Dominik Kop Veröffentlicht 8 Min. Lesezeit
Der Posten, der nach der Auszahlung weiterläuft
Wer seine Kreditunterlagen wegen der Gebührenrückforderung hervorholt, sucht meist eine einzige Zahl: den Betrag, den die Bank bei der Zuzählung einbehalten hat. Der ist in der Regel auch der größere. Daneben steht in vielen Verträgen aber ein zweiter Posten, der nach der Auszahlung einfach weiterläuft, Monat für Monat oder Quartal für Quartal, und im Vertrag heißt er selten so, wie man ihn suchen würde. In unserer Liste der Bearbeitungsentgelte steht er bewusst nicht, weil er die Führung des Kontos bezahlt und nicht die Bearbeitung des Kredits.
Anders liegt ein laufender Posten, der für den Kredit selbst verlangt wird, etwa eine Gestions- oder Bereitstellungsprovision oder ein jährliches Bearbeitungsentgelt beim Rahmenkredit. In 7 Ob 169/24i hielt der Oberste Gerichtshof ein solches „Rahmenkredit Bearbeitungsentgelt jährlich“ von einem Prozent für unzulässig. Solche Posten zählen zu den Bearbeitungsentgelten, und die sehen wir uns gern an; wie, steht unter Kreditgebühren zurückholen.
Für das Kontoführungsentgelt selbst sind unter anderem diese Bezeichnungen gebräuchlich:
- Kontoführungsentgelt oder Kontoführungsgebühr
- Entgelt für das Kreditverrechnungskonto
- Darlehenskontogebühr
- Kontoführungsgebühr Gesamtlaufzeit, samt einem eigenen Ratenzuschlag
Den Ausschlag gibt dabei die Funktion, nicht das Wort. Ein fester Betrag je Monat oder Quartal, der für das Kreditkonto verrechnet wird, ist Kontoführung, auch wenn er im Vertrag Bearbeitungsentgelt oder Abschlussspesen heißt, und bleibt deshalb außerhalb unserer Prüfung. Wird ein laufender Posten dagegen für den Kredit selbst verlangt, etwa als Gestionsprovision für die Verwaltung von Finanzierung und Sicherheiten oder als Bereitstellungsprovision für einen nicht ausgenützten Rahmen, sehen wir ihn uns an.
Gesucht wird an einer anderen Stelle als bei der einmaligen Gebühr. Der Auszahlungsbeleg hilft hier nicht weiter, weil das laufende Entgelt erst danach anfällt. Ergiebig sind die Auszüge des Kreditkontos und das Konditionenblatt. Manche Institute buchen den Betrag gar nicht eigens ab, sondern rechnen ihn in die Rate ein, und dann steht er ausschließlich im Konditionenblatt. Wo diese Unterlagen liegen und wie Sie sie nachfordern, steht unter Bearbeitungsgebühr finden und Unterlagen von der Bank holen.
Zwei Beispiele, ausgerechnet
Ein Betrag von drei Euro fällt auf keinem Kontoauszug auf. Über die Laufzeit eines Wohnkredits wird daraus eine Summe, für die man sonst eine Rechnung reklamieren würde. Bei vierteljährlicher Verrechnung sind zwanzig Jahre 80 Buchungen, bei fünfundzwanzig Jahren 100.
- 240 Euro 3 Euro im Quartal über 20 Jahre
- 900 Euro 9 Euro im Quartal über 25 Jahre
- 588 Euro Gesamtbetrag, den eine Bank selbst in ihre Klausel geschrieben hat
- 1.176 Euro derselbe Monatssatz über zwanzig Jahre gerechnet
Die dritte Zahl ist keine Annahme. Der Oberste Gerichtshof hatte am 23. Jänner 2025 in der Verbandsklage 4 Ob 181/24g eine Klausel zu beurteilen, die wörtlich lautete: „Kontoführungsgebühr Gesamtlaufzeit EUR 588,00; Rabattierte Kontoführungsgebühr von EUR 4,90 wird zusätzlich zur jeweiligen Rate verrechnet.“ Nachgerechnet sind 588 Euro bei 4,90 Euro je Rate genau 120 Raten, also 10 Jahre Laufzeit. Bei einem Wohnkredit über zwanzig Jahre kämen bei demselben Satz 1.176 Euro zusammen. Der Gerichtshof untersagte die Klausel als intransparent, weil für den Kunden nicht erkennbar war, welche konkreten weiteren Leistungen ihm damit verrechnet werden.
