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Wie aus Kubikmetern am Gaszähler Kilowattstunden auf der Rechnung werden

Der Gaszähler misst Volumen, verrechnet wird Energie. Dazwischen liegen zwei Zahlen, die auf jeder Gasrechnung stehen müssen und die kaum jemand nachrechnet. Diese Seite erklärt beide, rechnet ein Jahr vollständig durch und zeigt, was schon eine Abweichung von zwei Prozent ausmacht.

Dominik Kop Veröffentlicht Zuletzt geprüft 8 Min. Lesezeit

Am Zähler Kubikmeter, auf der Rechnung Kilowattstunden

Ein Haushaltsgaszähler zählt Volumen. Er dreht sich gleich weiter, ob in dem Gas, das gerade durchströmt, nun viel oder wenig Energie steckt. Bezahlt wird aber Energie, und deshalb steht auf der Jahresabrechnung eine Kilowattstundenzahl, die Sie am Zähler nirgends ablesen können. Zwischen den beiden Größen liegen zwei Faktoren, die der Netzbetreiber ermittelt.

Die Rechenkette ist kurz. Aus den gemessenen Betriebskubikmetern werden über die Zustandszahl Normkubikmeter, und aus den Normkubikmetern werden über den Brennwert Kilowattstunden. Wer beide Schritte in einem Aufwaschen erledigen will, multipliziert Zustandszahl und Brennwert zum Umrechnungsfaktor und rechnet damit direkt vom Zählerstand auf die Energiemenge. Wie das Normvolumen zu ermitteln ist, regelt § 10 Abs. 3 der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 mit einem Verweis auf die technischen Methoden der ÖVGW-Richtlinie G O110 in der Ausgabe Februar 2022.

Verbrauchte Kubikmeter mal Zustandszahl mal Brennwert ergibt die verrechneten Kilowattstunden. Das Produkt aus Zustandszahl und Brennwert heißt Umrechnungsfaktor. § 126 Abs. 3 Z 7 GWG 2011 verlangt, dass der Verrechnungsbrennwert und der Umrechnungsfaktor auf der Rechnung über die Systemnutzung angegeben werden.

  • 11,478 Brennwert in kWh je Normkubikmeter, Brennwertbezirk Zentrum der Wiener Netze, Jänner 2026
  • 9,9 bis 10,6 Bandbreite des Umrechnungsfaktors je Kubikmeter laut E-Control, je nach Höhenlage und Zählereinbauort
  • 2024 seit 1. Jänner monatlicher Brennwert je Brennwertbezirk statt eines Jahreswertes für das ganze Marktgebiet
  • 3 Jahre so lange sind Abrechnungsdaten aufzubewahren und Ihnen unentgeltlich zu übermitteln, § 126 Abs. 5 GWG 2011

Was der Brennwert misst und wer ihn festlegt

Der Brennwert gibt an, wie viel Energie bei der vollständigen Verbrennung eines Normkubikmeters Gas frei wird, angegeben in Kilowattstunden je Normkubikmeter. Erdgas ist ein Naturprodukt, und seine Zusammensetzung hängt davon ab, aus welchen Quellen es kommt und ob in der Nähe erneuerbares Gas eingespeist wird. Als während der Energiekrise weniger Gas aus Russland und dafür mehr Flüssiggas und Nordseegas ins Netz kam, stieg der Brennwert im Marktgebiet spürbar an.

Bis Ende 2023 galt für ein ganzes Marktgebiet ein einheitlicher, jährlich verordneter Verrechnungsbrennwert. Seit 1. Jänner 2024 misst jeder Netzbetreiber den tatsächlichen Brennwert monatlich, getrennt für seine Brennwertbezirke. Ein Brennwertbezirk ist ein geografisch abgegrenzter Netzbereich, in dem nach den physikalischen Gegebenheiten derselbe Monatsbrennwert gilt; die Einteilung nimmt der Netzbetreiber vor, und dass die Nachbarliegenschaft in einem anderen Bezirk liegt, ist keine Schlamperei, sondern die Folge davon, dass jeder Bezirk irgendwo endet.

