Zum Inhalt springen

Wasser und Abwasser in der Betriebskostenabrechnung

Wasser ist der einzige größere Posten Ihrer Fixkosten, bei dem es keinen Anbieter und keinen Tarifvergleich gibt. Der Preis kommt aus dem Gemeinderat, die Aufteilung im Haus aus dem Mietrechtsgesetz. Was Sie beeinflussen können, ist die Menge, und dort liegt auch der Fehler, den kaum jemand sucht.

Dominik Kop Veröffentlicht Zuletzt geprüft 8 Min. Lesezeit

Jede Gemeinde beschließt ihre eigene Gebühr

Wasser- und Abwassergebühren sind Gemeindeabgaben. Sie werden vom Gemeinderat als Verordnung beschlossen, gelten nur im Gebiet dieser einen Gemeinde und unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich. Das Land Oberösterreich beschreibt das für die Abwasserentsorgung als Aufgabe im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden: Jede erlässt ihre eigene Gebührenordnung, das Land prüft lediglich, ob die Festlegungen gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Jede Durchschnittszahl, die im Netz als „der österreichische Wasserpreis" herumgeistert, stimmt deshalb für keine einzige Adresse. Wie weit die Werte auseinandergehen, zeigt ein einziger Vergleich: Die Grazer Kanalabgabenordnung setzt ab 1. Jänner 2026 1,32 Euro je Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer an, während das Land Oberösterreich für dasselbe Jahr eine zumutbare Kanalbenützungsgebühr von 5,29 Euro netto je Kubikmeter eingeleiteten Abwassers nennt. Der oberösterreichische Wert ist dabei keine Gebühr, die jemand zahlt, sondern eine Messlatte des Landes für die Förderung; er zeigt aber, in welchem Bereich sich Kanalgebühren bewegen können.

Die Höhe der Gebühr ist nicht schrankenlos. Nach der Darstellung des Landes Oberösterreich dürfen Benützungsgebühren höchstens bis zum Doppelten des Jahreserfordernisses der Anlage ausgeschrieben werden, und zusätzlich gilt das Äquivalenzprinzip: Die Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Beides sind Grenzen für die Gemeinde, keine Ansprüche, die man als Einzelner einfach geltend macht.

Bereitstellung und Verbrauch, zwei Posten

Fast alle Gemeinden verrechnen zweiteilig. Der erste Teil hängt am Anschluss und läuft weiter, auch wenn im Sommer niemand zu Hause ist. Er heißt je nach Gebührenordnung Bereitstellungsgebühr, Grundgebühr oder Zählergebühr und richtet sich meist nach der Größe des eingebauten Wasserzählers. Die Holding Graz verrechnet dafür 7,20 Euro im Monat netto bei einem Anschluss unter DN 50, also 86,40 Euro im Jahr, und bei sehr großen Anschlüssen ein Vielfaches davon.

Der zweite Teil ist die Verbrauchsgebühr, gerechnet in Kubikmetern nach dem Zählerstand. Für Wasser und Abwasser gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zehn Prozent.

Posten Wonach er sich richtet Graz 2026
Bereitstellungsgebühr Wasser Größe des Anschlusses beziehungsweise des Zählers ab 7,20 Euro im Monat netto
Wasserbezugsgebühr Abgelesene Kubikmeter 2,55 Euro netto, 2,81 Euro brutto je m³
Kanalbenützungsgebühr In aller Regel die bezogene Wassermenge 1,32 Euro netto je m³ ab 1. Jänner 2026
Umsatzsteuer Ermäßigter Satz auf Wasser und Abwasser 10 Prozent

Zusammen kostet der Kubikmeter in Graz damit rund 4,26 Euro brutto. Diese eine Zahl brauchen Sie für alles Weitere auf dieser Seite; für Ihre Gemeinde steht sie in deren Gebührenordnung, die üblicherweise auf der Gemeindeseite kundgemacht ist. In der Abrechnung der Hausverwaltung erscheint meist nur die Summe.

Warum das Abwasser an der Wasseruhr hängt

Was in den Kanal fließt, misst praktisch niemand. Stattdessen nehmen die Gemeinden das bezogene Wasser als Bemessungsgrundlage: Die Stadt Wien rechnet die von der öffentlichen Wasserversorgung bezogenen Wassermengen als in den Kanal abgegeben an, bei Eigenwasserversorgung die im Wasserrechtsbescheid eingeräumten Mengen. Das spart eine zweite Messstelle an jedem Haus, führt aber dazu, dass Sie für jeden Kubikmeter Gießwasser auch Abwassergebühr zahlen.

