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Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien: die Liste finden und sichern

Facebook und Instagram zeigen Ihnen selbst, welche Webseiten und Apps Daten über Ihre Aktivitäten dort an Meta geschickt haben. Hier lesen Sie, wo diese Liste in App und Browser steckt, was sie verrät und wie Sie sie mit ein paar Bildschirmfotos (Screenshots) sichern.

Dominik Kop Veröffentlicht 11 Min. Lesezeit

Meta zeigt selbst, welche Webseiten und Apps Daten geschickt haben

Viele Webseiten und Apps haben Werkzeuge von Meta eingebaut, etwa das Meta Pixel oder andere sogenannte Business Tools. Über sie schicken diese Angebote Daten über Ihre Aktivitäten dort an Meta, zum Beispiel welche Seiten Sie aufrufen und was Sie anklicken oder kaufen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Datenflüsse aus dem Besuch dritter Webseiten und Apps 2023 beschrieben (C-252/21).

Das Bemerkenswerte daran: Meta führt in Ihrem Konto selbst eine Übersicht darüber. Laut Metas Hilfebereich sehen Sie dort, welche Unternehmen Daten über Ihre Aktivitäten an Meta senden, und können diese Informationen von Ihrem Konto trennen; diese Einstellung will Meta laut einer Ankündigung vom Juni 2026 schrittweise abschaffen. Für alle, die wegen dieser Datenflüsse Schadenersatz geltend machen möchten, ist genau diese Liste der wichtigste Baustein. Bei Meta müssen Sie keine Auskunft anfordern und auf nichts warten: Sie öffnen die Liste selbst, machen ein paar Screenshots und laden sie bei der Eintragung hoch. Das ist in ein paar Minuten erledigt, und diese Seite führt Sie Schritt für Schritt hin.

Ein Menüpunkt, mehrere Namen

Wer nach der Liste sucht, stößt auf unterschiedliche Bezeichnungen. Früher hieß sie „Aktivitäten außerhalb von Facebook“, auf Englisch „Off-Facebook Activity“, und viele Anleitungen im Netz verwenden noch diesen Namen. Heute liegt sie in der Kontenübersicht, die Meta für mehrere Apps gemeinsam führt, und seit Oktober 2023 gibt es sie laut Meta auch für Instagram. Selbst Meta schreibt den neuen Namen nicht ganz einheitlich:

Bezeichnung Wo sie Ihnen begegnet
„Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ Menüpunkt laut Facebook-Hilfeartikel, der den Weg Klick für Klick beschreibt (Stand Oktober 2026)
„Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien“ Schreibweise in Metas Hilfetexten zur Kontenübersicht, die Ihnen ebenfalls begegnen kann
„Aktivitäten außerhalb von Facebook“ früherer Name, unter dem viele die Liste noch kennen
„Your activity off Meta technologies“ englische Bezeichnung, etwa wenn Ihr Handy auf Englisch eingestellt ist
„Off-Facebook Activity“ früherer englischer Name

Den Weg dorthin markieren zwei Stationen: der Einstieg, der je nach Konto „Kontenübersicht“ oder „Meta-Konto“ heißt, und darin der Bereich „Deine Informationen und Berechtigungen“. Auf Englisch heißen sie „Accounts Center“ bzw. „Meta Account“ und „Your information and permissions“.

In fünf Schritten zur Liste

Meta stellt die Konten gerade schrittweise auf Meta-Konten um. Je nach Konto heißt der Einstieg deshalb „Kontenübersicht“ oder „Meta-Konto“, danach geht es laut Meta über „Deine Informationen und Berechtigungen“ weiter. Wie die Zwischenschritte bis zu den Einstellungen in Ihrer App beschriftet sind, hängt von der App-Version ab. Halten Sie sich deshalb an die Wegmarken und nicht an ein bestimmtes Symbol.