Es kommt darauf an, in welchen Abständen gezahlt wird
Bei der einmaligen Bearbeitungsgebühr dreht sich fast alles um die Höhe und darum, ob ihr ein nachvollziehbarer Aufwand der Bank gegenübersteht. Beim laufenden Entgelt kommt eine Frage dazu, die in den Verfahren erstaunlich oft den Ausschlag gegeben hat, nämlich wie oft der Betrag überhaupt anfällt. In der Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 stand in der Preisliste einer Bank die Wortfolge „Kontoführungsentgelte pro Abschluss“, darunter Beträge zwischen 9,90 und 19,90 Euro.
„Die Formulierung ‚Kontoführungsentgelte pro Abschluss‘ ist intransparent, weil für den Kreditnehmer unklar bleibt, ob diese Entgelte nur einmal (also bei Abschluss des jeweiligen Vertrags), oder aber einmal pro Monat, pro Quartal oder pro Jahr anfallen.“ Oberster Gerichtshof, 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025, Rz 72.
Wie viel an dieser Frage hängt, zeigt der Betrag aus derselben Preisliste: 19,50 Euro für den Wohnkredit. Einmalig verrechnet sind das 19,50 Euro, vierteljährlich über zwanzig Jahre dagegen 1.560 Euro. Zwischen den beiden Lesarten desselben Satzes liegt mehr, als manche einmalige Bearbeitungsgebühr ausmacht.
Der zweite wunde Punkt ist älter. In der Verbandsklage 1 Ob 162/20k vom 20. Oktober 2020 untersagte der Oberste Gerichtshof eine Klausel, wonach die Abrechnung des Kreditkontos unter Verrechnung eines Kontoführungsentgeltes „gemäß aktuellem Preisblatt“ erfolgt. Das Wort „aktuell“ lässt offen, welches Preisblatt gelten soll, und die Klausel nannte keine Umstände, unter denen sich das Entgelt ändern darf. Tragend waren § 6 Abs 1 Z 5 und § 6 Abs 3 KSchG. Eine Rettung der Klausel durch Streichung des einen Wortes lehnte der Gerichtshof ab.
Ein sauber beziffertes Entgelt ist damit noch lange nicht angreifbar. In 2 Ob 238/23y vom 23. Jänner 2024 stand neben einer Bearbeitungsgebühr von vier Prozent eine Kontoführung von sieben Euro pro Quartal. Das Berufungsgericht hielt sie für zulässig, und beim Obersten Gerichtshof war sie gar nicht mehr Thema. Angreifbar sind vor allem unklare Formulierungen, und ob Ihre Klausel dazu zählt, entscheidet sich an ihrem Wortlaut.
Was der Oberste Gerichtshof 2026 entschieden hat
Dass ein Kontoführungsentgelt für das Kreditkonto grundsätzlich zulässig ist, sagt der Oberste Gerichtshof seit 2017: In der Verbandsklage 6 Ob 228/16x hielt er eine Kontoführung von 12,96 Euro im Quartal bei Abzahlungskrediten für zulässig. 2026 hat er diese Linie zweimal bestätigt. In der Verbandsklage 7 Ob 111/25m vom 25. Februar 2026 stand ein Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Darlehenslaufzeit zur Prüfung. Die Bank verrechnete es für Mitteilungen an ihre Kunden, etwa zum Kontostand, zur Ratenhöhe, zu Zinsänderungen und zur jährlichen Übersicht über Tilgung und Zinsen. Der Gerichtshof hielt die Klausel für zulässig: Eine Pauschale sei erlaubt, solange sie die Kosten nicht grob überschreitet, und das hatte niemand behauptet. Aus dem kostenlosen Tilgungsplan nach dem Verbraucherkreditgesetz folge nicht, dass auch die laufende Kontoführung nichts kosten darf.
