Dominik Kop Veröffentlicht 14 Min. Lesezeit
Warum alte Ryanair-Buchungen gerade jetzt gefragt sind
Viele haben irgendwann am Flughafenschalter eingecheckt, eine Bordkarte nachgekauft oder einen Flug umgebucht und dafür bei Ryanair extra bezahlt. Am 19. Mai 2026 hat der Oberste Gerichtshof in einer Verbandsklage 14 von 15 beanstandeten Klauseln aus Ryanairs damaligen Bedingungen für unzulässig erklärt (4 Ob 170/25s). Darunter sind die Gebühr für den Check-in am Flughafen, die laut Urteil 55 Euro betrug, und die 15 Euro für die Bordkarte am Flughafen. Was das Urteil im Einzelnen sagt, erklärt der Beitrag zum Ryanair-Urteil des OGH.
Das Urteil verbietet Ryanair, sich gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern in Österreich auf diese Klauseln zu berufen. Eine Rückzahlung an alle ordnet es nicht an. Jede Gebühr fordert einzeln, wer sie bezahlt hat, und dafür zählt die Buchung dahinter: wann Sie geflogen sind, auf welcher Strecke und was Sie wofür bezahlt haben. Genau diese Angaben stecken in alten Bestätigungen, im Kundenkonto und im Kontoauszug.
Gesucht wird vor allem in der Zeit vor dem 25. Juni 2026. Seit diesem Tag gelten Ryanairs Beförderungsbedingungen für Österreich in einer neuen Fassung, und bei der Rückforderung geht es im Kern um die Gebühren davor. Wie weit zurück sich Gebühren noch fordern lassen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Tragen Sie deshalb auch ältere Flüge ein, die Ihnen einfallen; welche davon in Frage kommen, prüft die Kanzlei für jede Buchung einzeln.
Die gute Nachricht vorweg: Einen vollständigen Ordner braucht niemand. Wer seine Gebühren über uns geltend machen lässt, nennt je Buchung Monat und Strecke und dazu den Buchungscode oder, wenn er fehlt, einen einzigen Nachweis, etwa den Kontoauszug mit der Zahlung an Ryanair. Für die Belege schickt eine Rechtsanwaltskanzlei Ryanair mit Ihrer Vollmacht ein Auskunftsbegehren. Wer lieber selbst sucht, auch für eine Rechnung an die Firma, findet auf dieser Seite jeden Weg einzeln erklärt. Ablauf und Kosten über uns finden Sie weiter unten.
Diese Nachweise zählen, und das steht jeweils darin
Ein Nachweis muss nicht schön aussehen. Für unsere Strecke genügt ein Screenshot aus der App, ein Foto vom Ausdruck oder das PDF aus dem Online-Banking. Fehlt der Buchungscode, verlangt die Strecke eine Buchungsbestätigung, eine Rechnung oder ersatzweise den Kontoauszug oder die Kreditkartenabrechnung. Die übrigen helfen vor allem, Code und Buchung wiederzufinden:
| Nachweis | Was er zeigt | Wo Sie ihn finden |
|---|---|---|
| Bestätigungs-E-Mail von Ryanair | Flugdaten, Reservierungsnummer und bezahlten Betrag; laut Ryanair zugleich der Kaufbeleg, auch für später hinzugefügte Extras | Postfach samt Archiv und Spam-Ordner |
| Neue Bestätigung nach einer Umbuchung | einen eigenen Kaufbeleg für die Umbuchung | Postfach, mit derselben Suche |
| „Meine Buchungen“ in myRyanair | Details zu aktiven und vergangenen Buchungen | Website oder App, nach dem Einloggen |
| Bordkarte | Reservierungsnummer, Flug und Datum | App, Screenshots, alte Ausdrucke |
| Konto-, Karten- oder PayPal-Auszug | Datum, Betrag und Empfänger der Zahlung, je nach Zahlungsanbieter auch die Reservierungsnummer | Online-Banking, Kartenabrechnung, PayPal-Verlauf |
| Bestätigung eines Portals oder Reisebüros | Buchung und Preis, wie der Vermittler sie abgerechnet hat | Postfach, Kundenkonto beim Vermittler |
| Beleg vom Flughafen | eine am Schalter oder Gate bezahlte Gebühr | Reiseunterlagen, falls Sie ihn aufgehoben haben |
| Datenauskunft von Ryanair | die zu Ihrer Person gespeicherten Daten samt Kopie | Antrag nach Art. 15 DSGVO bei Ryanair |
Welche Unterlage bei welcher Gebühr am meisten hilft, hängt davon ab, wo Sie bezahlt haben. Was Sie online gekauft haben, bei der Buchung oder später als Extra, belegt laut Ryanair die Bestätigungs-E-Mail. Gebühren, die Sie am Schalter oder am Gate mit Karte bezahlt haben, suchen Sie am besten im Konto- oder Kartenauszug, denn dort steht die Zahlung mit Datum und Betrag. Wie das bei der Check-in-Gebühr aussieht, zeigt der Ratgeber zur Ryanair Check-in-Gebühr.
