Dominik Kop Veröffentlicht Zuletzt geprüft 8 Min. Lesezeit
Jede Gemeinde beschließt ihre eigene Gebühr
Wasser- und Abwassergebühren sind Gemeindeabgaben. Sie werden vom Gemeinderat als Verordnung beschlossen, gelten nur im Gebiet dieser einen Gemeinde und unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich. Das Land Oberösterreich beschreibt das für die Abwasserentsorgung als Aufgabe im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden: Jede erlässt ihre eigene Gebührenordnung, das Land prüft lediglich, ob die Festlegungen gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Jede Durchschnittszahl, die im Netz als „der österreichische Wasserpreis" herumgeistert, stimmt deshalb für keine einzige Adresse. Wie weit die Werte auseinandergehen, zeigt ein einziger Vergleich: Die Grazer Kanalabgabenordnung setzt ab 1. Jänner 2026 1,32 Euro je Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer an, während das Land Oberösterreich für dasselbe Jahr eine zumutbare Kanalbenützungsgebühr von 5,29 Euro netto je Kubikmeter eingeleiteten Abwassers nennt. Der oberösterreichische Wert ist dabei keine Gebühr, die jemand zahlt, sondern eine Messlatte des Landes für die Förderung; er zeigt aber, in welchem Bereich sich Kanalgebühren bewegen können.
Die Höhe der Gebühr ist nicht schrankenlos. Nach der Darstellung des Landes Oberösterreich dürfen Benützungsgebühren höchstens bis zum Doppelten des Jahreserfordernisses der Anlage ausgeschrieben werden, und zusätzlich gilt das Äquivalenzprinzip: Die Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Beides sind Grenzen für die Gemeinde, keine Ansprüche, die man als Einzelner einfach geltend macht.
Bereitstellung und Verbrauch, zwei Posten
Fast alle Gemeinden verrechnen zweiteilig. Der erste Teil hängt am Anschluss und läuft weiter, auch wenn im Sommer niemand zu Hause ist. Er heißt je nach Gebührenordnung Bereitstellungsgebühr, Grundgebühr oder Zählergebühr und richtet sich meist nach der Größe des eingebauten Wasserzählers. Die Holding Graz verrechnet dafür 7,20 Euro im Monat netto bei einem Anschluss unter DN 50, also 86,40 Euro im Jahr, und bei sehr großen Anschlüssen ein Vielfaches davon.
Der zweite Teil ist die Verbrauchsgebühr, gerechnet in Kubikmetern nach dem Zählerstand. Für Wasser und Abwasser gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zehn Prozent.
| Posten | Wonach er sich richtet | Graz 2026 |
|---|---|---|
| Bereitstellungsgebühr Wasser | Größe des Anschlusses beziehungsweise des Zählers | ab 7,20 Euro im Monat netto |
| Wasserbezugsgebühr | Abgelesene Kubikmeter | 2,55 Euro netto, 2,81 Euro brutto je m³ |
| Kanalbenützungsgebühr | In aller Regel die bezogene Wassermenge | 1,32 Euro netto je m³ ab 1. Jänner 2026 |
| Umsatzsteuer | Ermäßigter Satz auf Wasser und Abwasser | 10 Prozent |
Zusammen kostet der Kubikmeter in Graz damit rund 4,26 Euro brutto. Diese eine Zahl brauchen Sie für alles Weitere auf dieser Seite; für Ihre Gemeinde steht sie in deren Gebührenordnung, die üblicherweise auf der Gemeindeseite kundgemacht ist. In der Abrechnung der Hausverwaltung erscheint meist nur die Summe.
Warum das Abwasser an der Wasseruhr hängt
Was in den Kanal fließt, misst praktisch niemand. Stattdessen nehmen die Gemeinden das bezogene Wasser als Bemessungsgrundlage: Die Stadt Wien rechnet die von der öffentlichen Wasserversorgung bezogenen Wassermengen als in den Kanal abgegeben an, bei Eigenwasserversorgung die im Wasserrechtsbescheid eingeräumten Mengen. Das spart eine zweite Messstelle an jedem Haus, führt aber dazu, dass Sie für jeden Kubikmeter Gießwasser auch Abwassergebühr zahlen.
Gegen diese Pauschalierung sehen die Gebührenordnungen Gegenmittel vor. In Wien lässt sich die Abwassergebühr herabsetzen, wenn ein geeichter privater Wasserzähler belegt, dass Wasser nicht in den Kanal gelangt ist; für Kleingärten und für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen gibt es stattdessen pauschale Abschläge, etwa 200 Liter je Tag und Wohnung. Im Geschoßbau spielt das keine Rolle, im Reihenhaus mit Garten sehr wohl.