Wie stark sich das über ein Jahr bewegt, lässt sich an den veröffentlichten Tabellen ablesen. Im Brennwertbezirk Zentrum der Wiener Netze lag der Brennwert zwischen Jänner und Juli 2026 zwischen 11,407 und 11,544 Kilowattstunden je Normkubikmeter, das sind 0,137 Kilowattstunden oder rund 1,2 Prozent Unterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Monat. In Vorarlberg, einem eigenen Marktgebiet mit anderer Gasbeschaffenheit, liegen die veröffentlichten Monatswerte höher.

Die Zustandszahl und die Seehöhe

Ein Kubikmeter ist nicht immer gleich viel Gas. Bei höherem Druck steckt mehr Masse in demselben Raum, bei höherer Temperatur weniger. Damit die Abrechnung überall vergleichbar bleibt, wird das gemessene Volumen auf Normbedingungen umgelegt, also auf null Grad Celsius und 1,01325 bar. Genau das leistet die Zustandszahl: Betriebskubikmeter mal Zustandszahl ergibt Normkubikmeter.

In sie gehen der Luftdruck der zugeordneten Höhenzone, der Messdruck im Netz und die angesetzte Gastemperatur ein. Für die Temperatur werden nach der ÖVGW-Richtlinie G O110 bei innen montierten Zählern 15 Grad und bei außen montierten 6 Grad angenommen, sofern keine genaueren Werte vorliegen. Die Wiener Netze legen für den Raum Wien eine einheitliche mittlere geodätische Höhe von 200 Metern zugrunde und rechnen im Kundenbereich meist mit einem Messdruck von 20 Millibar. In einem Bergort fällt die Zustandszahl anders aus als im Tal, und ein Zähler an der Hauswand bekommt eine andere als einer im Vorraum.

Wie viel das ausmacht, beziffert die E-Control selbst: An einem höher gelegenen Ort mit innen liegender Messung kann der Umrechnungsfaktor bei rund 9,9 Kilowattstunden je Kubikmeter liegen, an einem tiefer gelegenen Ort bei rund 10,6. Zwischen diesen beiden Fällen liegen 7,1 Prozent, und zwar dauerhaft, weil die Zustandszahl anders als der Brennwert nicht monatlich schwankt, sondern einmal für den Standort hinterlegt wird.

Ein Jahr vollständig durchgerechnet

Der folgende Fall ist ein Musterfall, die Zählerstände sind angenommen. Die beiden Faktoren sind es nicht: Die Zustandszahl 0,9397 stammt aus der Beispielrechnung der Wiener Netze, der Brennwert 11,478 aus deren Tabelle für den Brennwertbezirk Zentrum im Jänner 2026.

Schritt Rechnung Ergebnis
Verbrauch am Zähler 9.798 minus 8.398 1.400 m³
Betriebs- in Normkubikmeter 1.400 × 0,9397 1.315,58 Nm³
Normkubikmeter in Energie 1.315,58 × 11,478 15.100 kWh
Umrechnungsfaktor 0,9397 × 11,478 10,786
Gegenprobe in einem Schritt 1.400 × 10,786 15.100 kWh

Beide Wege führen zum selben Ergebnis. Kleine Abweichungen von wenigen Kilowattstunden sind normal, weil Brennwert und Umrechnungsfaktor kaufmännisch auf drei Nachkommastellen gerundet und die Energiemengen ganzzahlig dargestellt werden; darauf weist die E-Control in ihrer Musterrechnung ausdrücklich hin.

Auf der Jahresrechnung steht kein einzelner Monatswert, sondern ein Mittelwert. Weil der Brennwert monatlich ermittelt wird, der Abrechnungszeitraum aber zwölf Monate umfasst, weist die Rechnung einen mengengewichteten Jahresbrennwert und einen daraus gebildeten Jahresumrechnungsfaktor aus. Gewichtet wird nach dem Verbrauch, und weil im Winter mehr Gas fließt, zählen die Wintermonate stärker.

Wer den Wert auf der Rechnung mit einem einzelnen veröffentlichten Monatswert vergleicht, findet deshalb fast immer eine Abweichung, ohne dass etwas falsch wäre. Vergleichbar wird es erst mit dem Detailblatt zum Umrechnungsfaktor, auf dem die Monatswerte einzeln aufgeschlüsselt sind. Die Verteilernetzbetreiber stellen es über ihr Webportal oder auf Kundenwunsch in Papierform zur Verfügung.