Gegen diese Pauschalierung sehen die Gebührenordnungen Gegenmittel vor. In Wien lässt sich die Abwassergebühr herabsetzen, wenn ein geeichter privater Wasserzähler belegt, dass Wasser nicht in den Kanal gelangt ist; für Kleingärten und für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen gibt es stattdessen pauschale Abschläge, etwa 200 Liter je Tag und Wohnung. Im Geschoßbau spielt das keine Rolle, im Reihenhaus mit Garten sehr wohl.

Nutzfläche oder Wohnungszähler

Dass Wasser überhaupt in der Betriebskostenabrechnung landet, steht in § 21 Abs 1 Z 1 MRG: Die Versorgung des Hauses mit Wasser aus einer öffentlichen Wasserleitung samt der nach den Lieferbedingungen gebotenen Überprüfungen zählt zu den Betriebskosten. Die Kanalräumung steht eine Ziffer weiter unten in Z 2, gemeinsam mit Rauchfangkehrung, Unratabfuhr und Schädlingsbekämpfung.

Aufgeteilt wird nach § 17 Abs 1 MRG im Verhältnis der Nutzfläche des einzelnen Mietgegenstands zur Nutzfläche aller Wohnungen und sonstigen Mietgegenstände des Hauses. Für Wasser ist dieser Schlüssel eine grobe Näherung, weil Quadratmeter nicht duschen. Eine Person in einer großen Altbauwohnung trägt mehr als eine vierköpfige Familie in einer kleinen, obwohl die Familie ein Vielfaches verbraucht.

Verbrauchsabhängig abgerechnet werden darf, aber nicht im Alleingang. § 17 Abs 1a MRG verlangt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mieter, berechnet nach der Anzahl der vermieteten Mietgegenstände, und der Verbrauch muss sich mit wirtschaftlich vernünftigem Kostenaufwand durch Messvorrichtungen ermitteln lassen. Sind die Zähler einmal montiert, sind ihre Eichung, Wartung und Ablesung ihrerseits Betriebskosten, so ausdrücklich § 21 Abs 1 Z 1a MRG. Ob sich der Einbau rechnet, hängt an der Zahl der Wohnungen und an den Steigsträngen; in einem Altbau mit vielen getrennten Strängen wird es teuer. Welche Posten sonst noch in der Abrechnung stehen dürfen, steht unter Betriebskosten prüfen.

Der stille Wasserverlust

Der teuerste vermeidbare Posten in dieser ganzen Rechnung macht kein Geräusch, das jemandem auffällt. Eine rinnende Toilettenspülung verbraucht nach den Zahlen der umweltberatung rund 50 Liter am Tag, das sind etwa 18.250 Liter oder 18,25 Kubikmeter im Jahr. Bei dem dort angesetzten Preis von 3,77 Euro je Kubikmeter inklusive Abwassergebühr spart die Reparatur rund 69 Euro jährlich. Mit den Grazer Sätzen für 2026 gerechnet sind es etwa 78 Euro. Ein tropfender Hahn kommt auf bis zu 17 Liter täglich, 6.205 Liter im Jahr und damit auf ungefähr 23 Euro beziehungsweise 26 Euro.

  • 18.250 l Jahresverlust einer rinnenden WC-Spülung nach Berechnung der umweltberatung
  • 78 Euro derselbe Verlust zu den Grazer Wasser- und Kanalsätzen 2026
  • 6.205 l ein tropfender Hahn mit bis zu 17 Litern am Tag
  • 426 Euro was 100 m³ kosten, die Wiener Untergrenze für eine Herabsetzung

In einem Haus ohne Wohnungszähler zahlt diesen Verlust niemand allein. Er erhöht die Menge am Hauptzähler im Keller und verteilt sich über den Nutzflächenschlüssel auf sämtliche Parteien, ohne irgendwo als eigener Posten aufzuscheinen. Weil der Effekt bei zwanzig Parteien pro Wohnung nur ein paar Euro ausmacht, sucht ihn niemand. Auffällig wird die Sache erst, wenn Sie die Jahresmenge des Hauses aus zwei Abrechnungen nebeneinanderlegen und ein deutlicher Sprung ohne erkennbaren Grund dasteht. Die Menge steht in der Abrechnung oder in den Belegen, in die Sie Einsicht nehmen dürfen; wie das abläuft, steht unter Einsicht bei der Hausverwaltung.