Am 27. August 2026 bestätigte der Gerichtshof diese Linie in 1 Ob 99/26d, einem Einzelverfahren der Arbeiterkammer über eine wortgleiche Klausel. Die beiden Vorinstanzen hatten der Klage beim Kontoführungsentgelt noch stattgegeben; der Oberste Gerichtshof änderte das ab.
„Der Begriff des Kontoführungsentgelts ist per se ausreichend klar, weil ein verständiger Durchschnittsverbraucher aufgrund dieser Bezeichnung versteht, dass er ein Entgelt für den Aufwand der Bank für die laufende Führung seines Kreditkontos bezahlt.“ Oberster Gerichtshof, 1 Ob 99/26d vom 27. August 2026, Rz 39.
Für Ihren Vertrag heißt das: Ein klar vereinbartes, beziffertes Kontoführungsentgelt ist nach heutigem Stand grundsätzlich zulässig, solange es den Aufwand der Bank nicht grob übersteigt. Angreifbar bleibt eine Klausel, die offenlässt, wie oft das Entgelt anfällt, auf ein jeweils aktuelles Preisblatt verweist oder sich mit anderen Posten so überschneidet, dass niemand mehr sieht, wofür bezahlt wird. Bei Santander war es genau das: Neben der Kontoführungsgebühr führten die Verträge laut Arbeiterkammer weitere Leistungen rund um das Konto an, etwa eine jährliche Kontomitteilung und eine Zahlungsanweisungsgebühr.
Der eine Fall mit ausdrücklicher Erstattung
Eine veröffentlichte Aktion, die das Kontoführungsentgelt ausdrücklich erstattet, haben wir bisher nur in einem Fall gefunden. Die Arbeiterkammer berichtet seit Juni 2025, dass die Santander Consumer Bank die Kontoführungsgebühren komplett erstattet und die Kreditbearbeitungsgebühr vollständig, wenn daneben weitere Gebühren verrechnet wurden und sich die Posten überschneiden, dazu die Gebühr von zwölf Euro bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug und Entgelte, die nur im Preisaushang standen und nicht eigens vereinbart waren. Betroffen sind vor allem Verträge zwischen 2015 und Herbst 2023.
Der Ablauf ist ungewöhnlich bequem: Bei laufenden Krediten rechnet die Bank von sich aus neu und schreibt an, mit der Höhe der Gutschrift und einer niedrigeren Rate. Wer seinen Kredit bereits getilgt hat, meldet sich über das Onlineformular der Bank oder ihre Hotline. Was für diese Bank sonst noch belegt ist, steht unter Santander.
Bei einem bereits getilgten Kredit läuft nichts von selbst. Eine Anmeldefrist nennt die Arbeiterkammer für diese Aktion zwar nicht, das ist aber kein Grund, es liegen zu lassen: Je länger die Tilgung zurückliegt, desto schwieriger wird der Nachweis, welche Beträge tatsächlich verrechnet wurden.
Die Zwölf-Euro-Gebühr für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug taucht wortgleich auch in der Verbandsklage 4 Ob 181/24g auf. Im Rechtsinformationssystem ist die Beklagte anonymisiert, Santander nennt diese Entscheidung aber auf ihrer eigenen Seite zur Verbandsklage als Grundlage der Rückerstattung, und die Arbeiterkammer verlinkt sie ebenfalls.
