Dominik Kop Veröffentlicht 10 Min. Lesezeit
Beim Strom waren es 1,3 Prozent
Am 18. Dezember 2025 hat die E-Control die Netzentgelte für das laufende Jahr veröffentlicht. Für die Netzebene 7 ohne Leistungsmessung, auf der so gut wie jeder Haushalt liegt, steht in der Presseinformation ein Satz, der in den Schlagzeilen der folgenden Tage untergegangen ist: Im Österreichschnitt ergeben sich um etwa 1,3 Prozent höhere Stromnetzentgelte für Haushalte.
Rund 5 Euro im Jahr. So beziffert die E-Control die Netzkostenerhöhung 2026 für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, umgerechnet 40 Cent im Monat. Wer im Netz auf zweistellige Prozentsätze stößt, liest fast immer die Zahl eines einzelnen Netzbereichs.
Dass beides gleichzeitig stimmt, liegt an der Bauart des Systems. Österreich ist in vierzehn Netzbereiche geteilt, jeder mit eigenen Kosten, eigenem Investitionsprogramm und eigener Kundenzahl. Die E-Control prüft die Kosten jedes Netzbetreibers und verordnet daraus die Preisansätze. Der Österreichschnitt ist ein Mittelwert über sehr verschiedene Entwicklungen, und zwischen dem stärksten Anstieg und der stärksten Senkung liegen heuer gut 26 Prozentpunkte.
Wichtig für das Verständnis der Zahlen: Diese Prozentsätze beziehen sich auf den Netzanteil Ihrer Rechnung, nicht auf die Rechnung insgesamt. Welche Posten überhaupt zum Netz gehören und warum Sie den Netzbetreiber nicht wechseln können, steht ausführlich unter Was ist ein Netzentgelt.
Wo es teurer wurde und wo billiger
Die folgende Aufstellung stammt aus der Grafik, welche die E-Control ihrer Presseinformation beigelegt hat. Sie zeigt die Veränderung von Netznutzung und Netzverlusten für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden, in Prozent und in Euro pro Jahr inklusive Umsatzsteuer.
| Netzbereich | Veränderung | Euro pro Jahr |
|---|---|---|
| Burgenland | +15,9 % | +57,60 € |
| Tirol | +10,9 % | +35,60 € |
| Linz | +7,5 % | +22,36 € |
| Niederösterreich | +6,9 % | +29,12 € |
| Oberösterreich | +2,5 % | +8,63 € |
| Innsbruck | +1,7 % | +7,07 € |
| Österreich im Schnitt | +1,3 % | +4,90 € |
| Graz | −1,7 % | −5,21 € |
| Steiermark | −1,7 % | −7,74 € |
| Kärnten | −1,7 % | −8,30 € |
| Vorarlberg | −1,9 % | −5,60 € |
| Wien | −2,6 % | −10,44 € |
| Klagenfurt | −4,0 % | −15,61 € |
| Salzburg | −9,1 % | −35,89 € |
| Kleinwalsertal | −10,2 % | −93,98 € |
Die Prozentsätze für Burgenland, Tirol, Niederösterreich und Salzburg wurden am selben Tag auch in der Berichterstattung des ORF genannt. Wir haben die Veränderungen aus den beiden Verordnungen selbst nachgerechnet und kommen bei Burgenland, Niederösterreich und Salzburg auf dieselben Werte. Nur bei Tirol bleibt eine Abweichung von einem halben Prozentpunkt, deren Ursache wir nicht klären konnten; in der Tabelle steht deshalb die Zahl der Behörde und nicht unsere eigene.
Ein Netzbereich ist nicht dasselbe wie ein Bundesland. Fünf Bundesländer sind in je zwei Bereiche geteilt, weil die Landeshauptstadt oder eine Enklave ein eigenes Netz betreibt. Wer in Graz wohnt, zahlt andere Ansätze als in Leoben, und ein Klagenfurter Zählpunkt liegt in einem anderen Netzbereich als einer in Villach. Die Ansätze Ihres Bereichs finden Sie unter Netzkosten senken, etwa für das Burgenland oder für Salzburg.
