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Wofür Sie zweimal Prämie zahlen, ohne es zu merken

Überschneidungen zwischen Versicherungen fallen selten auf, weil die betroffenen Verträge nie nebeneinander liegen: die Polizze im Ordner, der Geräteschutz im Mobilfunkvertrag, die Reisedeckung in den Kreditkartenbedingungen, die Gebäudeversicherung in der Betriebskostenabrechnung. Diese Seite geht die fünf häufigsten Überschneidungen durch und sagt bei jeder, welche Deckung im Schadensfall tatsächlich greift.

Dominik Kop Veröffentlicht Zuletzt geprüft 8 Min. Lesezeit

Zwei Prämien, eine Entschädigung

Der Fall hat einen eigenen Namen im Gesetz. § 59 Abs 1 VersVG spricht von Doppelversicherung, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Summe der Entschädigungen, die jeder einzelne Versicherer ohne die andere Versicherung zahlen müsste, den Gesamtschaden übersteigt. Die Rechtsfolge steht im selben Absatz.

„… so sind die Versicherer in der Weise zur ungeteilten Hand verpflichtet, daß dem Versicherungsnehmer jeder Versicherer für den Betrag haftet, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt, der Versicherungsnehmer aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann." § 59 Abs 1 VersVG, geltende Fassung.

Aus dieser Bestimmung folgt zweierlei. Sie dürfen sich aussuchen, bei welchem der beiden Versicherer Sie den Schaden melden, und Sie müssen sich nicht darum kümmern, wie die beiden das untereinander aufteilen; das regelt § 59 Abs 2 VersVG. Mehr als den Schaden bekommen Sie aber nicht, und die zweite Prämie hat Ihnen keinen einzigen Euro zusätzliche Deckung gebracht. Der Verein für Konsumenteninformation nennt das den Grundsatz, dass bei den meisten Versicherungen im Schadensfall nur ein Versicherer leistet.

Bekannt sein sollte die zweite Deckung ohnehin: Nach § 58 Abs 1 VersVG hat, wer ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert, jedem Versicherer unverzüglich Mitteilung von der anderen Versicherung zu machen, unter Nennung des anderen Versicherers und der Versicherungssumme.

Rechtsschutz aus drei Quellen

Rechtsschutz wird selten als ganzes Produkt verkauft, sondern in Bausteinen: Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, dazu im Kfz-Bereich Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz. Genau diese Bausteine laufen häufig schon in einem Kfz-Paket oder in einer Haushaltsversicherung mit. Wer daneben eine eigene Rechtsschutzpolizze abschließt, kauft einen Teil davon ein zweites Mal.

Im Streitfall greift die Regel aus § 59 VersVG. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sind ein Vermögensschaden, und der wird einmal ersetzt. Sie können die Deckungsanfrage an einen der beiden Versicherer richten, und wenn dieser sie ablehnt, an den anderen. Zwei Deckungszusagen bedeuten aber nicht zwei Kostenübernahmen.

Vor einem Neuabschluss lohnt der Blick auf das, was Sie schon haben. Die Arbeiterkammer vertritt ihre Mitglieder in Arbeits- und Sozialrechtssachen kostenlos, bei berechtigten Forderungen auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht; vorausgesetzt wird eine Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten. Für Mietrechtsstreitigkeiten gibt es die Mietervereinigungen, für Verkehrsrechtsfälle die Rechtsberatung von ÖAMTC und ARBÖ.

Handyschutz neben der Haushaltsversicherung

Die Arbeiterkammer Wien hat im Jänner 2025 die Geräteversicherungen der Mobilfunkanbieter und der Hersteller erhoben, gerechnet auf ein Smartphone um 600 Euro. Die Monatsprämien lagen zwischen 7,99 Euro und 9,90 Euro, die Selbstbehalte über alle untersuchten Tarife hinweg zwischen 20 und 129 Euro.