In fünf Schritten zu Ihren alten Ryanair-Buchungen
Diese Reihenfolge spart Zeit: zuerst das, was Sie selbst in der Hand haben, zuletzt die Anfrage bei Ryanair.
- Das Postfach durchsuchen Suchen Sie in jedem E-Mail-Konto, das Sie je für Buchungen verwendet haben, nach „Ryanair“, „Reservierungsnummer“, „Reiseplan“ und „Buchungsbestätigung“. Nehmen Sie Archiv und Spam-Ordner dazu, denn auch Ryanair rät bei einer fehlenden Bestätigung zuerst zu diesem Blick.
- In myRyanair nachsehen Melden Sie sich auf der Website oder in der App an und öffnen Sie „Meine Buchungen“. Laut Ryanair stehen im Konto Details zu aktiven und vergangenen Buchungen. Eine Buchung unter einer anderen E-Mail-Adresse fügen Sie mit dieser Adresse und der Buchungsnummer einem Konto hinzu.
- Konto-, Karten- und PayPal-Auszug durchgehen Suchen Sie im Online-Banking, in der Kreditkartenabrechnung und im PayPal-Verlauf nach Zahlungen an Ryanair. Datum und Betrag belegen die Zahlung, und je nach Zahlungsanbieter steht im Verwendungszweck sogar die Reservierungsnummer.
- Beim Portal oder Reisebüro nachfragen Haben Sie nicht direkt bei Ryanair gebucht, suchen Sie Bestätigung und Rechnung des Vermittlers in Ihrem Postfach und in Ihrem Kundenkonto dort. Fehlt beides, bitten Sie den Vermittler um eine Kopie.
- Den Rest bei Ryanair erfragen Was danach noch fehlt, verlangen Sie mit einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO über das Webformular, das Ryanair dafür nennt, zusammen mit einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis. Wer seine Gebühren über Fixkostenreduzierer.at geltend machen lässt, überlässt diesen Schritt der Kanzlei.
Im Postfach beginnt die Suche, auch im Spam-Ordner
Buchen Sie direkt bei Ryanair, schickt die Fluglinie nach dem Bezahlen eine Bestätigungs-E-Mail. Darin stehen laut Ryanair Ihre Flugdaten, Ihre Reservierungsnummer und der Betrag, den Sie bezahlt haben, und die E-Mail gilt zugleich als Kaufbeleg. Für die Suche nach alten Buchungen ist sie deshalb die wertvollste Unterlage.
Suchen Sie mit mehreren Begriffen, denn Betreff und Sprache können je nach Jahr und Buchungsweg schwanken: „Ryanair“, „Reservierungsnummer“, „Reiseplan“, „Buchungsbestätigung“, auf Englisch auch „booking“ und „itinerary“. Engen Sie danach den Zeitraum auf die Monate rund um einen Urlaub ein. Achten Sie darauf, dass die Suche auch Archiv, Spam-Ordner und Unterordner umfasst. Ryanair selbst rät bei einer fehlenden Bestätigung zuerst zum Blick in den Spam-Ordner.
Denken Sie an alle Adressen, die Sie über die Jahre verwendet haben: die frühere Adresse beim alten Internetanbieter, die Adresse aus Studium oder Job, das Postfach des Partners, über das die Familie gebucht hat. Hat eine andere Person für Sie mitgebucht, liegt die Bestätigung vermutlich in deren Postfach. Speichern Sie jeden Fund gleich als PDF oder als Screenshot, damit er nicht wieder in der Masse verschwindet.