Was der Vergleich mit der Erste Bank ausnimmt
Der Vergleich mit der Erste Bank, zahlreichen Sparkassen und der s Bausparkasse, den die Arbeiterkammer im August 2026 bekannt gegeben hat, ist für Kreditnehmer die wichtigste Sache des Jahres. Er betrifft nach den Angaben der Arbeiterkammer einmalige Bearbeitungsgebühren, die bei Abschluss von Konsum- und Wohnkrediten verrechnet wurden. Mit der Rückzahlung gelten laut Arbeiterkammer auch die Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen als abgegolten, zusätzlich zur Erstattung kommen sie also nicht dazu. Voraussetzung ist eine einmalige Gebühr von mindestens 0,5 Prozent der Kredit- oder Darlehenssumme. Angemeldet wird bis 31. Juli 2027, was unter Die Frist bis Juli 2027 genauer steht.
„Auch Kontoführungsgebühren für das Kreditverrechnungskonto sind vom Vergleich nicht umfasst.“ Arbeiterkammer, Frageseite zur Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten, abgerufen am 25. August 2026 und am 9. Oktober 2026 unverändert.
Diese Abgrenzung ist deutlich, und sie ist nicht gegen die Betroffenen gerichtet: Ein Vergleich, der eine einzige klar umrissene Gebührenart regelt, lässt sich für viele tausend Verträge nach derselben Staffel abwickeln. Das laufende Entgelt ist eine andere Baustelle. Wer es zurückhaben will, muss es selbst und gesondert bei seiner Bank ansprechen, zusätzlich zur Anmeldung im Vergleich; nach den Entscheidungen von 2026 hat das vor allem bei einer unklar formulierten Klausel Aussicht. Beides schließt einander nicht aus. Wie die einzelnen Institute derzeit stehen, ist in der Übersicht zu den Kreditgebühren und für die Sparkassengruppe unter Erste Bank beschrieben.
| Institut | Einmalige Bearbeitungsgebühr | Laufendes Kontoführungsentgelt |
|---|---|---|
| Santander | wird laut Arbeiterkammer vollständig erstattet, wenn daneben weitere Gebühren verrechnet wurden und sich die Posten überschneiden | wird laut Arbeiterkammer komplett erstattet |
| Erste Bank, Sparkassen, s Bausparkasse | Vergleich mit der Arbeiterkammer, Anmeldung bis 31. Juli 2027 | ausdrücklich nicht vom Vergleich umfasst |
| BAWAG | eigene Aktion mit eigener Staffel und Zinsersatz, Anmeldung bis 31. März 2026, abgelaufen | in den Angaben der Arbeiterkammer nicht als eigener Posten genannt |
| WSK Bank | volle Rückerstattung, auf einen Teil der Posten sieben Prozent Zinsen im Jahr, Anmeldung bis 31. Jänner 2027 | in den Angaben der Arbeiterkammer nicht als eigener Posten genannt |
| UniCredit Bank Austria | leistet laut Arbeiterkammer auf Rückerstattungsersuchen keine Rückzahlungen | keine veröffentlichte Angabe |
Warum beide Posten getrennt gehören
Bei der einmaligen Gebühr ist der Zeitraum praktisch abgesteckt: Die Aktionen von Erste Bank, BAWAG und WSK Bank reichen rund dreißig Jahre zurück, und die Arbeiterkammer nennt denselben Zeitraum. Eine ausdrückliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass für die Rückforderung der Gebühr selbst die dreißigjährige Frist gilt, ist uns bei der Durchsicht allerdings nicht untergekommen. Belegt ist nur das Gegenstück: Für die Zinsen aus einem Rückforderungsanspruch gilt die dreijährige Frist des § 1480 ABGB, und der Gerichtshof hat das mehrfach zulasten der Kreditnehmer angewandt.
Bei laufenden Zahlungen kommt eine zweite Unsicherheit dazu. Derselbe § 1480 ABGB beginnt mit dem Satz, dass Forderungen von rückständigen jährlichen Leistungen in drei Jahren erlöschen. Ob diese Regel auf die Rückforderung laufend bezahlter Kontoführungsentgelte durchschlägt, ist in den Entscheidungen, die wir gelesen haben, nicht beantwortet. Bekannt ist nur, dass der Gerichtshof kurze Fristen in manchen Fällen auch auf die Rückforderung überträgt, zuletzt zusammengefasst in 10 Ob 19/26f vom 24. März 2026. Dazu gibt es keine gefestigte Rechtsprechung, und wer Ihnen hier eine sichere Zusage macht, weiß mehr, als bisher entschieden ist.
