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Betriebskosten pro Quadratmeter: Was in Österreich normal ist und was auffällt

Ob 3,20 Euro je Quadratmeter und Monat viel oder wenig sind, zeigt erst der Vergleich mit dem Mikrozensus der Statistik Austria, für den je Quartal rund 20.000 Haushalte befragt werden. Hier finden Sie die Werte für jedes Bundesland, die Gründe, warum ein Haus teurer ist als ein anderes, und eine Rechnung für Ihren eigenen Wert.

Dominik Kop Veröffentlicht 13 Min. Lesezeit

2,6 Euro im Monat: der Schnitt und was er misst

Die verlässlichste Vergleichszahl zu Betriebskosten in Österreich stammt aus der Mikrozensus-Wohnungserhebung. Für 2025 weist Statistik Austria für die rund 1,8 Millionen Hauptmietwohnungen im Land durchschnittlich 2,6 Euro je Quadratmeter Nutzfläche und Monat aus, das sind 168,8 Euro je Wohnung. Im zweiten Quartal 2026 stieg der Wert auf 2,7 Euro oder 176,5 Euro je Wohnung, ein Plus von 1,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal, während die Nettomieten im selben Zeitraum unverändert blieben.

Gezählt wird, was Haushalte über die Hausverwaltung oder an den Vermieter für den Betrieb des Hauses zahlen: Wasser und Kanal, Müllabfuhr, Hausreinigung, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, einen Teil der Versicherungen, Verwaltung, öffentliche Abgaben und Gemeinschaftsanlagen wie Lift, Spielplatz oder Grünflächen. Die Umsatzsteuer ist eingerechnet, Heizung, Warmwasser sowie Garagen- und Abstellplätze sind es nicht.

  • 2,6 Euro je m² und Monat im Schnitt 2025, alle Hauptmietwohnungen
  • 2,7 Euro je m² und Monat im zweiten Quartal 2026
  • 3,6 Euro so viel zahlen neun von zehn Mieterhaushalten höchstens
  • 27,5 % Anteil der Betriebskosten an Miete samt Betriebskosten 2025

Zwischen den Mietsegmenten liegen die Durchschnitte eng beisammen: Gemeindewohnungen kamen 2025 auf 2,7 Euro, Genossenschaftswohnungen auf 2,5 Euro und privat vermietete Wohnungen auf 2,6 Euro. Weil die Nettomieten viel weiter auseinandergehen, machen die Betriebskosten im Gemeindebau 34,8 Prozent der Gesamtmiete aus, bei privaten Mietwohnungen nur 23,3 Prozent.

Was in Ihrem Bundesland üblich ist

Ob ein Wert aus der Reihe fällt, zeigt die Verteilung im Tabellenband zu „Wohnen 2025“: Ein Viertel der Haushalte zahlt höchstens den Betrag unter „25 %“, die Hälfte höchstens den Median, neun von zehn höchstens den Betrag unter „90 %“.

€/m² im Monat Ø 25 % Median 75 % 90 %
Österreich 2,6 2,0 2,5 3,1 3,6
Burgenland 1,9 1,4 1,9 2,3 2,8
Kärnten 2,3 1,7 2,2 2,6 3,3
Niederösterreich 2,5 1,9 2,5 3,1 3,6
Oberösterreich 2,5 1,9 2,5 3,0 3,5
Salzburg 2,8 2,0 2,6 3,3 4,3
Steiermark 2,4 1,8 2,3 2,9 3,5
Tirol 2,5 1,8 2,3 3,0 4,0
Vorarlberg 2,6 2,0 2,6 3,2 4,0
Wien 2,7 2,2 2,7 3,1 3,6

Werte für 2025, Hauptmietwohnungen, mit Umsatzsteuer, ohne Heizung und Garage (Statistik Austria, Tabellenband Wohnen 2025, Tabelle 1.23). Im Burgenland stehen hochgerechnet nur rund 32.000 Mietwohnungen dahinter, die Randspalten sind dort mit mehr Vorsicht zu lesen.

Auffällig ist das obere Ende: In Salzburg zahlt das teuerste Zehntel mehr als 4,3 Euro, in Tirol und Vorarlberg mehr als 4,0 Euro, im Burgenland schon mehr als 2,8 Euro. Wer in Tirol 3,8 Euro zahlt, liegt hoch, aber noch nicht im teuersten Zehntel des Landes; im Burgenland läge derselbe Betrag weit darüber. Jede Zeile mischt allerdings Stadt und Land.

Betriebskosten pro Quadratmeter in Wien

In Wien liegen Durchschnitt und Median bei 2,7 Euro, und das günstigste Viertel endet bei 2,2 Euro, so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Nach oben streut Wien weniger als der Westen: Neun von zehn Haushalten zahlen höchstens 3,6 Euro. Nach Segmenten führen die Gemeindewohnungen mit 2,9 Euro vor den privaten Mietwohnungen mit 2,7 und den Genossenschaftswohnungen mit 2,5 Euro.

