbearbeitungsentgelte: Geld zurück bei Erste Bank und Sparkassen“ (FAQ) — kostenlose Vertragskopie, Nachweispflicht bei vor dem 1.1.2019 getilgten Krediten, kein Kreditvertrag bei laufenden Krediten, Ausweiskopie zur Identifikation, Rat zur Kennzeichnung, Anmeldung bis 31. Juli 2027, Bearbeitung bis zu zehn Wochen (abgerufen 22. Oktober 2026)
  2. Arbeiterkammer, „AK Erfolg: Erste Bank muss Kreditgebühren erstatten“ — dreißig Jahre Rückwirkung, Mindestschwelle 0,5 Prozent der Kreditsumme (abgerufen 09. Oktober 2026)
  3. RIS, Verbraucherkreditgesetz, geltende Fassung — § 4 Abs 2 Z 6 und 7 keine Anwendung der §§ 9 und 10 auf Hypothekar- und Immobilienkredite seit 21. März 2016, § 9 Abs 1 Ausfertigung des Kreditvertrags, § 10 Tilgungsplan, § 29 Abs 2, 3 und 7 nur für Verträge nach dem 10. Juni 2010 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  4. RIS, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), § 16 Tilgungsplan — § 16 Abs 1 Tilgungsplan kostenlos und jederzeit während der Gesamtlaufzeit; Gesetz in Kraft seit 21. März 2016 (§ 31) (abgerufen 09. Oktober 2026)
  5. RIS, BGBl. I Nr. 36/2026, Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 — Art 1: bisheriges Gesetz gilt für vor dem 20. November 2026 geschlossene Verträge weiter; Art 2 § 22: Tilgungsplan im Verbraucherkreditgesetz 2026 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  6. RIS, Unternehmensgesetzbuch, § 212 Aufbewahrungspflicht, Aufbewahrungsfrist — sieben Jahre, gerechnet vom Schluss des Kalenderjahres (abgerufen 09. Oktober 2026)
  7. RIS, Bundesabgabenordnung, § 132 Aufbewahrungspflicht — sieben Jahre für Bücher, Aufzeichnungen und Belege (abgerufen 09. Oktober 2026)
  8. RIS, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, § 21 Aufbewahrung von Aufzeichnungen — Abs 1 Z 1 und 2: Unterlagen zur Kundenprüfung sowie Transaktionsbelege und -aufzeichnungen zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung (abgerufen 09. Oktober 2026)
  9. RIS, Datenschutzgesetz, § 24 Beschwerde an die Datenschutzbehörde — Inhalt der Beschwerde, Frist von einem Jahr ab Kenntnis, längstens drei Jahre (abgerufen 09. Oktober 2026)
  10. Datenschutzbehörde, „Ihre Rechte als betroffene Person“ — Recht auf Auskunft: Reaktion binnen eines Monats, in Ausnahmefällen höchstens drei Monate (abgerufen 09. Oktober 2026)
  11. Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft — Zuständigkeit, Kostenfreiheit, nötige Angaben, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  12. Arbeiterkammer, „Bonitäts-Checks: Wenn Algorithmen über Ihren Vertrag entscheiden“ — Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts (abgerufen 09. Oktober 2026)
  13. Arbeiterkammer, „Löschungsquittung: Die Kosten trägt die Bank“ — Abschnitt „Unser Tipp“: kostenlose Kopie des alten Kreditvertrags, etwa mit dem verlinkten Musterbrief (abgerufen 09. Oktober 2026)
  14. Arbeiterkammer Wien, Musterbrief „Antrag auf Kopie des Kreditvertrags“ (Word-Datei) — Antrag nach Art 15 Abs 3 DSGVO auf eine Kopie der Daten, insbesondere des Kreditvertrags, an den Datenschutzbeauftragten oder die Ombudsstelle; Antwortfrist ein Monat (abgerufen 09. Oktober 2026)
  15. Arbeiterkammer, AK-Erfolg gegen WSK Bank — Nachweise: bei vor dem 1. Dezember 2018 getilgten Krediten Kreditvertrag oder andere Unterlagen wie Kontoauszüge; Anträge bis 31. Jänner 2027 (abgerufen 09. Oktober 2026)
  16. s Bausparkasse, Rückvergütung der Kredit-Bearbeitungsgebühr — Antragsformular, dafür ist der Kreditvertrag notwendig (abgerufen 09. Oktober 2026)

Häufige Fragen

Muss mir die Bank den alten Kreditvertrag herausgeben?