  1. Die Einstellungen öffnen Öffnen Sie in der Facebook- oder der Instagram-App die Einstellungen. Am Computer klicken Sie bei Facebook laut Meta oben rechts auf Ihr Profilbild, dann auf „Einstellungen und Privatsphäre“ und „Einstellungen“. Nach dem Anmelden im Browser geht es auch direkt über accountscenter.facebook.com bzw. accountscenter.instagram.com.
  2. Kontenübersicht oder Meta-Konto wählen Laut Meta wählen Sie in den Einstellungen „Kontenübersicht“. Bei manchen Konten heißt dieser Punkt „Meta-Konto“, weil Meta gerade schrittweise auf Meta-Konten umstellt.
  3. „Deine Informationen und Berechtigungen“ öffnen In diesem Bereich liegen unter anderem der Download Ihrer Informationen und die Liste, um die es auf dieser Seite geht.
  4. Die Liste aufrufen Tippen Sie auf „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ (in manchen Hilfetexten „… der Meta-Technologien“). Jetzt sehen Sie, welche Unternehmen, Webseiten und Apps laut Meta Daten über Ihre Aktivitäten mit Meta geteilt haben. Trennen oder löschen Sie an dieser Stelle noch nichts.
  5. Screenshots machen und aufheben Halten Sie zuerst die Überschrift fest, dann scrollen Sie langsam nach unten, bis jede Zeile auf einem Screenshot zu sehen ist. Die Bilder laden Sie bei der Eintragung im Schritt „Nachweise“ hoch.

Taucht die Liste auf diesem Weg nicht auf, nennt Meta noch einen zweiten Weg über die Facebook-Einstellungen. Er steht weiter unten im Abschnitt zur leeren Liste.

Facebook oder Instagram, App oder Browser: wo Sie anfangen

Ob Sie am Handy oder am Computer nachsehen, ist gleichgültig. Entscheidend ist der Einstieg; danach führt laut Meta der Bereich „Deine Informationen und Berechtigungen“ zur Liste.

Wo Einstieg Weiter zur Liste
Facebook- oder Instagram-App Einstellungen öffnen, dann „Kontenübersicht“ (bei manchen Konten „Meta-Konto“) „Deine Informationen und Berechtigungen“, dann „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“
Browser, Facebook-Konto laut Meta Profilbild oben rechts, „Einstellungen und Privatsphäre“, „Einstellungen“, dann „Kontenübersicht“ bzw. „Meta-Konto“; oder nach dem Anmelden direkt accountscenter.facebook.com „Deine Informationen und Berechtigungen“, dann die Liste
Browser, Instagram-Konto accountscenter.instagram.com, nach dem Anmelden „Deine Informationen und Berechtigungen“, dann die Liste

Am Computer kommen Sie am schnellsten über die Kontenübersicht im Browser hin: Der Link zielt nach dem Anmelden bei Facebook auf den Bereich „Deine Informationen und Berechtigungen“, dort wählen Sie die Liste aus. Für ein Instagram-Konto gilt dasselbe unter accountscenter.instagram.com.

Nutzen Sie beide Apps, schauen Sie in beiden nach und geben Sie bei der Eintragung an, dass Sie sowohl Facebook als auch Instagram verwenden. Hat Ihre Partnerin, Ihr Partner oder ein erwachsenes Kind ein eigenes Konto, sichert diese Person ihre eigene Liste und trägt sich selbst ein.

Was die Liste zeigt und was sie offenlässt

In der Liste stehen die Unternehmen, Webseiten und Apps, die laut Meta Daten über Ihre Aktivitäten mit Meta geteilt haben. Das kann ein Online-Shop für Mode sein, ein Reiseportal, eine Nachrichtenseite oder eine App auf Ihrem Handy. Wie viele Einträge zusammenkommen, kann von Person zu Person sehr verschieden sein.

Zwei Dinge sollten Sie dazu wissen:

  • Meta zeigt nicht alles. Laut Meta enthält die Liste nicht alle Aktivitäten, über die Meta informiert wurde, etwa solche aus Zeiten, in denen Sie nicht angemeldet waren. Ganz neue Einträge erscheinen erst nach einigen Tagen.
  • Gelöschte Einträge tauchen nicht wieder auf. Wurde der Verlauf früher einmal geleert, fehlt die Zeit davor.