Wenn Sie beides zurückfordern, gilt deshalb eine praktische Empfehlung: Schreiben Sie die einmalige Gebühr und die laufenden Entgelte in zwei getrennten Zeilen mit zwei getrennten Summen, jeweils mit dem Wortlaut der Klausel dazu. Legen Sie für die laufenden Entgelte zusätzlich eine Aufstellung nach Jahren bei.
Wer beides zu einem einzigen Betrag verschmilzt, macht es der Bank leicht, die gesamte Forderung mit einem Argument abzulehnen, das nur auf einen der beiden Posten passt. Getrennt beziffert kann sie den einen anerkennen, ohne über den anderen entscheiden zu müssen.
In fünf Schritten selbst nachrechnen
Für die Rechnung brauchen Sie zwei Angaben: den Betrag und den Abstand. Alles Weitere ist Multiplikation. Rechnen Sie zuerst nach, lesen Sie die Klausel und entscheiden Sie danach, ob Sie ein Schreiben aufsetzen.
- Das Kreditkonto vom Girokonto trennen Suchen Sie die Auszüge des Kreditkontos heraus, nicht die des Gehaltskontos. Viele Institute führen für den Kredit ein eigenes Verrechnungskonto, und nur dort taucht das laufende Entgelt als eigene Buchung auf. Wird es in die Rate eingerechnet, sehen Sie es überhaupt nur im Konditionenblatt.
- Eine Buchung heraussuchen und den Abstand bestimmen Notieren Sie den Betrag und das Datum von zwei aufeinanderfolgenden Buchungen. Der Abstand dazwischen sagt Ihnen, ob monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich verrechnet wird. Diese eine Angabe entscheidet, welche Summe über die Laufzeit im Raum steht.
- Die Klausel im Konditionenblatt nachlesen Vergleichen Sie den tatsächlichen Abstand mit dem, was im Vertrag steht. Steht dort nur ein Betrag ohne Zeitangabe, oder ein Verweis auf ein jeweils aktuelles Preisblatt, notieren Sie den Wortlaut. Genau daran sind Klauseln in Verbandsverfahren gescheitert.
- Jahressummen bilden und aufaddieren Rechnen Sie Betrag mal Anzahl der Verrechnungen im Jahr, und schreiben Sie das Ergebnis Jahr für Jahr untereinander. Eine Aufstellung nach Jahren ist mehr Arbeit als eine Endsumme, ermöglicht der Bank aber eine Teilzusage, wenn sie über den gesamten Zeitraum nicht mitgehen will.
- Erst die Klausel einschätzen, dann schreiben Ist die Klausel unklar, weil sie keinen Abstand nennt, auf ein jeweils aktuelles Preisblatt verweist oder sich mit anderen Posten überschneidet, fordern Sie die laufenden Entgelte in einer eigenen Zeile mit eigener Summe zurück, getrennt von der einmaligen Bearbeitungsgebühr und jeweils mit dem Wortlaut der Klausel dazu. Senden Sie das Schreiben nachweislich und setzen Sie eine Frist von vier Wochen. Ist das Entgelt dagegen klar beziffert, hat eine Rückforderung nach 7 Ob 111/25m und 1 Ob 99/26d wenig Aussicht.
Wenn beim Nachrechnen Fragen offenbleiben, beraten Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation zum laufenden Entgelt. In unsere eigene Prüfung nehmen wir Kontoführungsentgelte nicht auf, ebenso wenig Versicherungen, die mit dem Kredit abgeschlossen wurden. Was wir uns dagegen gern ansehen, liegt meist im selben Ordner: die Bearbeitungsgebühr, ob als Fixbetrag, Prozentsatz oder Staffel, Provisionen für Bereitstellung, Gestion oder Vermittlung und Einzelentgelte wie eine KSV- oder Bonitätsprüfgebühr. Ob sich daraus etwas zurückholen lässt, sagen wir Ihnen für jeden Posten einzeln, und auch dann, wenn nichts dabei herauskommt.