Ob Ryanair eine verlorene Bestätigung erneut verschickt, beantwortet das Hilfecenter nicht direkt. Es verweist auf den Spam-Ordner und auf das Kundenkonto myRyanair, in dem Sie Ihren Reiseplan aufrufen können.
myRyanair und App: Was Ihr Konto über vergangene Flüge zeigt
Haben Sie ein Ryanair-Konto, melden Sie sich auf der Website oder in der App an und öffnen „Meine Buchungen“. Laut Ryanair finden Sie im Konto Ihre Kontaktdaten, Reisedokumente, Reisebegleiter und Details zu aktiven und vergangenen Buchungen. Wie weit die Liste zurückreicht, nennt Ryanair nicht. Halten Sie fest, was Sie dort finden, am besten mit einem Screenshot je Buchung.
Lief eine Buchung unter einer anderen E-Mail-Adresse, ist sie deshalb nicht verloren. Die E-Mail-Adresse eines bestehenden Kontos lässt sich laut Ryanair zwar nicht ändern, frühere Buchungen können Sie aber mit der alten Adresse und der Buchungsnummer einem Konto hinzufügen. Und wer wegen einer neuen Adresse ein neues Konto anlegt, kann Ryanair laut Hilfecenter um eine Liste der bisherigen Buchungen bitten.
Das Konto zählt auch für den eigenen Weg zur Rückforderung. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich beschreibt, dass Sie im Beschwerdeformular von myRyanair die betroffene Buchung aus der Liste vergangener Flüge auswählen. Wer sich nicht in myRyanair einloggen möchte oder die Buchung dort nicht findet, kann den Brief laut Verbraucherzentrum auch eingeschrieben mit der Post an Ryanair schicken.
Buchungsnummer vergessen: Wo der sechsstellige Code noch steht
Die Buchungsnummer heißt bei Ryanair auch Buchungsreferenz oder Reservierungsnummer. Es ist ein sechsstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen. Laut Ryanair steht er in der Bestätigungs-E-Mail, unter „Meine Buchungen“ im Konto, in der App und auf der Bordkarte, wenn Sie schon eingecheckt hatten. Ein altes Foto oder ein Screenshot der Bordkarte aus dem Urlaub kann also reichen, um den Code wiederzufinden.
Weniger bekannt ist der Weg über die Bank. Je nach Zahlungsanbieter kann die Reservierungsnummer laut Ryanair in der Transaktionsreferenz oder -beschreibung auf Kontoauszug, Kartenabrechnung oder PayPal-Abrechnung erscheinen. Suchen Sie dort nach Zahlungen an Ryanair und lesen Sie die ganze Zeile samt Verwendungszweck, nicht nur Empfänger und Betrag.
In unserer Eintragungsstrecke heißt dieselbe Nummer Buchungscode, und das Feld ist freiwillig. Fehlt der Code, laden Sie stattdessen einen Nachweis hoch; als Angabe zur Buchung genügen Monat und Strecke. Die Kanzlei führt Ihre Buchungen später in ihrem Auskunftsbegehren an Ryanair an, damit Ryanair sie Ihnen zuordnen kann.
Rechnung nachträglich anfordern: Was Ryanair dazu schreibt
Wer nach einer Ryanair-Rechnung sucht, kann zweierlei brauchen: einen Beleg für die eigene Rückforderung oder eine Rechnung für die Firma. Für Ryanair ist die Bestätigungs-E-Mail der Kaufbeleg. Bei Inlandsflügen in Italien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und Schweden schickt Ryanair laut Hilfecenter automatisch eine E-Mail mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Für internationale Flüge fällt keine Mehrwertsteuer an; eine Rechnung lässt sich dort bei der Buchung anfordern, indem Sie die Steuerangaben am Ende der Zahlungsseite eintragen.
Einen Weg, die Rechnung nachträglich zu bekommen, beschreibt das Hilfecenter nicht. Brauchen Sie sie für die Buchhaltung, fragen Sie beim Kundenservice von Ryanair nach. Für Ihre Rückforderung ist das kein Hindernis: In unserer Strecke zählt die Bestätigung genauso wie eine Rechnung, und ersatzweise reicht der Konto- oder Kartenauszug. Die Strecke ist allerdings nur für Volljährige und für Buchungen, die Sie als Privatperson bezahlt haben; Firmenbuchungen nimmt sie nicht auf.