Was zwei Prozent Abweichung ausmachen

Ein zu hoch angesetzter Brennwert schlägt eins zu eins auf die verrechnete Energiemenge durch. Derselbe Musterfall mit einem um zwei Prozent höheren Brennwert sieht so aus:

Position wie belegt zwei Prozent höher
Brennwert in kWh/Nm³ 11,478 11,708
Umrechnungsfaktor 10,786 11,002
Verrechnete Energie bei 1.400 m³ 15.100 kWh 15.403 kWh
Unterschied 303 kWh

Was diese 303 Kilowattstunden kosten, hängt vom Vertrag und vom Netzgebiet ab. Ein Anhaltspunkt: Der Gaspreismonitor der E-Control weist zum Stichtag 1. Jänner 2026 für das meistgenutzte Produkt der Wien Energie bei 15.000 Kilowattstunden im Jahr 1.861,64 Euro brutto aus, im Schnitt also 12,4 Cent je Kilowattstunde. Auf 303 Kilowattstunden gerechnet sind das rund 38 Euro. Dieser Betrag ist die Obergrenze, denn ein Teil der Rechnung besteht aus Pauschalen, die von der Kilowattstundenzahl unabhängig sind.

Betroffen sind nämlich nur die Positionen, die an der Kilowattstunde hängen: der Energiepreis, der Arbeitspreis der Netznutzung und die CO2-Bepreisung. Die Pauschale der Netznutzung und das Entgelt für Messleistungen werden je Zählpunkt und Zeitraum verrechnet und bleiben gleich. Die Erdgasabgabe knüpft nach § 5 Abs. 2 und 3 Erdgasabgabegesetz an den Kubikmeter im Normzustand an und wandert damit mit der Zustandszahl mit, nicht mit dem Brennwert, auch wenn sie auf vielen Rechnungen in Cent je Kilowattstunde dargestellt wird.

Bei der Zustandszahl steht mehr auf dem Spiel als bei einem einzelnen Monatsbrennwert, weil eine falsch hinterlegte Höhenzone Jahr für Jahr dieselbe Abweichung erzeugt, bis jemand nachfragt. Wenn Ihre Rechnung ohnehin höher ausfällt als erwartet, gehen Sie zuerst die üblichen Ursachen einer zu hohen Gasrechnung durch und nehmen Sie sich die Umrechnung erst danach vor.

In fünf Schritten selbst nachprüfen

Sie brauchen dafür die Jahresabrechnung, gegebenenfalls die getrennte Netzrechnung und einen Taschenrechner. Wer sich das Rechnen sparen will, kann den kostenlosen Gas-Umrechnungs-Check der E-Control verwenden; die Adresse steht unten bei den Quellen.

  1. Die beiden Faktoren auf der Rechnung suchen Auf der Rechnung über die Systemnutzung stehen entweder Zustandszahl und Verrechnungsbrennwert getrennt oder der fertige Umrechnungsfaktor. Beides zusammen zu verlangen ist zulässig, denn § 126 Abs. 3 Z 7 GWG 2011 nennt Verrechnungsbrennwert und Umrechnungsfaktor ausdrücklich als Pflichtangaben.
  2. Den Verbrauch in Kubikmetern nachrechnen Ziehen Sie den alten Zählerstand vom neuen ab. Steht neben einem der Stände ein Hinweis auf rechnerische Ermittlung, wurde geschätzt und nicht abgelesen; die Art der Ermittlung muss laut § 126 Abs. 3 Z 5 GWG 2011 auf der Rechnung angegeben sein.
  3. Selbst multiplizieren Rechnen Sie Kubikmeter mal Zustandszahl mal Brennwert. Das Ergebnis muss die verrechnete Kilowattstundenzahl sein, abgesehen von Rundungsdifferenzen im Bereich weniger Kilowattstunden.
  4. Den Brennwert gegen die Veröffentlichung des Netzbetreibers halten Die Netzbetreiber stellen die monatlichen Brennwerte je Brennwertbezirk als Tabelle oder Abfrage bereit. Vergleichen Sie den Wert auf der Rechnung mit den Monaten Ihres Abrechnungszeitraums; auf der Jahresrechnung steht ein mengengewichteter Mittelwert, kein einzelner Monatswert.
  5. Die Zustandszahl auf Plausibilität prüfen Zustandszahl und Umrechnungsfaktor hängen an der hinterlegten Höhenzone, am Messdruck und daran, ob der Zähler innen oder außen sitzt. Wenn Sie umgezogen sind oder der Zähler versetzt wurde, lassen Sie sich die hinterlegten Werte vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen.