  • 118,80 Euro Jahresprämie beim teuersten erhobenen Mobilfunktarif
  • 594 Euro derselbe Tarif über fünf Jahre gerechnet
  • 129 Euro höchster Selbstbehalt in der Erhebung, für Diebstahl und Verlust
  • 886,95 Euro Prämien in einem Beratungsfall über sechs Jahre und neun Monate

Die Überschneidung mit der Haushaltsversicherung betrifft nur einen Teil der Gefahren, dafür den teuersten. Wird das Handy bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen, bei einem Wohnungsbrand beschädigt oder Ihnen geraubt, so deckt das nach den Angaben der Arbeiterkammer Wien die Haushaltsversicherung, sofern die Risiken Einbruchdiebstahl und Feuer vertraglich vereinbart sind.

Der Verlust und der einfache Diebstahl des Handys sind in der Haushaltsversicherung in der Regel nicht gedeckt, ein Sprung im Display ebenso wenig. Wer die Geräteversicherung wegen der Überschneidung kündigt, verzichtet damit auf genau jene Fälle, die am häufigsten eintreten.

Die Rechnung entscheidet sich am Restwert. Bei einem Gerät, dessen Zeitwert nach zwei Jahren unter der Summe aus Restprämie und Selbstbehalt liegt, trägt die Versicherung nichts mehr bei. Was sich sonst noch an einem Mobilfunkvertrag findet, steht unter Handyrechnung zu hoch.

Die Reisedeckung der Kreditkarte

Goldkarten bringen fast immer ein Reisepaket mit, und weil es niemand gesondert bezahlt, wird es beim Abschluss einer eigenen Reisepolizze auch nicht bedacht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat vier solche Karten verglichen, Stand Juni 2024, mit Jahresgebühren zwischen 74,90 und 144 Euro.

Punkt Was der Vergleich der AK Oberösterreich zeigt
Reisedauer bei allen vier Karten maximal 90 Tage je Reise
Voraussetzung meist Bezahlung der Reise oder zumindest der Anzahlung mit der Karte, teils genügt eine Kartenverwendung innerhalb von zwei oder drei Monaten vor dem Schadensfall
Stornokosten Pauschalreise 1.500 bis 3.000 Euro
Selbstbehalt beim Storno 20 Prozent, bei einer Karte entfällt er bei Zahlung mit der Karte
Mitversicherte Kinder je nach Karte bis 18, 23 oder 25 Jahre, nur im gemeinsamen Haushalt

Krankheits- und Stornokosten sind Vermögensschäden, weshalb auch hier § 59 VersVG gilt: Beide Versicherer haften, ersetzt wird der Betrag einmal. Sinnvoll bleibt die zweite Deckung dort, wo die erste endet. Wer länger als drei Monate am Stück unterwegs ist, wer eine Reise storniert, die deutlich über 3.000 Euro gekostet hat, oder wer mit erwachsenen Kindern reist, hat über die Karte allein keinen ausreichenden Schutz.

Unfallversicherung, die eine Ausnahme

Bei der Unfallversicherung dreht sich die Sache um. § 1 Abs 1 VersVG unterscheidet zwei Grundtypen: Bei der Schadensversicherung ersetzt der Versicherer den verursachten Vermögensschaden, bei der Lebens- und Unfallversicherung zahlt er den vereinbarten Betrag an Kapital oder Rente. Weil bei der zweiten Gruppe kein Schaden beziffert wird, greift die Begrenzung des § 59 VersVG nicht.

Praktisch heißt das: Wer eine private Unfallversicherung hat und daneben über den Arbeitgeber, einen Sportverein oder eine Kreditkarte unfallversichert ist, bekommt bei einer Invalidität aus jeder dieser Deckungen die vereinbarte Leistung. Der Verein für Konsumenteninformation beschreibt die Invaliditätsleistung ausdrücklich als additiv. Anders liegt es bei Unfallkosten wie einer Bergung: Diese Kosten fallen einmal an, werden einmal ersetzt und folgen damit wieder der Regel des § 59 VersVG.