Konto- und Kartenauszug als Zahlungsnachweis
Der Auszug zeigt, was eine Bestätigung nicht immer zeigt: dass das Geld tatsächlich von Ihrem Konto an Ryanair gegangen ist. Das zählt, weil jede Gebühr fordert, wer sie bezahlt hat. Haben Sie für Mitreisende mitbezahlt, belegt Ihr Auszug, dass die Zahlung von Ihnen kam.
Im Online-Banking hilft die Suche nach „Ryanair“ im Empfänger oder im Verwendungszweck. Bei der Kreditkarte sehen Sie in der App oder im Kundenportal der Kartenfirma nach, bei PayPal im Verlauf Ihres Kontos. Reicht der Umsatzverlauf nicht weit genug zurück, fragen Sie Ihre Bank oder Kartenfirma nach älteren Auszügen.
Bevor Sie einen Auszug hochladen oder weitergeben, dürfen Sie alle Zeilen abdecken, die nichts mit Ryanair zu tun haben. Sichtbar bleiben sollten Ihr Name, das Datum, der Betrag und der Empfänger. Gerade bei Gebühren, die Sie am Schalter, am Gate oder am Telefon bezahlt haben, kann der Auszug der einzige Beleg sein, der noch da ist.
Über ein Portal oder Reisebüro gebucht: Belege beim Vermittler
Wer über ein Buchungsportal oder ein Reisebüro gebucht hat, findet bei Ryanair manchmal wenig. Ryanair schreibt selbst, dass manche externe Reiseanbieter Kontakt- oder Zahlungsdaten der Kundschaft nicht weitergeben. Dann hat Ryanair Ihnen womöglich nie direkt geschrieben, und die Bestätigung kam vom Vermittler.
Suchen Sie in diesem Fall nach Buchungsbestätigung und Rechnung des Portals oder Reisebüros, im Postfach und im Kundenkonto beim Vermittler. Fehlen sie, bitten Sie dort um eine Kopie. Achten Sie darauf, ob auf diesen Unterlagen auch eine Ryanair-Reservierungsnummer steht, denn sie hilft bei der Zuordnung. Der Konto- oder Kartenauszug zeigt dann die Zahlung an den Vermittler.
Für die Eintragung bei uns ist eine solche Buchung kein Ausschlussgrund. In der Strecke wählen Sie bei der Frage, wo Sie gebucht haben, einfach „Reisebüro oder Portal“. Die Kanzlei prüft dann, wie mit dieser Buchung umzugehen ist und an wen sich die Forderung richtet.
Wenn nichts mehr da ist: die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO
Bleiben Lücken, hilft Ihr Auskunftsrecht. Nach Art. 15 DSGVO muss ein Unternehmen auf Antrag mitteilen, ob und welche Daten es über Sie verarbeitet, und eine Kopie dieser Daten zur Verfügung stellen. Bei einer Fluglinie gehören dazu etwa die Buchungen, die Ihnen zugeordnet sind, und was dazu verrechnet und bezahlt wurde. Wie so eine Auskunft grundsätzlich abläuft, zeigt auch unser Ratgeber zur CRIF-Auskunft.
Ryanair zeigt einen Teil dieser Daten schon im Konto. Für alles, was dort nicht gespeichert ist, verweist das Hilfecenter auf ein eigenes Webformular, das „Antragsformular für Datenzugriff“. Dafür brauchen Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises, und zwar Reisepass oder Personalausweis, damit Ryanair Ihre Identität prüfen kann. Bevor Ryanair Daten an die angegebene E-Mail-Adresse schickt, bestätigt es diese Adresse. Eine Gebühr verlangt Ryanair für die Auskunft nach eigener Angabe nicht, und auch nach der DSGVO sind Auskunft und erste Kopie unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
Ryanair muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich, die Ryanair Ihnen aber noch im ersten Monat samt Gründen mitteilen muss (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Heben Sie die Bestätigung Ihres Antrags mit Datum auf.