Eine lange Liste ist deshalb keine Voraussetzung, und eine kurze ist kein Grund, es gar nicht erst zu versuchen. Entscheidend ist, dass Sie das, was Meta Ihnen heute anzeigt, sauber festhalten.

So werden Ihre Screenshots brauchbar

Für die Kanzlei zählt, dass Ihre Liste auf den Bildern lesbar und vollständig zu sehen ist. Mit diesen Handgriffen gelingt das beim ersten Mal:

  • Mit der Überschrift beginnen. Auf dem ersten Bild soll der Name der Liste stehen, damit klar ist, woher die Einträge stammen.
  • Langsam scrollen. Machen Sie so viele Bilder, bis jede Zeile mindestens einmal drauf ist. Wenn sich zwei Bilder überlappen, schadet das nicht.
  • Nichts wegschneiden. Auch sehr persönliche Einträge gehören dazu. Die Eintragungsstrecke bittet ausdrücklich um die vollständige Liste und behandelt Ihre Dateien vertraulich.
  • Erst sichern, dann entscheiden. Trennen oder löschen Sie nichts, bevor die Bilder gemacht sind. Wer den Verlauf vorher leert, hat danach womöglich nichts mehr zu zeigen.
  • Gern auch das eigene Konto zeigen. Ein zusätzlicher Screenshot der Kontenübersicht, auf dem Ihr Profil zu sehen ist, hilft, die Liste Ihrem Konto zuzuordnen.
  • Die Bilder behalten. Heben Sie die Screenshots auch nach dem Hochladen auf Ihrem Handy oder Computer auf.

Bei der Eintragung laden Sie die Bilder im Schritt „Nachweise“ hoch. Neben Screenshots nimmt die Strecke auch Fotos, PDF- und ZIP-Dateien an. Große Fotos verkleinert die Seite vor dem Hochladen selbst, soweit Ihr Browser das kann. Haben Sie Ihre Daten bei Meta bereits als Datei heruntergeladen, dürfen Sie auch diese Datei beilegen.

  • 1 bis 15Dateien je Eintragung
  • 4 MBhöchstens je Datei
  • 12 MBhöchstens alle Dateien zusammen

Metas Ankündigung vom 9. Juni 2026

Am 9. Juni 2026 hat Meta angekündigt, die Einstellung „Your activity off Meta technologies“ nicht mehr anzubieten. Mit ihr können Sie bisher vom eigenen Konto trennen, was Unternehmen über Ihre Aktivitäten geteilt haben. Stattdessen erweitert Meta eine Einstellung, die auf Englisch „Activity from other businesses“ heißt und früher „Activity information from ad partners“ hieß. Die Umstellung sollte laut Ankündigung im Folgemonat in den USA und einer Reihe weiterer Länder beginnen, weitere Länder sollen folgen.

Vieles lässt die Ankündigung offen. Außer den USA nennt sie kein Land, weder Österreich noch die EU. Ob die Liste selbst sichtbar bleibt, wenn die Einstellung wegfällt, steht ebenfalls nicht darin. Bei unserem Abruf am 23. Oktober 2026 war der deutschsprachige Hilfeartikel „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien einsehen“ weiterhin online und beschrieb den Weg zur Liste, mit dem Hinweis, dass die Funktion je nach Region womöglich nicht verfügbar ist.

Für Sie heißt das ganz praktisch: Sehen Sie die Liste heute in Ihrem Konto, machen Sie die Screenshots gleich beim ersten Nachsehen. Dann haben Sie Ihre Bilder in der Hand, ganz gleich, wie Meta das Menü später umbaut.

Liste leer oder Menüpunkt verschwunden

Eine leere Liste kann verschiedene Ursachen haben. Vielleicht wurde der Verlauf früher einmal gelöscht, vielleicht sehen Sie in einem Konto nach, das Sie kaum verwenden, oder über dieses Konto wurde tatsächlich wenig geteilt. Ganz neue Aktivitäten zeigt Meta laut eigener Hilfe erst nach einigen Tagen an. Prüfen Sie in solchen Fällen auch die andere App und den Weg über den Browser.