Die Nachtprobe in fünf Schritten

Ob in Ihrer Wohnung Wasser läuft, ohne dass es jemand braucht, finden Sie an einem einzigen Abend heraus; nötig ist dafür nur Zugang zum Zähler. Die Salzburg AG empfiehlt, den Wasserzähler periodisch zu kontrollieren, weil ein sich ständig drehender Zähler ohne gleichzeitigen Verbrauch auf ein Gebrechen hindeutet.

  1. Abends alle Entnahmestellen schließen Drehen Sie Hähne und Ventile zu, stellen Sie Waschmaschine und Geschirrspüler ab und achten Sie auf Geräte, die von selbst anspringen, etwa eine automatische Gartenbewässerung oder einen Eiswürfelbereiter im Kühlschrank. Auch die Toilette darf in dieser Zeit niemand spülen.
  2. Zählerstand notieren oder fotografieren Schreiben Sie den Stand mit allen Nachkommastellen ab, oder fotografieren Sie das Zählwerk mit Blitz. Wichtig ist das kleinste Zeigerrad, weil sich dort auch ein sehr kleiner Durchfluss bemerkbar macht. Plomben und Bauteile des Zählers bleiben unberührt.
  3. Am Morgen erneut ablesen Vergleichen Sie den neuen Stand mit dem alten, bevor jemand Wasser nimmt. Bleibt der Zähler exakt gleich, ist die Anlage in diesem Zeitraum dicht. Hat er sich bewegt, obwohl niemand Wasser gebraucht hat, läuft irgendwo Wasser.
  4. Die Menge auf ein Jahr hochrechnen Rechnen Sie die Differenz auf zwölf Stunden aus, verdoppeln Sie sie für den Tag und multiplizieren Sie mit 365. So bekommen Sie die Jahresmenge in Kubikmetern und können sie mit dem Kubikmeterpreis Ihrer Gemeinde multiplizieren.
  5. Die undichte Stelle eingrenzen Sperren Sie das Ventil unmittelbar nach dem Wasserzähler und horchen Sie an der Leitung. Hört ein Sausen danach auf, liegt der Fehler in der Hausinstallation. Bleibt es hörbar, spricht das für ein Gebrechen in der Anschlussleitung, und dann ist der Wasserversorger zu verständigen.

Für die Zuständigkeit gilt eine einfache Trennlinie, die Ihnen viel Diskussion erspart: Alles nach dem Wasserzähler ist Hausinstallation und damit Sache des Hauseigentümers beziehungsweise der Hausverwaltung, alles davor gehört zur Anschlussleitung und ist Sache des Wasserversorgers.

Als Mieterin oder Mieter melden Sie einen Verdacht deshalb schriftlich an die Hausverwaltung und behalten eine Kopie. Ein Leck in der gemeinsamen Steigleitung ist Erhaltung und damit keine Betriebskostenposition, die Reparaturkosten dürfen also nicht als Betriebskosten weiterverrechnet werden. Das verbrauchte Wasser selbst schon.

Was nach einem Rohrbruch gilt

Wenn ein Rohr gebrochen ist, sind zwei Gebühren betroffen, und sie werden unterschiedlich behandelt. Das Wasser wurde tatsächlich bezogen, die Wasserbezugsgebühr bleibt daher in den Gebührenordnungen, die wir durchgesehen haben, unangetastet. In den Kanal gelangt ist es hingegen nicht, wenn es im Erdreich versickert oder in den Keller gelaufen ist, und genau dort setzen viele Gemeinden an.