Für die Aufräumarbeit im Ordner heißt das, dass eine zweite Unfallversicherung nicht automatisch überflüssig ist. Prüfen Sie aber, ob die Deckung über den Verein oder die Karte an einer aufrechten Mitgliedschaft hängt und ob sie in der Freizeit und im Ausland gilt.

Was Sie über die Betriebskosten längst zahlen

Die teuerste Überschneidung steht auf keiner Polizze, sondern in der Betriebskostenabrechnung. § 21 Abs 1 Z 4 MRG zählt die angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden zu den Betriebskosten, Z 5 die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers und die Versicherung gegen Leitungswasserschäden einschließlich Korrosionsschäden. Im Wohnungseigentum ist die angemessene Versicherung der Liegenschaft nach § 28 Abs 1 Z 4 WEG 2002 eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung und wird über die Aufwendungen der Eigentümergemeinschaft getragen. In beiden Fällen zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner sie anteilig mit, ohne den Vertrag je gesehen zu haben.

Was diese Gebäudeversicherung deckt, muss die eigene Haushaltsversicherung nicht noch einmal decken. Die Grenze verläuft zwischen dem Haus und dem, was Sie hineingetragen haben. Das Verbraucherportal konsumentenfragen.at zählt zum versicherten Gebäude die Grund- und Kellermauern samt allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen und nennt dabei ausdrücklich Anstriche, sanitäre Einrichtungen, geklebte Wand- und Bodenbeläge sowie Wasser-, Elektro- und Gasinstallationen.

Gegenstand Üblicherweise zugeordnet
Fest verbaute Küche, mit dem Mauerwerk verbunden Gebäude
Verklebtes Parkett, Fliesen, Teppichboden auf Kleber Gebäude
Lose verlegter Teppich, Vorhänge, Lampen Inhalt, also Haushaltsversicherung
Fenster samt Verglasung, Türen, Sanitäranlagen Gebäude
Möbel, Kleidung, Fernseher, Notebook, Kaffeemaschine Inhalt, also Haushaltsversicherung
Einbaubackrohr und Kochfeld in der fixen Küchenzeile je nach Polizze, hier lohnt die Nachfrage besonders

Eine Versicherung des Hauses gegen Glasbruch oder Sturmschäden darf nach § 21 Abs 1 Z 6 MRG nur dann als Betriebskosten verrechnet werden, wenn die Mehrheit der Hauptmieter zugestimmt hat. Steht ein solcher Posten ohne Zustimmung in Ihrer Abrechnung, gehört er hinterfragt. Wie Sie die Abrechnung Position für Position durchgehen, steht unter Betriebskostenabrechnung prüfen, das Einsichtsrecht in die Belege unter Einsicht bei der Hausverwaltung.

Bevor Sie die Haushaltsversicherung deswegen verkleinern, holen Sie sich über die Belegeinsicht die Polizze der Hausverwaltung und lesen Sie nach, welche Gefahren dort mit welcher Summe versichert sind. Eine Gebäudeversicherung ohne Leitungswasserdeckung ist keine Grundlage, auf die Sie Ihren eigenen Schutz zurückfahren sollten.

Eine der beiden Deckungen beenden

Ob Sie aus dem zweiten Vertrag herauskommen, hängt davon ab, was Sie beim Abschluss wussten. § 60 Abs 1 VersVG gibt Ihnen ein Recht auf Aufhebung des später abgeschlossenen Vertrags oder auf Herabsetzung der Versicherungssumme samt verhältnismäßiger Minderung der Prämie, wenn Sie den Vertrag ohne Kenntnis von der Doppelversicherung geschlossen haben. Dasselbe gilt nach Abs 2, wenn der Versicherungswert nach Abschluss gesunken ist.

Zwei Einschränkungen stehen in § 60 Abs 3 VersVG. Die Aufhebung wird erst mit dem Ablauf der Versicherungsperiode wirksam, in der sie verlangt wird. Und das Recht erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich geltend machen, nachdem Sie von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt haben. Wer den Fund ein halbes Jahr liegen lässt, hat ihn damit verloren.