Finden Sie den Menüpunkt gar nicht, gehen Sie die Namen aus der Tabelle weiter oben durch, vor allem die englischen, falls Ihr Gerät auf Englisch eingestellt ist. Denken Sie auch daran, dass der Einstieg bei manchen Konten „Meta-Konto“ statt „Kontenübersicht“ heißt. Für den Computer nennt Meta außerdem einen zweiten Weg: In den Facebook-Einstellungen wählen Sie in der linken Spalte „Deine Facebook-Informationen“ und klicken neben „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ auf „Ansehen“. Laut Meta ist die Funktion je nach Region womöglich nicht verfügbar.

Bleibt die Suche erfolglos, rufen Sie uns vor der Eintragung gebührenfrei unter 0800 88 44 92 an, denn die Eintragung braucht mindestens eine Datei als Nachweis. Sie können auch über das Formular auf dieser Seite einen Rückruf anfordern. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen nach. Haben Sie Ihre Daten bei Meta schon einmal als Datei heruntergeladen, halten Sie diese Datei für das Gespräch bereit.

Wie viel die Liste vor Gericht wiegen kann

Die Liste ist ein wichtiges Indiz, aber kein lückenloser Beweis. Wie genau Betroffene ihre eigene Lage schildern müssen, sehen Gerichte unterschiedlich. Zwei Entscheidungen aus Deutschland zeigen die Spannweite. Österreichische Gerichte sind an sie nicht gebunden.

Gericht Was es von den Betroffenen verlangte Ausgang
Landgericht Bamberg, 13. Mai 2025 (42 O 126/24) konkreten, auf die Person zugeschnittenen Vortrag, welche Seiten und Apps sie genutzt hat; allgemeine Listen großer Webseiten reichten nicht Klage abgewiesen; das Gericht stellte schon keinen DSGVO-Verstoß fest; Berufung beim OLG Bamberg (10 U 43/25)
Oberlandesgericht Dresden, 3. Februar 2026 (vier Verfahren) keinen Nachweis, welche Webseiten die Instagram-Nutzer besucht hatten Schadenersatz zugesprochen, rechtskräftig

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof Meta 2025 in einem Einzelverfahren untersagt, Daten des Klägers aus dem Besuch fremder Webseiten ohne vorherige Zustimmung zu verwenden (6 Ob 189/24y). Einen Geldbetrag für die Verwendung dieser Daten hat er dabei nicht festgelegt. Wer die eigene Liste vorlegen kann, nennt konkret, welche Seiten und Apps betroffen sind, und genau das erleichtert der Kanzlei die Begründung Ihres Falls. Welche Gerichte bisher wie entschieden haben, samt Beträgen und Rechtskraft, finden Sie im Ratgeber Urteile zu Meta Business Tools. Wann ein Datenschutzverstoß in Österreich grundsätzlich zu Schadenersatz führen kann, erklärt der Ratgeber zum DSGVO-Schadenersatz.

Sie sichern die Liste, um den Rest kümmern wir uns

Mit den Screenshots haben Sie den Teil erledigt, den nur Sie selbst machen können. Sie machen das über uns, wir kümmern uns um den Rest, und Meta-Fälle nehmen wir bereits auf. Von Ihnen braucht es nur noch drei Dinge, alle am Handy oder am Computer:

  1. Eintragen. Kontaktdaten und Anschrift angeben, auswählen, ob Sie Facebook, Instagram oder beides nutzen, dann die Screenshots und ein Foto Ihres Ausweises hochladen.
  2. Digital unterschreiben. Den Prozessfinanzierungsvertrag mit der Koptimal GmbH und die Vollmacht für eine Rechtsanwaltskanzlei.
  3. Prüfen lassen und geltend machen. Die Kanzlei ordnet Ihren Fall ein, Sie geben ihn frei, und die Koptimal GmbH entscheidet über die Übernahme der Kosten. Dann macht die Kanzlei 500 Euro je Person für Sie geltend. Dieser Betrag ist ein Richtwert und keine Zusage; ob und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt wird, entscheidet ein Vergleich oder das Gericht.