Bei Gas sind es 18,2 Prozent
Am selben Tag hat die E-Control auch die Gasnetzentgelte veröffentlicht, und dort steht die eigentliche Nachricht des Jahres. Im Österreichschnitt stiegen die Netzentgelte für Haushalte um 18,2 Prozent, was die Behörde bei einem Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden mit rund 6 Euro im Monat beziffert. Netzentgelte machen je nach Bundesland etwa 20 Prozent der gesamten Gasrechnung aus; zum Vergleich liegt die durchschnittliche Jahresrechnung eines solchen Haushalts laut Preismonitor der E-Control zum Stichtag 1. Jänner 2026 bei 1.927,89 Euro brutto.
- +35 %Kärnten, laut ORF rund 142 Euro im Jahr
- +30,6 %Niederösterreich
- +27,7 %Steiermark
- +25 %Burgenland
- +6,5 %Oberösterreich, der geringste Anstieg
Der Grund liegt beim Gas anders als beim Strom. Die Menge, auf welche die Netzkosten verteilt werden, ist gegenüber dem Vorjahr um 8,6 Prozent gesunken, weil weniger Gaskraftwerke laufen, die Konjunktur schwächelt und Haushalte auf andere Energieträger umsteigen. Dazu kommt der Wegfall der Transitmengen: Seit dem russischen Krieg gegen die Ukraine ist Österreich kein Gastransitland mehr, und die Kosten der Fernleitungen tragen nun die inländischen Kundinnen und Kunden. Was das für Ihre Abrechnung bedeutet und welche Positionen dort nachzurechnen sind, steht unter Gaskosten senken.
Warum Netzentgelte überhaupt steigen
Die E-Control nennt in ihrer Aussendung zwei Ursachen, und sie unterscheiden sich grundlegend voneinander. Der Hauptgrund sind laut Vorstand Alfons Haber die dringend notwendigen Investitionen für die Transformation der Energiewende, die über die Netzentgelte finanziert werden müssen. Für Burgenland und Tirol führt die Behörde die stärksten Anstiege ausdrücklich auf zusätzliche Investitionen zurück.
Der zweite Grund ist ein Rechenmechanismus. Die anerkannten Kosten eines Netzes werden auf die Menge verteilt, die durch dieses Netz an Endverbraucher abgegeben wird. Sinkt die Menge, steigt der Preis je Kilowattstunde, auch wenn kein einziger Euro an Kosten dazukommt. Österreichweit ging die Abgabe an Endverbraucher heuer um 0,6 Prozent zurück, im Jahr davor waren es noch 5,6 Prozent.
Zur Photovoltaik wird oft mehr behauptet, als belegt ist. In der Aussendung der E-Control zu den Entgelten 2026 kommt Photovoltaik nicht als Kostentreiber vor, sondern nur als Anlass für den neuen Sommertarif. Der Weg über die Menge ist nachvollziehbar, weil eigene Erzeugung den Netzbezug verringert und die Fixkosten sich damit auf weniger Kilowattstunden verteilen. Eine unmittelbare Zuschreibung an die Photovoltaik hat die Behörde aber nicht veröffentlicht, und wer sie trotzdem behauptet, beruft sich auf keine amtliche Quelle.
Die Arbeiterkammer Burgenland hat zu dieser Verteilung eine deutliche Position bezogen. Sie rechnet für einen burgenländischen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden 58,44 Euro Mehrkosten vor und kritisiert, dass die Kosten des Netzausbaus überwiegend bei Haushalten und Kleinverbrauchern landen. Große Erzeuger tragen nach ihrer Rechnung rund 6 Prozent der Netzkosten; würde dieser Anteil auf 15 Prozent steigen, ließen sich die Netzentgelte um 17 Prozent senken. Ob das kommt, ist eine politische Frage, die im Jahr 2026 nicht entschieden ist.