Belegt ist das für drei Rechtsräume mit drei verschiedenen Schwellen:

  • Wien: Eine Herabsetzung der Abwassergebühr ist möglich, wenn mittels prüfungsfähiger Unterlagen nachgewiesen werden kann, dass ein Teil des bezogenen Wassers, nämlich mehr als 5 Prozent und mindestens über 100 Kubikmeter, nicht in den Kanal gelangt ist. Als Nachweis nennt die Stadt Wien bei Rohrbruch die Installateurrechnungen. Zuständig ist Wiener Wasser, die Magistratsabteilung 31.
  • Graz: Die Kanalabgabenordnung ordnet in § 3 Abs 6 an, dass von der ermittelten Gesamtmenge die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalanlage abgeleitete Wassermenge in Abzug zu bringen ist. Eine Mindestmenge nennt diese Bestimmung nicht.
  • Vorarlberg: § 20 Abs 6 des Kanalisationsgesetzes verlangt, dass verbrauchte Wassermengen, die nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zufließen, auf Antrag berücksichtigt werden, sofern sie mindestens 10 von Hundert des Wasserverbrauchs ausmachen.

Eine österreichweite Bestimmung, die den Nachlass nach einem Rohrbruch vorschreibt, gibt es nicht; was gilt, steht in der Gebührenordnung Ihrer Gemeinde. Findet sich dort nichts, ist der Antrag trotzdem nicht aussichtslos: § 236 BAO erlaubt es, fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag ganz oder zum Teil nachzusehen, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre, und nach Abs 2 gilt das sinngemäß auch für bereits entrichtete Abgaben. Ob die Gemeinde dem folgt, ist eine Ermessensentscheidung.

Die Frist ist der Punkt, an dem solche Anträge scheitern. Wien verlangt, dass der Antrag bis spätestens Ende jenes Kalenderjahres eingebracht wird, das der Nichteinleitung folgt. Ein Gebrechen im Frühjahr 2026 wäre also bis Ende 2027 einzubringen.

Heben Sie deshalb ab dem Tag des Schadens alles auf, was die Menge belegt: Installateurrechnung mit Datum und Schadensbeschreibung, Zählerstände vor und nach der Reparatur, Fotos der Schadstelle. Ohne prüfungsfähige Unterlagen hilft die beste Rechtsgrundlage nichts.

Die Abrechnung durchgehen

Bei der Jahresabrechnung sind vier Angaben interessant, und alle vier stehen im Papier oder in den Belegen: die Gesamtmenge des Hauses in Kubikmetern im Vergleich zum Vorjahr, der Kubikmeterpreis, den Sie gegen die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde halten, Ihre Nutzfläche gegen die Gesamtnutzfläche und die Frage, ob unter dem Titel Wasser etwas mitläuft, das in Wahrheit eine Reparatur war. Abgerechnet werden muss bei Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.

Beraten wird dazu bei Arbeiterkammer und Mietervereinigung, und bei einer fehlenden oder fehlerhaften Abrechnung führt der Weg über die Schlichtungsstelle beziehungsweise das Bezirksgericht. Das alles können Sie ohne uns machen, und die Nachtprobe oben kostet Sie einen Abend.

Wenn Sie es abgeben wollen, übernehmen wir es. Wir sehen die Betriebskostenabrechnung samt Belegen durch, halten den verrechneten Kubikmeterpreis gegen die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde, prüfen den Aufteilungsschlüssel nach und sagen Ihnen, ob die Verbrauchsentwicklung des Hauses auf einen Verlust hindeutet. Die Prüfung kostet nichts, und wenn nichts dabei herauskommt, sagen wir Ihnen auch das.