Nutzfläche oder Wohnungszähler
Dass Wasser überhaupt in der Betriebskostenabrechnung landet, steht in § 21 Abs 1 Z 1 MRG: Die Versorgung des Hauses mit Wasser aus einer öffentlichen Wasserleitung samt der nach den Lieferbedingungen gebotenen Überprüfungen zählt zu den Betriebskosten. Die Kanalräumung steht eine Ziffer weiter unten in Z 2, gemeinsam mit Rauchfangkehrung, Unratabfuhr und Schädlingsbekämpfung.
Aufgeteilt wird nach § 17 Abs 1 MRG im Verhältnis der Nutzfläche des einzelnen Mietgegenstands zur Nutzfläche aller Wohnungen und sonstigen Mietgegenstände des Hauses. Für Wasser ist dieser Schlüssel eine grobe Näherung, weil Quadratmeter nicht duschen. Eine Person in einer großen Altbauwohnung trägt mehr als eine vierköpfige Familie in einer kleinen, obwohl die Familie ein Vielfaches verbraucht.
Verbrauchsabhängig abgerechnet werden darf, aber nicht im Alleingang. § 17 Abs 1a MRG verlangt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mieter, berechnet nach der Anzahl der vermieteten Mietgegenstände, und der Verbrauch muss sich mit wirtschaftlich vernünftigem Kostenaufwand durch Messvorrichtungen ermitteln lassen. Sind die Zähler einmal montiert, sind ihre Eichung, Wartung und Ablesung ihrerseits Betriebskosten, so ausdrücklich § 21 Abs 1 Z 1a MRG. Ob sich der Einbau rechnet, hängt an der Zahl der Wohnungen und an den Steigsträngen; in einem Altbau mit vielen getrennten Strängen wird es teuer. Welche Posten sonst noch in der Abrechnung stehen dürfen, steht unter Betriebskosten prüfen.
Der stille Wasserverlust
Der teuerste vermeidbare Posten in dieser ganzen Rechnung macht kein Geräusch, das jemandem auffällt. Eine rinnende Toilettenspülung verbraucht nach den Zahlen der umweltberatung rund 50 Liter am Tag, das sind etwa 18.250 Liter oder 18,25 Kubikmeter im Jahr. Bei dem dort angesetzten Preis von 3,77 Euro je Kubikmeter inklusive Abwassergebühr spart die Reparatur rund 69 Euro jährlich. Mit den Grazer Sätzen für 2026 gerechnet sind es etwa 78 Euro. Ein tropfender Hahn kommt auf bis zu 17 Liter täglich, 6.205 Liter im Jahr und damit auf ungefähr 23 Euro beziehungsweise 26 Euro.
- 18.250 l Jahresverlust einer rinnenden WC-Spülung nach Berechnung der umweltberatung
- 78 Euro derselbe Verlust zu den Grazer Wasser- und Kanalsätzen 2026
- 6.205 l ein tropfender Hahn mit bis zu 17 Litern am Tag
- 426 Euro was 100 m³ kosten, die Wiener Untergrenze für eine Herabsetzung
In einem Haus ohne Wohnungszähler zahlt diesen Verlust niemand allein. Er erhöht die Menge am Hauptzähler im Keller und verteilt sich über den Nutzflächenschlüssel auf sämtliche Parteien, ohne irgendwo als eigener Posten aufzuscheinen. Weil der Effekt bei zwanzig Parteien pro Wohnung nur ein paar Euro ausmacht, sucht ihn niemand. Auffällig wird die Sache erst, wenn Sie die Jahresmenge des Hauses aus zwei Abrechnungen nebeneinanderlegen und ein deutlicher Sprung ohne erkennbaren Grund dasteht. Die Menge steht in der Abrechnung oder in den Belegen, in die Sie Einsicht nehmen dürfen; wie das abläuft, steht unter Einsicht bei der Hausverwaltung.
Die Nachtprobe in fünf Schritten
Ob in Ihrer Wohnung Wasser läuft, ohne dass es jemand braucht, finden Sie an einem einzigen Abend heraus; nötig ist dafür nur Zugang zum Zähler. Die Salzburg AG empfiehlt, den Wasserzähler periodisch zu kontrollieren, weil ein sich ständig drehender Zähler ohne gleichzeitigen Verbrauch auf ein Gebrechen hindeutet.