Im Voraus zahlen Sie nichts. Das Kostenrisiko der finanzierten Schritte trägt die Koptimal GmbH: außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht in Österreich. Kommt Geld herein, deckt es zuerst die finanzierten Fallkosten. Vom Nettoerlös gehen dann 58 Prozent an Sie und 42 Prozent inklusive Umsatzsteuer an die Koptimal GmbH, die Prozessfinanzierin unserer Unternehmensgruppe. Rechnet man mit 500 Euro Nettoerlös, blieben 290 Euro bei Ihnen, als Beispiel und ohne Zusage. Wie eine solche Finanzierung grundsätzlich funktioniert, beschreibt der Ratgeber zur Prozessfinanzierung.

Sie möchten lieber zuerst mit jemandem sprechen? Unter 0800 88 44 92 erreichen Sie uns gebührenfrei, oder Sie fordern über das Formular einen Rückruf an. Den ganzen Ablauf, die Kosten im Detail und die häufigsten Fragen zum Anspruch finden Sie auf unserer Seite zum Meta-Schadenersatz. Wenn Sie so weit sind, geht es über den Knopf direkt in die Eintragung.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. Meta Newsroom, Better Personalization and Changes to Controls for Your Activity From Other Businesses, 9. Juni 2026 — Einstellung „Your activity off Meta technologies“ entfällt, „Activity from other businesses“ (früher „Activity information from ad partners“) wird erweitert, Start in den USA und weiteren Ländern im Folgemonat; keine Angabe zu EU oder Österreich (abgerufen 23. Oktober 2026)
  2. Meta Newsroom, Making It Easier To Manage Your Information Across Meta’s Apps, 17. Oktober 2023 — Kontenübersicht im Einstellungsmenü von Facebook, Instagram und Messenger; Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien (früher Off-Facebook Activity) auch für Instagram; Unternehmen einsehen, trennen, Verlauf löschen (abgerufen 23. Oktober 2026)
  3. Meta-Hilfebereich, Kontoeinstellungen, die du in der Kontenübersicht verwalten kannst — Beschreibung des Bereichs „Deine Informationen und Berechtigungen“: Download der eigenen Informationen, „deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien verwalten“ (abgerufen 23. Oktober 2026)
  4. Facebook-Hilfebereich, Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien einsehen — Pfad am Computer über Profilbild, „Einstellungen und Privatsphäre“, „Einstellungen“, „Meta-Konto“ bzw. Kontenübersicht und „Deine Informationen und Berechtigungen“ zu „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“; zweiter Weg über „Deine Facebook-Informationen“ und „Ansehen“; Instagram über die Kontenübersicht; schrittweise Umstellung auf Meta-Konten, regionale Verfügbarkeit; Trennen vom Konto; nicht alle Aktivitäten sichtbar, neue erst nach einigen Tagen, einzelne Einträge ohne Bezug zu eigenen Handlungen (abgerufen 23. Oktober 2026)
  5. Koptimal GmbH, Eintragungsstrecke Meta-Datenschutz — Richtwert 500 Euro je Person, Erfolgsbeteiligung 58/42 vom Nettoerlös, Nachweise als Screenshot, Foto, PDF oder ZIP, 1 bis 15 Dateien, je bis 4 MB, zusammen bis 12 MB; Rücktritt laut Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen (abgerufen 23. Oktober 2026)
  6. EuGH, Pressemitteilung 113/23 zum Urteil vom 4. Juli 2023, C-252/21 (Meta Platforms u. a.) — Off-Facebook-Daten: Daten über den Aufruf dritter Websites und Apps, die Meta den Facebook-Konten zuordnet (abgerufen 23. Oktober 2026)
  7. OGH, 26. November 2025, 6 Ob 189/24y — Spruchpunkt 8 und Rz 131 f.: Unterlassung der Verwendung von Daten des Klägers aus dem Besuch von Webseiten Dritter ohne vorherige Zustimmung; kein Betrag zu diesem Punkt (abgerufen 23. Oktober 2026)
  8. Oberlandesgericht Dresden, Pressemitteilung vom 4. Februar 2026 — Urteile vom 3. Februar 2026 in vier Verfahren von Instagram-Nutzern; Nachweis besuchter Webseiten nicht erforderlich; Revision nicht zugelassen (abgerufen 23. Oktober 2026)
  9. Landgericht Bamberg, Endurteil vom 13. Mai 2025, 42 O 126/24 (Bayern.Recht) — Klage abgewiesen; konkreter, auf die jeweilige Klagepartei zugeschnittener Vortrag zu genutzten Webseiten und Apps verlangt; Rechtsmittelinstanz OLG Bamberg 10 U 43/25 (abgerufen 23. Oktober 2026)

Häufige Fragen

Wo finde ich die Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien auf Instagram?