Dass der Gemeindebau vorne liegt, ist weniger eindeutig, als es aussieht. Die Arbeiterkammer Wien hat für 2019 nur Wiener Mehrparteienhäuser der Baujahre 1945 bis 1990 verglichen, bei Genossenschaften die Verwaltung hinzugerechnet und in allen drei Segmenten rund 2,50 Euro gefunden.

Die Zwei-Euro-Marke im Licht der Zahlen

Auf der Seite zu ihrem Betriebskostenrechner schreibt die Stadt Wien, ab einem Wert von mehr als zwei Euro je Quadratmeter sei „eine genauere Überprüfung zu empfehlen“. Ob der Monat oder das Jahr gemeint ist, steht dort nicht. Beide Lesarten führen zu einem Ergebnis, mit dem sich wenig anfangen lässt.

Als Monatswert gelesen trifft die Marke die große Mehrheit: Österreichweit zahlte 2025 nur ein Viertel der Mieterhaushalte bis zu 2,0 Euro, in Wien lagen mehr als drei von vier darüber. Als Jahreswert gelesen läge praktisch jeder darüber, denn zwei Euro im Jahr sind rund 17 Cent im Monat, weniger als die Hälfte der zulässigen Verwaltungspauschale.

2015 und 2016 lag der österreichische Schnitt laut Statistik Austria noch bei 2,0 Euro. Trotz der Umstellung der Erhebung 2021 ist die Richtung klar: Der Durchschnitt von damals ist heute die Grenze zum günstigsten Viertel.

Ein fester Betrag taugt als Grenze wenig, der eigene Landeswert schon. Liegt Ihr Monatswert über der Spalte „90 %“ Ihres Bundeslandes, gehört Ihr Haus zum teuersten Zehntel. Das beweist noch keinen Fehler, ist aber ein guter Anlass, die Posten einzeln anzusehen.

Wovon die Höhe abhängt

Bei der Nettomiete entscheidet die Vertragsdauer viel: 4,1 Euro je Quadratmeter zahlt im Schnitt, wer seit 30 Jahren in der Wohnung lebt, 9,7 Euro, wer erst seit weniger als zwei Jahren dort wohnt. Die Betriebskosten liegen je nach Vertragsdauer zwischen 2,4 und 2,7 Euro, je nach Baujahr des Hauses zwischen 2,5 und 2,7 Euro.

Betriebskosten bilden die tatsächlichen Kosten des Hauses ab. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes wird der Anteil jeder Wohnung ohne andere Vereinbarung nach der Nutzfläche bestimmt (§ 17 Abs. 1 MRG), alle zahlen also denselben Betrag je Quadratmeter. Ihr Wert beschreibt deshalb meist in erster Linie das Haus.

Voll gilt das Gesetz, vereinfacht gesagt, im Altbau mit Baubewilligung vor Juli 1953 und in geförderten Mietshäusern, für Genossenschaften mit Abweichungen (§ 1 Abs. 3 MRG). Im frei finanzierten Neubau, bei Dachausbauten ab 2002 und in vermieteten Eigentumswohnungen in Häusern mit Bewilligung nach dem 8. Mai 1945 entscheidet der Mietvertrag (§ 1 Abs. 4 MRG). Welcher Bereich für Sie gilt, steht unter Betriebskostenabrechnung prüfen.

Lift und Gemeinschaftsanlagen

Lift, gemeinsame Heizung, zentrale Waschküche und Grünanlagen sind nach § 24 MRG besondere Aufwendungen; im Vollanwendungsbereich zahlt dafür nur, wer die Anlage benützen darf. Lift, Grünanlagen und Gemeinschaftsräume zählt die Statistik zu den Betriebskosten, die gemeinsame Heizung nicht. Laut Arbeiterkammer Wien hatten 2019 in Wien 66 Prozent der Mietwohnungen in Mehrparteienhäusern einen Lift, in Graz 46 Prozent.

Gemeindeabgaben und die Größe des Orts

Wasser, Kanal und Müllabfuhr verrechnen meist die Gemeinden zu eigenen Gebühren, dazu kommt die Grundsteuer (§ 21 Abs. 2 MRG). In Gemeinden bis 10.000 Einwohner lagen die Betriebskosten 2025 bei 2,3 Euro je Quadratmeter, bis 100.000 Einwohner bei 2,5 Euro, in Wien und den übrigen größeren Städten bei 2,7 Euro. Mehr dazu unter Wasser und Abwasser in der Abrechnung und Müllgebühren in den Betriebskosten.