- Abends alle Entnahmestellen schließen Drehen Sie Hähne und Ventile zu, stellen Sie Waschmaschine und Geschirrspüler ab und achten Sie auf Geräte, die von selbst anspringen, etwa eine automatische Gartenbewässerung oder einen Eiswürfelbereiter im Kühlschrank. Auch die Toilette darf in dieser Zeit niemand spülen.
- Zählerstand notieren oder fotografieren Schreiben Sie den Stand mit allen Nachkommastellen ab, oder fotografieren Sie das Zählwerk mit Blitz. Wichtig ist das kleinste Zeigerrad, weil sich dort auch ein sehr kleiner Durchfluss bemerkbar macht. Plomben und Bauteile des Zählers bleiben unberührt.
- Am Morgen erneut ablesen Vergleichen Sie den neuen Stand mit dem alten, bevor jemand Wasser nimmt. Bleibt der Zähler exakt gleich, ist die Anlage in diesem Zeitraum dicht. Hat er sich bewegt, obwohl niemand Wasser gebraucht hat, läuft irgendwo Wasser.
- Die Menge auf ein Jahr hochrechnen Rechnen Sie die Differenz auf zwölf Stunden aus, verdoppeln Sie sie für den Tag und multiplizieren Sie mit 365. So bekommen Sie die Jahresmenge in Kubikmetern und können sie mit dem Kubikmeterpreis Ihrer Gemeinde multiplizieren.
- Die undichte Stelle eingrenzen Sperren Sie das Ventil unmittelbar nach dem Wasserzähler und horchen Sie an der Leitung. Hört ein Sausen danach auf, liegt der Fehler in der Hausinstallation. Bleibt es hörbar, spricht das für ein Gebrechen in der Anschlussleitung, und dann ist der Wasserversorger zu verständigen.
Für die Zuständigkeit gilt eine einfache Trennlinie, die Ihnen viel Diskussion erspart: Alles nach dem Wasserzähler ist Hausinstallation und damit Sache des Hauseigentümers beziehungsweise der Hausverwaltung, alles davor gehört zur Anschlussleitung und ist Sache des Wasserversorgers.
Als Mieterin oder Mieter melden Sie einen Verdacht deshalb schriftlich an die Hausverwaltung und behalten eine Kopie. Ein Leck in der gemeinsamen Steigleitung ist Erhaltung und damit keine Betriebskostenposition, die Reparaturkosten dürfen also nicht als Betriebskosten weiterverrechnet werden. Das verbrauchte Wasser selbst schon.
Was nach einem Rohrbruch gilt
Wenn ein Rohr gebrochen ist, sind zwei Gebühren betroffen, und sie werden unterschiedlich behandelt. Das Wasser wurde tatsächlich bezogen, die Wasserbezugsgebühr bleibt daher in den Gebührenordnungen, die wir durchgesehen haben, unangetastet. In den Kanal gelangt ist es hingegen nicht, wenn es im Erdreich versickert oder in den Keller gelaufen ist, und genau dort setzen viele Gemeinden an.
Belegt ist das für drei Rechtsräume mit drei verschiedenen Schwellen:
- Wien: Eine Herabsetzung der Abwassergebühr ist möglich, wenn mittels prüfungsfähiger Unterlagen nachgewiesen werden kann, dass ein Teil des bezogenen Wassers, nämlich mehr als 5 Prozent und mindestens über 100 Kubikmeter, nicht in den Kanal gelangt ist. Als Nachweis nennt die Stadt Wien bei Rohrbruch die Installateurrechnungen. Zuständig ist Wiener Wasser, die Magistratsabteilung 31.
- Graz: Die Kanalabgabenordnung ordnet in § 3 Abs 6 an, dass von der ermittelten Gesamtmenge die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalanlage abgeleitete Wassermenge in Abzug zu bringen ist. Eine Mindestmenge nennt diese Bestimmung nicht.
- Vorarlberg: § 20 Abs 6 des Kanalisationsgesetzes verlangt, dass verbrauchte Wassermengen, die nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zufließen, auf Antrag berücksichtigt werden, sofern sie mindestens 10 von Hundert des Wasserverbrauchs ausmachen.
Eine österreichweite Bestimmung, die den Nachlass nach einem Rohrbruch vorschreibt, gibt es nicht; was gilt, steht in der Gebührenordnung Ihrer Gemeinde. Findet sich dort nichts, ist der Antrag trotzdem nicht aussichtslos: § 236 BAO erlaubt es, fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag ganz oder zum Teil nachzusehen, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre, und nach Abs 2 gilt das sinngemäß auch für bereits entrichtete Abgaben. Ob die Gemeinde dem folgt, ist eine Ermessensentscheidung.