Wenn die Zahlen nicht zusammenpassen

Ergibt Ihre Multiplikation deutlich weniger als die verrechnete Menge, gibt es meist eine harmlose Erklärung, die sich aber erst nach dem Nachfragen zeigt. Häufig steckt eine Schätzung dahinter, weil der Zählerstand rechnerisch ermittelt und nicht abgelesen wurde; wie Sie das ändern, steht unter Zählerstand selbst melden. Manchmal ist es auch ein zweiter Brennwertbezirk, weil das Netz im Lauf des Jahres umgeschaltet wurde.

Formulieren Sie die Anfrage schriftlich und nennen Sie darin Zählpunktnummer, Abrechnungszeitraum, den Brennwertbezirk, die hinterlegte Höhenzone, den Messdruck und den Zählereinbauort. Bitten Sie um das Detailblatt zum Umrechnungsfaktor mit den Monatswerten. Die Daten sind drei Jahre lang aufzubewahren und Ihnen kostenlos zu übermitteln. Kommt keine brauchbare Antwort, können Sie die Schlichtungsstelle der E-Control einschalten; die Arbeiterkammer berät ebenfalls zu Energieabrechnungen, und ihre Beratung ist für Mitglieder kostenlos.

Wenn Sie die Rechnung ohnehin schon vor sich haben, lohnt der Blick auf die Nachbarpositionen. Der Netzanteil ist heuer der größte Treiber, weil die Gasnetzentgelte zum 1. Jänner 2026 österreichweit um 18,2 Prozent gestiegen sind; was dahintersteckt, steht unter Netzkosten senken. Passt der monatliche Teilbetrag nicht mehr zum tatsächlichen Verbrauch, hilft Teilbetrag anpassen lassen. Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt und die Heizkosten über die Hausverwaltung abgerechnet bekommt, findet die passenden Prüfschritte unter Heizkostenabrechnung prüfen. Der gleiche Aufbau aus Energie, Netz und Abgaben gilt übrigens auch beim Strom, nachzulesen unter Stromrechnung lesen.

Wenn Ihnen das Nachrechnen zu mühsam ist oder die Unterlagen unvollständig sind, übernehmen wir das. Wir fordern die Detailwerte beim Netzbetreiber an, halten den Brennwert gegen die veröffentlichten Monatswerte Ihres Brennwertbezirks und prüfen, ob Höhenzone, Messdruck und Zählereinbauort zu Ihrer Adresse passen. Die Prüfung kostet nichts, und wir sagen Ihnen auch, wenn alles stimmt. Was sich sonst noch an der Gasrechnung bewegen lässt, steht unter Gaskosten senken.

Quellen

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den folgenden Stellen. Wo sich eine Angabe seit dem Abruf geändert haben kann, steht das im Text dabei.