Größe und Bauart der Anlage

In kleinen Häusern fehlt oft, was Kosten verursacht, etwa ein Lift; das erklärt einen Teil der niedrigen Werte im Burgenland. Die Arbeiterkammer Wien nennt es sogar „absurd“, Quadratmeterwerte nach Regionen zu vergleichen, weil vor allem die unterschiedliche Wohnungsgröße durchschlägt, und hält auch Häuser verschiedener Bauart und Rechtsform im selben Bundesland nicht für seriös vergleichbar. Die Landeswerte sind deshalb eine grobe Orientierung und kein Urteil über Ihr Haus.

Verwaltung, Hausbetreuung und Versicherungen

Im Vollanwendungsbereich ist die Verwaltung gedeckelt (siehe unten), die Hausbetreuung muss angemessen sein (§ 21 Abs. 1 Z 8 MRG), und bei den Versicherungen zählen Feuer, Haftpflicht und Leitungswasser dazu, weitere Sparten nur mit Zustimmung der Mehrheit der Hauptmieter (§ 21 Abs. 1 Z 4 bis 6 MRG).

Welche Posten wie viel ausmachen, zeigt der Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung, gewonnen aus Abrechnungen privater Wiener Miethäuser, die Mieter zur Prüfung vorgelegt haben. Die Werte sind netto und zeigen eher die Gewichte der Posten als einen Vergleichsmaßstab.

Posten, Abrechnungsjahr 2023 €/m² im Jahr €/m² im Monat
Versicherung 6,94 0,58
Reinigung 6,57 0,55
Wasser 5,02 0,42
Verwaltung 4,35 0,36
Lift 3,53 0,29
Müll 3,32 0,28
Gesamt samt übriger Posten, netto 30,26 2,52

Wohnungsgröße und Haushalt

Je Wohnung zahlen Vierpersonenhaushalte mit 210,1 Euro im Monat deutlich mehr als Alleinlebende mit 146,5 Euro, je Quadratmeter liegen beide mit 2,5 und 2,6 Euro fast gleichauf. Die Arbeiterkammer Wien mahnt trotzdem zur Vorsicht: Kosten, die je Haushalt ähnlich hoch sind, lassen kleine Wohnungen je Quadratmeter teurer erscheinen.

Ihren Wert in drei Schritten ausrechnen

Sie brauchen zwei Angaben: Ihren Jahresanteil an den Betriebskosten aus der letzten Abrechnung und die Nutzfläche Ihrer Wohnung.

  1. Jahressumme aus der Abrechnung nehmen Nehmen Sie aus der letzten Jahresabrechnung Ihren Anteil an den Betriebskosten samt Umsatzsteuer. Heizung, Warmwasser, Garage und bei einer Eigentumswohnung die Rücklage lassen Sie weg; Lift und Gemeinschaftsanlagen bleiben drin, weil die Statistik sie mitzählt. In einer Genossenschaftswohnung steht die Verwaltung als eigene Zeile daneben; rechnen Sie dann einmal mit und einmal ohne sie. Nehmen Sie die Abrechnung und nicht die Summe der monatlichen Vorschreibungen.
  2. Durch die Nutzfläche teilen Teilen Sie die Jahressumme durch die Nutzfläche Ihrer Wohnung, wie sie im Mietvertrag oder auf der Abrechnung steht. Treppen, offene Balkone und Terrassen zählen nach § 17 Abs. 2 MRG nicht zur Nutzfläche. Wer mit einer größeren Fläche rechnet, macht seinen Wert kleiner, als er ist.
  3. Auf den Monat umlegen und vergleichen Teilen Sie das Ergebnis durch zwölf und legen Sie es neben die Zeile Ihres Bundeslandes in der Tabelle. Liegt Ihr Wert über der Spalte „90 %“, gehört Ihr Haus zum teuersten Zehntel. Liegt er unter dem Median, zahlen Sie weniger als die Hälfte der Mieterhaushalte dort.

Ein Rechenbeispiel, frei erfunden und nur zur Veranschaulichung: Eine Mieterin in Wien bewohnt 62 Quadratmeter Nutzfläche. Ihr Anteil an den Betriebskosten des Jahres 2025 beträgt laut Abrechnung 2.480 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Die Heizkosten kommen auf einem eigenen Blatt und bleiben außen vor.

Schritt Rechnung Ergebnis
Jahresanteil laut Abrechnung, mit Umsatzsteuer ohne Heizung und Warmwasser 2.480,00 €
Durch die Nutzfläche teilen 2.480 € : 62 m² 40,00 €/m² im Jahr
Auf den Monat umlegen 40,00 € : 12 3,33 €/m² im Monat
Mit Wien vergleichen 75 %: 3,1 € · 90 %: 3,6 € oberes Viertel

Mit 3,33 Euro liegt die Mieterin über dem Wert, den drei Viertel der Wiener Haushalte nicht überschreiten, aber unter der Grenze zum teuersten Zehntel. Mit Lift, gepflegtem Innenhof und Reinigungsfirma kann das gut passen; fehlt all das, lohnt der Blick auf jede Zeile, angefangen bei den größten Posten.