Ein Gesetz, das die Bank ausdrücklich verpflichtet, Jahre nach der Tilgung noch eine Vertragskopie auszustellen, gibt es in dieser Form nicht. Das Verbraucherkreditgesetz regelt in § 9 Abs 1 nur, dass der Kreditgeber die Ausfertigung unverzüglich nach Vertragsabschluss zur Verfügung stellen muss. Praktisch spielt das kaum eine Rolle: Die Arbeiterkammer hält fest, dass Sie bei der Bank eine kostenlose Kopie verlangen können, wenn Sie den Vertrag nicht mehr haben, und bietet dafür einen Musterbrief an, der sich auf das datenschutzrechtliche Recht auf eine Kopie stützt.

Was kostet eine Kopie des Kreditvertrags?

Für die Aktion von Erste Bank und Sparkassen nichts. In der FAQ der Arbeiterkammer steht der Satz: Haben Sie Ihren Vertrag nicht mehr, können Sie bei Ihrer Bank eine kostenlose Kopie anfordern. Sollte Ihnen in der Filiale ein Entgelt genannt werden, verweisen Sie auf diese Stelle und bitten Sie um eine schriftliche Begründung. Auch bei anderen Banken können Sie laut Arbeiterkammer eine kostenlose Kopie verlangen, etwa mit ihrem Musterbrief auf Grundlage des Datenschutzrechts.

Mein Kredit ist 2010 ausgelaufen. Hat die Bank die Unterlagen überhaupt noch?

Verpflichtet ist sie dazu nur noch eingeschränkt. § 212 UGB verlangt sieben Jahre geordnete Aufbewahrung, gerechnet vom Ende jenes Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt oder das Schriftstück eingelangt ist; § 132 der Bundesabgabenordnung nennt für steuerliche Zwecke ebenfalls sieben Jahre. Hatten Sie danach noch ein Konto bei derselben Bank, kann sie Buchungsbelege nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz sogar noch aufheben müssen, zehn Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Viele Häuser heben Kreditakten trotzdem länger auf, weil eine Hypothek im Grundbuch und die eigene Beweisvorsorge dafür sprechen. Wie lange das jeweils ist, veröffentlicht keine der großen Banken. Fragen kostet nichts.

Reichen Kontoauszüge statt des Vertrags?

Für die Anmeldung zur Aktion von Erste Bank und Sparkassen verlangt die Arbeiterkammer bei vor dem 1. Jänner 2019 getilgten Krediten den Kreditvertrag oder eine Kopie davon, also nicht ersatzweise Kontoauszüge. Bei der WSK Bank genügen laut Arbeiterkammer für vor dem 1. Dezember 2018 getilgte Kredite auch andere Belege wie Kontoauszüge. Für Ihre eigene Vorprüfung sind Auszüge trotzdem wertvoll: Wurde die Gebühr vom Kreditbetrag abgezogen, sehen Sie die Differenz auf dem Auszahlungsbeleg, wurde sie separat abgebucht, steht sie als eigene Buchung in den ersten Monaten. Damit wissen Sie vorab, ob sich der weitere Aufwand lohnt.

Worin unterscheiden sich Vertragskopie und Datenschutzauskunft?

Die Vertragskopie ist ein Schriftstück, die Datenschutzauskunft ist eine Auskunft über gespeicherte Daten. Nach dem Datenschutzrecht können Sie laut Arbeiterkammer unter anderem erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert wurden, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Ob eine Bank daraufhin auch den Vertrag beilegt, ist von Haus zu Haus verschieden. Der Vorteil des zweiten Weges liegt woanders: Er eröffnet einen Beschwerdeweg zur Datenschutzbehörde, den die einfache Bitte um eine Kopie nicht hat.

Wie komme ich zu einem Tilgungsplan?