Wer bei dieser Gelegenheit ohnehin alle Verträge auf dem Tisch hat, findet unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel die übrigen Posten, bei denen sich das gleiche Vorgehen lohnt: nachrechnen, den Wortlaut nachlesen, schriftlich nachfragen.
Quellen
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.
- RIS, OGH 6 Ob 228/16x — 29. August 2017, Klausel 27: Kontoführung bei Abzahlungskrediten 12,96 Euro pro Quartal zulässig (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 7 Ob 111/25m — 25. Februar 2026, Rz 76 bis 81: Kontoführungsentgelt von 678 Euro für die gesamte Laufzeit zulässig (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 1 Ob 99/26d — 27. August 2026, Rz 34 bis 41: dieselbe Klausel zulässig, Begriff „per se ausreichend klar“, Vorinstanzen abgeändert; Rz 37 mit Verweis auf 6 Ob 228/16x (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 3 Ob 57/14z — 25. Juni 2014: Entgelt für Restschuldbestätigung 41,30 Euro und Rahmenkredit-Kontoschließungsentgelt 15 Euro intransparent, §§ 15 und 16 VKrG (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 7 Ob 169/24i — 19. Februar 2025, Rz 72: Kontoführungsentgelte pro Abschluss sind intransparent; Klausel 1.8: Rahmenkredit Bearbeitungsentgelt jährlich (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 4 Ob 181/24g — 23. Jänner 2025, Klausel 2: Kontoführungsgebühr Gesamtlaufzeit EUR 588,00 (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 1 Ob 162/20k — 20. Oktober 2020, Klausel 5: Kontoführungsentgelt gemäß aktuellem Preisblatt (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 2 Ob 238/23y — 23. Jänner 2024: Kontoführung von 7 Euro pro Quartal, vom Berufungsgericht für zulässig gehalten (abgerufen 09. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „Santander zahlt Gebühren zurück“ — 2. Juni 2025: Kontoführungsgebühren werden komplett erstattet, die Kreditbearbeitungsgebühr vollständig bei Überschneidungen mit anderen Gebühren; Kontomitteilung und Zahlungsanweisungsgebühr (abgerufen 09. Oktober 2026)
- Santander Consumer Bank, Seite zur Verbandsklage der Arbeiterkammer — Kontoführungsgebühr unter den betroffenen Klauseln, Bezug auf 4 Ob 181/24g, Prüfung beendeter Verträge bis zu 4 Wochen (abgerufen 09. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, FAQ Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten — Kontoführungsgebühren für das Kreditverrechnungskonto sind vom Vergleich nicht umfasst; Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung und Grundbuchsunterlagen mit der Rückerstattung abgegolten (abgerufen 09. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „UniCredit Bank Austria: Unzulässige Kosten beim Kreditvertrag“ — Seite vom 11. August 2026: vorab über die Konditionen von Prozessfinanzierern informieren, Rechenbeispiel mit 35 Prozent Erfolgsbeteiligung (abgerufen 09. Oktober 2026)
- Arbeiterkammer, „OGH-Urteil zu unerlaubten Kreditkosten“ — Schließung eines Kreditkontos muss kostenlos erfolgen, kein Entgelt für die Restschuldbestätigung, Verträge ab 10. Juni 2010; kostenlose Kopie des Kreditvertrags samt Musterbrief (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, § 6 KSchG, geltende Fassung — Abs 1 Z 5 Entgeltänderung, Abs 3 Transparenzgebot (abgerufen 25. August 2026)
- RIS, § 1480 ABGB, geltende Fassung — Dreijährige Verjährung rückständiger jährlicher Leistungen (abgerufen 09. Oktober 2026)
- RIS, OGH 24.03.2026, 10 Ob 19/26f — Rz 8: kurze Fristen des § 1486 ABGB sinngemäß auch für Rückforderungsansprüche (abgerufen 09. Oktober 2026)