Was in die Rechnung gehört und was nicht

Die meisten Fehlurteile entstehen beim ersten Schritt, weil Abrechnung und Statistik nicht dasselbe zusammenzählen.

Posten Einrechnen? Warum
Wasser, Kanal, Müll, Rauchfangkehrer, Reinigung ja Kern der Betriebskosten in Statistik und § 21 MRG
Verwaltung, Versicherungen, Grundsteuer ja von der Statistik mitgezählt
Verwaltung als eigene Zeile in der Genossenschaft mit und ohne rechnen ob der Mikrozensus sie erfasst, ist offen
Lift, Grünanlage, Waschküche, Spielplatz ja zählt die Statistik mit, obwohl § 24 MRG sie gesondert regelt
Umsatzsteuer ja alle Werte der Statistik sind Bruttowerte
Heizung und Warmwasser nein in der Statistik nicht enthalten, eigene Abrechnung
Garage oder Abstellplatz nein gesondert erhoben, im Schnitt 46,0 € im Monat
Rücklage bei Eigentumswohnungen nein Vorsorge für künftige Aufwendungen nach § 31 WEG
Summe der monatlichen Vorschreibungen nur als Näherung Teilbeträge dürfen den Vorjahreswert um bis zu 10 % übersteigen (Vollanwendung, § 21 Abs. 3 MRG)

Für Wohnungsmieten beträgt die Umsatzsteuer zehn Prozent (§ 10 UStG). Zählen Sie sie zum Nettobetrag dazu, dann passt Ihr Wert zur Statistik; steht keine Steuer auf der Abrechnung, rechnen Sie mit dem ausgewiesenen Betrag.

In Genossenschaftswohnungen steht die Verwaltung als eigene Zeile neben den Betriebskosten, mit einem Betrag je Wohnung laut Verordnung. Im Mikrozensus 2019 war sie dort laut Arbeiterkammer Wien nicht erfasst; ob sich das mit der Umstellung 2021 geändert hat, sagt Statistik Austria nicht. Rechnen Sie deshalb mit und ohne diese Zeile. Liegt schon der kleinere Wert über „90 %“, ist der Befund klar.

Die Heizkosten laufen in vielen Häusern ohnehin getrennt. Haben mindestens vier Nutzungsobjekte eine gemeinsame Anlage und Geräte zur Verbrauchserfassung, gilt das Heizkostenabrechnungsgesetz mit eigener Abrechnung (§ 3 Abs. 1 HeizKG). Worauf Sie achten, steht unter Heizkostenabrechnung prüfen.

Bei Eigentumswohnungen passt der Vergleich nur mit Abstrichen, weil die Statistik Hauptmietwohnungen misst. Dort steckt auch die Rücklage in der Vorschreibung, für das ganze Haus seit 1. Jänner 2026 in der Regel mindestens 1,12 Euro je Quadratmeter Nutzfläche und Monat (§ 31 Abs. 1 WEG, Ausnahmen möglich). Sie ist Vorsorge für das eigene Haus und bleibt für den Vergleich draußen.

Ab wann ein Wert auffällig ist

Das Mietrechtsgesetz deckelt nicht die Summe der Betriebskosten, sondern nur einzelne Posten wie die Verwaltung. Es gibt aber Anzeichen, bei denen sich das Nachfragen lohnt, und sie lassen sich an Zahlen festmachen.

  • Ihr Monatswert liegt über der Spalte „90 %“ Ihres Bundeslandes, also etwa über 3,6 Euro in Wien, 4,3 Euro in Salzburg oder 2,8 Euro im Burgenland. Dann zahlen Sie mehr als neun von zehn Mieterhaushalten in Ihrem Bundesland, gleich in welcher Art von Haus. Als grobe Orientierung reicht das, um genauer hinzusehen.
  • Der Betrag ist viel stärker gestiegen als im Schnitt. 2025 legten die Betriebskosten je Quadratmeter um 3,7 Prozent zu. Ein Sprung um ein Vielfaches davon sollte die Hausverwaltung erklären können.
  • Die Verwaltung kostet mehr als der Kategoriebetrag. Im Vollanwendungsbereich sind es für die Abrechnung 2025 höchstens 4,47 Euro je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, seit 1. April 2026 4,51 Euro, für 2026 also anteilig (§ 22 MRG). Die Umsatzsteuer darf dazukommen (§ 15 Abs. 2 MRG). Vergleichen Sie Ihre Fläche mal diesem Betrag deshalb mit Ihrem Anteil an der Zeile „Verwaltung“ ohne Steuer.
  • Eine Zeile passt zu keinem gesetzlichen Posten. Das zählt im Vollanwendungsbereich, sonst entscheidet der Mietvertrag. Was oft auffällt, steht unter Unerlaubte Posten in der Betriebskostenabrechnung.
  • Sie zahlen als Mieter einer Eigentumswohnung die Rücklage mit. Sie ist Vorsorge der Eigentümer und gehört nicht einfach in Ihre Betriebskosten (ebenfalls unter „Unerlaubte Posten“).
  • Sie zahlen für eine Anlage, die Sie nicht benützen dürfen. Für Lift, Waschküche oder Grünanlage trägt im Vollanwendungsbereich nur bei, wer zur Benützung berechtigt ist (§ 24 MRG).