Bei einem laufenden Kredit mit fester Laufzeit, der nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde, steht er Ihnen zu. § 10 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz sagt, dass der Kreditgeber auf Verlangen kostenlos und zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Gesamtlaufzeit eine Aufstellung in Form eines Tilgungsplans zur Verfügung zu stellen hat; für Wohn- und Hypothekarkredite, die seit 21. März 2016 geschlossen wurden, steht dieselbe Regel in § 16 Abs 1 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz. Aus dem Plan muss hervorgehen, welche Zahlungen in welchen Zeitabständen zu leisten sind, aufgeschlüsselt nach Tilgung, Zinsen und allfälligen zusätzlichen Kosten. Genau diese zusätzlichen Kosten sind der Teil, den Sie sehen wollen. Für ältere Kredite gibt es diesen Anspruch nicht; fragen kostet trotzdem nichts.

Die Bank antwortet nicht. Was kann ich tun?

Erinnern Sie zuerst schriftlich und nennen Sie das Datum Ihres ersten Schreibens. Bleibt es dabei, führen zwei getrennte Wege weiter. Haben Sie eine Datenschutzauskunft verlangt und ist die Antwortfrist verstrichen, können Sie sich nach § 24 DSG an die Datenschutzbehörde wenden; die Beschwerde muss das als verletzt erachtete Recht und den Sachverhalt nennen. Geht es um den Vertrag selbst, ist die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft zuständig. Sie arbeitet kostenlos und setzt voraus, dass Sie es vorher bei der Bank versucht haben.

Ich kenne meine alte Kreditkontonummer nicht mehr.

Das ist der Normalfall bei Krediten, die vor zehn oder zwanzig Jahren gelaufen sind, und selten ein Hindernis. Nennen Sie stattdessen Ihren damaligen Namen, Ihr Geburtsdatum, die damalige Adresse, die Filiale und den ungefähren Zeitraum. Wenn Sie noch das Girokonto derselben Bank haben, hilft dessen IBAN weiter, weil die Kreditraten von dort abgebucht wurden. Sollte die Bank dennoch nichts finden, lassen Sie sich das schriftlich geben; diese Antwort brauchen Sie für jeden weiteren Schritt.

Mein früherer Partner war Mitkreditnehmer. Bekomme ich allein Auskunft?

Zu Ihren eigenen Daten und zu einem Vertrag, den Sie mitunterschrieben haben, ja. Das Bankgeheimnis schützt die Bank nicht gegenüber der eigenen Vertragspartei. Heikler wird es, wenn Sie Unterlagen wollen, die allein den anderen Kreditnehmer betreffen, etwa dessen Einkommensnachweise. Rechnen Sie damit, dass die Bank in solchen Fällen nachfragt oder Teile schwärzt. Für die Rückerstattungsaktion ist außerdem zu klären, wie sich mehrere Kreditnehmer die Auszahlung aufteilen; das regelt der jeweilige Antrag.

Brauche ich für die Aktion überhaupt Unterlagen?

Den Kreditvertrag brauchen Sie bei einem noch laufenden Kredit grundsätzlich nicht. Die Arbeiterkammer hält fest, dass bei laufenden Krediten kein Kredit- oder Darlehensvertrag vorzulegen ist. Zur Identifikation verlangen die Banken aber regelmäßig eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises; die Arbeiterkammer rät, sie gut sichtbar mit Verwendungszweck und Datum zu beschriften. Den Vertrag oder eine Kopie davon müssen nur jene vorlegen, deren Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt wurde. Die Anmeldung ist bis 31. Juli 2027 möglich, die Bearbeitung kann bis zu zehn Wochen dauern. Wer zum Schluss anmeldet, hat für Rückfragen kaum Spielraum. Die s Bausparkasse schreibt zu ihrem Antragsformular, dass dafür der Kreditvertrag notwendig ist; halten Sie ihn oder zumindest seine Daten bereit.

Analysegespräch anfragen

Zwei Minuten Anfrage. Den Kreditvertrag prüfen lassen.

Kostenlos und unverbindlich: Sagen Sie uns, was wir prüfen dürfen und wie wir Sie erreichen — wir melden uns innerhalb eines Werktags.

  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
Schritt 1: Themen wählen

Was dürfen wir für Sie optimieren?

Wählen Sie alles aus, was zutrifft — mindestens eines.

Schritt 2: Kontaktdaten

Wie erreichen wir Sie?

Name und Telefonnummer genügen — alles Weitere ist freiwillig.

Schritt 3: Wann passt es Ihnen

Wann passt es Ihnen?

Optional — wir richten uns nach Ihnen.

Schritt 4: Prüfen und absenden

Passt alles?

0800 88 44 92 Analysegespräch