Was die Erhöhung im Schnitt wieder aufhebt
Zwei Posten auf derselben Rechnung gingen heuer in die andere Richtung, und beide werden selten miterwähnt. Der Erneuerbaren-Förderbeitrag wurde für 2026 von 10,32 auf 7,32 Prozent des durchschnittlichen Netzentgelts festgesetzt. Für die Netzebene 7 ohne Leistungsmessung sind das 0,620 Cent je Kilowattstunde und 3,796 Euro je Zählpunkt im Jahr, gegenüber 0,796 Cent und 4,695 Euro im Vorjahr.
Nachgerechnet an 3.500 Kilowattstunden ergibt das eine Ersparnis von 8,47 Euro brutto im Jahr, also ein Minus von 22 Prozent. Die Berichterstattung vom Dezember sprach von rund 20 Prozent und etwa fünf Euro, ein früherer Bericht vom November von rund 22 Prozent und etwa 8,60 Euro. Welche Zahl Sie heranziehen, ändert nichts am Ergebnis: Die Senkung liegt in derselben Größenordnung wie die durchschnittliche Netzkostenerhöhung von 5 Euro und hebt sie im Österreichschnitt weitgehend auf. Die Erneuerbaren-Förderpauschale bleibt daneben mit 19,02 Euro im Jahr bis einschließlich 2027 unverändert.
Deutlich schwerer wiegt die Elektrizitätsabgabe. Der Regelsatz beträgt 1,50 Cent je Kilowattstunde, für Haushalte gelten heuer aber nur 0,10 Cent. Bei 3.500 Kilowattstunden sind das 58,80 Euro brutto weniger als bei vollem Satz. Diese Senkung ist auf das Kalenderjahr 2026 befristet. Ob sie verlängert wird, ist derzeit offen, und im Netz stehen bei dieser Position fast durchgehend noch die alten 1,5 Cent. Wer seine Rechnung damit nachrechnet, kommt auf eine Differenz und hält sie für einen Fehler des Lieferanten. Wie die einzelnen Zeilen zusammenspielen, zeigt Stromrechnung lesen.
Warum daraus kein Kündigungsrecht folgt
Nach jeder Entgelterhöhung erreicht uns dieselbe Frage: Darf man deswegen aussteigen? Ein Sonderkündigungsrecht knüpft daran an, dass Ihr Vertragspartner die Bedingungen Ihres Vertrags ändert. Beim Netzentgelt ändert er nichts. Die Ansätze werden von der Regulierungskommission der E-Control verordnet und stehen im Bundesgesetzblatt; Ihr Lieferant hebt sie ein und leitet sie weiter, ohne daran zu verdienen und ohne sie beeinflussen zu können.
Dazu kommt der praktische Punkt: Es gäbe nichts zu wechseln. Der zuständige Netzbetreiber ergibt sich aus Ihrer Adresse, das Netz ist ein reguliertes Monopol. Genau deshalb schweigen Vergleichsportale zu diesem Teil Ihrer Rechnung, denn hier ist nichts zu vermitteln. Anders liegt der Fall, wenn Ihr Lieferant im selben Schreiben auch den Energiepreis anhebt oder eine Vertragsbedingung ändert. Dann greifen die üblichen Regeln für Preiserhöhungen, und dann lohnt sich der Blick auf die Fristen.
Was heuer tatsächlich hilft
Die Höhe der Ansätze steht in der Verordnung, die Frage ist nur, ob sie bei Ihnen richtig angewendet werden. Diese vier Schritte können Sie ohne fremde Hilfe gehen, und die Unterlagen dafür haben Sie bereits im Haus.
- Netzbereich feststellen Auf der Jahresabrechnung steht der Netzbetreiber. Prüfen Sie, ob Ihre Adresse im Landesnetzbereich oder in einem eigenen Stadtnetzbereich liegt, denn Graz, Linz, Innsbruck und Klagenfurt rechnen eigene Ansätze ab.
- Alte und neue Abrechnung nebeneinanderlegen Vergleichen Sie Arbeitspreis, Pauschale, Netzverlustentgelt und Messentgelt Zeile für Zeile. Die Pauschale beträgt heuer in allen vierzehn Netzbereichen 54 Euro im Jahr, das Messentgelt für eine Drehstromzählung höchstens 2,40 Euro im Monat. Manche Netzbetreiber bleiben darunter.