Ein hoher Wert ist nicht automatisch ein falscher, betont auch die Arbeiterkammer Wien: Gemeinschaftsanlagen können höhere Betriebskosten sachlich begründen. Für 2019 fand sie in Wien, Graz und Linz einen Mittelwert knapp unter 2,50 Euro, der üblicherweise um rund einen Euro schwankte.

Ihr Wert ist hoch: so geht es weiter

Ein Quadratmeterwert zeigt, ob sich das genaue Hinsehen lohnt; welche Zeile den Ausschlag gibt, verraten erst die Belege. Wie Sie Einsicht bekommen, steht unter Einsicht bei der Hausverwaltung, wie Sie die Abrechnung danach Posten für Posten durchgehen, unter Betriebskostenabrechnung prüfen.

Warten Sie damit nicht zu lange. Im Vollanwendungsbereich können Sie zu viel bezahlte Betriebskosten binnen drei Jahren zurückfordern (§ 27 Abs. 3 MRG), und nur dort prüfen laut Arbeiterkammer Oberösterreich auch Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht nach dem Mietrechtsgesetz. Gegen die Abrechnung einer Genossenschaft sind Einwände binnen sechs Monaten ab Auflage zu erheben (§ 19 Abs. 1 WGG). In Wien ordnet zudem der Betriebskostenrechner der Stadt Ihre Kosten als niedrig, mittel oder hoch ein.