Wussten Sie beim Abschluss von beiden Deckungen, bleibt der gewöhnliche Weg. Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit gilt § 8 Abs 2 VersVG mit einer Frist zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Läuft der Vertrag über mehr als drei Jahre und sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher, können Sie nach § 8 Abs 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres und danach zu jedem weiteren Jahresende kündigen, mit einer Frist von einem Monat. Fällt das versicherte Interesse ganz weg, etwa weil der versicherte Gegenstand nicht mehr existiert, gebührt dem Versicherer nach § 68 Abs 2 VersVG nur die Prämie bis zu dem Zeitpunkt, in dem er davon Kenntnis erlangt.

  1. Alle Polizzen auf einen Tisch Legen Sie jede laufende Versicherung mit Jahresprämie nebeneinander, dazu die Betriebskostenabrechnung, die Kreditkartenbedingungen, den Mobilfunkvertrag und Ihre Vereins- und Clubmitgliedschaften. Die Überschneidungen entstehen fast immer zwischen zwei Papieren, die sonst nie nebeneinander liegen.
  2. Nach Risiko sortieren statt nach Vertrag Schreiben Sie nicht die Verträge untereinander, sondern die Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Rechtsstreit, Krankheit auf Reisen, Unfall. Tragen Sie daneben ein, welche Polizze das jeweils abdeckt. Zweimal derselbe Eintrag in einer Zeile ist der Fund, den Sie suchen.
  3. Bei jeder Doppelzeile die Deckung vergleichen Prüfen Sie Versicherungssumme, Selbstbehalt und Ausschlüsse, bevor Sie entscheiden, welche der beiden weichen soll. Die billigere Deckung ist oft die schmälere, und bei Reise- und Geräteschutz hängt sie zusätzlich an Bedingungen wie der Bezahlung mit einer bestimmten Karte.
  4. Die Kündigungstermine notieren Halten Sie fest, wann jeder Vertrag begonnen hat und auf welche Dauer er läuft. Verbraucherinnen und Verbraucher können einen Vertrag über mehr als drei Jahre nach § 8 Abs 3 VersVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen.
  5. Schriftlich kündigen und den Zugang sichern Senden Sie die Kündigung nachweislich, mit Polizzennummer und dem gewünschten Endedatum. Berufen Sie sich, wenn die Doppelversicherung erst nachträglich aufgefallen ist, ausdrücklich auf § 60 VersVG und schreiben Sie dazu, wann Sie davon erfahren haben.

Wenn Ihnen das zu mühsam ist oder die Bedingungen unverständlich bleiben, übernehmen wir das. Wir sehen Ihre Polizzen, die Betriebskostenabrechnung und die Kartenbedingungen gemeinsam durch, halten fest, welches Risiko doppelt gedeckt ist, und sagen Ihnen, welche der beiden Deckungen die schwächere ist. Die Prüfung kostet nichts, und wenn nichts Doppeltes dabei ist, hören Sie das auch.