Für Ihren Antrag können Sie diesen Text übernehmen, soweit das Formular Platz für eigene Angaben bietet. Er fragt gezielt nach dem, was bei Gebühren zählt:
Betreff: Auskunft und Kopie nach Art. 15 DSGVO zu meinen Buchungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche um Auskunft über die Daten, die Sie zu meiner Person speichern, und um eine Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Bitte führen Sie dabei vor allem an:
- alle mir zugeordneten Buchungen mit Reservierungsnummer, Buchungsdatum, Flugdatum und Strecke,
- alle Entgelte und Gebühren zu diesen Buchungen, je Position mit Bezeichnung, Datum und Betrag,
- die dafür erhaltenen Zahlungen samt Zahlungsart und allfällige Erstattungen oder Gutschriften,
- Kopien der Buchungsbestätigungen und Zahlungsbelege.
Zur Zuordnung: [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift]. Gebucht habe ich unter diesen E-Mail-Adressen: [Adressen]. Bekannte Flüge: [Monat und Strecke]. Eine Kopie meines Reisepasses oder Personalausweises liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Antwortet Ryanair nicht oder fehlen Punkte, erinnern Sie schriftlich und nennen das Datum Ihres Antrags. Hilft das nicht, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren; die DSGVO erlaubt die Beschwerde auch in dem Mitgliedstaat, in dem Sie leben (Art. 77 DSGVO).
Für jemand anderen anzufragen geht ebenfalls, aber nur mit einer unterschriebenen Vollmacht und Unterlagen, mit denen Ryanair die Identität der vertretenen Person prüfen kann; auch deren E-Mail-Adresse prüft Ryanair laut Hilfecenter vorab. Lassen Sie Ihre Gebühren über uns geltend machen, schickt die Kanzlei ein eigenes Auskunftsbegehren an Ryanair und legt Ihre Vollmacht und eine Ausweiskopie bei.
Buchungscode oder ein Nachweis genügt: So läuft es über uns
Die Suche und die Anfrage bei Ryanair können Sie ganz selbst erledigen. Sie können es aber auch über uns machen. Dann tragen Sie ein, was Sie haben, und um die Lücken kümmert sich die Kanzlei. Die Strecke dafür läuft bereits, und von Ihnen braucht es nur drei Dinge:
- Gebühren und Buchungen eintragen. Sie tippen an, welche Gebühren Sie bezahlt haben, und nennen je Buchung Monat und Strecke; der Buchungscode ist freiwillig. Haben Sie mehrere Flüge, zählen Sie alle Buchungen dazu. Gebühren für Mitreisende tragen Sie ein, wenn Sie sie bezahlt haben. Eine Mindestsumme gibt es nicht, schon eine einzelne Gebühr genügt.
- Unterlagen und Ausweis hochladen. Ohne Buchungscode laden Sie mindestens eine Unterlage hoch: die Buchungsbestätigung, eine Rechnung oder ersatzweise den Kontoauszug oder die Kreditkartenabrechnung, als Foto, Screenshot oder PDF. Mit Buchungscode sind weitere Belege freiwillig, helfen der Kanzlei aber. Was Sie nicht mehr finden, lassen Sie weg. Für die Gebühr für ein Kleinkind auf dem Schoß genügt das Geburtsdatum des Kindes. Dazu kommt ein Foto Ihres Ausweises; nehmen Sie am besten Reisepass oder Personalausweis, denn diese beiden nennt Ryanair für Datenanfragen.
- Digital unterschreiben. Zwei Dokumente unterschreiben Sie direkt am Handy: den Prozessfinanzierungsvertrag mit der Koptimal GmbH und die Vollmacht für die Kanzlei.
Danach übernimmt die Kanzlei. Mit Ihrer Vollmacht schickt sie ein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO an Ryanair und fragt nach Ihren Buchungen, den verrechneten Gebühren je Position, den Zahlungen und allfälligen Erstattungen. Dazu verlangt sie Kopien der Buchungsbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsbelege. Mit der Antwort und Ihren eigenen Unterlagen prüft sie, welche Ihrer Gebühren unter das Urteil fallen, denn nicht jede Ryanair-Gebühr ist unzulässig. Diese Gebühren macht sie bei Ryanair geltend, zuerst außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht in Österreich; geklagt wird nur nach Ihrer Weisung.