Sie müssen das aber nicht allein durchrechnen. Im Analysegespräch sehen wir uns Ihre Betriebskostenabrechnung zusammen mit Strom, Gas, Netzkosten, Handy, Internet und Versicherungen an, ordnen Ihren Quadratmeterwert ein und sagen Ihnen, welche Posten eine Nachfrage bei der Hausverwaltung wert sind. Wo Sie nachweislich zu viel bezahlt haben, kümmern wir uns darum, das Geld zurückzuholen. Weitere Ansatzpunkte stehen unter Betriebskosten senken und Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Mietrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; ob ein Posten in Ihrem Haus zu Recht verrechnet wird, hängt von Mietvertrag und Belegen ab.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. Statistik Austria, Tabellenband Wohnen 2025 (Mikrozensus) — Tabelle 1.13 (nach Rechtsverhältnis, Gemeindegröße, Bundesland, Bauperiode, Haushaltsgröße), Tabelle 1.22 (Wien), Tabelle 1.23 (Verteilung der Betriebskosten je m²) (abgerufen 22. Oktober 2026)
  2. Statistik Austria, „Wohnen 2025. Zahlen, Daten und Indikatoren der Wohnstatistik“ — Kapitel 3.2, Übersichten 3.2, 3.3 und 3.5; Glossar „Betriebskosten“ (inkl. Gemeinschaftsanlagen), „Betriebskosten pro m²“ und „Heizungs-/Warmwasserkosten“ (nicht ausgewertet); Zeitreihenbruch 2021 (abgerufen 22. Oktober 2026)
  3. Statistik Austria, Pressemitteilung „Wohnungsmieten in Österreich im 2. Quartal 2026 leicht gestiegen“ — 08.09.2026, korrigiert 09.09.2026: Betriebskosten 2,7 Euro je m² und 176,5 Euro je Wohnung, plus 1,4 Prozent zum Vorquartal; Definitionen (abgerufen 22. Oktober 2026)
  4. Statistik Austria, Valorisierung nach dem Richtwertgesetz und dem Mietrechtsgesetz ab 1. April 2026 — § 15a Abs. 3 Z 1 MRG: 4,47 Euro bis 31.3.2026, 4,51 Euro ab 1.4.2026 (abgerufen 22. Oktober 2026)
  5. Arbeiterkammer Wien, Stadtpunkte 31 „Betriebskosten“ (Rosifka, Tockner, August 2020) — Abschnitte 1.2.1, 1.3 und 1.4 (S. 13: Regionalvergleich je m² „absurd“, Fußnote 27: Gebäudegrößen Burgenland und Wien); S. 33 f.: Verwaltungskosten der Genossenschaften im Mikrozensus nicht erfasst und für den Vergleich hinzugerechnet; Tabellen 4 und 5 (Mikrozensus 2019): Lift-Häufigkeit, Streuung je Stadt und Segment (abgerufen 22. Oktober 2026)
  6. Mietervereinigung Österreich, Betriebskosten-Spiegel — Abrechnungsjahr 2023, private Miethäuser, Nettowerte je m² Nutzfläche und Jahr: Müll 3,32, Wasser 5,02, Versicherung 6,94, Reinigung 6,57, Verwaltung 4,35, Lift 3,53 Euro, gesamt 30,26 Euro (2,52 Euro im Monat) (abgerufen 22. Oktober 2026)
  7. Stadt Wien, Betriebskostenrechner — Marke „über 2 Euro“ je Quadratmeter ohne Angabe von Monat oder Jahr; Einordnung niedrig, mittel oder hoch (abgerufen 22. Oktober 2026)
  8. Arbeiterkammer Oberösterreich, „Betriebskosten“ — Verwaltungskostenpauschale je m² und Jahr (2023: 4,35 Euro, 2024: 4,47 Euro, ab 1.4.2026: 4,51 Euro); Genossenschaft: Verwaltungskosten je Wohnung per Verordnung; bei Teil- oder Nichtanwendung des MRG zählt der Mietvertrag; Überprüfung bei Gericht nur bei Vollanwendung; Genossenschaft sechs Monate (abgerufen 22. Oktober 2026)
  9. RIS, § 1 MRG, geltende Fassung — Abs. 3 gemeinnützige Bauvereinigungen nach Maßgabe des § 20 WGG; Abs. 4 Teilanwendungsbereich (Baubewilligung nach dem 30. Juni 1953 ohne öffentliche Mittel, Dachausbauten, Wohnungseigentum nach dem 8. Mai 1945) (abgerufen 22. Oktober 2026)
  10. RIS, § 15 MRG, geltende Fassung — Abs. 1 Bestandteile des Mietzinses, Abs. 2 Umsatzsteuer zusätzlich zum Mietzins (abgerufen 22. Oktober 2026)
  11. RIS, § 22 MRG, geltende Fassung — Auslagen für die Verwaltung: jeweils geltender Betrag nach § 15a Abs. 3 Z 1 je Kalenderjahr und Quadratmeter Nutzfläche (abgerufen 22. Oktober 2026)
  12. RIS, § 27 MRG, geltende Fassung — Abs. 3 Rückforderung binnen drei Jahren (abgerufen 22. Oktober 2026)
  13. RIS, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, geltende Fassung — § 19 Abs. 1 sechs Monate für Einwendungen gegen die Abrechnung, § 20 Anwendung der Bestimmungen des MRG (abgerufen 22. Oktober 2026)
  14. RIS, § 17 MRG, geltende Fassung — Abs. 1 Aufteilung nach Nutzfläche, Abs. 1a Verbrauchsanteile, Abs. 2 Begriff der Nutzfläche (abgerufen 22. Oktober 2026)
  15. RIS, § 21 MRG, geltende Fassung — Abs. 1 Betriebskosten, Abs. 2 öffentliche Abgaben, Abs. 3 Teilbeträge höchstens 10 Prozent über dem Vorjahr (abgerufen 22. Oktober 2026)
  16. RIS, § 24 MRG, geltende Fassung — Personenaufzug, Wärmeversorgung, zentrale Waschküche, Grünanlagen; Anteil nur bei Berechtigung zur Benützung (abgerufen 22. Oktober 2026)
  17. RIS, § 3 Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz, geltende Fassung — Abs. 1: mindestens vier Nutzungsobjekte, gemeinsame Versorgungsanlage und Vorrichtungen zur Ermittlung der Verbrauchsanteile (oder Pflicht dazu) (abgerufen 22. Oktober 2026)
  18. RIS, § 10 Umsatzsteuergesetz 1994, geltende Fassung — Abs. 2 Z 3 lit. a: zehn Prozent für die Vermietung zu Wohnzwecken, ausgenommen Wärme als Nebenleistung (abgerufen 22. Oktober 2026)
  19. RIS, Wohnungseigentumsgesetz 2002, geltende Fassung — § 31 Abs. 1 Mindestbeiträge aller Eigentümer zur Rücklage, ausnahmsweise Unterschreitung, Abs. 5 Valorisierung; § 32 Abs. 1 Aufteilung nach Miteigentumsanteilen; der Begriff „Betriebskosten“ kommt im Gesetz nicht vor (abgerufen 22. Oktober 2026)
  20. Wirtschaftskammer Österreich, „Mindestrücklage nach dem Wohnungseigentumsgesetz“ — Mindestrücklage ab 1. Jänner 2026: 1,12 Euro (abgerufen 22. Oktober 2026)

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Betriebskosten pro Quadratmeter in Österreich?