Wer bei dieser Gelegenheit ohnehin die ganze Abrechnung auf dem Tisch hat, findet die übrigen Posten unter Betriebskosten senken, die Heizungsseite unter Heizkostenabrechnung prüfen und die Verträge, bei denen sich dasselbe Vorgehen lohnt, unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. RIS, § 21 MRG, geltende Fassung — Abs 1 Z 1 Wasserversorgung, Z 1a Messvorrichtungen, Z 2 Kanalräumung, Abs 3 Abrechnung bis 30. Juni (abgerufen 25. August 2026)
  2. RIS, § 17 MRG, geltende Fassung — Abs 1 Nutzflächenschlüssel, Abs 1a Zweidrittelmehrheit für verbrauchsabhängige Aufteilung (abgerufen 25. August 2026)
  3. Land Oberösterreich, „Gebühren Abwasserentsorgung" — Eigener Wirkungsbereich, doppeltes Jahreserfordernis, Äquivalenzprinzip, zumutbare Kanalbenützungsgebühr 2026 (abgerufen 25. August 2026)
  4. Stadt Wien, „Herabsetzung der Abwassergebühr" — Rohrgebrechen: mehr als 5 Prozent, mindestens über 100 Kubikmeter; Antragsfrist; MA 31 (abgerufen 25. August 2026)
  5. Stadt Wien, „Abwassergebühr" — Bemessung nach den von der öffentlichen Wasserversorgung bezogenen Wassermengen (abgerufen 25. August 2026)
  6. Holding Graz, „Preise, Gebühren und Entgelte" — Preisblatt Wasserwirtschaft 2026: 2,55 Euro/m³ netto, 2,81 Euro/m³ brutto, Bereitstellung ab 7,20 Euro im Monat (abgerufen 25. August 2026)
  7. Stadt Graz, Kanalabgabenordnung — 1,32 Euro je Kubikmeter ab 1. Jänner 2026; § 3 Abs 6 Abzug der nachweislich nicht abgeleiteten Menge (abgerufen 25. August 2026)
  8. RIS, Kanalisationsgesetz Vorarlberg § 20 — Abs 6: Berücksichtigung nicht zufließender Wassermengen ab mindestens 10 von Hundert (abgerufen 25. August 2026)
  9. RIS, § 236 BAO, geltende Fassung — Abs 1 Nachsicht bei Unbilligkeit, Abs 2 sinngemäß für bereits entrichtete Abgaben (abgerufen 25. August 2026)
  10. die umweltberatung, „Wasser sparen bringt’s" — Rinnende WC-Spülung rund 50 Liter täglich, 18.250 Liter im Jahr, rund 69 Euro bei 3,77 Euro/m³ (abgerufen 25. August 2026)

Häufige Fragen

Wer legt in Österreich fest, was Wasser und Abwasser kosten?

Das macht jede Gemeinde für sich. Wasser- und Kanalgebühren sind Gemeindeabgaben, der Gemeinderat beschließt sie als Verordnung, und das Land Oberösterreich beschreibt das ausdrücklich als Aufgabe im eigenen Wirkungsbereich, bei der das Land nur prüft, ob die Festlegungen verfassungskonform sind. Einen österreichweiten Wassertarif gibt es deshalb nicht, und jede Durchschnittszahl, die im Netz kursiert, gilt in keiner einzigen Gemeinde genau so.

Darf eine Gemeinde die Gebühr beliebig hoch ansetzen?

Nein, es gibt zwei Schranken. Nach der Darstellung des Landes Oberösterreich dürfen Benützungsgebühren höchstens bis zum Doppelten des Jahreserfordernisses der Anlage ausgeschrieben werden, und daneben gilt das Äquivalenzprinzip: Die Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Wie weit eine konkrete Gemeinde diesen Rahmen ausschöpft, steht in ihrer eigenen Gebührenordnung und schwankt erheblich.

Woraus setzt sich die Wassergebühr zusammen?

Aus zwei Teilen. Der eine hängt am Anschluss und fällt auch dann an, wenn wenig verbraucht wird, je nach Gemeinde als Bereitstellungs-, Grund- oder Zählergebühr bezeichnet und meist nach der Größe des Zählers gestaffelt. Die Holding Graz verrechnet dafür ab 7,20 Euro im Monat netto bei einem Anschluss unter DN 50, also 86,40 Euro im Jahr. Der zweite Teil ist die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter, in Graz 2,81 Euro inklusive Umsatzsteuer.

Warum zahle ich Abwassergebühr für Wasser, das ich gegossen habe?

Weil die meisten Gemeinden nicht messen, was in den Kanal fließt, sondern das bezogene Wasser als Bemessungsgrundlage nehmen. Die Stadt Wien rechnet die von der öffentlichen Wasserversorgung bezogenen Mengen als in den Kanal abgegeben an. Das ist verwaltungsökonomisch, trifft aber jeden mit Garten. Wien und andere Gemeinden sehen deshalb Herabsetzungen vor, etwa gegen den Nachweis über einen geeichten Subzähler an der Gartenleitung.

Wird das Wasser in einem Mehrparteienhaus nach Nutzfläche aufgeteilt?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist das der Regelfall. § 17 Abs 1 MRG verteilt die Gesamtkosten nach dem Verhältnis der Nutzfläche des einzelnen Mietgegenstands zur Nutzfläche aller Wohnungen und sonstigen Mietgegenstände des Hauses. Verbrauchsabhängig wird erst abgerechnet, wenn dafür eine eigene schriftliche Vereinbarung besteht. Ohne diese Vereinbarung zahlt der Single in der 90-Quadratmeter-Altbauwohnung mehr als die vierköpfige Familie auf 60 Quadratmetern.