  1. RIS, Gaswirtschaftsgesetz 2011 § 126 — Abs. 3 Z 7: Verrechnungsbrennwert und Umrechnungsfaktor sind Pflichtangaben; Abs. 5: drei Jahre Aufbewahrung (abgerufen 25. August 2026)
  2. RIS, Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013, geltende Fassung — § 2 Abs. 1 Z 2a und Z 13 (Brennwertbezirk, Verrechnungsbrennwert), § 10 Abs. 3 (Ermittlung des Normvolumens nach ÖVGW G O110) (abgerufen 25. August 2026)
  3. RIS, Erdgasabgabegesetz § 5 — 0,066 Euro je Kubikmeter, bezogen auf 0 Grad Celsius und 1,01325 bar (abgerufen 25. August 2026)
  4. E-Control, „Verrechnung mit Ist-Brennwerten für Endverbraucher", Version 2024.01 — Formel, Musterrechnung mit Detailblatt, Bandbreite des Umrechnungsfaktors von 9,9 bis 10,6 kWh je Kubikmeter (abgerufen 25. August 2026)
  5. E-Control, „Gas Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) umrechnen" — Umrechnungsfaktor bzw. Zustandszahl müssen auf der Gasrechnung vermerkt sein (abgerufen 25. August 2026)
  6. E-Control, Gas-Umrechnungs-Check — kostenlose Online-Anwendung zur Prüfung des Umrechnungsfaktors (abgerufen 25. August 2026)
  7. Wiener Netze, „Gas-Brennwertberechnung" — Beispiel 2.000 Bm³ × 0,9397 × 11,24 kWh/Nm³ = 21.124,46 kWh; monatliche Ermittlung seit 1. Jänner 2024 (abgerufen 25. August 2026)
  8. Wiener Netze, „Brennwerte je Brennwertbezirk 2026" (PDF, Stand 6. August 2026) — Brennwertbezirk Zentrum, Jänner bis Juli 2026 (abgerufen 25. August 2026)
  9. Wiener Netze, „Hilfe: Gas" — mittlere geodätische Höhe 200 Meter im Raum Wien, Messdruck meist 20 mbar, Infoblatt Brennwertberechnung auf Anforderung (abgerufen 25. August 2026)
  10. Vorarlberg Netz, „Gas-Netzentgelte und Brennwerte" — monatliche Brennwerte je Brennwertbezirk zum Herunterladen (abgerufen 25. August 2026)

Häufige Fragen

Wie rechne ich Gas von Kubikmetern in Kilowattstunden um?

Verbrauchte Kubikmeter mal Zustandszahl mal Brennwert ergibt die Kilowattstunden. Die Zustandszahl rechnet das am Zähler gemessene Volumen auf Normbedingungen um, also auf null Grad Celsius und 1,01325 bar. Der Brennwert sagt, wie viele Kilowattstunden in einem Normkubikmeter stecken, und wird in kWh je Normkubikmeter angegeben. Beide Werte legt der Netzbetreiber fest, und beide stehen auf der Netzrechnung, entweder getrennt oder bereits zum Umrechnungsfaktor zusammengefasst.

Was ist der Umrechnungsfaktor auf der Gasrechnung?

Der Umrechnungsfaktor ist das Produkt aus Zustandszahl und Brennwert. Mit ihm lässt sich in einem Schritt vom Zählerstand auf die Energiemenge rechnen: Kubikmeter mal Umrechnungsfaktor ergibt Kilowattstunden. Die E-Control nennt als Beispiel für die Bandbreite rund 9,9 Kilowattstunden je Kubikmeter an einem höher gelegenen Ort mit innen montiertem Zähler und rund 10,6 Kilowattstunden je Kubikmeter an einem tiefer gelegenen Ort. Zwischen diesen beiden Fällen liegen gut sieben Prozent.

Warum ändert sich der Brennwert von Monat zu Monat?

Erdgas ist ein Naturprodukt und je nach Herkunft unterschiedlich zusammengesetzt. Seit 1. Jänner 2024 wird deshalb nicht mehr ein einheitlicher Jahreswert für ein ganzes Marktgebiet verwendet, sondern der tatsächlich gemessene Brennwert je Brennwertbezirk und Monat. Einspeisungen von erneuerbarem Gas wirken sich örtlich aus, geänderte Importwege wirken sich auf das ganze Marktgebiet aus. Auf der Jahresabrechnung erscheint daher ein mengengewichteter Mittelwert der Monatswerte.

Warum hat mein Nachbar einen anderen Umrechnungsfaktor als ich?

Dafür gibt es drei mögliche Gründe, und sie können sich überlagern. Erstens kann die Nachbarliegenschaft einem anderen Brennwertbezirk zugeteilt sein, denn irgendwo muss ein Bezirk enden und der nächste beginnen. Zweitens kann die hinterlegte Höhe abweichen, etwa zwischen einem Haus im Ortszentrum und einem am Hang darüber. Drittens wirkt sich aus, ob der Zähler innen oder außen montiert ist, weil dafür unterschiedliche Gastemperaturen angesetzt werden.