Laut Mikrozensus der Statistik Austria zahlten Hauptmieterinnen und Hauptmieter 2025 im Schnitt 2,6 Euro je Quadratmeter Nutzfläche und Monat, im zweiten Quartal 2026 waren es 2,7 Euro. Der Median lag 2025 bei 2,5 Euro: Ein Viertel der Haushalte zahlte höchstens 2,0 Euro, neun von zehn höchstens 3,6 Euro. In diesen Werten ist die Umsatzsteuer enthalten, Heizung, Warmwasser und Garagenplätze dagegen nicht.

Wie viel Betriebskosten zahlt man für eine 70-m²-Wohnung?

Mit den Werten für 2025 gerechnet: beim österreichischen Median von 2,5 Euro je Quadratmeter rund 175 Euro im Monat, beim Schnitt von 2,6 Euro rund 182 Euro. Über 252 Euro, also über 3,6 Euro je Quadratmeter, gehört die Wohnung zum teuersten Zehntel. Gemeint sind Betriebskosten mit Umsatzsteuer, ohne Heizung, Warmwasser und Garage. Je Wohnung zahlten Hauptmieter 2025 im Schnitt 168,8 Euro im Monat. Genauer wird es mit den Werten Ihres Bundeslandes: Fläche mal Quadratmeterbetrag aus der Tabelle.

Was sind normale Betriebskosten pro Quadratmeter in Wien?

In Wien lagen Durchschnitt und Median 2025 bei 2,7 Euro je Quadratmeter und Monat. Ein Viertel der Wiener Mieterhaushalte zahlte bis zu 2,2 Euro, drei Viertel bis zu 3,1 Euro und neun von zehn bis zu 3,6 Euro. Am teuersten waren im Schnitt die Gemeindewohnungen mit 2,9 Euro, Genossenschaftswohnungen kamen auf 2,5 Euro und privat vermietete Wohnungen auf 2,7 Euro.

Sind zwei Euro Betriebskosten pro Quadratmeter zu viel?

Als Monatswert liegen zwei Euro im günstigen Bereich. Österreichweit zahlte 2025 nur ein Viertel der Mieterhaushalte so wenig oder weniger, in Wien endete das günstigste Viertel erst bei 2,2 Euro. Die Stadt Wien rät auf der Seite zu ihrem Betriebskostenrechner ab mehr als zwei Euro zu einer genaueren Überprüfung, sagt aber nicht, ob sie den Monat oder das Jahr meint. Aussagekräftiger ist der Vergleich mit den Werten Ihres Bundeslandes.

Gehören Heizung und Warmwasser zu den Betriebskosten?

Für den Vergleich nicht. Statistik Austria rechnet Heizungs- und Warmwasserkosten heraus, weil sie nur in einem Teil der Häuser über die Hausverwaltung bezahlt werden. Im Mietrecht ist eine gemeinsame Heizung keine Betriebskostenposition, sondern eine besondere Aufwendung (§ 24 MRG). Gibt es mindestens vier Nutzungsobjekte, eine gemeinsame Anlage und Geräte zur Verbrauchserfassung, gilt das Heizkostenabrechnungsgesetz mit eigener Abrechnung (§ 3 Abs. 1 HeizKG). Wer die Heizkosten mitzählt, kommt auf einen deutlich höheren Quadratmeterwert, der sich mit keiner Statistik mehr vergleichen lässt.

Rechne ich die Betriebskosten mit oder ohne Umsatzsteuer?

Mit Umsatzsteuer. Die Zahlen der Statistik Austria enthalten die gesetzliche Steuer, und für die Vermietung zu Wohnzwecken beträgt sie nach § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG zehn Prozent. Weist Ihre Abrechnung Nettobetrag und Steuer getrennt aus, zählen Sie beides zusammen, bevor Sie durch die Fläche teilen. Rechnen Sie netto, fällt Ihr Wert um rund ein Elftel niedriger aus, als er im Vergleich tatsächlich ist. Eine Ausnahme ist die Zeile Verwaltung: Ihre gesetzliche Obergrenze ist ein Nettobetrag, dort vergleichen Sie also ohne Steuer.

Zahlt man im Neubau mehr Betriebskosten als im Altbau?

Kaum. 2025 lagen Wohnungen in Häusern, die vor 1919 gebaut wurden, bei 2,5 Euro je Quadratmeter und Monat, Wohnungen in Häusern ab 2011 bei 2,7 Euro; alle Bauperioden dazwischen kamen auf 2,5 oder 2,6 Euro. Rechtlich ist der Unterschied größer. Vereinfacht gesagt gilt das Mietrechtsgesetz im Altbau mit Baubewilligung vor Juli 1953 und im geförderten Mietshaus voll: Verrechnet werden darf nur, was § 21 MRG aufzählt, und ohne andere Vereinbarung zahlen alle Wohnungen denselben Betrag je Quadratmeter Nutzfläche (§ 17 Abs. 1 MRG). Im frei finanzierten Neubau entscheidet der Mietvertrag, was auf die Abrechnung darf (§ 1 Abs. 4 MRG).