Laut Meta gelangen Sie über die Instagram-Einstellungen in die Kontenübersicht. Dort öffnen Sie „Deine Informationen und Berechtigungen“ und dann „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“. Am Computer erreichen Sie dieselbe Stelle nach dem Anmelden über accountscenter.instagram.com. Laut Meta gibt es die Liste seit Oktober 2023 auch für Instagram-Konten.

Wie finde ich die Liste, wenn ich nur „Aktivitäten außerhalb von Facebook“ kenne?

Das ist derselbe Menüpunkt unter seinem früheren Namen. In Metas Hilfebereich heißt er heute „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ (Stand Oktober 2026). Sie finden ihn im Bereich „Deine Informationen und Berechtigungen“, den Sie je nach Konto über die „Kontenübersicht“ oder das „Meta-Konto“ erreichen. Ältere Anleitungen und Videos verwenden oft noch den alten Namen.

Wie heißt die Liste, wenn mein Handy auf Englisch eingestellt ist?

Dann heißt die Kontenübersicht „Accounts Center“, bei manchen Konten „Meta Account“, der Bereich darin „Your information and permissions“ und die Liste „Your activity off Meta technologies“. Der frühere englische Name war „Off-Facebook Activity“.

Bin ich betroffen, wenn in meiner Liste Einträge stehen?

Ein Eintrag zeigt, dass laut Meta ein Unternehmen, eine Webseite oder eine App Daten über Ihre Aktivitäten dort mit Meta geteilt hat. Laut Meta können einzelne Einträge auch bloße Aktualisierungen einer App oder Webseite sein. Ob Sie betroffen sind und daraus ein Anspruch auf Schadenersatz folgt, sieht sich nach Ihrer Eintragung die Kanzlei an.

Warum ist meine Liste leer?

Dafür kann es eine harmlose Erklärung geben, etwa einen früher gelöschten Verlauf oder ein Konto, das Sie kaum verwenden. Was Sie dann noch probieren können, steht im Abschnitt „Liste leer oder Menüpunkt verschwunden“. Bleibt die Liste leer, rufen Sie uns vor der Eintragung gebührenfrei unter 0800 88 44 92 an, und wir sehen gemeinsam nach.

Ich finde den Menüpunkt nicht mehr. Hat Meta ihn abgeschafft?

Das ist offen. Meta stellt gerade schrittweise auf Meta-Konten um, deshalb heißt der Einstieg bei manchen Konten „Meta-Konto“ statt „Kontenübersicht“. Fehlt die Liste dort, nennt Meta einen zweiten Weg über die Facebook-Einstellungen und „Deine Facebook-Informationen“; laut Meta ist die Funktion außerdem je nach Region womöglich nicht verfügbar. Am 9. Juni 2026 hat Meta angekündigt, die Einstellung „Your activity off Meta technologies“ zunächst in den USA und weiteren Ländern nicht mehr anzubieten. Österreich oder die EU nennt die Ankündigung nicht.

Soll ich den Verlauf löschen oder Unternehmen trennen?

Machen Sie zuerst die Screenshots. Zeigt Ihre Liste Knöpfe zum Trennen oder Löschen, tippen Sie diese erst danach an, denn wer vorher trennt oder löscht, hat womöglich keine Einträge mehr, die er zeigen kann. Was Sie danach mit Ihren Einstellungen machen, entscheiden Sie selbst.

Wie viele Screenshots brauche ich, und welche Dateien nimmt die Eintragung an?