Wo finde ich den Brennwert für mein Netzgebiet?

Die Verteilernetzbetreiber veröffentlichen die monatlichen Brennwerte je Brennwertbezirk. Die Wiener Netze stellen dafür eine Jahrestabelle als PDF und eine Online-Abfrage bereit und schicken auf Anfrage auch das Infoblatt zur Brennwertberechnung per Post oder E-Mail zu. Vorarlberg Netz veröffentlicht die Monatswerte als Datei zum Herunterladen, Netz Niederösterreich bietet neben den Jahresdateien ein Abfragewerkzeug an. Welchem Bezirk Ihre Anlage zugeteilt ist, steht auf der Netzrechnung.

Kann ich den Brennwert selbst beeinflussen?

Nein. Die Wiener Netze schreiben dazu ausdrücklich, dass Kundinnen und Kunden keinen Einfluss auf den Brennwert haben. Auch die Zuteilung zu einem Brennwertbezirk lässt sich nicht wählen, sie richtet sich nach der Netztopologie und danach, wo Gas mit unterschiedlicher Beschaffenheit eingespeist wird. Beeinflussbar ist der Energiepreis je Kilowattstunde und die Höhe des Verbrauchs, nicht der Faktor, mit dem das gemessene Volumen in Energie umgerechnet wird.

Was passiert, wenn der Brennwert zu hoch angesetzt wurde?

Dann werden zu viele Kilowattstunden verrechnet, und zwar genau im selben Verhältnis. Ein um zwei Prozent zu hoher Brennwert ergibt zwei Prozent mehr Kilowattstunden. Teurer wird dadurch aber nicht die ganze Rechnung, sondern nur die Positionen, die an der Kilowattstunde hängen, also der Energiepreis, der Arbeitspreis der Netznutzung und die CO2-Bepreisung. Jahrespauschalen und das Entgelt für Messleistungen bleiben unverändert, weil sie je Zählpunkt und Zeitraum verrechnet werden.

Hängt die Erdgasabgabe am Brennwert?

Nach dem Gesetz nicht. § 5 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz nennt 0,066 Euro je Kubikmeter, und § 5 Abs. 3 stellt klar, dass damit der Kubikmeter bei null Grad Celsius und 1,01325 bar gemeint ist, also der Normkubikmeter. Die Abgabe bewegt sich damit mit der Zustandszahl, aber nicht mit dem Brennwert. Auf vielen Rechnungen wird sie trotzdem in Cent je Kilowattstunde dargestellt; in diesem Fall lohnt die Frage, wie der Betrag zustande gekommen ist.

Wie lange kann ich die Unterlagen zu einer alten Abrechnung noch anfordern?

Netzbetreiber und Versorger müssen Verbrauchs- und Abrechnungsdaten nach § 126 Abs. 5 GWG 2011 drei Jahre ab Verfügbarkeit aufbewahren und sie Ihnen für die nachträgliche Kontrolle unentgeltlich übermitteln. Wer eine Abrechnung aus dem Vorjahr nachrechnen will, sollte die Detailunterlagen daher rechtzeitig anfordern. Nach Ablauf der drei Jahre besteht dieser Anspruch nicht mehr, und ohne die monatlichen Werte lässt sich der gewichtete Jahresfaktor nicht mehr nachvollziehen.

An wen wende ich mich, wenn der Netzbetreiber nicht antwortet?

Zuerst schriftlich an den Netzbetreiber selbst, mit Zählpunktnummer, Abrechnungszeitraum und der konkreten Frage nach Brennwertbezirk, Höhenzone, Messdruck und Zählereinbauort. Bleibt die Antwort aus oder überzeugt sie nicht, steht die Schlichtungsstelle der E-Control offen; auf welchem Weg ein solches Verfahren eingeleitet wird, muss nach § 126 Abs. 3 Z 10 GWG 2011 ohnehin auf der Rechnung stehen. Die Arbeiterkammer berät ebenfalls zu Energieabrechnungen.

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