Sind die Betriebskosten im Gemeindebau höher als in einer Genossenschaftswohnung?

Je Quadratmeter ja, aber nur knapp: 2025 kamen Gemeindewohnungen österreichweit auf 2,7 Euro, Genossenschaftswohnungen auf 2,5 Euro, in Wien auf 2,9 zu 2,5 Euro. Je Wohnung zahlten Genossenschaftsmieter mit 170,6 Euro im Monat sogar etwas mehr als Gemeindemieter mit 164,0 Euro, weil ihre Wohnungen im Schnitt größer sind. Dazu kommt, dass Genossenschaften die Verwaltung als eigene Position führen. Laut Arbeiterkammer Wien war sie im Mikrozensus 2019 deshalb nicht in den Betriebskosten erfasst; die AK hat sie hinzugerechnet und für Wiener Häuser der Baujahre 1945 bis 1990 in allen drei Segmenten rund 2,50 Euro gefunden, statistisch ohne Unterschied. Grünflächen und Gemeinschaftseinrichtungen können höhere Kosten außerdem sachlich rechtfertigen.

Warum sind die Betriebskosten im Burgenland am niedrigsten?

Mit 1,9 Euro je Quadratmeter hatte das Burgenland 2025 den niedrigsten Schnitt, Salzburg mit 2,8 Euro den höchsten. Ein Grund liegt im Gebäudebestand: Laut einer Auswertung der Arbeiterkammer Wien auf Basis des Mikrozensus 2019 lagen 47,5 Prozent der burgenländischen Mietwohnungen in Häusern mit drei bis neun Wohnungen, in denen es häufig keinen Lift und keine aufwendigen Gemeinschaftsräume gibt. In Wien lagen nur 11,9 Prozent der Mietwohnungen in Häusern mit höchstens neun Wohnungen. Dazu kommt, dass kleinere Gemeinden österreichweit günstiger abschneiden.

Was zählt bei einer Eigentumswohnung als Betriebskosten?

Das Wohnungseigentumsgesetz kennt den Begriff nicht, es spricht von Aufwendungen für die Liegenschaft und von der Rücklage. Verteilt werden die Aufwendungen nach Miteigentumsanteilen (§ 32 Abs. 1 WEG), nicht nach der eigenen Nutzfläche. Auf der Vorschreibung stehen deshalb meist mehrere Zeilen, und nur ein Teil entspricht dem, was die Statistik bei Mietwohnungen als Betriebskosten misst. Die Rücklage gehört nicht dazu: Sie ist Vorsorge für künftige Aufwendungen nach § 31 WEG; für das ganze Haus darf sie seit 1. Jänner 2026 nur ausnahmsweise unter 1,12 Euro je Quadratmeter Nutzfläche und Monat liegen, etwa kurz nach einer Sanierung. Lassen Sie sie für den Vergleich weg.

Wie stark sind die Betriebskosten zuletzt gestiegen?

Je Quadratmeter stiegen sie 2025 gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent, auf durchschnittlich 2,6 Euro im Monat. Im zweiten Quartal 2026 kamen 1,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal dazu, während die Nettomieten gleich blieben. Längere Vergleiche sind nur eingeschränkt möglich, weil Statistik Austria die Erhebung 2021 umgestellt hat; 2016 lag der ausgewiesene Schnitt bei 2,0 Euro.

Was kann ich tun, wenn meine Betriebskosten zu hoch sind?

Verlangen Sie zuerst Einsicht in die Belege. Im Altbau und im geförderten Mietshaus, also im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, ordnen Sie jede Zeile einem Posten des § 21 MRG zu und beanstanden schriftlich, was sich nicht zuordnen lässt; im frei finanzierten Neubau prüfen Sie, ob der Mietvertrag den Posten vorsieht. Zu viel bezahlte Betriebskosten lassen sich im Vollanwendungsbereich binnen drei Jahren zurückfordern (§ 27 Abs. 3 MRG), gegen die Abrechnung einer Genossenschaft sind Einwände binnen sechs Monaten ab Auflage zu erheben (§ 19 Abs. 1 WGG). Gern sehen wir uns die Abrechnung im Analysegespräch gemeinsam mit Ihnen an.

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Wählen Sie alles aus, was zutrifft — mindestens eines.

Schritt 2: Kontaktdaten

Wie erreichen wir Sie?

Name und Telefonnummer genügen — alles Weitere ist freiwillig.

Schritt 3: Wann passt es Ihnen

Wann passt es Ihnen?

Optional — wir richten uns nach Ihnen.

Schritt 4: Prüfen und absenden

Passt alles?

0800 88 44 92 Analysegespräch