Die Frist ist der Punkt, an dem solche Anträge scheitern. Wien verlangt, dass der Antrag bis spätestens Ende jenes Kalenderjahres eingebracht wird, das der Nichteinleitung folgt. Ein Gebrechen im Frühjahr 2026 wäre also bis Ende 2027 einzubringen.
Heben Sie deshalb ab dem Tag des Schadens alles auf, was die Menge belegt: Installateurrechnung mit Datum und Schadensbeschreibung, Zählerstände vor und nach der Reparatur, Fotos der Schadstelle. Ohne prüfungsfähige Unterlagen hilft die beste Rechtsgrundlage nichts.
Die Abrechnung durchgehen
Bei der Jahresabrechnung sind vier Angaben interessant, und alle vier stehen im Papier oder in den Belegen: die Gesamtmenge des Hauses in Kubikmetern im Vergleich zum Vorjahr, der Kubikmeterpreis, den Sie gegen die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde halten, Ihre Nutzfläche gegen die Gesamtnutzfläche und die Frage, ob unter dem Titel Wasser etwas mitläuft, das in Wahrheit eine Reparatur war. Abgerechnet werden muss bei Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
Beraten wird dazu bei Arbeiterkammer und Mietervereinigung, und bei einer fehlenden oder fehlerhaften Abrechnung führt der Weg über die Schlichtungsstelle beziehungsweise das Bezirksgericht. Das alles können Sie ohne uns machen, und die Nachtprobe oben kostet Sie einen Abend.
Wenn Sie es abgeben wollen, übernehmen wir es. Wir sehen die Betriebskostenabrechnung samt Belegen durch, halten den verrechneten Kubikmeterpreis gegen die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde, prüfen den Aufteilungsschlüssel nach und sagen Ihnen, ob die Verbrauchsentwicklung des Hauses auf einen Verlust hindeutet. Die Prüfung kostet nichts, und wenn nichts dabei herauskommt, sagen wir Ihnen auch das.
Wer bei dieser Gelegenheit ohnehin die ganze Abrechnung auf dem Tisch hat, findet die übrigen Posten unter Betriebskosten senken, die Heizungsseite unter Heizkostenabrechnung prüfen und die Verträge, bei denen sich dasselbe Vorgehen lohnt, unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel.
Quellen
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.
- RIS, § 21 MRG, geltende Fassung — Abs 1 Z 1 Wasserversorgung, Z 1a Messvorrichtungen, Z 2 Kanalräumung, Abs 3 Abrechnung bis 30. Juni (abgerufen 25. August 2026)
- RIS, § 17 MRG, geltende Fassung — Abs 1 Nutzflächenschlüssel, Abs 1a Zweidrittelmehrheit für verbrauchsabhängige Aufteilung (abgerufen 25. August 2026)
- Land Oberösterreich, „Gebühren Abwasserentsorgung" — Eigener Wirkungsbereich, doppeltes Jahreserfordernis, Äquivalenzprinzip, zumutbare Kanalbenützungsgebühr 2026 (abgerufen 25. August 2026)
- Stadt Wien, „Herabsetzung der Abwassergebühr" — Rohrgebrechen: mehr als 5 Prozent, mindestens über 100 Kubikmeter; Antragsfrist; MA 31 (abgerufen 25. August 2026)
- Stadt Wien, „Abwassergebühr" — Bemessung nach den von der öffentlichen Wasserversorgung bezogenen Wassermengen (abgerufen 25. August 2026)
- Holding Graz, „Preise, Gebühren und Entgelte" — Preisblatt Wasserwirtschaft 2026: 2,55 Euro/m³ netto, 2,81 Euro/m³ brutto, Bereitstellung ab 7,20 Euro im Monat (abgerufen 25. August 2026)
- Stadt Graz, Kanalabgabenordnung — 1,32 Euro je Kubikmeter ab 1. Jänner 2026; § 3 Abs 6 Abzug der nachweislich nicht abgeleiteten Menge (abgerufen 25. August 2026)
- RIS, Kanalisationsgesetz Vorarlberg § 20 — Abs 6: Berücksichtigung nicht zufließender Wassermengen ab mindestens 10 von Hundert (abgerufen 25. August 2026)
- RIS, § 236 BAO, geltende Fassung — Abs 1 Nachsicht bei Unbilligkeit, Abs 2 sinngemäß für bereits entrichtete Abgaben (abgerufen 25. August 2026)
- die umweltberatung, „Wasser sparen bringt’s" — Rinnende WC-Spülung rund 50 Liter täglich, 18.250 Liter im Jahr, rund 69 Euro bei 3,77 Euro/m³ (abgerufen 25. August 2026)