Im Voraus fällt für Sie nichts an, auch keine Prüf- oder Verwaltungsgebühr. Die Koptimal GmbH finanziert die Durchsetzung und trägt im finanzierten Umfang das Kostenrisiko. Im Erfolgsfall deckt der Erlös zuerst die nachgewiesenen Fallkosten, die sie getragen hat. Vom Nettoerlös, der danach bleibt, gehen 58 Prozent an Sie und 42 Prozent inklusive Umsatzsteuer an die Koptimal GmbH. Eintragen können Sie sich direkt online: jetzt Gebühren eintragen. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie Ryanair reagiert; eine Frist nennen wir deshalb nicht. Wie eine Prozessfinanzierung aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber zur Prozessfinanzierung, und alles zu Gebühren, Ablauf und Kosten steht auf der Seite Ryanair-Gebühren zurückholen.
Lieber zuerst mit jemandem sprechen? Unter 0800 88 44 92 erreichen Sie uns gebührenfrei, oder Sie fordern über das Formular auf dieser Seite einen Rückruf an.
Quellen
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.
- OGH, Urteil vom 19. Mai 2026, 4 Ob 170/25s, Volltext im RIS — Rn 2 (Unterlassung, Verbot, sich auf die Klauseln zu berufen), Rn 4 (Klausel 12 schon vom Erstgericht abgewiesen, übrige Klauseln stattgegeben), Rn 57 (55 Euro Check-in und 15 Euro Bordkarte am Flughafen) (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair, Allgemeine Beförderungsbedingungen für Österreich, gültig ab 25. Juni 2026 (PDF) — Kopfzeile „Gültig ab: 25. Juni 2026“ (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Wo finde ich meine Buchungsreferenz oder Reservierungsnummer? — sechsstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen; Bestätigungs-E-Mail, Meine Buchungen, App, Bordkarte; je nach Anbieter auf Kontoauszug, PayPal- oder Kartenabrechnung (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Woher weiß ich, dass meine Buchung bestätigt wurde? — Bestätigungs-E-Mail mit Flugdaten, Reservierungsnummer und bezahltem Betrag; Spam-Ordner (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Erhalte ich einen Buchungsbeleg? — Bestätigungs-E-Mail als Kaufbeleg, auch für hinzugefügte Extras; Mehrwertsteuer bei Inlandsflügen in neun Ländern; Rechnung für internationale Flüge bei der Buchung (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Erhalte ich einen Beleg, wenn ich meine Flüge umbuche? — neue Bestätigungs-E-Mail mit dem Kaufbeleg (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Wo kann ich die MwSt.-Angaben meiner Buchung machen? — Angaben am Ende der Zahlungsseite während der Buchung (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Ich habe keine E-Mail mit dem Reiseplan für meine Buchung erhalten bzw. kann sie nicht finden — Spam-Ordner; Reiseplan im myRyanair-Konto (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Kann ich die Kontaktdaten meiner Buchung abändern? — E-Mail-Adresse des Kontos nicht änderbar; bisherige Buchungen mit alter Adresse und Buchungsnummer einem neuen Konto hinzufügen (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Wie kann ich meine personenbezogenen Daten korrigieren/aktualisieren? — Liste der bisherigen Buchungen auf Anfrage (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Wie kann ich auf meine personenbezogenen Daten zugreifen? — aktive und vergangene Buchungen im Konto; Antragsformular für Datenzugriff; Reisepass oder Personalausweis; Bestätigung der E-Mail-Adresse (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Wie kann ich personenbezogene Daten im Namen einer anderen Person erhalten? — unterzeichnete Vollmacht, Identitätsnachweis und Prüfung der E-Mail-Adresse der vertretenen Person (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Muss ich für die Anfrage bezahlen? (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Ryanair-Hilfecenter, Was ist ein externer Reiseanbieter? — Kontakt- und Zahlungsdaten werden von manchen Anbietern nicht weitergegeben (abgerufen 23. Oktober 2026)
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, EUR-Lex — Art. 12 Abs. 3 und 5, Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 77 Abs. 1
- Europäisches Verbraucherzentrum Österreich, Gebühren von Ryanair beeinspruchen (Stand 1. Juli 2026, aktualisiert 14. Juli 2026) — Beschwerdeformular in myRyanair mit Auswahl aus vergangenen Flügen; Brief per Post, wenn man sich nicht einloggen möchte oder die Buchung dort nicht aufscheint; Erfahrungen mit Ablehnung und zweitem Schreiben (abgerufen 23. Oktober 2026)