Wer beim Aufräumen ohnehin alle Verträge auf dem Tisch hat, findet unter Versicherung zu teuer die Stellschrauben an der Prämie selbst, unter Betriebskosten senken die Posten der Hausverwaltung und unter Fixkosten senken ohne Anbieterwechsel die übrigen Fixkosten, bei denen dasselbe Vorgehen funktioniert: nachlesen, nachrechnen, schriftlich nachfragen.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. RIS, § 59 VersVG, geltende Fassung — Doppelversicherung: Haftung zur ungeteilten Hand, Ersatz nur bis zum Betrag des Schadens (abgerufen 25. August 2026)
  2. RIS, § 60 VersVG, geltende Fassung — Aufhebung oder Herabsetzung des späteren Vertrags, Erlöschen bei nicht unverzüglicher Geltendmachung (abgerufen 25. August 2026)
  3. RIS, § 58 VersVG, geltende Fassung — Pflicht, jedem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen (abgerufen 25. August 2026)
  4. RIS, § 8 VersVG, geltende Fassung — Abs 3: Kündigungsrecht von Verbrauchern bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren (abgerufen 25. August 2026)
  5. RIS, § 21 MRG, geltende Fassung — Abs 1 Z 4 bis 6: Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserversicherung als Betriebskosten (abgerufen 25. August 2026)
  6. RIS, § 28 WEG 2002, geltende Fassung — Abs 1 Z 4: angemessene Versicherung der Liegenschaft als ordentliche Verwaltung (abgerufen 25. August 2026)
  7. AK Wien, „Kleinversicherungen" (Kollmann/Prantner, März 2025) — Markterhebung vom 10.01.2025, Tarife und Selbstbehalte für ein Smartphone um 600 Euro, Beratungsfälle (abgerufen 25. August 2026)
  8. AK Oberösterreich, „Versicherungsschutz Kreditkarten", Stand Juni 2024 — Vier Goldkarten im Vergleich: Reisedauer, Stornosummen, Selbstbehalte, mitversicherte Personen (abgerufen 25. August 2026)
  9. Verein für Konsumenteninformation, „Mehrfachversicherung" — Subsidiaritätsprinzip und die additive Invaliditätsleistung der Unfallversicherung (abgerufen 25. August 2026)
  10. konsumentenfragen.at, „Details zur Eigenheimversicherung" — Was zum versicherten Gebäude zählt: Mauern, fest verbundene Einbauten, geklebte Beläge, Installationen (abgerufen 25. August 2026)

Häufige Fragen

Zahlen zwei Versicherungen doppelt, wenn ich denselben Schaden zweimal versichert habe?

Bei Sachversicherungen nicht. § 59 VersVG nennt diesen Fall Doppelversicherung und ordnet an, dass die Versicherer zur ungeteilten Hand haften, der Versicherungsnehmer im Ganzen aber nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann. Sie bekommen den Schaden also einmal ersetzt und dürfen sich aussuchen, bei welchem der beiden Versicherer Sie ihn geltend machen. Untereinander teilen die Versicherer den Betrag nach § 59 Abs 2 VersVG auf. Die Prämie läuft in dieser Zeit bei beiden Verträgen weiter.

Gibt es eine Versicherung, bei der doppelt tatsächlich doppelt bedeutet?

Die private Unfallversicherung. Sie ist keine Schadensversicherung, sondern eine Summenversicherung: Der Versicherer zahlt nach § 1 Abs 1 VersVG den vereinbarten Betrag an Kapital oder Rente und nicht den nachgewiesenen Schaden. Der Verein für Konsumenteninformation weist deshalb darauf hin, dass die Invaliditätsleistung mehrerer Unfallpolizzen nebeneinander zusteht. Für Unfallkosten wie eine Bergung gilt das nicht, weil diese Kosten nur einmal anfallen und damit wieder ein ersetzbarer Schaden sind.

Muss ich meiner Versicherung sagen, dass ich dasselbe Risiko schon anderswo versichert habe?

Ja. § 58 Abs 1 VersVG verpflichtet jeden, der ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert, jedem Versicherer unverzüglich Mitteilung über die andere Versicherung zu machen. In der Mitteilung sind nach Abs 2 der andere Versicherer zu bezeichnen und die Versicherungssumme anzugeben. Das ist keine Formalie: Wer die Doppelversicherung in der Absicht eingeht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, dessen Vertrag ist nach § 59 Abs 3 VersVG nichtig.

Kann ich eine der beiden Versicherungen sofort beenden?

Unter einer engen Voraussetzung. § 60 Abs 1 VersVG gibt Ihnen das Recht, die Aufhebung des später abgeschlossenen Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme samt verhältnismäßiger Minderung der Prämie zu verlangen, wenn Sie beim Abschluss von der Doppelversicherung nichts wussten. Wirksam wird das erst mit Ablauf der laufenden Versicherungsperiode. Und das Recht erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich geltend machen, nachdem Sie von der Doppelversicherung erfahren haben.