- Sommer-Nieder-Arbeitspreis beantragen Von 1. April bis 30. September gilt zwischen 10 und 16 Uhr ein um 20 Prozent verringerter Arbeitspreis. Er kommt nicht von selbst, sondern setzt einen Antrag beim Netzbetreiber und die Zustimmung zur Auslesung mehrerer Tageswerte voraus, wie unter Viertelstundenwerte beschrieben.
- Energiegemeinschaft durchrechnen Im Lokalbereich sinkt der Arbeitspreis um 57 Prozent, im Regionalbereich um 28 Prozent. Der Abschlag gilt nur für jene Menge, die Ihnen aus der Gemeinschaft zugeordnet wird, und nicht für Ihren gesamten Jahresverbrauch. Wie ein Beitritt abläuft, steht unter Energiegemeinschaft beitreten.
Wenn Sie das lieber abgeben: Wir sehen uns Ihre Abrechnungen an, gleichen jede Netzposition mit der Verordnung und dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers ab und sagen Ihnen, welcher dieser Ansätze bei Ihnen etwas bringt und welcher nicht. Die Prüfung kostet Sie nichts, und was dabei herauskommt, bekommen Sie schriftlich.
Was sich 2027 ändert
Der größere Umbau steht noch bevor. Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz, kundgemacht als BGBl. I Nr. 91/2025, wird der Leistungspreis mit 1. Jänner 2027 auf die Netzebene 7 ausgeweitet und betrifft damit erstmals normale Haushalte. Abgerechnet wird dann auch nach der höchsten Viertelstundenleistung eines Monats und nicht mehr allein nach der verbrauchten Menge. Ab 1. Oktober 2026 treten außerdem die neuen Formen der gemeinsamen Energienutzung an die Stelle der bisherigen Energiegemeinschaften; bestehende Gemeinschaften werden übergeführt, eine Neugründung ist dafür nicht nötig.
Was diese Umstellung kostet, lässt sich heute nicht seriös beziffern. Wie hoch die Abschläge in den vier Nahebereichen und wie das Verhältnis von Leistungs- zu Arbeitspreis künftig aussehen, steht noch nicht fest. Beides wird von der E-Control verordnet; bis dahin gelten die heutigen Sätze. Auch die Entgelte für 2027 selbst sind noch nicht verordnet; sie werden üblicherweise im Dezember kundgemacht und gelten ab dem 1. Jänner. Wer heute liest, ein Haushalt zahle ab 2027 einen bestimmten Betrag mehr oder weniger, liest eine Schätzung. Den Stand der Dinge halten wir unter Leistungspreis für Haushalte nach.
Quellen
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.
- E-Control, Presseinformation „Nur leicht steigende Stromnetzentgelte für 2026" — 18. Dezember 2025, samt Grafik zur Netzebene 7 (abgerufen 25. August 2026)
- E-Control, Presseaussendung „Gasnetzentgelte erhöhen sich für 2026" — 18. Dezember 2025 (abgerufen 25. August 2026)
- Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, Novelle 2026, BGBl. II Nr. 305/2025 — § 5 Abs. 1 Z 6 und § 6 lit. b, in Kraft seit 1. Jänner 2026 (abgerufen 25. August 2026)
- Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, geltende Fassung im RIS (abgerufen 25. August 2026)
- ORF.at, „Netzkosten steigen 2026 bei Strom leicht und bei Gas stark" — 18. Dezember 2025, Prozentsätze je Bundesland (abgerufen 25. August 2026)
- help.orf.at, „Netzkosten steigen 2026" — Gasnetzentgelte je Bundesland, Erneuerbaren-Förderbeitrag (abgerufen 25. August 2026)
- Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026, BGBl. II Nr. 301/2025 — § 2, Netzebene 7 nicht gemessene Leistung (abgerufen 25. August 2026)
- Arbeiterkammer Burgenland, „Netzkosten: AK fordert sinnvolle Maßnahmen" — ohne Datumsangabe auf der Seite (abgerufen 25. August 2026)