So viele, dass die Überschrift und jede Zeile der Liste mindestens einmal zu sehen sind. Die Eintragung nimmt Screenshots, Fotos, PDF- und ZIP-Dateien an, mindestens eine und höchstens 15, je Datei bis 4 MB und zusammen bis 12 MB. Größere Fotos verkleinert die Seite vorher, soweit Ihr Browser das kann.

Fordern Sie meine Daten bei Meta für mich an?

Nein, bei Meta läuft über uns kein Auskunftsbegehren. Die Liste zeigt Meta Ihnen direkt in Ihrem Konto, deshalb sichern Sie sie selbst mit ein paar Screenshots. Haben Sie Ihre Daten bei Meta schon als Datei heruntergeladen, können Sie diese Datei bei der Eintragung zusätzlich hochladen.

Kann ich die Liste für meine Familie mitsichern?

Jede erwachsene Person mit eigenem Facebook- oder Instagram-Konto sichert ihre eigene Liste, trägt sich selbst ein und unterschreibt für sich. Gemeinsame Zugänge für Paare oder Familien gibt es nicht, denn jeder Vertrag umfasst nur den eigenen Anspruch.

Reicht die Liste als Beweis?

Die Liste hat Gewicht, weil Meta die Einträge selbst anzeigt. Wie viel Gerichte darüber hinaus verlangen, sehen sie unterschiedlich; zwei deutsche Beispiele stehen im Abschnitt „Wie viel die Liste vor Gericht wiegen kann“. Was das für Ihren Fall in Österreich bedeutet, prüft die Kanzlei.

Was kostet es mich, den Anspruch über Sie geltend zu machen?

Im Voraus nichts, und Prüf- oder Verwaltungsgebühren gibt es keine. Das Kostenrisiko der finanzierten Schritte trägt die Koptimal GmbH. Im Erfolgsfall deckt der Erlös zuerst die finanzierten Fallkosten; vom Nettoerlös gehen 58 Prozent an Sie und 42 Prozent inklusive Umsatzsteuer an die Koptimal GmbH. Bei 500 Euro Nettoerlös wären das 290 Euro für Sie, als Rechenbeispiel ohne Zusage.

Kann ich vom Vertrag wieder zurücktreten?

Ja. Rücktritt binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, wie gesetzlich vorgesehen. Den Rücktritt erklären Sie gegenüber der Koptimal GmbH.

Meta-Datenschutz Wir nehmen Fälle bereits auf

Ein paar Minuten von Ihnen.Um alles andere kümmern wir uns.

Viele Webseiten und Apps schicken über das Meta Pixel und andere Business Tools Daten an Meta, etwa welche Seiten Sie aufrufen und was Sie dort anklicken. Sie tragen sich ein, laden Bildschirmfotos der Liste aus Ihrem Facebook- oder Instagram-Konto und Ihren Ausweis hoch und unterschreiben digital. Eine Rechtsanwaltskanzlei macht 500 Euro je Person für Sie geltend; ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet am Ende ein Vergleich oder das Gericht.
500 €macht die Kanzlei je Person geltend, ein Richtwert und keine Zusage
KeineKosten im Voraus; das Kostenrisiko der finanzierten Schritte trägt die Koptimal GmbH
58 %des Nettoerlöses gehen im Erfolgsfall an Sie
je Personein eigener Fall: Jede erwachsene Person mit eigenem Konto trägt sich selbst ein
Keine Vorabkosten. Nur im Erfolgsfall 42 % des Nettoerlöses (inkl. USt) für die Koptimal GmbH. Aus dem Erlös werden zuerst die vorfinanzierten Fallkosten gedeckt. Rücktritt binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, wie gesetzlich vorgesehen. Koptimal GmbH · Prozessfinanzierung · FN 650188i, Handelsgericht Wien · Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien · Impressum der Aktion

Rückruf zum Meta-Datenschutz

Lieber zuerst persönlich sprechen? Wir rufen Sie zurück.

Name und Telefonnummer genügen. Wir erklären Ihnen in Ruhe, wie die Durchsetzung über die Kanzlei und die Koptimal GmbH läuft, welche Bildschirmfotos Sie für die Eintragung brauchen und wie die Erfolgsbeteiligung funktioniert — unverbindlich, Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

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