Was gilt, wenn ich beim Abschluss von der zweiten Deckung wusste?

Dann bleibt der gewöhnliche Weg über die Kündigung. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er nach § 8 Abs 2 VersVG zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden, wobei die Frist zwischen einem und drei Monaten liegen muss. Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher und läuft der Vertrag länger als drei Jahre, greift § 8 Abs 3 VersVG: Kündigung zum Ende des dritten Jahres oder jedes weiteren Jahres, mit einer Frist von einem Monat.

Deckt meine Haushaltsversicherung das Handy ohnehin?

Teilweise. Die Arbeiterkammer Wien hält fest, dass Schäden durch Einbruchdiebstahl in die Wohnung, durch Raub oder durch Brand über die Haushaltsversicherung gedeckt sind, sofern diese Risiken vertraglich vereinbart wurden. Der Verlust und der einfache Diebstahl des Handys sind dort in der Regel nicht gedeckt, ein Sprung im Display ebenso wenig. Die Geräteversicherung des Mobilfunkanbieters überschneidet sich also bei einem Teil der Gefahren mit der Haushaltsversicherung und deckt einen anderen Teil zusätzlich ab.

Wie viel kostet eine Handyversicherung im Jahr?

Die Arbeiterkammer Wien hat im Jänner 2025 die Tarife für ein Smartphone um 600 Euro erhoben. Sie lagen bei den Mobilfunkanbietern zwischen 7,99 Euro und 9,90 Euro im Monat, die Selbstbehalte über alle untersuchten Anbieter hinweg zwischen 20 und 129 Euro. 9,90 Euro im Monat sind 118,80 Euro im Jahr. In einem Beratungsfall derselben Erhebung zahlte eine Pensionistin 10,95 Euro monatlich über sechs Jahre und neun Monate, zusammen 886,95 Euro, ohne je einen Schaden gemeldet zu haben.

Wozu brauche ich eine eigene Reiseversicherung, wenn die Kreditkarte eine hat?

Das hängt davon ab, wie Sie reisen. In der Übersicht der Arbeiterkammer Oberösterreich vom Juni 2024 endet der Schutz bei allen vier verglichenen Goldkarten nach 90 Tagen Reisedauer, die Stornodeckung liegt zwischen 1.500 und 3.000 Euro, und meist wird ein Selbstbehalt von 20 Prozent abgezogen. Voraussetzung ist überwiegend, dass die Reise oder zumindest die Anzahlung mit der Karte bezahlt wurde. Mitversicherte Kinder sind je nach Karte nur bis 18, 23 oder 25 Jahre gedeckt.

Warum zahlt ein Mieter die Gebäudeversicherung mit?

Weil das Gesetz sie zu den Betriebskosten zählt. § 21 Abs 1 Z 4 MRG nennt die angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden, Z 5 die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers und die Versicherung gegen Leitungswasserschäden einschließlich Korrosionsschäden. Versicherungen gegen andere Schäden wie Glasbruch oder Sturmschäden sind nach Z 6 nur dann Betriebskosten, wenn die Mehrheit der Hauptmieter zugestimmt hat. Im Wohnungseigentum zählt § 28 Abs 1 Z 4 WEG 2002 die angemessene Versicherung der Liegenschaft zur ordentlichen Verwaltung.

Was gehört zum Gebäude und was zum Inhalt?

Das Verbraucherportal konsumentenfragen.at zählt zum versicherten Gebäude die Grund- und Kellermauern samt allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen, ausdrücklich auch Anstriche, sanitäre Einrichtungen, geklebte Wand- und Bodenbeläge sowie Wasser-, Elektro- und Gasinstallationen. Möbel, Kleidung, Geschirr und die meisten Elektrogeräte gehören dagegen zum Hausrat und damit in die Haushaltsversicherung. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, entscheiden Ihre Versicherungsbedingungen, weshalb ein Blick in beide Polizzen die Sache schneller klärt als jede allgemeine Aufzählung.

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