Was braucht es, damit nach Wohnungszählern abgerechnet wird?

Nach § 17 Abs 1a MRG braucht es eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mieter, berechnet nach der Anzahl der vermieteten Mietgegenstände. Dazu muss der Verbrauch mit wirtschaftlich vernünftigem Kostenaufwand durch Messvorrichtungen ermittelbar sein. Einbau, Eichung, Wartung und Ablesung dieser Zähler sind dann ihrerseits Betriebskosten, § 21 Abs 1 Z 1a MRG nennt sie ausdrücklich.

Was kostet eine rinnende Toilettenspülung im Jahr?

Die umweltberatung rechnet mit rund 50 Litern am Tag, das sind etwa 18.250 Liter oder 18,25 Kubikmeter im Jahr. Bei dem dort angesetzten Preis von 3,77 Euro je Kubikmeter inklusive Abwassergebühr spart die Reparatur ungefähr 69 Euro jährlich. Mit den Grazer Sätzen für 2026 gerechnet, also 2,81 Euro Wasser plus 1,45 Euro Kanal je Kubikmeter, kommt man auf rund 78 Euro. Ein tropfender Hahn liegt deutlich darunter.

Wer zahlt den Wasserverlust in einem Haus ohne Wohnungszähler?

Alle Parteien gemeinsam, anteilig nach ihrer Nutzfläche. Solange nur der Hauptzähler im Keller zählt, taucht ein Leck nirgends als eigener Posten auf, sondern erhöht die Gesamtmenge und damit jede einzelne Abrechnung ein bisschen. Genau deshalb fällt so ein Verlust oft jahrelang niemandem auf. Wer die Jahresmenge des Hauses aus zwei Abrechnungen nebeneinanderlegt und einen deutlichen Sprung ohne erklärbaren Grund sieht, hat einen ersten Hinweis.

Bekomme ich nach einem Rohrbruch Geld zurück?

Das hängt von der Gemeinde ab und betrifft in der Regel nur die Abwassergebühr, weil das Wasser tatsächlich bezogen wurde, aber nicht in den Kanal gelangt ist. Wien setzt die Abwassergebühr bei einem Rohrgebrechen herab, wenn mit prüfungsfähigen Unterlagen nachgewiesen wird, dass mehr als 5 Prozent des bezogenen Wassers, mindestens aber über 100 Kubikmeter, nicht in den Kanal gelangt sind. Vorarlberg verlangt nach § 20 Abs 6 Kanalisationsgesetz mindestens 10 von Hundert des Wasserverbrauchs. In Graz zieht die Kanalabgabenordnung die nachweislich nicht abgeleitete Menge ab.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Auch das steht in der jeweiligen Gebührenordnung. Für Wien gilt, dass der Antrag auf Herabsetzung bis spätestens Ende jenes Kalenderjahres einzubringen ist, das der Nichteinleitung folgt. Ein Gebrechen im Frühjahr 2026 wäre also bis Ende 2027 geltend zu machen. Wo Ihre Gemeinde keine eigene Frist und keine eigene Regel kennt, bleibt der Weg über § 236 BAO: Fällige und sogar bereits entrichtete Abgaben können auf Antrag nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre.

Analysegespräch anfragen

Zwei Minuten Anfrage. Ø 200 € weniger — jeden Monat.

Kostenlos und unverbindlich: Sagen Sie uns, was wir prüfen dürfen und wie wir Sie erreichen — wir melden uns innerhalb eines Werktags.

  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
Schritt 1: Themen wählen

Was dürfen wir für Sie optimieren?

Wählen Sie alles aus, was zutrifft — mindestens eines.

Schritt 2: Kontaktdaten

Wie erreichen wir Sie?

Name und Telefonnummer genügen — alles Weitere ist freiwillig.

Schritt 3: Wann passt es Ihnen

Wann passt es Ihnen?

Optional — wir richten uns nach Ihnen.

Schritt 4: Prüfen und absenden

Passt alles?

0800 88 44 92 Analysegespräch